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Schriftliche Frage 56 von Dr. Christina Baum (AfD): Ist der Bundesregierung die im Februar 2026 veröffentlichte „Evidenzanalyse“ des Vereins zur Förderung der biopsychosozialen Gesundheit zur…

dip / schriftliche_frage 21.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 56 von Dr. Christina Baum (AfD): Ist der Bundesregierung die im Februar 2026 veröffentlichte „Evidenzanalyse“ des Vereins zur Förderung der biopsychosozialen Gesundheit zur… Frage 56 (Dr. Christina Baum, AfD): Ist der Bundesregierung die im Februar 2026 veröffentlichte „Evidenzanalyse“ des Vereins zur Förderung der biopsychosozialen Gesundheit zur HPV-Impfung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den darin enthaltenen Aussagen zur Unwirksamkeit sowie zu den verschwiegenen Nebenwirkungen der Impfung, und wie viele Todesfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Verabreichung dieser Impfung offiziell erfasst worden (https://tkp.a t/wp-content/uploads/2026/02/HPV-Evidenzanaly se.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 17. August 2026: Das in der Frage genannte Dokument wurde auf einer Internetseite veröffentlicht, die die Verbreitung von Impfskepsis zum Ziel hat. In systematischen Übersichtsarbeiten, in denen die Forschungsergebnisse zu Fragen der Gesundheitsversorgung zusammengefasst werden und international als Qualitätsstandard in der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung anerkannt sind, wurden die Wirksamkeit und Sicherheit der Humane Papillomviren (HPV)-Impfung umfassend und methodisch transparent dargestellt (www.cochrane.de/news/bislang-umfassendste-ev idenz-bestaetigt-wirksamkeit-und-sicherheit-der-hpv-impfung). Diese systematischen Auswertungen bestätigen, dass die untersuchten HPV- Impfstoffe zuverlässig vor einer anhaltenden Infektion mit den im jeweiligen Impfstoff enthaltenen HPV-Typen schützen. Im bisher durch Datenerhebungen überblickten Zeitraum von 10 bis 14 Jahren nach der Impfung zeigt sich zudem, dass durch die rechtzeitige HPV-Impfung Gebärmutterhalskrebs wahrscheinlich verhindert wird. Zugleich bestätigen die Langzeitdaten eine gute Verträglichkeit und liefern keine Hinweise auf schwere unerwünschte Wirkungen. Ebenfalls stützen die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut sowie die Weltgesundheitsorganisation ihre Empfehlungen auf eine breite und transparente Datenlage (www.rki.de/Shared-Docs/FAQs/DE/Impfen/HPV/FAQ-List e_HPV_Impfempfehlung.html#entry_16942688, www.who.int/publicati ons/i/item/who-wer9750-645-672/?utm_source=chatgpt.com). Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst als zuständige Bundesoberbehörde für Impfstoffe alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen, die ihm gemeldet werden. Die Erfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach Impfungen ist gesetzlich geregelt und europäisch harmonisiert. Das Ziel ist es, im Rahmen einer fortlaufenden Nutzen-Risiko-Bewertung selbst sehr seltene Risiken von zugelassenen Impfstoffen zu entdecken. Das System stützt sich auf zwei Hauptpfeiler: auf die Spontanerfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und auf die Erkenntnisse aus klinischen Prüfungen. Alle gemeldeten Nebenwirkungen werden in der europäischen Datenbank der europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) aufgenommen: www.adrreports.eu/de/eudravigilance.html. Informationen zu klinischen Prüfungen in der Europäischen Union finden sich in der europäischen Datenbank der EMA unter: https://euclinicaltrials.eu/?l ang=de. Dem PEI wurden keine Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang nach Gabe von HPV-Impfung in Deutschland gemeldet, für die ein ursächlicher Zusammenhang zur HPV-Impfung im Rahmen der Bewertung festgestellt werden konnte.

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