Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3297)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3297)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3662
21. Wahlperiode 15.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck,
Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3297 –
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds
auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz – RStruktFÜG)
A. Problem
Bund und Länder haben während der Finanzmarktkrise ab 2008 in
gesamtstaatlicher Verantwortung die Stabilität des Finanzmarkts gewährleistet, indem
Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten von Kreditinstituten zur Überwindung von
Liquiditätsengpässen und zur Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung
der Eigenkapitalbasis vorgenommen wurden. Zur Finanzierung und Umsetzung
dieser Aufgaben wurde das Sondervermögen „Finanzmarkstabilisierungsfonds“
(FMS) geschaffen, bei dem bis zum 31. Dezember 2023 ein Fehlbetrag in Höhe
von rd. 21,6 Mrd. Euro aufgelaufen ist. Bei Endabrechnung des FMS ist der dann
aufgelaufene Fehlbetrag anteilig von Bund und Ländern zu tragen. Bis dahin
erfolgt die Finanzierung des FMS durch den Bund.
Mit Wirkung vom 31. Oktober 2010 wurde in Deutschland mit dem Ziel der
Stabilisierung des Finanzmarktes ein Sondervermögen „Restrukturierungsfonds“
(RSF) geschaffen, das die ab 2011 von deutschen Kreditinstituten zu zahlenden
Bankenabgaben akkumulierte. Seit Schaffung eines europäischen einheitlichen
Abwicklungsfonds für Banken (Single Resolution Fund, SRF) ab 2016 waren die
von den Kreditinstituten und anderen Abgabepflichtigen nach der
zugrundeliegenden Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates (SRM-Verordnung) an den RSF zu zahlenden Abgaben an den SRF
abzuführen. Nach dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von
Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame
Nutzung dieser Beiträge (IGA) wurden zudem die im Jahr 2015 auf nationaler Ebene
vom RSF erhobenen Abgaben von Kreditinstituten mit dem Ziel der
Beitragsreduktion an den SRF abgeführt.
Zum 1. Januar 2024 ist der derzeitige Verwendungszweck der für die Jahre 2011
bis 2014 erhobenen und im RSF verwalteten Bankenabgaben mit einem Volumen
von rund 2,3 Mrd. Euro, die sogenannten „Altmittel“, entfallen. Da die Altmittel
als Sonderabgabe erhoben wurden, bedürfen sie nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts einer fortlaufenden gruppennützigen Verwendung.
Mit Wegfall des bisherigen Verwendungszwecks zum 1. Januar 2024 besteht die
Pflicht des Gesetzgebers, zu überprüfen, ob seine ursprüngliche Entscheidung für
den Einsatz des gesetzgeberischen Mittels „Sonderabgabe“ aufrechtzuerhalten
oder ob sie wegen veränderter Umstände anzupassen sei. Dieser
Überprüfungspflicht wollte der Gesetzgeber durch den Entwurf eines Restrukturierungsfonds-
Übertragungsgesetzes – RStruktFÜG vom 2. Oktober 2024 (Drucksache
20/13158) nachkommen und die Altmittel des RSF dem FMS zuführen. Die
Verabschiedung des Gesetzes scheiterte jedoch am Bruch der damaligen
Regierungskoalition und den sich anschließenden Neuwahlen. Eine konkrete zeitliche
Vorgabe für diese Überprüfungspflicht besteht nicht.
B. Lösung
Um der Überprüfungspflicht nachzukommen und den Verwendungszweck
anzupassen, sieht der Gesetzentwurf vor, zur teilweisen Tilgung des Fehlbetrags des
FMS die Altmittel des RSF an ihn zu übertragen.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke.
C. Alternativen
Eine Rückführung der Altmittel an die Abgabenpflichtigen wird vom
Gesetzentwurf nicht verfolgt. Ebenso wird eine Verwendung der Altmittel für einen im
Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen
Gründen abgelehnt.
D. Kosten
Die Haushalte von Bund und Ländern werden bei Abwicklung des FMS durch die
nachhaltige Reduzierung des bei diesem aufgelaufenen Fehlbetrags in Höhe der
jeweiligen Haftungsquote, unter Berücksichtigung der Obergrenze für den Anteil
der Länder, entlastet. Mit der Verwendung der Altmittel zur Senkung des nicht
gedeckten Fehlbetrags des FMS werden dessen Refinanzierungskosten
unmittelbar gesenkt.
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fallen geschätzt 7 638
Euro an Sonderaufwand bei der Übertragung der Altmittel an. Bei der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, die den
Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet, fallen über vier Jahre insgesamt Kosten in geschätzter Höhe von
306 271 Euro an. Diesen stehen geschätzte Einsparungen bei den Kosten der
Bundesbank für die Verwaltung des RSF in Höhe von fortlaufend jährlich 220 000
Euro gegenüber.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3297 abzulehnen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Sascha Müller
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Sascha Müller
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3297 in seiner 50. Sitzung am 18.
Dezember 2025 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss
für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit den Änderungen des Restrukturierungsfondsgesetzes wird der RSF verpflichtet, die Altmittel nach
Inkrafttreten dieses Gesetzes unverzüglich an den FMS zu übertragen. Der Entwurf trägt dabei dem Umstand Rechnung,
dass lediglich die von abgabepflichtigen Kreditinstituten für die Beitragsjahre 2011 bis 2014 erhobenen Mittel
übertragen werden sollen. Die übrigen, von Abgabepflichtigen gemäß § 2 Nummer 2 und 3 des
Restrukturierungsfondsgesetzes erhobenen Mittel verbleiben in Übereinstimmung mit Titel VII der Richtlinie 2014/59/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 (BRRD) in dem durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verwalteten RSF.
Spiegelbildlich wird im Stabilisierungsfondsgesetz klargestellt, dass die so übertragenen Altmittel zur
Refinanzierung des FMS, d. h. zur teilweisen Tilgung seiner Schulden, verwendet werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 14. Januar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3297 in seiner 20. Sitzung am 14.Januar 2026
erstmalig und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
21/3297.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf die Beratungen zur Verwendung der Altmittel des
Restrukturierungsfonds in der vergangenen Legislaturperiode. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sei nun die
Überführung der Mittel in einen Mittelstandsfonds vorgesehen. Die Fraktion der CDU/CSU sei dankbar, dass die
Bankenverbände signalisiert hätten, diesen Weg mitzutragen. Eigentlich müssten die Mittel gemäß der
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom September 2025 den Instituten zurückerstattet werden. Wenn es
nun zur Errichtung eines Mittelstandsfonds komme, dessen Mittel für dringende Investitionen gehebelt würden,
sei dies sehr zu begrüßen. Den vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Übertragung der Altmittel des
Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds vorsehe, lehnte die Fraktion der CDU/CSU daher ab.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampelkoalition aus der 20. Wahlperiode sei neben der Übertragung auch
die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für zukünftige Beiträge zum europäischen
Bankenabwicklungsfonds vorgesehen gewesen. Dies sei angesichts der entsprechenden Rechtslage in anderen europäischen
Ländern weiterhin richtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dass dieser Punkt im vorliegenden
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun nicht mehr enthalten sei, sei ein weiterer Grund, ihn
abzulehnen.
Die Fraktion der AfD nannte den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
überzeugend. Es sei traurig, dass die Koalition sich auf den Standpunkt stelle, Gewinne zu privatisieren und
gleichzeitig Verluste zu sozialisieren. Die Verantwortlichen für die Finanzkrise ab 2007 seien bekannt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei auch ein Zeugnis der Uneinigkeit
der Ampelkoalition in der letzten Legislaturperiode. Das von der Fraktion der CDU/CSU angeführte Urteil des
Verwaltungsgerichts Frankfurt sei nur deshalb gefällt worden, weil keine neue gesetzliche Grundlage für die
Verwendung der Altmittel geschaffen worden sei. Folgerichtig würden die Institute, die ihren Aktionären verpflichtet
seien, gegen die BaFin klagen und hätten nun in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main
Recht erhalten. Die Koalition blockiere eine gesetzliche Regelung aber weiterhin, so dass die Gefahr bestehe, dass
die Mittel trotz der hohen öffentlichen Kosten der Bankenrettung in den Privatsektor zurückflössen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei vernünftig, nütze den Menschen und habe eine
erzieherische Wirkung für die Finanzunternehmen, Risiken zu begrenzen. Daher stimmte die Fraktion der AfD
dem Gesetzentwurf zu.
Die Fraktion der SPD bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als prinzipiell gelungen. Er sei im
Wesentlichen von der Ampelkoalition in der vergangenen Legislaturperiode entworfen worden, auch wenn der
Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht mehr vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden sei.
Der vorliegende Gesetzentwurf, der eine Übertragung der Altmittel des Restrukturierungsfonds in Höhe, von ca.
2,3 Milliarden Euro auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds vorsehe, sei bereits in der letzten Legislaturperiode
intensiv diskutiert worden. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds weise ein strukturelles Defizit von über 20
Milliarden Euro auf. Die Altmittel könnten zum Abbau dieses Defizits beitragen, so dass eine Übertragung aus
fiskalischer Sicht naheläge.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom September 2025 werfe auf einige Aspekte der Thematik
allerdings ein neues Licht. In diesem Zusammenhang prüfe die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
Koalitionsvertrages, wie mit den Altmitteln weiter umzugehen sei. Es wäre falsch, während der laufenden Prüfungen eine
Entscheidung zu treffen und den vorliegenden Gesetzentwurf zu verabschieden. Aus Sicht der Fraktion der SPD
sei die rechtliche Bewertung der Frage im Moment nicht eindeutig. Das Prinzip der „Gruppennützigkeit“ sei bei
jeder angestrebten Verwendung der Altmittel zentral.
Die rechtlichen Fragen müssten zunächst geklärt werden, bevor über die Verwendung der Altmittel des
Restrukturierungsfonds befunden werden könne. Daher lehnte die Fraktion der SPD den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Es sei bemerkenswert, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimme, da sie in der letzten
Legislaturperiode gänzlich anders argumentiert habe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran, dass im Juli 2024 das Kabinett der Ampelkoalition
einen Gesetzentwurf zur Verwendung der Altmittel aus der Bankenabgabe beschlossen habe. Schon damals sei
man spät dran gewesen. Der ursprüngliche Verwendungszweck sei Ende 2023 ausgelaufen. Nun im Januar 2026
gebe es immer noch keine gesetzlich geregelte Verwendung für die Altmittel. Die Banken hätten deshalb aus ihrer
Sicht folgerichtig auf die Herausgabe geklagt und auch erstinstanzlich Recht bekommen – weil es keine neue
Rechtsgrundlage gebe. Es bestehe also ein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die entfallene
Mittelverwendung nachträglich zu heilen. Es gehe mittlerweile um 2,5 Milliarden Euro.
Leider sei in dieser Legislatur bislang keine tragfähige Lösung vorgelegt worden. Alle wüssten – auch bestätigt
durch das Kurzgutachten von Prof. Simon Kempny (Universität Bielefeld), dass die direkte Speisung eines
Mittelstandsfonds aus den Altmitteln, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, rechtlich höchst problematisch sei.
Vielleicht werde die Lösung der Koalition daher auch auf die Herausgabe an die Banken, verknüpft mit einer
Selbstverpflichtung zur Speisung eines Fonds hinauslaufen. Auch dies sei bereits in der vergangenen Legislaturperiode
diskutiert und aus beihilferechtlichen Gründen verworfen worden. Wie auch damals brauche die Koalition die
Banken, die die Selbstverpflichtung freiwillig eingingen. Nun sei die Bundesregierung aber heute nach dem Urteil
des Verwaltungsgerichts Frankfurt in einer denkbar schlechten Verhandlungsposition.
Dieses Thema werde im Finanzausschuss nun seit Ende 2022 diskutiert. Die Optionen seien nun alle abschließend
bewertet worden. Auch die Anhörung im November 2024 habe eine eindeutige Bewertung erbracht. In diesem
Zusammenhang sei noch einmal an die Stellungnahmen von Prof. Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg) und
Prof. Simon Kempny (Universität Bielefeld) erinnert. Die Ampelkoalition sei abschließend – nicht nur im
Finanzausschuss, sondern auch gemeinsam mit dem BMF – zu dem klaren Ergebnis gekommen: Die Speisung des
Finanzmarktstabilisierungsfonds sei die rechtlich sauberste Lösung. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sei dies im Übrigen auch moralisch geboten.
Wie aus den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD bekannt geworden sei, sei diese Option
auch ernsthaft erneut erwogen worden. Leider habe sie es nicht in die Endfassung des Koalitionsvertrages
geschafft. Selbst für die aus mehreren Gründen problematische Lösung aus dem Koalitionsvertrag sei bisher keine
Initiative erkennbar.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lege den Gesetzentwurf zur Verwendung der Restmittel aus der
Bankenabgabe zur Tilgung der Altschulden im Finanzmarktstabilisierungsfonds vor und hoffe, dass damit nun
Bewegung in die Angelegenheit komme. Im Idealfall schaffe man dadurch endlich die noch fehlende
Rechtsgrundlage zur Verwendung dieser Mittel.
Die Fraktion Die Linke betonte, es sei absolut richtig, dass die Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den
Finanzmarktstabilisierungsfonds übertragen würden. Die Namensgleichheit des vorliegenden Gesetzentwurfs mit
dem Gesetz der Ampelkoalition verschleiere, dass die Aufhebung des steuerlichen
Betriebsausgabenabzugsverbots nun nicht mehr vorgesehen sei. Der Gesetzentwurf sei daher jetzt zustimmungsfähig, weil er sich auf die
verfassungsrechtlich gebotene Überführung der Altmittel des Restrukturierungsfonds in den
Finanzmarktstabilisierungsfonds beschränke und kein Lobby-Geschenk der Aufhebung des steuerlichen
Betriebsausgabenabzugsverbots für Banken mehr enthalte.
Berlin, den 14. Januar 2026
Sascha Müller
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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