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Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche M…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche M… Frage 52 (Desiree Becker, Die Linke): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche Möglichkeiten bestehen insoweit seitens des Bundes, eine Wiederinbetriebnahme der Strecke durch die Hessischen Landesbahnen zu fördern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025: Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr sind die Länder (und Kommunen) bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasst auch die Gesamtverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Sofern ein nicht-bundeseigenes Infrastrukturunternehmen den Betrieb einer stillgelegten Strecke übernehmen möchte, erfolgt die Streckenreaktivierung in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes. Ein eventueller Antrag auf Bundeszuschüsse z. B. aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt eine qualifizierte Planung auf Seiten des Landes, des SPNV-Aufgabenträgers bzw. des Vorhabenträgers voraus. Es liegt eine Interessensbekundung in Form einer Voranmeldung seitens des Landes Hessen zur Fortschreibung des GVFG- Bundesprogramms 2025 bis 2029 vor. Voraussetzung für einen Einsatz öffentlicher Infrastrukturinvestitionsmittel ist neben der Mittelverfügbarkeit ein Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit. Ein entsprechender Finanzierungsantrag liegt dem Bund noch nicht vor.

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