Schriftliche Frage 105 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche Bundesmittel stehen den Kommunen derzeit zur Verfügung, um Straßenbahninfrastrukturen gegen hitzebedingte Schäden und daraus resultie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 105 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche Bundesmittel stehen den Kommunen derzeit zur Verfügung, um Straßenbahninfrastrukturen gegen hitzebedingte Schäden und daraus resultie…
Frage 105 (Sören Pellmann, Die Linke):
Welche Bundesmittel stehen den Kommunen derzeit zur Verfügung, um Straßenbahninfrastrukturen gegen hitzebedingte Schäden und daraus resultierende Betriebsausfälle zu ertüchtigen, und plant die Bundesregierung, bestehende Förderprogramme – insbesondere im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) oder eines möglichen Klimaanpassungsfonds – dahingehend weiterzuentwickeln, dass auch Maßnahmen zur Sicherstellung barrierefreier Ersatzverkehre bei hitzebedingten Einschränkungen des ÖPNV förderfähig werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 2. Juli 2026:
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegt bei den Ländern und Gemeinden. Für Investitionen in die kommunale Schieneninfrastruktur stehen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mehr als zwei Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung.
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