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Schriftliche Frage 73 von Christina Stumpp (CDU/CSU): Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Sch…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 73 von Christina Stumpp (CDU/CSU): Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Sch… Frage 73 (Christina Stumpp, CDU/CSU): Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um den Mangel an fest installierten WC-Anlagen in diesem Abschnitt zeitnah zu beheben und die bedarfsgerechte Versorgung – insbesondere von Fernfahrern – zu gewährleisten (bitte Zeitrahmen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 3. April 2025: Das Land Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben sich zum Ziel gesetzt, an hoch belasteten autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen die Situation für Lkw- Fahrende durch den Um- und Neubau von Rastanlagen mit festen Toilettenanlagen zu verbessern. Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem BMDV wurden fünf Streckenzüge ermittelt, welche die Vorgaben der Empfehlungen für die Realisierung von Rastanlagen an Bundesstraßen erfüllen. Hierzu zählt auch der Streckenzug der B 29 von Stuttgart bis Aufhausen. Für den gesamten Streckenabschnitt Stuttgart bis Aufhausen hat das BMDV drei Rastanlagenstandorten inklusive WC-Anlagen pro Fahrtrichtung zugestimmt. Um den konkreten Parkstandsbedarf der zukünftigen Rastanlagenstandorte zu bestimmen und nachzuweisen, wird aktuell vom Land Baden- Württemberg in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenund Verkehrswesen die Prognose des Lkw-Parkstandbedarfs mit dem Prognosehorizont 2040 erstellt, die bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Auf Basis der Ergebnisse der Prognose werden die zukünftigen Rastanlagenstandorte dimensioniert und geplant. Im Rahmen der Standortfindung gibt es seitens des Landes Baden- Württemberg im Abschnitt zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd erste Untersuchungen und Planungen, die beiden vorhandenen Rastanlagenstandorte Plüderhausen 1 und 2 auszubauen, um zukünftig den Lkw- Parkstandsbedarf in dem Abschnitt decken zu können. Hierbei würde jeder Standort auch eine feste Toilettenanlage erhalten.

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