Toilettenanlagen an Rastanlagen an Autobahnen sowie Umsetzung der EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer
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Toilettenanlagen an Rastanlagen an Autobahnen sowie Umsetzung der EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7099
21. Wahlperiode 10.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Jorrit Bosch, Kathrin Gebel, Violetta Bock,
Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Toilettenanlagen an Rastanlagen an Autobahnen sowie Umsetzung der
EU‑Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer
Sommerzeit ist Reisezeit, und die Menschen merken oft erst, wenn sie
unterwegs sind, dass es an Orten mangelt, an denen sie ihre Notdurft verrichten
können. Die Versorgung mit kostenfrei nutzbaren öffentlichen Toiletten ist in
vielen Ländern weltweit als zivilisatorischer Mindeststandard öffentlicher
Daseinsvorsorge anerkannt und etabliert. In Deutschland hingegen wurden
einstmals kostenfrei nutzbare öffentliche Toiletten in den vergangenen Jahren
privatisiert, und Investoren machen Geschäft mit dem Geschäft.
Nach Auffassung der Fragestellenden ist die Versorgung mit kostenfrei
nutzbaren Toiletten eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Nutzungskosten summieren sich am Ende erheblich für auf ganz unterschiedliche Weise auf
öffentliche Toiletten angewiesene Personen: Seien es Schwangere, Familien mit
Kindern, Menschen ohne festen Wohnsitz, von Inkontinenz Betroffene oder
Reisende oder Menschen, die berufsbedingt viel unterwegs sein müssen. Sie
alle sind von der Privatisierung der öffentlichen Toilettenanlagen an den
Bahnhöfen, an den Autobahnen und im öffentlichen Raum negativ betroffen. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir wollen die
Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen mit
kostenfreiem Zugang ausbauen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Toilettenanlagen an bewirtschafteten und unbewirtschafteten
Rastanlagen waren und sind mit kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbaren,
öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen ausgestattet (bitte tabellarisch
jeweils für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025
nach Bundesländern getrennt aufführen und jeweils die Anzahl kostenlos
bzw. kostenpflichtig nutzbarer Anlagen getrennt ausweisen)?
2. Wie viele Toilettenanlagen auf bewirtschafteten Rastanlagen befinden sich
auf Flächen im Besitz der öffentlichen Hand (bitte tabellarisch nach
Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei
oder kostenpflichtig nutzbar?
3. Wie viele Toilettenanlagen an bewirtschafteten Rastanlagen befinden sich
auf Flächen im Besitz privater Betreiber oder nichtöffentlicher
Eigentümer (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele
davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
4. Wie hoch war bzw. ist derzeit der Preis für die Toilettennutzung bei den
kostenpflichtigen Toilettenanlagen (bitte entlang der in Frage 1 genannten
Fünfjahresscheiben jeweils Durchschnitt und Preisspanne angeben)?
5. Wer trug in den in Frage 1 genannten Fünfjahresscheiben jeweils die
Verantwortung für Betrieb und Finanzierung der Toilettenanlagen?
6. Gibt es Vorgaben zur Mindestanzahl an Toiletten entlang von Autobahnen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
7. An welchen Rastanlagen wird die Mindestanzahl von Toiletten derzeit
nach heutigem Standard unterschritten und aus jeweils welchem Grund
(z. B. Bestandsschutzregelung)?
8. Gibt es derzeit bundeseinheitliche Regelungen für die Ausstattung von
bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen mit Toiletten, wenn ja,
welche, und wenn nein, wer ist für entsprechende Regelungen ggf.
zuständig?
9. Welche bundeseinheitlichen Regelungen galten für die Ausstattung von
Rastanlagen mit Toiletten in den letzten 35 Jahren?
10. Welche Personengruppen werden in besonderer Weise bei der sanitären
Versorgung an Raststätten berücksichtigt, warum jeweils, und in welcher
Weise geschieht das jeweils?
11. Wurden bereits Anstrengungen für eine erneute kostenfreie
Toilettenversorgung im Obhutsbereich der Tank und Rast unternommen, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Rolle in der Bereitstellung der
öffentlichen sanitären Infrastruktur insbesondere an Raststätten?
13. An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der
sanitären Versorgung insbesondere an Raststätten?
14. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen möchte die Bundesregierung
schaffen, oder welche vertraglichen Regelungen möchte sie ändern, um
das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel zum Ausbau von kostenfrei
nutzbaren Sanitäranlagen an Bundesautobahnen umzusetzen?
a) Gilt diese Aussage für alle bewirtschafteten Rastanlagen (bitte
begründen)?
b) Wie sieht der Zeitplan aus?
c) Welche finanziellen Mittel sind hierfür eingeplant, und wo sind diese
etatisiert?
d) Sollen dabei die kostenfrei nutzbaren Sanitäranlagen nur
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern oder allen kostenfrei zur
Verfügung stehen, und wie und durch wen wird ein diskriminierungsfreier
und kostenfreier Zugang überprüft oder durchgesetzt?
15. Gibt es für den Fall, dass der Vertrag mit der Tank & Rast Gruppe GmbH
& Co. KG im Jahr 2038 nicht verlängert wird, Ansprüche der Tank &
Rast gegenüber dem Bund, und wenn ja, wie würden sich diese nach
heutigem Stand zusammensetzen?
16. Wie bzw. durch welche Kontrollmechanismen wird eine angemessene
Reinigung der sanitären Anlagen an nicht bewirtschafteten
Autobahnparkplätzen mit Toiletten sichergestellt, und wie viele dieser nicht
bewirtschafteten Toiletten sind derzeit geschlossen?
17. Was genau ist in den Verträgen des Bundes mit der Tank & Rast bezüglich
der kostenfreien bzw. kostenpflichtigen Nutzung von Toilettenanlagen
vereinbart?
18. Warum sind die Konzessionsabgaben in den letzten 20 Jahren gesunken?
19. Hat nach Auffassung der Bundesregierung bei Autobahnraststätten an
Autobahnen Tank & Rast eine Monopolstellung, und wie plant die
Bundesregierung der Monopol- bzw. Oligopolbildung beim Betrieb von
Toiletten entgegenzuwirken (bitte begründen)?
20. Sieht die Bundesregierung bei Autobahnraststätten eine Monopolstellung
in Bezug auf die SANIFAIR an bewirtschafteten Autobahnraststätten?
21. Inwiefern ist die unternehmerische Freiheit der Pächter von Tank & Rast
an Autobahnraststätten in Bezug auf den Betrieb von Toiletten- und
weiteren Sanitäranlagen gewährleistet?
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des in
Artikel 39 der Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlamentes und
des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von
kommunalem Abwasser (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=
OJ:L_202403019) erklärten Ziels der Einrichtung für alle nutzbarer
öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Toiletten mit besonderem Fokus
auf vulnerable Gruppen?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung mit Toiletten sowie den
bisherigen Stand der Umsetzung der Richtlinie 2024/3019
a) entlang der Bundesfernstraßen,
b) an den Bahnhöfen und Haltepunkten des Eisenbahnnetzes,
c) im öffentlichen Raum in den Städten und Gemeinden,
d) in öffentlichen Gebäuden?
24. Plant die Bundesregierung, einen klaren Rahmen zu erarbeiten, um zu
definieren, was eine konkrete ausreichende Zahl an kostenlosen öffentlichen
Toiletten in Siedlungsgebieten ab 10 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie entlang der Reise- und Transitorte ist, und welche Expertisen
bezieht sie hierbei ein?
Berlin, den 8. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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