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Bitpanda GmbH

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Bitpanda GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Bitpanda, 2014 in Österreich gegründet, hat sich als führendes europäisches Krypto-Fintech-Unternehmen etabliert. Mit dem Ziel, die Kryptoindustrie mit der traditionellen Finanzwelt zu verbinden, strebt Bitpanda eine nachhaltige Weiterentwicklung des Finanzsektors an. Als regulierte Krypto-Plattform legt Bitpanda besonderen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und höchste Sicherheitsstandards, sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Im Rahmen der Interessenvertretung führt Bitpanda Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Bundestages, der Bundesministerien sowie weiteren politischen Entscheidungsträgern, um regulatorische Rahmenbedingungen für Kryptowährungen und digitale Assets zu diskutieren. Ziel ist es, eine sichere und zukunftsorientierte Regulierung zu fördern, die Innovationen im Bereich digitaler Finanztechnologien ermöglicht. Bitpanda engagiert sich aktiv in Verbänden, um gemeinsame Positionen zu entwickeln und voranzutreiben. Zudem organisiert Bitpanda eigene Veranstaltungen, um den Dialog mit politischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Akteuren zu fördern. Diese Formate dienen als Plattformen für den Wissensaustausch, die Diskussion aktueller regulatorischer Herausforderungen und zur Förderung von Innovation im Bereich digitaler Finanztechnologien. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Verbraucherschutz; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Bank- und Finanzwesen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Verhältnismäßige und EU-harmonisierte Umsetzung der DAC8-Meldepflichten für Krypto-Dienstleister: Ziel ist eine verhältnismäßige Ausgestaltung der DAC8-Meldepflichten für in der EU lizenzierte Krypto-Dienstleister bei der nationalen Umsetzung. Vermeidung von unnötiger Bürokratie und technischer Überregulierung. Unterstützt wird eine EU-weit kohärenten Umsetzung zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen, regulatorischer Fragmentierung und Inkonsistenzen zwischen Mitgliedstaaten. - Konsequente Durchsetzung von MiCAR zur Sicherstellung eines Level Playing Fields: Ziel ist eine wirksame Anwendung und Durchsetzung der MiCAR-Regelungen gegenüber Anbietern ohne EU-Lizenz, die weiterhin deutsche Kundinnen und Kunden adressieren. Unterstützt werden klare und vollziehbare Befugnisse der Aufsicht, um unerlaubte Kryptodienstleistungen von nicht lizenzierten Drittstaaten-Plattformen zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen zulasten regulierter Anbieter zu vermeiden. - Kohärente Umsetzung steuerlicher Vorgaben für Kryptowerte: Ziel ist eine einheitliche, vollziehbare und standortverträgliche steuerliche Behandlung von Kryptowerten für in Deutschland steuerpflichtige Nutzer. Eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist wird kritisch gesehen, da sie in keinem günstigen Verhältnis zu den Folgekosten für Anleger, regulierte Anbieter und den Standort Deutschland steht. Etwaige Änderungen des Einkommensteuergesetzes sollten eine automatisierte steuerliche Erfassung ermöglichen und einseitige Belastungen regulierter europäischer Marktteilnehmer vermeiden. Zudem ist ein angemessener Bestandsschutz vorzusehen. Die Besteuerung von Kryptowerten sollte konsistent zu vergleichbaren Kapitalanlagen erfolgen, inklusive Verlustverrechnung. Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge sollten steuerneutral gestellt werden. - Aufsichtsarchitektur für Krypto-Dienstleister im Marktintegrationspaket der EU: Ziel ist die Ausgestaltung der im Market Integration and Supervision Package (MISP) vorgesehenen Änderungen der europäischen Aufsichtsarchitektur für Krypto-Dienstleister, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Übertragung direkter Aufsichtsbefugnisse auf die ESMA. Gegenstand ist die Konkretisierung von Zuständigkeitsregelungen, Aufsichtsprozessen, Durchsetzungsbefugnissen sowie der Abgrenzung zu MiFID-, PSD- und EMD-relevanten Tätigkeiten. - Rechtssichere und praxistaugliche Einbeziehung von Kryptowerten im ZFG: Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen des ZFG-Entwurfs mit Bezug zu Kryptowerten und verwahrenden Instituten. Das Anliegen des Entwurfs, Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen, wird unterstützt. Angeregt werden: Klarstellung des Anwendungsbereichs des § 25n KWG-E hinsichtlich Instituten nach dem KMAG sowie Auflösung von Normkonflikten mit geldwäsche-, steuer- und unionsrechtlichen Pflichten; Anerkennung von On-Chain-Nachweisen als geeignete Belege im Rahmen der administrativen Vermögensermittlungen und -sicherungen; Regelung der Rolle verwahrender Institute bei der Sicherstellung von Kryptowerten einschließlich Haftungsfreistellung und Kostenerstattung; verhältnismäßige Ausgestaltung der Sicherstellungsfristen und des Rechtsschutzes.

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Keine Relationen.