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Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) – Fragestunde

dip / rede 17.01.2018 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.

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Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) – Fragestunde Sehr geehrte Frau Kollegin Badum, aktuell analysiert die Bundesregierung die Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hinsichtlich der für Deutschland angewandten Methodik und der verwendeten Daten zur Modellierung. Die Studie ist global angelegt und erfordert daher weltweit einheitlich strukturierte Daten. Auf der regionalen Ebene liegen für Deutschland aus vielen Studien und Aktivitäten insbesondere zum Schutzniveau detailliertere Erkenntnisse vor. Die in der erwähnten Studie benannten Tendenzen sind Bund und Ländern bekannt. Bereits im Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2015 werden die Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasser thematisiert. Der Bericht stellt fest, dass in naher Zukunft, in den Jahren 2021 bis 2050, und insbesondere dann auch in ferner Zukunft, in den Jahren 2071 bis 2100, die Häufigkeit und die Intensität solcher Ereignisse durch den erwarteten Anstieg der Winterniederschläge und der Zahl der sommerlichen Starkregenereignisse zunehmen können. Nach dem Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für die Hochwasservorsorge in Deutschland bei den Ländern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland beim Hochwasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist, da die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie klare und auch feste Strukturen für das Hochwasserrisikomanagement der Länder vorschreiben. Demnach müssen die Länder das Hochwasserrisiko an Flüssen und an der Küste regelmäßig neu bewerten, wobei auch veränderte Niederschlagsmengen bzw. die Auswirkungen eines Meeresspiegelanstiegs eingerechnet werden. Die zuständigen Landesbehörden wählen dann die notwendigen Maßnahmen aus und entwickeln sie, wenn nötig, weiter. Seit diesem Jahr gilt zudem das zweite Hochwasserschutzgesetz. Damit wurden die Anforderungen an hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge erhöht, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Heizöltanks in Hochwassergebieten nicht mehr vorkommen. Die Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel ist insofern ein elementarer Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements. Der Bundesregierung ist kein über die bestehenden Maßnahmenplanungen der Länder, die einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont bis nach dem Jahr 2030 umfassen, hinausgehender Bedarf an Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements an Flüssen und Küsten bekannt.

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