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Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende Wie viele der gestellten Anträge im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden jeweils in den letzten drei Jahren positiv beschieden (bitte absolut und im Verhältnis zu gestellten Anträgen angeben), und wie hoch schätzt die Bundesregierung die damit verbundenen Kosten (bitte nach Auszahlungen und Verwaltungskosten unterscheiden)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Zahlen zu Anträgen und Bescheiden liegen in der Grundsicherungsstatistik nicht vor. Dies gilt auch für die Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsstatistik. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende gab es im Jahr 2023 rund 1,68 Millionen Leistungsberechtigte mit einem festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistung für Bildung und Teilhabe (Jahresanwesenheitsgesamtheit); im Jahr 2022 waren es 1,64 Millionen, und im Jahr 2021 waren es 1,51 Millionen Personen. Statistische Angaben zu den Leistungsberechtigten nach § 6b Bundeskindergeldgesetz liegen nicht vor. Die Länder meldeten im Rahmen ihrer Verpflichtungen nach § 46 Absatz 11 Zweites Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 Zweckausgaben in Höhe von 1,227 Milliarden Euro für Leistungen für Bildung und Teilhabe, für das Jahr 2022 979 Millionen Euro sowie für das Jahr 2021 750 Millionen Euro. Angaben zu den Verwaltungsausgaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vergleichsweise klein. Die Daten werden statistisch quartalsweise für die einzelnen Monate erfasst. Da das im Normalfall im Februar und August gewährte Schulbedarfspaket die mit Abstand höchste Nutzendenzahl aufweist, werden nachfolgend die Leistungsberechtigten für August genannt. Die Zahl der Personen, die im August Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII erhielten, belief sich im Jahr 2021 auf knapp 12 000 und 2022 sowie 2023 auf circa 14 000; Bildungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhielten jeweils circa 200 Personen. Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) liegt die Gesamtzahl der Beziehenden von Bildungs- und Teilhabeleistungen lediglich quartalsweise vor. Die Zahl der leistungsbeziehenden Personen im dritten Quartal des jeweiligen Jahres lag 2021 bei rund 65 000, 2022 bei rund 80 000 und 2023 bei rund 67 000. Die Ausgaben für Bildung und Teilhabe werden für die Rechtskreise SGB XII und AsylbLG nicht gesondert erfasst. Hilfsweise wird der in der Leistungsempfängerstatistik erfasste Bedarf für die Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt, welcher sich für das 3. Kapitel SGB XII auf 5,6 Millionen Euro im Jahr 2021, 7,2 Millionen Euro im Jahr 2022 und 8,7 Millionen Euro im Jahr 2023 belief. Nach dem AsylbLG belief sich der Leistungsbedarf 2021 auf 35,5 Millionen Euro, 2022 auf 50,3 Millionen Euro und 2023 auf 44,1 Millionen Euro.

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