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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich angepasster Werte für die Wärme- und Brennstoff-Benchmarks für den Zeitraum 2026-2030

dip / drucksache 05.10.2026 · WP 21 · 519/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich angepasster Werte für die Wärme- und Brennstoff-Benchmarks für den Zeitraum 2026-2030 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 519/1/26 05.10.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - U - Wi zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich angepasster Werte für die Wärme- und Brennstoff-Benchmarks für den Zeitraum 2026-2030 COM(2026) 619 final; Ratsdok. 12075/26 A Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene rückwirkende Erhöhung der auf Grundlage der Wärme- und Brennstoff-Benchmarks (Fall-back-Benchmarks) festgelegten kostenlosen Zuteilung. Die vorgesehene Erhöhung reicht jedoch nicht aus, um den tatsächlichen Carbon-Leakage-Risiken der betroffenen Sektoren wirksam zu begegnen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass die Fall-back-Benchmarks realistisch und an den tatsächlichen industriellen Umsetzungsbedingungen ausgerichtet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Methodik der Benchmark-Fortschreibung überprüft und zeitnah umgesetzt wird. Die Benchmarks sollten einen genaueren Zuschnitt auf die jeweilige Industrie erhalten, damit sie technisch erreichbare und wirtschaftlich darstellbare Transformationsschritte realitätsgerecht abbilden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die im Rahmen der Revision des EU-Emmissionshandelssystems (BR-Drucksache 523/26) vorgesehene Möglichkeit zur Festlegung sektorspezifischer Wärme- und Brennstoff-Benchmarks zeitnah durch delegierte Rechtsakte umgesetzt wird. Dabei sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass Anlagen mit Biomassefeuerung nicht referenzbildend für den Benchmark der übrigen, nicht auf Biomasse umstellbaren Industrieprozesse, wirken. B Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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