Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1724, (EU) 2024/1735 und (EU) 2024/3110
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1724, (EU) 2024/1735 und (EU) 2024/3110
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 236/26 (Beschluss)
12.06.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur
Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten
und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren sowie zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1724, (EU) 2024/1735 und
(EU) 2024/3110
COM(2026) 100 final; Ratsdok. 7009/26
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 3 - Drucksache 236/26 (Beschluss)
a) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihre Erwägungsgründe zur
Behandlung der Leitmarktvorgaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren,
insbesondere zu den erwarteten Auswirkungen sowie Kosten-Nutzen-
Abwägungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, klar darzulegen.
b) Wie im Verordnungsvorschlag vorgesehen, sollten Vorgaben bei hohen
Kosten oder fehlendem Angebot in der EU ausgesetzt werden können.
c) Kriterien, aus denen sich relevante Güter und Märkte ableiten lassen,
müssen klar in der Verordnung festgelegt werden.
d) Vergabe- und Förderverfahren müssen transparent gestaltet und unnötige
bürokratische Belastungen vermieden werden. Schlanke, digitale und
möglichst harmonisierte Prozesse sind gerade für KMU unerlässlich, um sich an
Vergabeverfahren und Förderprogrammen zu beteiligen.
e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren
Legislativprozess für Leitmarktvorgaben im IAA einzusetzen, die kohärent mit der
Überarbeitung des EU-Vergaberechts ausgestaltet sind.
CO2
a) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im weiteren
Gesetzgebungsverfahren dazu auf, Erfahrungen aus dem Net-Zero-Industry-Act (NZIA) in die
Umsetzung des IAA einfließen zu lassen. Eine enge Abstimmung mit NZIA
und dem Critical Raw Materials Act sowie weiteren EU-Rechtsakten für
Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren ist erforderlich, um
Rechtsunsicherheiten und Anwendungsprobleme zu vermeiden. Zusätzliche
Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten sollten nur eingerichtet werden müssen, wenn
sie gegenüber bestehenden Strukturen einen klaren Mehrwert bieten.
Andernfalls sollten nach Ansicht des Bundesrates die bestehenden
Genehmigungsbehörden auf Ebene der Mitgliedstaaten gestärkt werden.
b) Der Bundesrat begrüßt die Ausweitung des Anwendungsbereiches von
Kapitel II Abschnitt II der Verordnung (EU) 2024/1735 (NZIA-Verordnung)
zur Straffung von Verwaltungs- und Genehmigungsprojekten sämtlicher
Dekarbonisierungsprojekte energieintensiver Industrien (Artikel 6).
Verfahrensanpassungen, wie etwa die Einrichtung zentraler Kontaktstellen oder
Vorgaben für die Gesamtdauer von Genehmigungsverfahren, sollten aber
nur bei einem klaren Mehrwert gegenüber dem Status Quo erfolgen. Ist ein
solcher Mehrwert ersichtlich, bittet der Bundesrat die Bundesregierung,
eine weitergehende Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere
strategische Industrieprojekte zu prüfen.
c) Die Einrichtung von Industrial Manufacturing Acceleration Areas durch die
Mitgliedstaaten sollte freiwillig erfolgen. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Bedingungen zu formulieren, die
Anreize für die Einrichtung solcher Gebiete schaffen – insbesondere in
Abgrenzung und Ergänzung zu den Net Zero Acceleration Valleys. Zudem
sollte die Bundesregierung die nationale Ausgestaltung der vorgesehenen
Basisgenehmigungen in diesen Gebieten frühzeitig konkretisieren.
Drucksache 236/26 (Beschluss) - 6 -
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung dazu auf, sich auf
europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 11 und Anhang II Teil I des
Verordnungsvorschlags gestrichen werden, da sie die ohnehin komplexen
Vergabeprozesse und Vertragsabwicklungen weiter verkomplizieren und besonders
kleinere Auftraggeber unverhältnismäßig belasten. Wegen der erhöhten
Nachweispflichten und Produktanforderungen an die Bieter wäre mit steigenden
Angebotspreisen zu rechnen, sodass sich öffentliche Aufträge voraussichtlich
erheblich verteuern würden. Auch würde die isolierte Sonderregelung von
Anforderungen an die öffentliche Beschaffung in spezifischen Bereichen die
Aufsplitterung des EU-Vergaberechts weiter vertiefen und damit laufenden
Bemühungen um Vereinfachung und Homogenisierung im Rahmen der aktuellen Reform
der EU-Vergaberichtlinie entgegenstehen. Zumindest muss gewährleistet sein,
dass Artikel 11 und Anhang II Teil I des Verordnungsvorschlags nicht in Kraft
treten, bevor öffentlichen Auftraggebern und Bietern ein einfaches und
einheitliches Nachweissystem in Form eines Zertifizierungssystems für die betroffenen
Baumaterialien und Bauprodukte zur Verfügung steht.
- 7 - Drucksache 236/26 (Beschluss)
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Ver (Beschlussdrucksache)