Schriftliche Frage 10 von Karsten Klein (FDP): Ist die Bundesregierung der einhelligen Auffassung, dass das von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich im Herbst vorgelegte Gutachten über…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Text
Schriftliche Frage 10 von Karsten Klein (FDP): Ist die Bundesregierung der einhelligen Auffassung, dass das von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich im Herbst vorgelegte Gutachten über…
Frage 10 (Karsten Klein, FDP):
Ist die Bundesregierung der einhelligen Auffassung, dass das von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich im Herbst vorgelegte Gutachten über den EEG-Finanzierungsbedarf, um die Veröffentlichung einer aktualisierten Prognose im anschließenden Frühjahr ergänzt werden sollte, mit dem Ziel, dadurch über belastbarere Zahlen für die Aufstellung des Bundeshaushalts zu verfügen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position bzw. Positionen hierzu (vgl. www.netztransp arenz.de/de-de/%C3%9Cber-uns/Aktuelles/Detail s/15058/eeg-finanzierungsbedarf-fuer-das-jahr- 2025)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 20. Februar 2025:
Die Übertragungsnetzbetreiber prognostizieren den EEG- Finanzierungsbedarf für das jeweils kommende Jahr auf Basis des maßgeblichen und umfassenden Gutachtens, das im Herbst des Vorjahres vorgelegt wird. Das entspricht der gesetzlichen Vorgabe des § 4 des Energiefinanzierungsgesetzes. Diese Prognose und das entsprechende Gutachten, die früher Grundlage der EEG-Umlage waren, werden in der finalen Haushaltsanmeldung berücksichtigt. Da der Haushalt für ein laufendes Jahr in der Regel im Frühjahr eines Jahres bereits verabschiedet ist (Grundsatz der Vorherigkeit, Artikel 110 Absatz 2 des Grundgesetzes), sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für eine Aktualisierung des Gutachtens.
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