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Schriftliche Frage 15 von Alexander Ulrich (Gruppe BSW): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Batteriezellfertigung in Kaiserlautern (Automotive Cell Company – ACC), und wie…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Schriftliche Frage 15 von Alexander Ulrich (Gruppe BSW): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Batteriezellfertigung in Kaiserlautern (Automotive Cell Company – ACC), und wie… Frage 15 (Alexander Ulrich, Gruppe BSW): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Batteriezellfertigung in Kaiserlautern (Automotive Cell Company – ACC), und wie hoch sind die bisher gemachten Förderzusagen des Bundes (bitte hierbei auch angeben, wieviel bereits ausgezahlt wurde)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 19. Februar 2025: Ende Mai 2024 wurde das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von der Automotive Cell Company (ACC) informiert, dass eine Anpassung der Batteriestrategie erforderlich sei und Aktivitäten zum Aufbau einer Batteriezellfertigung in Kaiserlautern derzeit pausieren würden. Das BMWK steht seitdem im engen Austausch mit dem Land Rheinland-Pfalz, dem Unternehmen ACC und dessen Shareholdern, um die Investition am Standort in Kaiserlautern zu unterstützen. • Im Jahr 2021 hat ACC einen Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 437 Mio. Euro im Rahmen des Important Project of Common European Interest (IPCEI) erhalten. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Recht des betroffenen Unternehmens auf Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der bereits ausbezahlten Fördermittel in offener Form nicht erfolgen kann.1 Die Bundesregierung hat die erfragten Informationen daher als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden. 1 Die Bundesregierung hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. • Mitte Mai 2024 hat ACC einen Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 149 Mio. Euro auf förderrechtlicher Grundlage des Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF) erhalten. Zum Zeitpunkt der Bescheidausreichung hatte ACC einen Baubeginn im Sommer 2024 angekündigt. Bislang wurden davon keine Mittel abgerufen. Die Fördermittel werden nach Projektfortschritt ausgezahlt, entsprechend definierter Meilensteine und Projektziele. Bei Nichteinhaltung oder Zielverfehlung kann die Förderzusage widerrufen und eine Förderung gestoppt oder sogar rückwirkend zurückgefordert werden.

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