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Schriftliche Frage 60 von Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Welche „ersten Ergebnisse“ hat die vom Bundesministerium der Justiz veranlasste Überprüfung des Datenschutzkonzeptes und der bislang ergriff…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 60 von Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Welche „ersten Ergebnisse“ hat die vom Bundesministerium der Justiz veranlasste Überprüfung des Datenschutzkonzeptes und der bislang ergriff… Frage 60 (Dr. Martin Plum, CDU/CSU): Welche „ersten Ergebnisse“ hat die vom Bundesministerium der Justiz veranlasste Überprüfung des Datenschutzkonzeptes und der bislang ergriffenen Schutzmaßnahmen der juris GmbH durch eine von der Gesellschaft unabhängigen Datenschutzexpertin bzw. durch einen solchen Datenschutzexperten ergeben (Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 20/199), und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen „ersten Ergebnissen“ nach Auffassung der Bundesregierung für das Produkt „juris Collect“ (www.juris.de/jportal/nav/lp/juriscollect.jsp)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 18. Februar 2025: Die Überprüfung des Datenschutzkonzepts durch einen Datenschutzexperten der Kanzlei Freshfields hat ergeben, dass die Wissensmanagementlösung „juris Collect“ den datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. Die juris GmbH ist in diesem Zusammenhang als Auftragsverarbeiter für ihre Kunden tätig und setzt hierfür angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ein. Auf eine Veröffentlichung des Gutachtens wird bewusst verzichtet, da dieses vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH enthält. Das betrifft insbesondere (technische) Informationen zur Werkeund Rechteverwaltung sowie zum Ablauf von Suchanfragen und Dokumentenabrufen und technische Sicherheitsmaßnahmen der juris GmbH, um sich vor Sicherheitsvorfällen zu schützen. Das Interesse der juris GmbH an der Geheimhaltung der Informationen ist daher als hoch einzustufen. Demgegenüber ist das Informationsinteresse an der Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens als weniger gewichtig zu bewerten. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der juris GmbH ist mir ein besonderes Anliegen. Daher ist die saarländische Datenschutzbeauftragte in den Vorgang eingebunden. Auf diese Weise ist eine unabhängige Überprüfung in doppelter Weise gesichert.

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