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Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, konkrete Maßnahmen im Lichte der Entscheidungen und Beschlüsse der 5. Konferenz der Justizminister in Berlin, wie beispielsweise eine Verbesserung des Zugriffs auf verschlüsselte Messengerdienste, zu veranlassen, und, wenn ja, wie sehen diese aus (vergleiche www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/erfolgreicher-abschluss-der-95-konferenz-der-justizministerinnen-und-justizminister-in-berlin-237593.html, zuletzt abgerufen am 16. Dezember 2024)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die 95. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat am 28. November 2024 in Berlin insgesamt 33 Beschlüsse gefasst. Davon richten sich 30 Beschlüsse an den Bundesminister der Justiz oder – in einigen wenigen Fällen – an die Bundesregierung insgesamt. Die Beschlüsse sind thematisch sehr vielfältig. Auch die Bitten an die Bundesregierung bzw. direkt an den Bundesminister der Justiz sind sehr unterschiedlich. Vielfach wurde um Prüfung gebeten, teilweise aber auch um Vorlage eines Regelungsvorschlags. Die Bundesregierung prüft für jeden einzelnen Beschluss, ob und gegebenenfalls wie dieser umgesetzt werden kann. Diese Prüfung dauert an. Der in der Frage beispielhaft genannte Beschluss befasst sich mit der Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten bei verschlüsselten Messenger-Diensten. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, „unter Beteiligung der Bundesministerin des Innern und für Heimat und Einbeziehung der beim Bundeskriminalamt bestehenden besonderen technischen Expertise zu prüfen, welche weiteren technischen und rechtlichen Schritte zur Erleichterung der Anwendung der Quellen-TKÜ umgesetzt werden können, um dem derzeitigen weitgehenden Leerlauf der Regelungen über die Quellen-TKÜ und der daraus folgenden Entstehung rechtsfreier digitaler Räume entgegenzuwirken.“ Die Bundesregierung hat die Prüfung zu der Frage, ob hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für einen Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste – über die bestehenden Rechtsgrundlagen von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ hinaus – Anpassungsbedarf besteht, noch nicht abgeschlossen. Den Einsatz von Maßnahmen, die generell zu einem Bruch, einer Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung führen, lehnt die Bundesregierung allerdings ab.

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