polradar

Schriftliche Frage 112 von Peter Bohnhof (AfD): Wird im Neuen Rechtsinformationssystem (Neu- RIS) künftig sämtliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der vier obersten Geric…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 112 von Peter Bohnhof (AfD): Wird im Neuen Rechtsinformationssystem (Neu- RIS) künftig sämtliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der vier obersten Geric… Frage 112 (Peter Bohnhof, AfD): Wird im Neuen Rechtsinformationssystem (Neu- RIS) künftig sämtliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der vier obersten Gerichtshöfe zugänglich gemacht, und falls nicht, anhand welcher Kriterien wird die Auswahl erfolgen (www.bmjv.de/DE/themen/digitales/digitalisi erung_justiz/digitalisierungsinitiative/_articles/rec htsinformationsportal_artikel.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 6. März 2026: Derzeit entwickelt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein einheitliches, modernes und nutzerfreundliches Rechtsinformationsportal, das den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Rechtsprechung der Bundesgerichte (und ausgewählte Entscheidungen einzelner Gerichte der Länder) in anonymisierter und ungekürzter Form, sondern auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich umfangreicher Metadaten als Open Data kostenfrei zur Verfügung stellen soll. Das Portal wird den gegenwärtig angebotenen Bürgerservice des Bundes (www.gesetze-im-internet.de, www.rechtsprechung-im-internet.de und www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de) ablösen. Eine öffentliche Testversion ist über folgenden Link zu erreichen: https://testphase.rechts informationen.bund.de. Im Übrigen wird auf die Beantwortung entsprechender Schriftlicher Fragen in der Vergangenheit (u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Martin Plum (CDU/CSU) auf Bundestagdrucksache 20/9934, S. 42 f.) verwiesen. Die obersten Gerichte des Bundes veröffentlichen bereits jetzt sämtliche mit Gründen versehene Entscheidungen. Nicht veröffentlicht werden – am Beispiel des Bundesverwaltungsgerichts – etwa Einstellungsbeschlüsse, Ruhensbeschlüsse, Entscheidungen über Prozesskostenhilfe, Beiordnungsbeschlüsse, Streitwertbeschlüsse sowie Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden. Es obliegt der Entscheidung der Gerichte, ob im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung vorliegen. Sämtliche danach erfassten und dokumentierten Entscheidungen der Bundesgerichte sollen auf dem künftigen Rechtsinformationsportal veröffentlicht werden.

Relationen