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Schriftliche Frage 6 von Carolin Bachmann (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es (mutmaßlichen) Tätern möglich war, Mehrfachidentitäten erfolgreich zu nutzen, ohne…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 6 von Carolin Bachmann (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es (mutmaßlichen) Tätern möglich war, Mehrfachidentitäten erfolgreich zu nutzen, ohne… Frage 6 (Carolin Bachmann, AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es (mutmaßlichen) Tätern möglich war, Mehrfachidentitäten erfolgreich zu nutzen, ohne dass dies deutschen Behörden vor den Anschlägen aufgefallen war, und welche Rolle spielt dabei eine etwaige mangelhafte (digitale) Zusammenarbeit der Behörden untereinander, angesichts des Messerangriffs am 18. Mai 2025 in Bielefeld durch den mutmaßlichen Täter M. M. (www.n-t v.de/panorama/Bielefelder-Angreifer-taucht-mehr fach-in-Polizeisystemen-auf-article2578662 5.html; vgl. der mutmaßliche „Kino-Brandstifter“ von Krefeld H. N. und der islamistische Attentäter Anis Amri: www1.wdr.de/nachrichten/landesp olitik/krefeld-brandstifter-abschiebung-konsequen zen-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2025: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt zur Aufklärung des in Ihrer Frage referenzierten Sachverhalts (Messerangriff in Bielefeld vom 18. Mai 2025) ein Ermittlungsverfahren. Die Erteilung von Auskünften zur Beantwortung Ihrer Frage mit Bezug zu den möglichen Mehrfachidentitäten muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Dies vorangestellt kann keine Bewertung einer möglichen mangelhaften (digitalen) Zusammenarbeit der Behörden untereinander getroffen werden.

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