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Schriftliche Frage 18 von Christian Leye (Gruppe BSW): Weshalb hat die Bundesregierung das Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse als…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 18 von Christian Leye (Gruppe BSW): Weshalb hat die Bundesregierung das Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse als… Frage 18 (Christian Leye, Gruppe BSW): Weshalb hat die Bundesregierung das Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse als strategischer Investor bekannt wurde (die Bundesregierung hatte nach Presseberichten kein Interesse daran, die Anteile an einen strategischen Investor zu verkaufen (siehe www.ft.com/content/7 01cb1d5-39fa-40b4-91cb-be702ae90e18), vor dem Hintergrund, dass im „Accelerated Bookbuilding“ eine Transaktion erst mit Abschluss des „Pricing Agreements“ rechtlich bindend wird (siehe www.gabler-banklexikon.de/definition/boo kbuilding-56391#:~:text=Definition%3A%20Was %20ist%20%22Bookbuilding%22,in%20die%20 Preisfindung%20mit%20einbezogen), und ist es zutreffend, dass die Bundesregierung im Vorhinein Kenntnis davon hatte, dass UniCredit bereits über 4,5 Prozent Anteile verfügte wie von Uni- Credit-CEO Andrea Orcel geäußert (siehe ebd.; bitte das exakte Datum angeben, seit dem die Bundesregierung Kenntnis von den bereits existierenden Anteilen hatte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 25. September 2024: Das Bieterverfahren in dem hier gewählten und marktüblichen „Accelerated Bookbuilding“-Verfahren beginnt mit dem Abschluss eines sogenannten „Placement Agreements“. Am Abend des Transaktionstages (10. September 2024) war zum Zeitpunkt der Abgabe des konkreten, verbindlichen Angebots der UniCredit das „Placement Agreement“ bereits abgeschlossen und ein Abbruch des Verfahrens rechtlich nicht mehr möglich. Im Rahmen des „Accelerated Bookbuilding“-Verfahrens ist es europarechtlich nicht zulässig, einzelne Investoren im Vorfeld oder während des Verfahrens willkürlich auszuschließen. Das Bundesministerium der Finanzen hatte vor Abschluss des „Placement Agreement“ keine Kenntnis darüber, dass UniCredit bereits über 4,7 Prozent der Anteile an der Commerzbank AG verfügte. Das Bundesministerium der Finanzen erlangte hiervon erst am Abend des Transaktionstages Kenntnis, als ein Abbruch des Verfahrens rechtlich nicht mehr möglich war. Die gesetzlich erforderliche Stimmrechtsmitteilung hat die Unicredit Group erst am 13. September 2024 veröffentlicht.

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