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Schriftliche Frage 56 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Sind der Bundesregierung über die vom Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung Knoc…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 56 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Sind der Bundesregierung über die vom Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung Knoc… Frage 56 (Martina Renner, Gruppe Die Linke): Sind der Bundesregierung über die vom Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung Knockout 51 hinaus weitere Personen bekannt, gegen die derzeit Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a des Strafgesetzbuches geführt werden, und wenn ja, sind unter diesen aktuelle oder ehemalige Angehörige von Sicherheitsbehörden (vgl. www.mdr.de/nachr ichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/ knockout-einundfuenfzig-neonazis-kampfsport-ge richt-polizisten-102.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 26. September 2024: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt im Zusammenhang mit der Vereinigung „Knockout 51“ derzeit gegen elf Beschuldigte Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung gemäß den §§ 129, 129a des Strafgesetzbuches. Die Ermittlungen richten sich dabei auch gegen einen bisher nicht identifizierten Angehörigen einer Sicherheitsbehörde. Der in Ihrer Frage in Bezug genommene Medienbericht des Mitteldeutschen Rundfunks bezieht sich dagegen auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera. Zu Verfahren, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht Stellung.

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