Schriftliche Frage 15 von Christian Leye (Gruppe BSW): In welcher Höhe sind bereits Fördermittel an die Thyssenkrupp AG für das Dekarbonisierungsprojekt „tkH2Steel“ abgeflossen (bitte nach Datum…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 15 von Christian Leye (Gruppe BSW): In welcher Höhe sind bereits Fördermittel an die Thyssenkrupp AG für das Dekarbonisierungsprojekt „tkH2Steel“ abgeflossen (bitte nach Datum…
Frage 15 (Christian Leye, Gruppe BSW):
In welcher Höhe sind bereits Fördermittel an die Thyssenkrupp AG für das Dekarbonisierungsprojekt „tkH2Steel“ abgeflossen (bitte nach Datum der Auszahlung und Höhe aufschlüsseln), und rechnet die Bundesregierung mit Verzögerungen im geplanten Vorhaben durch den aktuellen Streit zwischen der Thyssenkrupp AG und seiner Stahlsparte und wenn ja, in welchem Ausmaß?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 13. September 2024:
Auszahlungen in Förderprojekten erfolgen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Zuwendungsbescheids nach Projektfortschritt und dem Nachweis der entsprechend angefallenen förderfähigen Kosten. Im Rahmen des Projektes tkH2Steel sind auf Basis dieser Vorgaben mit Fortschreiten des Projektes bereits entsprechende Mittel ausgezahlt worden. Die Förderzusage der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein- Westfalen beläuft sich in ihrer Gesamthöhe auf 2 Mrd. Euro, wobei 70 Prozent der Fördersumme auf den Bund und 30 Prozent auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen. Die Zuwendung ist an die Zusage des Zuwendungsempfängers und des dahinterstehenden Konzerns gebunden, die Umsetzung des Projektes, das heißt den Bau und den Betrieb der Anlage wie geplant, sicherzustellen. Abweichungen sind anzuzeigen und mit den im Bescheid verankerten üblichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Unternehmen das Projekt der Dekarbonisierung vollständig, wie geplant und mit der Europäischen Kommission in gemeinsamen Kraftakt verhandelt, umsetzen wird – einhergehend mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen an der neuen Produktionsroute. Eine Umsetzung am Standort Duisburg ist dabei Voraussetzung für die Zuwendung. Soweit genaue Angaben zu Datum und Höhe einzelner Auszahlungen erbeten werden, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem durch Artikel 12 Absatz 1 GG geschützten Recht betroffenen Unternehmens auf Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die Bundesregierung hat die erfragten Informationen daher als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.3 Sie können dort eingesehen werden. 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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