Schriftliche Frage 19 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Wie hoch war die monatliche Einspeisevergütung für PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen seit Januar 2022 (bitte in absoluten Zahlen a…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 19 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Wie hoch war die monatliche Einspeisevergütung für PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen seit Januar 2022 (bitte in absoluten Zahlen a…
Frage 19 (Lars Rohwer, CDU/CSU):
Wie hoch war die monatliche Einspeisevergütung für PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen seit Januar 2022 (bitte in absoluten Zahlen auflisten), und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Stromerzeuger durch die Abnahme von Strom bei negativen Börsenstrompreisen in diesem Zeitraum entstanden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 13. September 2024:
Nach geltender Rechtslage wird bei negativen Börsenpreisen in mehreren aufeinander folgenden Stunden bzw. ab 2027 ab der ersten Stunde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 grundsätzlich keine Förderung ausgezahlt. Mit der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung vereinbart, die Förderung bei negativen Preisen für EE-Neuanlagen grundsätzlich bereits ab 2025 auszusetzen. Damit werden die Kosten im Bundeshaushalt reduziert. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erhalten je nach Größe einen individuellen Fördersatz, der für Neuanlagen abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme halbjährlich sinkt. Eine Auswertung, wie hoch die Einspeisevergütung von PV-Anlagen in Stunden mit negativen Preisen war, liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Betreibern von größeren, nicht erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen in der Regel keine Kosten entstehen. Grund hierfür ist, dass diese den Großteil ihrer Stromproduktion mit individuellen Hedging-Strategien am Terminmarkt absichern. Das bedeutet, dass sie im Fall von Strompreisen am Spotmarkt, die unterhalb ihrer variablen Betriebskosten bzw. Grenzkosten liegen, mindestens den im Termingeschäft vereinbarten Strompreis erhalten. Zusätzlich können sie sich dann in der täglichen Einsatzplanung ihres Anlagenportfolios noch am Spotmarkt optimieren. Denn sie haben die Option, eigene Anlagen nicht einzusetzen und stattdessen den Strom an der Strombörse einzukaufen. Dadurch sparen sie auch Brennstoff- und CO2- Zertifikatekosten der Anlage ein.
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