Schriftliche Frage 45 von Christian Görke (Gruppe Die Linke): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg ohne gültige Arbeitserlaubni…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 45 von Christian Görke (Gruppe Die Linke): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg ohne gültige Arbeitserlaubni…
Frage 45 (Christian Görke, Gruppe Die Linke):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg ohne gültige Arbeitserlaubnis, und wie lange dauert es im Durchschnitt in Brandenburg, bis Anträge auf Beschäftigungserlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit beschieden werden (bitte angeben für die Jahre 2020, 2021, 2023 und 2024)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024:
Bezogen auf die Fragestellung erfasst das Ausländerzentralregister (AZR), in welchen Fällen Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zudem können belastbare Daten nur aus dem jeweils aktuellen AZR- Datenbestand ermittelt werden, nicht aber retrospektiv für vergangene Stichtage. Daher liegen entsprechende Angaben für die erfragten Vorjahre nicht vor. Ausweislich des AZR gab es zum aktuellen Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 9.700 in Brandenburg aufhältige Personen mit einer Aufenthaltsgestattung. Bei 869 dieser Personen lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor (ohne selbstständige Tätigkeit), zu der die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Zustimmung gegeben hat. 55 Personen waren mit einer Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erfasst, bei der die Zustimmung der BA nicht erforderlich ist. Bei 51 Personen war eine abgelehnte Beschäftigungserlaubnis gespeichert. Die Dauer der Verfahren selbst wird im AZR nicht erfasst. Die Zustimmung der BA nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gilt als erteilt, wenn die BA nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt, dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat (Zustimmungsfiktion, § 36 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung [BeschV]). Aufgrund der Einführung einer neuen IT-Software liegen nur Bearbeitungszeiten ab Mai 2023 vor. Seit Mai 2023 haben die Bearbeitungszeiten (Zeit von Antragseingang bis Entscheidung inklusive Rückfragen bei Arbeitgeber und anderen Stellen) im Land Brandenburg die zwei Wochen-Frist nicht überstiegen.
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