Schriftliche Frage 28 von Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke): Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 (bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der B…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 28 von Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke): Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 (bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der B…
Frage 28 (Susanne Ferschl, Gruppe Die Linke):
Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 (bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt bzw. nicht berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2024 (bzw. in den letzten sechs Monaten ab dem aktuellsten Stand) erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach Bund und Bayern sowie nach Aufenthaltsdauer bis einschließlich fünf Jahren und von sechs bis einschließlich zehn Jahren differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. September 2024:
Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten und Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zum Stichtag 30. Juni 2024 lag bei 20.878 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 2.447 aus dem ersten Halbjahr 2024, darunter 124 aus Bayern). 3.959 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 488 im ersten Halbjahr 2024, darunter 97 aus Bayern). In 2.123 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 245 im ersten Halbjahr 2024, darunter sechs aus Bayern). Bei 32.879 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 16.360 aus dem ersten Halbjahr 2024, darunter 1.811 aus Bayern). 973 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 287 im ersten Halbjahr 2024, darunter 39 aus Bayern). Bei 2.013 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 1.165 im ersten Halbjahr 2024, darunter 80 aus Bayern). Eine Differenzierung nach Aufenthaltsdauer ist für den Stichtag 30. Juni 2024 aus dem aktuellen AZR-Datenbestand technisch nicht möglich.
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