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Schriftliche Frage 79 von Dr. Harald Weyel (AfD): Ab welchem Zeitpunkt hatte Polen nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ein Verdächtiger bei den Nord-Stream-Anschlägen in…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 79 von Dr. Harald Weyel (AfD): Ab welchem Zeitpunkt hatte Polen nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ein Verdächtiger bei den Nord-Stream-Anschlägen in… Frage 79 (Dr. Harald Weyel, AfD): Ab welchem Zeitpunkt hatte Polen nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ein Verdächtiger bei den Nord-Stream-Anschlägen in Polen wohnhaft war (www.zdf.de/nachrichten/pol itik/nord-stream-anschlag-haftbefehl-ukrainer-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 9. September 2024: Im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Anschlägen führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein Ermittlungsverfahren. Die Bundesregierung äußert sich zu den Einzelheiten konkreter Fälle des Rechtshilfeverkehrs grundsätzlich nicht. Die aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren dürfen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden. Zudem ist gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein schützenswertes Gut. Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das berechtigte staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments.

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