Schriftliche Frage 89 von Alexander Ulrich (Gruppe BSW): Welche Annahme steckt angesichts realer Verwaltungskosten beim Bürgergeld im Jahr 2023 in Höhe von 6,3 Mrd. Euro hinter der im Entwurf zum B…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 89 von Alexander Ulrich (Gruppe BSW): Welche Annahme steckt angesichts realer Verwaltungskosten beim Bürgergeld im Jahr 2023 in Höhe von 6,3 Mrd. Euro hinter der im Entwurf zum B…
Frage 89 (Alexander Ulrich, Gruppe BSW):
Welche Annahme steckt angesichts realer Verwaltungskosten beim Bürgergeld im Jahr 2023 in Höhe von 6,3 Mrd. Euro hinter der im Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 getroffenen Annahme, dass sich diese im kommenden Jahr lediglich auf 5,25 Mrd. Euro belaufen werden, und wie sollen eventuell auftretende, höhere Verwaltungskosten, etwa für Personal, gedeckt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. September 2024:
Die Ansätze für die Verwaltungskosten und die Eingliederungsleistungen bilden das sogenannte Gesamtbudget des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) nach § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II. Durch einen Haushaltsvermerk wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit beider Titel festgelegt. Dies ermöglicht es den Jobcentern, in Eigenverantwortung zu entscheiden, ob sie eher auf eine stärkere Betreuung zu Lasten des Verwaltungsbudgets oder auf eine stärkere Eingliederung zu Lasten des Eingliederungsbudgets abstellen. Zusätzliche Verwaltungsausgaben liegen daher im Ermessen der Jobcenter mit Blick auf die örtlichen Bedarfe.
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