Schriftliche Frage 106 von Anne Janssen (CDU/CSU): Gab es seitens der Bundesregierung Abfragen bei den Bundesländern, ob gegenüber Kommunen Rückforderungen von Fördergeldern aus dem „Investit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 106 von Anne Janssen (CDU/CSU): Gab es seitens der Bundesregierung Abfragen bei den Bundesländern, ob gegenüber Kommunen Rückforderungen von Fördergeldern aus dem „Investit…
Frage 106 (Anne Janssen, CDU/CSU):
Gab es seitens der Bundesregierung Abfragen bei den Bundesländern, ob gegenüber Kommunen Rückforderungen von Fördergeldern aus dem „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ erhoben wurden, und wenn nein, warum nicht, (wenn ja bitte Datum und Ergebnis der Abfrage angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 13. September 2024:
Der Bund stellte den zuständigen Ländern und Kommunen von Ende 2020 bis 2022 Investitionsmittel in Höhe von bis zu 750 Mio. Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ (Beschleunigungsprogramm) bereit. Die Laufzeit des Beschleunigungsprogramms, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen war, wurde durch eine entsprechende Änderungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Finanzhilfen waren insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem konnten mit diesen Mitteln zur Absicherung des Rechtsanspruchs Planungsleistungen für den erforderlichen Ausbau der Ganztagsangebote finanziert werden. Der Bund beteiligte sich mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligten sich mit mindestens 30 Prozent. Die Ausgestaltung des Beschleunigungsprogramms wurde zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern in der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ (VV I) vereinbart. Diese regelt u. a. das Antragsverfahren durch die Länder, Regelungen zum Verwendungsnachweis (§ 10 VV I) sowie zur Berichtspflicht (§ 13 VV I). In diesem Rahmen erlangt der Bund Kenntnis darüber, wenn es innerhalb eines Vorhabens gegenüber den bewilligten Gesamtausgaben zu Abweichungen gekommen ist.
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