Schriftliche Frage 108 von Franziska Hoppermann (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die durch das Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) era…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 108 von Franziska Hoppermann (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die durch das Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) era…
Frage 108 (Franziska Hoppermann, CDU/CSU):
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die durch das Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) erarbeiteten Standards flächendeckend in die verschiedenen IT-Systeme des Gesundheitswesens integriert werden, und wie wird dabei gewährleistet, dass die unterschiedlichen Reifegrade der IT- Systeme in den Bereichen ambulante und stationäre Versorgung sowie digitale Gesundheitsanwendungen berücksichtigt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 9. September 2024:
Wesentlicher Baustein zur Sicherstellung der Integration von Standards ist der Konformitätsbewertungsprozess nach § 387 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101) im Frühjahr dieses Jahres erhielt das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) den Auftrag, im Rahmen einer Konformitätsbewertung neu festgelegte Interoperabilitätsstandards (IOP-Standards) ob ihrer korrekten Anwendung in Primärsystemen zu prüfen und diese entsprechend für den Einsatz in der Versorgung zu autorisieren. Die Konformitätsbewertung wird erstmalig mit dem Start der „elektronischen Patientenakte für alle“ („ePA für alle“) durchgeführt. Ziel ist es, dass alle bestätigungsrelevanten Systeme die Konformitätsbewertung vor der Einführung der „ePA für alle“ am 15. Januar 2025 durchlaufen haben. Prozessual setzt die Konformitätsbewertung auf der Testunterstützung der gematik auf und nutzt bestehende, der Industrie bekannte Werkzeuge. Der Industrie werden zudem entwicklungsbegleitende Testfälle zur Verfügung gestellt sowie verschiedene Validierungsmöglichkeiten geschaffen (Demonstrationsmodelle, Referenzumgebungen etc.). Begleitet wird dieser Prozess durch umfassende, bei Bedarf individuelle Informationsangebote. Hierdurch wird sichergestellt, dass genügend zeitlicher Vorlauf besteht, um IT-Anwendungen unterschiedlichen Reifegrads zum interoperablen Datenaustausch zu ertüchtigen.
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