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Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8366 · Antrag · Original ↗

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Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8366 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten – Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die zunehmende Energiearmut in Deutschland ist u.a. eine direkte Folge dauerhaft hoher Strompreise. Energieversorgung ist Daseinsvorsorge und sollte daher gemeinwohlorientiert organisiert werden. Die Bundesregierung setzt jedoch einseitig auf Markt- und Profitlogik, was zu höheren Energiepreisen führt, wie sich beim Ausbau der Offshore-Windenergie beispielhaft erkennen lässt: Der Ausbau der Windenergie auf See wird über die Vergabe von Flächen an private Investoren mittels Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) organisiert. Hohe Kapitalkosten durch Risikoaufschläge und hohe Renditeerwartungen privater Investoren schlagen sich direkt auf den Strompreis nieder, während gleichzeitig der Strombedarf durch Elektrifizierung, industrielle Transformation und die Wärmewende wächst. Offshore-Windenergie unterscheidet sich erheblich von der Windenergie an Land: Die Flächen gehören dem Staat, Projekte sind großskalig und kapitalintensiv. Nur wenige große Unternehmen sind überhaupt in der Lage, diese Projekte umzusetzen. Dadurch besteht eine hohe Marktkonzentration bei gleichzeitig enormen Anforderungen an Finanzierung, Planung, Sicherheit und Netzintegration (https://bwo-offshorewind.de/category/offshore-windenergie/owp-ueberblick/). Darüber hinaus handelt es sich um eine verhältnismäßig junge Branche. Von den bis 2045 geplanten 70 Gigawatt (GW) zu installierender Leistung befinden sich aktuell lediglich 12,1 GW in Betrieb oder im Bau, für weitere 2,6 GW liegen Investitionsentscheidungen vor (Stand 30.06.2026, https://www.offshore-stif- tung.de/de/status-quo-offshore-windenergie.php). Der Großteil muss also erst noch geplant und errichtet werden. Die jüngste Ankündigung von TotalEnergies, ihre 2023 und 2024 für knapp acht Milliarden Euro ersteigerten Flächen nicht bebauen, sondern zurückgeben zu wollen und ähnliche Überlegungen beim zweiten großen Ausschreibungsgewinner BP, offenbaren ein tiefgreifendes Marktversagen (https://www.tagesschau.de/in- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. vestigativ/ndr/total-offshore-100.html). Dadurch werden Flächen für die Windenergie auf See, und somit entsprechende Netzanschlusskapazitäten blockiert und Klimaziele gefährdet. Die Nicht-Realisierung hat zudem massive Auswirkungen auf Netzplanung, regionale Wertschöpfung, Hafeninvestitionen, industrielle Standortentscheidungen und weitreichende Lieferketten. Nicht zuletzt bedroht dies die Sicherheit der Beschäftigten verschiedener Branchen – von Facharbeiter:innen über Projektierer:innen bis hin zu Beschäftigten in der Hafenlogistik, bei Stahlbauunternehmen, Turbinenherstellern uvm. Der Bundestag stellt fest, dass der notwendige schnelle Ausbau der Offshore- Windkraft nicht von Blockadehaltungen einzelner privater Unternehmensführungen beeinträchtigt werden darf. Für eine zuverlässige, kostengünstige und resilient ausgebaute Offshore-Windenergie wird eine einfache Überarbeitung des Auktionsdesigns den grundlegenden energiepolitischen Herausforderungen nicht ausreichend gerecht. Allein damit lässt sich Bezahlbarkeit, Daseinsvorsorge und Klimagerechtigkeit nicht erreichen. Planung, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks und Netzanbindungen sollen daher in öffentlicher Hand durch eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes realisiert werden. Diese könnte Aufträge für Planung, Bau und Instandhaltung an spezialisierte Unternehmen über transparente Vergabeverfahren unter Einbeziehung qualitativer Kriterien vergeben und den Ausbau gemeinwohl- statt profitorientiert steuern, denn die Betriebsführung des Windparks verbleibt dauerhaft bei der staatlichen Infrastrukturgesellschaft. Vorteile wären vor allem (i) die günstigere öffentliche Finanzierung und dadurch langfristig niedrigere Stromkosten für alle; (ii) mehr Planungssicherheit und ein schnellerer Ausbau Offshore-Wind; (iii) die Förderung heimischer Industrie durch die Schaffung von Leitmärkten und Tariftreue und (iv) höhere Sicherheit durch die staatliche Kontrolle kritischer Infrastruktur. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. die Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft vorsieht, die den Bau und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen sowie die Anbindungsleitungen in öffentlicher Hand vorantreibt; 2. ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten der Bundesinfrastrukturgesellschaft für bereits gebaute oder in Planung befindliche Offshore- Windenergieanlagen einführt und 3. einen automatischen Übergang nicht realisierter Offshore-Ausbaurechte an die Bundesinfrastrukturgesellschaft vorsieht. Berlin, den 6. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begründung Die zunehmende Energiearmut in Deutschland ist eine direkte Folge u.a. dauerhaft hoher Strompreise, die durch das aktuelle Ausschreibungsmodell im Bereich Offshore-Windenergie weiter verschärft werden. Ein zügiger Ausbau sowie eine grundlegende Umstrukturierung der Offshore-Windenergie ist somit dringender denn je, zumal das Windenergie-auf-See-Gesetz Ausbauziele von mindestens 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045 vorgibt und den Ausbau ausdrücklich zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Wenn Ausschreibungen scheitern oder Projekte aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheit nicht realisiert werden, verfehlt Deutschland seine Klimaziele, verursacht höhere CO₂-Emissionen und treibt durch fossile Stromkosten die Preise weiter nach oben. Die gescheiterte Ausschreibung 2025, bei der kein einziges Gebot einging, offenbarte, dass die Risiken so untragbar geworden sind, dass Investoren einen vollständigen Rückzug vollzogen haben. Eine Analyse der Stiftung Offshore-Windenergie zeigt zudem, dass dieses Ausschreibungsdesign strukturell zu höheren Strompreisen führt, weil hohe Gebotssummen sowie steigende Kapitalkosten über langfristige Stromlieferverträge – insbesondere an energieintensive Industrien – weitergegeben werden. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass Projekte aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheit gar nicht umgesetzt werden (https://www.offshore-stiftung.de/20250520_Ana- lyse_enervis_Stiftung_Offshore_Windenergie_Offshore_Ausschreibungsdesign_Effekte_ungedeckelte_Gebots- komponente.pdf, https://www.iwr.de/news/wirtschaftliche-risiken-durch-deutsche-offshore-windauktionen-stif- tung-fordert-kurswechsel-news39157). Die Ankündigung von TotalEnergies, die 2023 und 2024 für knapp acht Milliarden Euro ersteigerten Flächen nicht zu bebauen, sondern zurückzugeben, offenbart tiefgreifende Probleme des aktuellen Ausschreibungsmodells. Laut Medienberichten erwägt der Konzern TotalEnergies, diese Flächen mit einer möglichen Kapazität von 7,5 GW nicht zu realisieren und fordert gleichzeitig Rückerstattung der hinterlegten Sicherheitsleistung bei der BNetzA ein. Auch das Tochterunternehmen des Energiekonzerns BP „BP JeraNex“ gilt in diesem Zusammenhang als möglicher Kandidat für eine Rückgabe von Flächen, welche in den vergangenen Jahren ersteigert wurden. Dadurch, dass die Projekte formal bezuschlagt sind, die Investitionsentscheidungen aber nicht getroffen bzw. in Frage gestellt werden, werden Flächen und Netzanschlusskapazitäten jahrelang blockiert, ohne dass ein einziges Windrad gebaut oder überhaupt geplant wird. (https://www.tages- schau.de/investigativ/ndr/total-offshore-100.html). Angesichts dieser strukturellen Probleme genügt eine bloße Überarbeitung des Auktionsmodells nicht. Zwar könnten Maßnahmen wie zweiseitige Differenzverträge (CfDs) bestimmte Risiken dämpfen, doch auch diese erfordern zusätzliche staatliche Absicherungen und ändern die grundlegende Problematik der profitgetriebenen hohen Kapitalkosten sowie die Marktkonzentration nicht. Die bloße Rückgabe der Flächen zu ermöglichen, ist aufgrund der langen Vergabe- und Planungszeit ebenso unzureichend. Notwendig ist keine kosmetische Reform, sondern eine grundlegende Transformation der gesamten Organisationsstruktur des Offshore-Ausbaus, um Bezahlbarkeit, Klimaschutz und Planungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Offshore-Strom ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und sollte daher gemeinwohlorientiert betrieben werden. Deshalb ist die Schaffung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft für die Entwicklung und den Betrieb von Offshore-Windenergie eine klima-, sozial- und industriepolitische Notwendigkeit. Als Vorbild kann Dänemark herangezogen werden. Dort liegt die Verantwortung für Offshore-Netzinfrastruktur, Planung und Systemführung beim staatlichen Übertragungsnetzbetreiber Energinet und der dänische Staat hält eine Mehrheitsbeteiligung (50,12 %) am Offshore-Weltmarktführer Ørsted; Deutschland kann und sollte sich stärker an diesem Beispiel orientieren und den Ausbau der Offshore-Parks in öffentlicher Hand vorantreiben. Zentrale Gründe sprechen dafür: Erstens ist die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen kapitalintensiv: Private Unternehmen müssen ihre Projekte über den Kapitalmarkt finanzieren, was u.a. durch Risikoaufschläge zu hohen Fremdkapitalzinsen führt. Hinzukommen Renditeerwartungen institutioneller Investoren und Projektgesellschaften. Diese strukturellen Mehrkosten führen langfristig zu höheren Stromkosten. Eine öffentlich finanzierte Infrastrukturgesellschaft könnte dagegen auf die deutlich günstigeren Kapitalkosten des Bundes zurückgreifen. Mit einer Refinanzierung ohne Renditezwang würden die Gestehungskosten von Offshore-Strom sinken und die erzielten Einnahmen direkt an die öffentliche Hand zurückfließen – in den Kernhaushalt oder in einen Fonds zur Finanzierung weiterer er- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. neuerbarer Infrastruktur. Eine Infrastrukturgesellschaft kann zudem antizyklisch investieren, Ausbaupfade verstetigen und hohe produktive Planungskapazitäten aufbauen. Die gesamtgesellschaftliche Wirtschaftlichkeit könnte verbessert und Kosten und damit Strompreise verringert werden. Zweitens ermöglicht eine staatliche Infrastrukturgesellschaft funktionierende industriepolitische Leitmärkte. Sie könnte verbindliche Local-Content-Klauseln beim Einkauf von Windturbinen vorgeben, etwa mit steigenden Quoten für europäischen, grünen Stahl. Ebenso könnten Tariftreue, Mitbestimmung und Ausbildungsstandards als Bedingungen für Vergaben festgelegt werden. Die Offshore-Industrie bietet enorme Chancen für Wertschöpfungsketten im Inland – von der Stahlproduktion über Komponentenbau bis Service und Wartung. In Häfen, Werften, bei Turbinen-, Kabel- und Konverterherstellern, in der maritimen Wirtschaft, bei Ingenieurbüros, Umweltgutachtern, Logistikunternehmen, Installationsbetrieben und vielen spezialisierten Zulieferern. Es geht um Facharbeiter:innen, Ingenieur:innen, Planer:innen, Servicetechniker:innen, Beschäftigte in Produktion, Montage, Hafenlogistik und Betrieb. Drittens könnte eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft verbindliche Standards zu Cybersicherheit, resilienter Anlagensteuerung, Redundanzen sowie Datenhoheit einfacher integrieren. Zudem hätte der Staat direkten Einfluss auf die Wahl der Anlagenhersteller. Viertens ermöglicht eine staatliche Infrastrukturgesellschaft Planungssicherheit, um den schnellen Ausbau der Offshore-Windenergie nachzuholen, welcher durch die Blockadehaltung privater Unternehmensführung um Jahre verzögert wurde. Somit können die Ausbau- und Klimaziele erreicht und Unternehmen und Beschäftigungsverhältnisse entlang der Wertschöpfungskette gesichert werden. Zur Umsetzung einer dauerhaft gemeinwohlorientierten Offshore-Windenergie ist es außerdem notwendig, dass die öffentliche Hand langfristig auch Einfluss auf bestehende Offshore-Anlagen und Projektgesellschaften erhält. Ein geeignetes Instrument hierfür ist ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht zugunsten der neu zu gründenden Bundesinfrastrukturgesellschaft. Dieses Vorkaufsrecht greift immer dann, wenn bestehende Offshore-Windparks oder laufende bzw. geplante Projekte veräußert werden sollen, und ermöglicht es dem Staat, strategisch relevante Infrastruktur zu fairen Marktbedingungen zu übernehmen. So wird verhindert, dass zentrale Teile der Energieerzeugung in intransparente, internationale Finanzkonstruktionen oder sicherheitspolitisch bedenkliche Eigentümerstrukturen übergehen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Betrieb und Erlöse künftig stärker am öffentlichen Interesse ausgerichtet werden – insbesondere an Versorgungssicherheit, bezahlbaren Strompreisen und Klimaschutz. Schließlich ist festzuhalten, dass öffentliche Infrastrukturgesellschaften europarechtskonform sind. Die Verträge der Europäischen Union lassen die Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten unberührt (Art. 345 AEUV), und öffentliche Infrastrukturgesellschaften können im Rahmen von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sogar ohne beihilferechtliche Prüfung der Kommission betrieben werden, sofern die vier Kriterien der Altmark‑Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erfüllt sind (u.a. klar definierter Auftrag, Transparenz, keine Überkompensation, effiziente Leistungserbringung). Damit ist eine staatliche Infrastrukturgesellschaft rechtlich zulässig und ökonomisch sinnvoll. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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