Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen
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Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8366
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten – Ausbau in öffentlicher Hand
umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die zunehmende Energiearmut in Deutschland ist u.a. eine direkte Folge
dauerhaft hoher Strompreise. Energieversorgung ist Daseinsvorsorge und sollte daher
gemeinwohlorientiert organisiert werden. Die Bundesregierung setzt jedoch
einseitig auf Markt- und Profitlogik, was zu höheren Energiepreisen führt, wie sich
beim Ausbau der Offshore-Windenergie beispielhaft erkennen lässt: Der Ausbau
der Windenergie auf See wird über die Vergabe von Flächen an private Investoren
mittels Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
organisiert. Hohe Kapitalkosten durch Risikoaufschläge und hohe
Renditeerwartungen privater Investoren schlagen sich direkt auf den Strompreis nieder, während
gleichzeitig der Strombedarf durch Elektrifizierung, industrielle Transformation
und die Wärmewende wächst.
Offshore-Windenergie unterscheidet sich erheblich von der Windenergie an
Land: Die Flächen gehören dem Staat, Projekte sind großskalig und
kapitalintensiv. Nur wenige große Unternehmen sind überhaupt in der Lage, diese Projekte
umzusetzen. Dadurch besteht eine hohe Marktkonzentration bei gleichzeitig
enormen Anforderungen an Finanzierung, Planung, Sicherheit und Netzintegration
(https://bwo-offshorewind.de/category/offshore-windenergie/owp-ueberblick/).
Darüber hinaus handelt es sich um eine verhältnismäßig junge Branche. Von den
bis 2045 geplanten 70 Gigawatt (GW) zu installierender Leistung befinden sich
aktuell lediglich 12,1 GW in Betrieb oder im Bau, für weitere 2,6 GW liegen
Investitionsentscheidungen vor (Stand 30.06.2026, https://www.offshore-stif-
tung.de/de/status-quo-offshore-windenergie.php). Der Großteil muss also erst
noch geplant und errichtet werden.
Die jüngste Ankündigung von TotalEnergies, ihre 2023 und 2024 für knapp acht
Milliarden Euro ersteigerten Flächen nicht bebauen, sondern zurückgeben zu
wollen und ähnliche Überlegungen beim zweiten großen Ausschreibungsgewinner
BP, offenbaren ein tiefgreifendes Marktversagen (https://www.tagesschau.de/in-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
vestigativ/ndr/total-offshore-100.html). Dadurch werden Flächen für die
Windenergie auf See, und somit entsprechende Netzanschlusskapazitäten blockiert und
Klimaziele gefährdet. Die Nicht-Realisierung hat zudem massive Auswirkungen
auf Netzplanung, regionale Wertschöpfung, Hafeninvestitionen, industrielle
Standortentscheidungen und weitreichende Lieferketten. Nicht zuletzt bedroht dies die
Sicherheit der Beschäftigten verschiedener Branchen – von Facharbeiter:innen
über Projektierer:innen bis hin zu Beschäftigten in der Hafenlogistik, bei
Stahlbauunternehmen, Turbinenherstellern uvm.
Der Bundestag stellt fest, dass der notwendige schnelle Ausbau der Offshore-
Windkraft nicht von Blockadehaltungen einzelner privater
Unternehmensführungen beeinträchtigt werden darf. Für eine zuverlässige, kostengünstige und
resilient ausgebaute Offshore-Windenergie wird eine einfache Überarbeitung des
Auktionsdesigns den grundlegenden energiepolitischen Herausforderungen nicht
ausreichend gerecht. Allein damit lässt sich Bezahlbarkeit, Daseinsvorsorge und
Klimagerechtigkeit nicht erreichen.
Planung, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks und Netzanbindungen sollen
daher in öffentlicher Hand durch eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes
realisiert werden. Diese könnte Aufträge für Planung, Bau und Instandhaltung an
spezialisierte Unternehmen über transparente Vergabeverfahren unter Einbeziehung
qualitativer Kriterien vergeben und den Ausbau gemeinwohl- statt profitorientiert
steuern, denn die Betriebsführung des Windparks verbleibt dauerhaft bei der
staatlichen Infrastrukturgesellschaft. Vorteile wären vor allem (i) die günstigere
öffentliche Finanzierung und dadurch langfristig niedrigere Stromkosten für alle;
(ii) mehr Planungssicherheit und ein schnellerer Ausbau Offshore-Wind; (iii) die
Förderung heimischer Industrie durch die Schaffung von Leitmärkten und
Tariftreue und (iv) höhere Sicherheit durch die staatliche Kontrolle kritischer
Infrastruktur.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. die Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft vorsieht, die den Bau
und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen sowie die
Anbindungsleitungen in öffentlicher Hand vorantreibt;
2. ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten der
Bundesinfrastrukturgesellschaft für bereits gebaute oder in Planung befindliche Offshore-
Windenergieanlagen einführt und
3. einen automatischen Übergang nicht realisierter Offshore-Ausbaurechte an
die Bundesinfrastrukturgesellschaft vorsieht.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Die zunehmende Energiearmut in Deutschland ist eine direkte Folge u.a. dauerhaft hoher Strompreise, die durch
das aktuelle Ausschreibungsmodell im Bereich Offshore-Windenergie weiter verschärft werden. Ein zügiger
Ausbau sowie eine grundlegende Umstrukturierung der Offshore-Windenergie ist somit dringender denn je, zumal
das Windenergie-auf-See-Gesetz Ausbauziele von mindestens 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045 vorgibt und
den Ausbau ausdrücklich zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Wenn Ausschreibungen scheitern oder
Projekte aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheit nicht realisiert werden, verfehlt Deutschland seine Klimaziele,
verursacht höhere CO₂-Emissionen und treibt durch fossile Stromkosten die Preise weiter nach oben.
Die gescheiterte Ausschreibung 2025, bei der kein einziges Gebot einging, offenbarte, dass die Risiken so
untragbar geworden sind, dass Investoren einen vollständigen Rückzug vollzogen haben. Eine Analyse der Stiftung
Offshore-Windenergie zeigt zudem, dass dieses Ausschreibungsdesign strukturell zu höheren Strompreisen führt,
weil hohe Gebotssummen sowie steigende Kapitalkosten über langfristige Stromlieferverträge – insbesondere an
energieintensive Industrien – weitergegeben werden. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass Projekte aufgrund
wirtschaftlicher Unsicherheit gar nicht umgesetzt werden (https://www.offshore-stiftung.de/20250520_Ana-
lyse_enervis_Stiftung_Offshore_Windenergie_Offshore_Ausschreibungsdesign_Effekte_ungedeckelte_Gebots-
komponente.pdf, https://www.iwr.de/news/wirtschaftliche-risiken-durch-deutsche-offshore-windauktionen-stif-
tung-fordert-kurswechsel-news39157). Die Ankündigung von TotalEnergies, die 2023 und 2024 für knapp acht
Milliarden Euro ersteigerten Flächen nicht zu bebauen, sondern zurückzugeben, offenbart tiefgreifende Probleme
des aktuellen Ausschreibungsmodells. Laut Medienberichten erwägt der Konzern TotalEnergies, diese Flächen
mit einer möglichen Kapazität von 7,5 GW nicht zu realisieren und fordert gleichzeitig Rückerstattung der
hinterlegten Sicherheitsleistung bei der BNetzA ein. Auch das Tochterunternehmen des Energiekonzerns BP „BP
JeraNex“ gilt in diesem Zusammenhang als möglicher Kandidat für eine Rückgabe von Flächen, welche in den
vergangenen Jahren ersteigert wurden. Dadurch, dass die Projekte formal bezuschlagt sind, die
Investitionsentscheidungen aber nicht getroffen bzw. in Frage gestellt werden, werden Flächen und Netzanschlusskapazitäten
jahrelang blockiert, ohne dass ein einziges Windrad gebaut oder überhaupt geplant wird. (https://www.tages-
schau.de/investigativ/ndr/total-offshore-100.html).
Angesichts dieser strukturellen Probleme genügt eine bloße Überarbeitung des Auktionsmodells nicht. Zwar
könnten Maßnahmen wie zweiseitige Differenzverträge (CfDs) bestimmte Risiken dämpfen, doch auch diese
erfordern zusätzliche staatliche Absicherungen und ändern die grundlegende Problematik der profitgetriebenen
hohen Kapitalkosten sowie die Marktkonzentration nicht. Die bloße Rückgabe der Flächen zu ermöglichen, ist
aufgrund der langen Vergabe- und Planungszeit ebenso unzureichend. Notwendig ist keine kosmetische Reform,
sondern eine grundlegende Transformation der gesamten Organisationsstruktur des Offshore-Ausbaus, um
Bezahlbarkeit, Klimaschutz und Planungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Offshore-Strom ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und sollte daher gemeinwohlorientiert betrieben
werden. Deshalb ist die Schaffung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft für die Entwicklung und den Betrieb von
Offshore-Windenergie eine klima-, sozial- und industriepolitische Notwendigkeit. Als Vorbild kann Dänemark
herangezogen werden. Dort liegt die Verantwortung für Offshore-Netzinfrastruktur, Planung und Systemführung
beim staatlichen Übertragungsnetzbetreiber Energinet und der dänische Staat hält eine Mehrheitsbeteiligung
(50,12 %) am Offshore-Weltmarktführer Ørsted; Deutschland kann und sollte sich stärker an diesem Beispiel
orientieren und den Ausbau der Offshore-Parks in öffentlicher Hand vorantreiben. Zentrale Gründe sprechen
dafür:
Erstens ist die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen kapitalintensiv: Private Unternehmen müssen ihre
Projekte über den Kapitalmarkt finanzieren, was u.a. durch Risikoaufschläge zu hohen Fremdkapitalzinsen führt.
Hinzukommen Renditeerwartungen institutioneller Investoren und Projektgesellschaften. Diese strukturellen
Mehrkosten führen langfristig zu höheren Stromkosten. Eine öffentlich finanzierte Infrastrukturgesellschaft
könnte dagegen auf die deutlich günstigeren Kapitalkosten des Bundes zurückgreifen. Mit einer Refinanzierung
ohne Renditezwang würden die Gestehungskosten von Offshore-Strom sinken und die erzielten Einnahmen direkt
an die öffentliche Hand zurückfließen – in den Kernhaushalt oder in einen Fonds zur Finanzierung weiterer er-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
neuerbarer Infrastruktur. Eine Infrastrukturgesellschaft kann zudem antizyklisch investieren, Ausbaupfade
verstetigen und hohe produktive Planungskapazitäten aufbauen. Die gesamtgesellschaftliche Wirtschaftlichkeit
könnte verbessert und Kosten und damit Strompreise verringert werden.
Zweitens ermöglicht eine staatliche Infrastrukturgesellschaft funktionierende industriepolitische Leitmärkte. Sie
könnte verbindliche Local-Content-Klauseln beim Einkauf von Windturbinen vorgeben, etwa mit steigenden
Quoten für europäischen, grünen Stahl. Ebenso könnten Tariftreue, Mitbestimmung und Ausbildungsstandards
als Bedingungen für Vergaben festgelegt werden. Die Offshore-Industrie bietet enorme Chancen für
Wertschöpfungsketten im Inland – von der Stahlproduktion über Komponentenbau bis Service und Wartung. In Häfen,
Werften, bei Turbinen-, Kabel- und Konverterherstellern, in der maritimen Wirtschaft, bei Ingenieurbüros,
Umweltgutachtern, Logistikunternehmen, Installationsbetrieben und vielen spezialisierten Zulieferern. Es geht um
Facharbeiter:innen, Ingenieur:innen, Planer:innen, Servicetechniker:innen, Beschäftigte in Produktion, Montage,
Hafenlogistik und Betrieb.
Drittens könnte eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft verbindliche Standards zu Cybersicherheit, resilienter
Anlagensteuerung, Redundanzen sowie Datenhoheit einfacher integrieren. Zudem hätte der Staat direkten
Einfluss auf die Wahl der Anlagenhersteller.
Viertens ermöglicht eine staatliche Infrastrukturgesellschaft Planungssicherheit, um den schnellen Ausbau der
Offshore-Windenergie nachzuholen, welcher durch die Blockadehaltung privater Unternehmensführung um Jahre
verzögert wurde. Somit können die Ausbau- und Klimaziele erreicht und Unternehmen und
Beschäftigungsverhältnisse entlang der Wertschöpfungskette gesichert werden.
Zur Umsetzung einer dauerhaft gemeinwohlorientierten Offshore-Windenergie ist es außerdem notwendig, dass
die öffentliche Hand langfristig auch Einfluss auf bestehende Offshore-Anlagen und Projektgesellschaften erhält.
Ein geeignetes Instrument hierfür ist ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht zugunsten der neu zu gründenden
Bundesinfrastrukturgesellschaft. Dieses Vorkaufsrecht greift immer dann, wenn bestehende Offshore-Windparks
oder laufende bzw. geplante Projekte veräußert werden sollen, und ermöglicht es dem Staat, strategisch relevante
Infrastruktur zu fairen Marktbedingungen zu übernehmen. So wird verhindert, dass zentrale Teile der
Energieerzeugung in intransparente, internationale Finanzkonstruktionen oder sicherheitspolitisch bedenkliche
Eigentümerstrukturen übergehen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Betrieb und Erlöse künftig stärker am öffentlichen
Interesse ausgerichtet werden – insbesondere an Versorgungssicherheit, bezahlbaren Strompreisen und
Klimaschutz.
Schließlich ist festzuhalten, dass öffentliche Infrastrukturgesellschaften europarechtskonform sind. Die Verträge
der Europäischen Union lassen die Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten unberührt (Art. 345 AEUV), und
öffentliche Infrastrukturgesellschaften können im Rahmen von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse (DAWI) sogar ohne beihilferechtliche Prüfung der Kommission betrieben werden, sofern die vier
Kriterien der Altmark‑Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erfüllt sind (u.a. klar definierter Auftrag,
Transparenz, keine Überkompensation, effiziente Leistungserbringung). Damit ist eine staatliche
Infrastrukturgesellschaft rechtlich zulässig und ökonomisch sinnvoll.
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