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BWO - Bundesverband Windenergie Offshore

lobbyregister / register_entry 02.02.2022 · Original ↗

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BWO - Bundesverband Windenergie Offshore Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) bündelt Erfahrungen und Kompetenzen seiner Mitglieder und leitet daraus politische Handlungsempfehlungen ab. Gemäß Satzung hat der Verein die Aufgabe, den Ausbau der Windenergie auf See in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Ländern der Europäischen Union aktiv zu fördern. Der Verein soll darüber hinaus den industrieweiten Austausch zu technischen und rechtlichen Themen fördern mit dem Ziel, einen dauerhaften Beitrag zur kostengünstigen und nachhaltigen Energieversorgung aus Offshore Windenergieanlagen zu liefern. Dazu sollen die bisherigen Entwicklungen von Offshore-Windenergie ausgewertet und mögliche Folgen künftiger Rahmenbedingungen analysiert werden. Für das Gelingen der Energiewende setzt sich der Verband für einen Genehmigungs- und Infrastrukturrahmen ein, der einen volkswirtschaftlich kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windenergie ermöglicht. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Fischerei/Aquakultur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Industriepolitik; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Tierschutz; Energienetze; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsmarkt; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore: Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit. - Fristen bei Umsetzung von Windparks auf See (und Pönalisierung): Verlängerung der Fristen bei der Umsetzung von Offshore-Windparks, mit dem Ziel der Risikoreduzierung für OWP-Projektierer. Insbesondere die kurze Frist von 6 Monaten nach Fertigstellung der Netzenbindung ist angesichts der größe der Bauvorhaben (>2GW) und der Witterungsabhängigkeit problematisch. Die im Gesetz enthaltene Beweislastumkehr und der zwangsweise Zuschlagsentzug erhöht Investitionsrisiken, (§81 WindSeeG) - Umsetzung RED III: OWP-Betreiber sorgen sich um Rechtssicherheit, wenn die Durchführung einer UVP nicht mehr möglich sein soll. BWO setzt sich für den Erhalt einer Kann-Vorschrift ein, so dass auch weiterhin freiwillig von Entwicklern eine UVP durchgeführt werden kann. - GRW-Sonderprogramm für Offshore-Wind: Ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ein geeignetes Vehikel, um Einnahmen aus Offshore-Wind-Auktionen für die Unterstützung der gesetzlich festgelegten Ausbauziele einzusetzen? - BWO-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts: Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden. - Küstenferne Rettung von Mitarbeitenden in der Offshore Windenergiebranche: Wir fordern eine Regelung zur Rettung verletzter Mitarbeitender fern der Küste, inkl. Klärung von Zuständigkeiten und Finanzierung, z. B. für seebasierte Luftrettung per Schiff, Insel oder Plattform. - Umsetzung der Richtlinie Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen: Ziel des Gesetzes ist eine Dachkonstruktion zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen und daraus notwendiger Verantwortlichkeiten von Behörden und Betreibern und Entwicklern. - § 58 WindSeeG Mittelverwendung der Gebotskomponente für Meeresnaturschutz: Austausch mit BMUV und weiteren Stakeholdern über Mittelverwendung der Meeresnaturschutzkomponente nach § 58 WindSeeG. - § 58 WindSeeG Mittelverwendung der Gebotskomponente für nachhaltige Fischerei: BWO ist Mitglied in der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). - § 15 Bundeskompensationsverordnung (BKompV): Das Gesetz regelt den Ausschluss der Fischerei in Offshore-Windparks als Kompensation. - §8a Absatz 5 BSIG - Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN): Zur Sicherheit in der Informationstechnik der kritischen Infrastrukturen können Nachweise von der zuständigen Behörde verlangt werden. Die konkreten Anforderungen sollen hier geändert werden. - Vorschläge für den Koalitionsvertrag 2025: Unsere Vorschläge zum Koalitionsvertrag dienen als fachlicher Beitrag zur Ausgestaltung der Offshore-Windenergie in der kommenden Legislaturperiode. - Nutzung der Ausschreibungseinnahmen Offshorewindenergie für Transformationsprojekte: Der BWO ist der Auffassung, dass die Einnahmen aus den Ausschreibungen der Offshore-Windenergie für flankierende Maßnahmen eingesetzt werden sollten, um den Ausbau mit einem hohen Wertschöpfungsanteil in Deutschland und Europa sicherzustellen. (Finanzierung für Häfen, Infrastruktur, Fachkräfte-Ausbildung und Rettungsinfrastruktur, Kredite für Steigerung von Produktionskapazitäten) - Net Zero Industry Act: Der BWO will Stellung dazu nehmen wie die Nationale Ausgestaltung des Net Zero Industry Act sein könnte./hat Stellung genommen zur EU-Konsultation der implementing acts. - Stärkung des Markt- und Investitionsrahmens für Offshore-Wind: Das Diskussionspapier des Bundesverbands Windenergie Offshore (BWO) fordert eine Stärkung des Markt- und Investitionsrahmens für Offshore-Wind in Deutschland. Zentrale Vorschläge sind die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfD), angepasste Realisierungsfristen, längere Betriebsdauern von bis zu 35 Jahren sowie grenzüberschreitende Netzanschlüsse. Ziel ist es, Investitionssicherheit zu schaffen, Kapitalkosten zu senken und die Stromerzeugungskosten nachhaltig zu reduzieren. Damit soll der Offshore-Ausbau kosteneffizient, systemdienlich und im Einklang mit europäischen Vorgaben vorangebracht werden. - Stellungnahme zum Entwurf der Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes hinsichtlich der Offshore-Rettung: Der BWO begrüßt das Engagement der Länder zur Offshore-Rettung als wichtigen Bestandteil einer sicheren Offshore-Stromerzeugung. Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch über das sinnvolle Maß hinaus und führt zu unnötigem Verwaltungsaufwand. Aus Sicht des BWO sollte die Rettungsorganisation beim Staat liegen, statt die Verantwortung allein auf einen Verband der Infrastrukturbetreiber zu übertragen. Wir regen daher an, das Vorhaben auf küstenferne Windparks nordwestlich der Schifffahrtsroute SN 10 zu beschränken und die staatlichen Luftrettungskapazitäten auszubauen. - Leitfragen zur Konsultation des Anhangs 3 zum FEP: Der BWO hat zum Flächenentwicklungsplan 2025 Stellung genommen und fordert eine ausgewogene Kostenbetrachtung beim Offshore-Wind-Ausbau. Netzkostenoptimierung darf nicht alleinige Grundlage der Planung sein; notwendig ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die auch die Interessen der Entwickler berücksichtigt. Beim Overplanting spricht sich der BWO dafür aus, dass die Entscheidung über das Maß der Überbauung bei den Entwicklern liegen sollte. - Novellierung des WindSeeG: Ziele der Novellierung des WindSeeG sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll frühzeitig die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Die Konsultation ist der erste Schritt für die Reform des WindSeeG im Jahr 2026. - Konsultation Nationaler Wiederherstellungsplan (NWP): Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) hat sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundesumweltministeriums zur EU‑Wiederherstellungsverordnung und zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans aktiv eingebracht. In einem umfassenden Positionspapier zeigt der BWO auf, wie Offshore‑Windparks zur Wiederherstellung und Stärkung von Meeresökosystemen unterstützend beitragen können. Im Mittelpunkt stehen drei Kernbotschaften: Offshore‑Windparks fungieren als Trittsteine für Biodiversität, sie bieten durch fischereifreie Zonen wichtige Rückzugsräume für marine Arten und sie erfordern beim Rückbau einen Ansatz mit Augenmaß, der ökologisch wertvolle Strukturen erhält. - Konsultationsantwort FlexBG: Das Gesetz soll die Errichtung und den Ausbau der für die Energiewende erforderliche Energieinfrastruktur beschleunigen, um die Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten und mehr Flexibilität im Stromsystem zu erreichen. - Konsultationsantwort UMoG/UMoV: Ziele der Entwürfe sind der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren – ohne dabei den Umweltschutz zu schwächen. Die Entwürfe dienen zudem der verfassungs- und europarechtskonformen Umsetzung von Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, der Föderalen Modernisierungsagenda und dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. - Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (2026): Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden

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