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Schriftliche Frage 35 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Visiert die Bundesregierung konkrete zusätzliche Maßnahmen an, wenn ja welche, mit dem Ziel, die Zahl der vollzogenen Abschiebungen zu steig…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 35 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Visiert die Bundesregierung konkrete zusätzliche Maßnahmen an, wenn ja welche, mit dem Ziel, die Zahl der vollzogenen Abschiebungen zu steig… Frage 35 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Visiert die Bundesregierung konkrete zusätzliche Maßnahmen an, wenn ja welche, mit dem Ziel, die Zahl der vollzogenen Abschiebungen zu steigern, nachdem im ersten Halbjahr 2026 bei 258.845 ausreisepflichtigen Personen lediglich 9.663 Abschiebungen vollzogen wurden (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. September 2026: Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder in Amtshilfe an vielen Stellen des Rückführungsprozesses. Bund und Länder sind fortlaufend im Austausch, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag zudem eine „Rückführungsoffensive“ vereinbart, um die freiwillige Rückkehr zu steigern, die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen und die Länder bei Rückführungen noch stärker zu unterstützen. Gesetzgeberisch ist beispielsweise bereits der Pflichtbeistand bei der Anordnung der Abschiebungshaft abgeschafft worden. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist seit dem 12. Juni 2026 anzuwenden und ist Grundlage, EU-weit die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen. Die Bundesregierung hat zudem auf europäischer Ebene die Schaffung eines effektiven Rückehrsystems in der Rückkehrverordnung unterstützt. Derzeit laufen gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten Abstimmungen zur Einrichtung von sog. Return Hubs in Drittstaaten. Ferner sieht der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG- ModG) für die Bundespolizei eine Haftantragsbefugnis bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen vor, die die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt. Die Bundesregierung prüft fortlaufend etwaigen weiteren Änderungsbedarf im Bundesrecht. Gesondert ist dabei auf die Vereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag in den Randnummer 3010 ff. hinzuweisen, wonach die Bundesregierung umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten wird, um die Zahl der Rückführungen weiter zu steigern. Entsprechende Gesetzesänderungen werden derzeit erarbeitet. Zudem werden im nationalen Recht erforderliche Anpassungen vorbereitet, um die Rückkehrverordnung nach Inkrafttreten effektiv zu implementieren. Ferner hat die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrags einen Mechanismus für regelmäßige Rückführungen nach Afghanistan etabliert. In dieser Legislaturperiode wurden bereits 263 vollziehbar ausreisepflichtige, männliche afghanische Staatsangehörige, die größtenteils in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend für den Ausbau und die Verstetigung des Mechanismus ein.

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