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Schriftliche Frage 107 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung zur Steigerung der Versorgungsqualität notwendig, dass die Expertise von Hebammen im Rahme…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 107 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung zur Steigerung der Versorgungsqualität notwendig, dass die Expertise von Hebammen im Rahme… Frage 107 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung zur Steigerung der Versorgungsqualität notwendig, dass die Expertise von Hebammen im Rahmen der Notfallversorgung berücksichtigt wird und Hebammen bei Einsätzen mit Schwangeren oder Gebärenden hinzugezogen werden, und aus welchem Grund hat die Bundesregierung dies nicht im Rahmen des „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ (Bundestagsdrucksache 21/6808) umgesetzt, etwa bei den „Integrierten Notfallzentren“, beim „aufsuchenden Dienst“ sowie beim digitalen Ersteinschätzungstool (Erst-Triage) und der Liste der Leistungserbringer im Kontext des Gesundheitsleitsystems? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 2. Oktober 2026: Im Rahmen der Reform der Notfallversorgung soll die Patientinnen- und Patientensteuerung verbessert und Hilfesuchende sollen bereits am Telefon in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Die Ersteinschätzungssysteme, die in den Gesundheitsleitsystemen aus 112 und 116117 und in den Integrierten Notfallzentren zum Einsatz kommen, sollen die Dringlichkeit und die geeignete Versorgung für jeden Einzelfall eruieren können – auch für geburtshilfliche Notfälle. Gesundheitsleitsysteme vernetzen sich für ein passgenaueres Versorgungsangebot unter anderem mit vorhandenen medizinischen komplementären Diensten. Dies umfasst nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch Leistungen einer fachgerechten Versorgung außerklinischer geburtshilflicher Notfälle. Notaufnahmen weisen vielschichtige Besonderheiten und Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Schweregraden auf. Es liegt in der Organisationshoheit und Eigenverantwortung der Krankenhäuser, für eine adäquate Personalausstattung auch im Rahmen der Notfallversorgung zu sorgen und die Versorgungsbedarfe der Patientinnen und Patienten hierbei angemessen zu berücksichtigen.

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