Schriftliche Frage 130 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördermittel, die das Saarland für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2024, 2025 und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 130 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördermittel, die das Saarland für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2024, 2025 und…
Frage 130 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördermittel, die das Saarland für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2024, 2025 und 2026 (mit Stand 1. September 2026) abgerufen hat, und wie viele Fördermittel hat das Saarland aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bis zum Stand 1. September 2026 erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 1. Oktober 2026:
1. Sozialer Wohnungsbau Der nachfolgenden Tabelle können für das Saarland die Mittelabflüsse der Finanzhilfen des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau (Kapitel 2501 Titel 882 06) in den Haushaltsjahren (HHJ) 2024, 2025 und im aktuellen Haushaltsjahr 2026 zum Stand 1. September 2026 entnommen werden: HHJ 2024 HHJ 2025 HHJ 2026 Stand per 01.09.2026 1.538.461,54 Euro 17.998.262,08 Euro 6.801.941,34 Euro Hinweis: Der Mittelabfluss zu einem unterjährigen Datum im laufenden Haushaltsjahr ist kaum aussagekräftig, da von den Ländern die Finanzhilfen des Bundes überwiegend im vierten Quartal abgerufen werden. 2. Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen versteht die Frage dahingehend, dass nach Programmmitteln in der Titelgruppe 7 „Investitionen in den Wohnungsbau“ im SVIK gefragt wird. Hierin sind die Bauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, „Klimafreundlicher Neubau“ (inklusive Teilprogramm „EH55-Plus“), „Gewerbe zu Wohnen“, „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ etatisiert. Im BMWSB werden die verwendeten Haushaltsmittel je Bundesland in diesen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzten Förderprogramme nicht erfasst. Von der KfW wird indes das Zusagevolumen (Kreditbetrag) inklusive Zuschüsse (für Kommunen) je Bundesland erfasst. Darin sind anteilig die Bundesmittel (Zinsverbilligung oder Zuschuss) enthalten. In den Jahren 2025 und 2026 wurde für das Saarland ein Zusagevolumen von insgesamt rund 55 Mio. Euro getätigt.
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