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Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/1533)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1785 · Antwort · Original ↗

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Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/1533) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1785 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Caren Lay, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1533 – Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Wohnen für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten“ (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 17). Doch die Realität in Rheinland-Pfalz sieht anders aus: Die Mieten sind flächendeckend teurer geworden – Spitzenreiter ist laut Immobilien-Preisspiegel 2025 die Landeshauptstadt Mainz mit bis zu 19,50 Euro pro Quadratmeter. In Bingen betrug der Mietenanstieg durchschnittlich 9 Prozent (www.swr.de/swr aktuell/rheinland-pfalz/immobilien-preisspiegel-2025-mieten-steigen-kaufen-s tabile-preise-rheinland-pfalz-100.html). Mit Zweibrücken, Pirmasens und Kaiserslautern liegen 2025 gleich drei Städte mit den bundesweit höchsten Mietsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr in Rheinland-Pfalz (www.swr.de/ swraktuell/rheinland-pfalz/mieten-steigen-in-rlp-am-staerksten-besonders-zwe ibruecken-pirmasens-kaiserslautern-100.html). Schon 2022 mussten Haushalte in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 28,4 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aufwenden – das war etwas mehr als der bundesweite Durchschnitt (www.statistik.rlp.de/nachrichten/nachichtendetailseite/mietbela stungsquote-in-rheinland-pfalz-leicht-ueber-bundesdurchschnitt). Die Mietbelastung dürfte sich angesichts steigender Mieten seither noch weiter erhöht haben. Gleichzeitig sinkt der Bestand an Sozialwohnungen, während Baulandpreise und energetische Sanierungskosten weiter steigen. Damit droht bezahlbarer Wohnraum für viele Menschen in Rheinland-Pfalz zum Luxus zu werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt, wie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1369 dargelegt, auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wohnen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten. Hierbei berücksichtigt die Bundesregierung die Wohnung als Sozialgut und als Investitionsgut. Dieser Rahmen ermöglicht einen fairen Interessenausgleich zur Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebotes zu bezahlbaren Preisen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Erste Schritte zur Ausweitung des Wohnungsangebots im Rahmen des 100- Tage-Programms wurden bereits gegangen. Mit dem Gesetzentwurf zum Bau- Turbo setzt die Bundesregierung Anreize für den Neubau. Weitere Schritte werden folgen: Die Bundesregierung wird sich mit Maßnahmen wie der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) oder dem Gebäudetyp E sowie Verfahrensvereinfachungen dafür einsetzen, dass das Bauen einfacher, günstiger und schneller wird. Zugunsten dieses Ziels werden auch die investiven Anreize weiter verbessert werden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse verfolgt das Ziel, den Anstieg der Wiedervermietungsmieten zu dämpfen. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die privaten Haushalte auch direkt. Dazu zählen neben dem Mietrecht der soziale Wohnungsbau und das Wohngeld. Das Wohngeld leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten. Mit der Wohngeld-Plus- Reform konnte der Empfängerkreis um mehr als eine halbe Million Haushalte ausgeweitet und gleichzeitig das durchschnittliche Wohngeld um 55 Prozent auf 297 Euro gesteigert werden. Mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Dynamisierung wurde sichergestellt, dass die Entlastungswirkung trotz Preissteigerungen erhalten bleibt. Auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den letzten Jahren sind die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024 erneut deutlich gestiegen, trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt 61 887 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Das waren rund 51 Prozent mehr als im Jahr 2022 und rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Anzahl der geförderten Wohneinheiten gegenüber 2022 massiv gestiegen. Im Mietwohnungsbereich wurden 2023 mehr als doppelt so viele Wohnungen gefördert wie 2022. Im Jahr 2024 waren es rund 70 Prozent mehr als 2022. Die Bundesregierung wird die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch einmal deutlich erhöhen. Hinweise zu den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 verwendeten Erst- und Wiedervermietungsmieten Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu Folge lagen beispielsweise die Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im ersten Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten. Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen). Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine Eingrenzung der betrachteten Wohnungen auf unmöblierte Angebote mit Wohnflächen von 40 bis 100 Quadratmeter mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet.  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten in den kreisfreien Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Alzey, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Wittlich, Birkenfeld, Cochem, Kirchheimbolanden, Bitburg, Frankenthal (Pfalz), Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ingelheim am Rhein, Koblenz, Mainz, Neuwied, Simmern/ Hunsrück, Bad Ems, Ludwigshafen am Rhein, Landau in der Pfalz, Pirmasens, Speyer, Trier, Daun, Montabaur, Worms, Zweibrücken in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte in Zehn-Jahresschritten 2004, 2014, 2024 angeben)? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen nur für die kreisfreien Städte und Landkreise der Jahre 2010 bis 2024 vor. Zahlreiche der in Frage 1 aufgeführten Städte in Rheinland-Pfalz sind keine kreisfreien Städte, sondern kreisangehörige Städte. Die folgende Tabelle beinhaltet die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Erst- und Wiedervermietung der Jahre 2010, 2014 und 2024, die Entwicklungen über die dargestellten Zeiträume und die jährlichen Veränderungen in Prozent der genannten kreisfreien Städte. Anstelle der genannten kreisangehörigen Städte beinhaltet die Tabelle die Angaben zu den jeweiligen Landkreisen der kreisangehörigen Städte. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten kreisfreien Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz 2010, 2014 und 2024 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 Entwicklung in % jährliche Entwicklung in % Koblenz, kreisfreie Stadt 5,50 6,38 10,08 16,1 57,9 4,4 4,7 Ahrweiler 5,06 6,09 9,15 20,3 50,3 4,3 4,2 Altenkirchen (Westerwald) 4,50 4,89 8,11 8,7 65,7 4,3 5,2 Bad Kreuznach 5,32 5,88 9,47 10,4 61,2 4,2 4,9 Birkenfeld 4,24 4,52 7,23 6,7 60,1 3,9 4,8 Cochem-Zell 4,77 4,94 7,65 3,5 54,7 3,4 4,5 Neuwied 5,00 5,54 9,09 10,9 64,0 4,4 5,1 Rhein-Hunsrück-Kreis 4,60 4,76 7,92 3,3 66,6 4,0 5,2 Rhein-Lahn-Kreis 5,00 5,33 7,83 6,6 47,0 3,3 3,9 Westerwaldkreis 4,83 5,20 8,56 7,5 64,6 4,2 5,1 Trier, kreisfreie Stadt 6,66 7,46 10,75 11,9 44,0 3,5 3,7 Bernkastel-Wittlich 4,94 5,35 8,57 8,3 60,1 4,0 4,8 Eifelkreis Bitburg-Prüm 5,33 5,98 9,19 12,1 53,6 4,0 4,4 Vulkaneifel 4,57 4,79 7,90 4,7 64,9 4,0 5,1 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 6,21 6,92 10,58 11,4 52,8 3,9 4,3 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 5,28 6,21 10,49 17,7 68,9 5,0 5,4 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 6,20 7,13 10,98 15,1 53,9 4,2 4,4 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 6,03 7,06 11,22 17,2 58,9 4,5 4,7 Mainz, kreisfreie Stadt 8,42 9,58 13,71 13,7 43,2 3,5 3,7 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 Entwicklung in % jährliche Entwicklung in % Pirmasens, kreisfreie Stadt 4,28 4,26 6,96 -0,6 63,4 3,5 5,0 Speyer, kreisfreie Stadt 6,21 6,92 10,58 11,4 52,8 3,9 4,3 Worms, kreisfreie Stadt 5,74 6,39 10,34 11,3 61,8 4,3 4,9 Zweibrücken, kreisfreie Stadt 4,92 5,02 7,63 2,2 51,9 3,2 4,3 Alzey-Worms 5,53 5,88 9,79 6,3 66,4 4,2 5,2 Bad Dürkheim 5,77 6,22 9,75 7,8 56,6 3,8 4,6 Donnersbergkreis 5,06 5,27 9,13 4,3 73,3 4,3 5,7 Germersheim 5,93 6,57 10,21 10,8 55,4 4,0 4,5 Kusel 4,65 5,13 8,17 10,4 59,3 4,1 4,8 Mainz-Bingen 6,22 7,11 10,05 14,4 41,3 3,5 3,5 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite Angebotsmiete in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen in Rheinland-Pfalz der Jahre 2014 bis 2024. D ur ch sc hn itt lic he E rs tun d W ie de rv er m ie tu ng sm ie te n in se rie rte r W oh nu ng en in R he in la nd -P fa lz 2 01 4 bi s 2 02 4 B un de sl an d 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 14 b is 2 02 4 20 14 b is 2 02 4 E rs tun d W ie de rv er m ie tu ng sm ie te n ne tto ka lt in E ur o je m 2 E nt w ic kl un g in % jä hr lic he E nt - w ic kl un g in % R he in la nd -P fa lz 6, 50 6, 71 7, 01 7, 26 7, 57 7, 96 8, 27 8, 59 8, 96 9, 57 10 ,0 3 54 ,4 4, 4 D at en ba si s: B B SR -W oh nu ng sm ar kt be ob ac ht un g, ID N Im m oD at en G m bH , m ic ro m W oh nl ag en A nm er ku ng : A ng eb ot sm ie te n oh ne N eb en ko st en f ür u nm öb lie rte W oh nu ng en im G eb äu de be st an d un d N eu ba u m it 40 b is 1 00 m 2 W oh nf lä ch e, m itt le re W oh nu ng sa us st at tu ng , m itt le re b is g ut e W oh nl ag e, b as ie re nd a uf im In te rn et v er öf fe nt lic ht en W oh nu ng si ns er at en v on Im m ob ili en pl at tfo rm en u nd Z ei tu ng en . Jä hr lic he E nt w ic kl un g: g eo m et ris ch er M itt el w er t.  3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Angebotsmieten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen aller Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024, den letzten vorliegenden Stand. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz 2024 Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 2024 Kreisfreie Städte Koblenz, kreisfreie Stadt 10,08 Trier, kreisfreie Stadt 10,75 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 10,58 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 10,49 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 10,98 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 11,22 Mainz, kreisfreie Stadt 13,71 Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 10,00 Pirmasens, kreisfreie Stadt 6,96 Speyer, kreisfreie Stadt 10,58 Worms, kreisfreie Stadt 10,34 Zweibrücken, kreisfreie Stadt 7,63 Landkreise Ahrweiler 9,15 Altenkirchen (Westerwald) 8,11 Bad Kreuznach 9,47 Birkenfeld 7,23 Cochem-Zell 7,65 Mayen-Koblenz 8,58 Neuwied 9,09 Rhein-Hunsrück-Kreis 7,92 Rhein-Lahn-Kreis 7,83 Westerwaldkreis 8,56 Bernkastel-Wittlich 8,57 Eifelkreis Bitburg-Prüm 9,19 Vulkaneifel 7,90 Trier-Saarburg 9,48 Alzey-Worms 9,79 Bad Dürkheim 9,75 Donnersbergkreis 9,13 Germersheim 10,21 Kaiserslautern 8,83 Kusel 8,17 Südliche Weinstraße 9,36 Rhein-Pfalz-Kreis 10,58 Mainz-Bingen 10,05 Südwestpfalz 7,33 Rheinland-Pfalz insgesamt 10,03 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.  4. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte haben in Rheinland- Pfalz innerhalb der letzten 20 Jahre den höchsten Mietenanstieg zu verzeichnen (bitte Kommunen, absoluten als auch prozentualen Anstieg der Miete innerhalb der Zeiträume 2004 bis 2014, 2014 bis 2024 und 2004 bis 2024 angeben)? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen nur bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise sowie nur für die Jahre 2010 bis 2024 vor. Die folgende Tabelle beinhaltet die Angebotsmieten der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den jeweils höchsten absoluten und den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten absoluten Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 Entwicklung in % Entwicklung in Euro je m2 Mainz, kreisfreie Stadt 8,42 9,58 13,71 62,8 43,2 5,29 4,13 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 5,28 6,21 10,49 98,7 68,9 5,21 4,28 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 6,03 7,06 11,22 86,2 58,9 5,20 4,16 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 6,20 7,13 10,98 77,1 53,9 4,78 3,85 Worms, kreisfreie Stadt 5,74 6,39 10,34 80,1 61,8 4,60 3,95 Koblenz, kreisfreie Stadt 5,50 6,38 10,08 83,3 57,9 4,58 3,70 Speyer, kreisfreie Stadt 6,21 6,92 10,58 70,2 52,8 4,36 3,65 Germersheim 5,93 6,57 10,21 72,2 55,4 4,28 3,64 Alzey-Worms 5,53 5,88 9,79 77,0 66,4 4,26 3,91 Bad Kreuznach 5,32 5,88 9,47 77,9 61,2 4,15 3,60 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 Entwicklung in % Entwicklung in Euro je m2 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 5,28 6,21 10,49 98,7 68,9 5,21 4,28 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 6,03 7,06 11,22 86,2 58,9 5,20 4,16 Koblenz, kreisfreie Stadt 5,50 6,38 10,08 83,3 57,9 4,58 3,70 Neuwied 5,00 5,54 9,09 81,8 64,0 4,09 3,55 Ahrweiler 5,06 6,09 9,15 80,8 50,3 4,09 3,06 Donnersbergkreis 5,06 5,27 9,13 80,7 73,3 4,08 3,86 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 Entwicklung in % Entwicklung in Euro je m2 Altenkirchen (Westerwald) 4,50 4,89 8,11 80,2 65,7 3,61 3,22 Worms, kreisfreie Stadt 5,74 6,39 10,34 80,1 61,8 4,60 3,95 Bad Kreuznach 5,32 5,88 9,47 77,9 61,2 4,15 3,60 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 6,20 7,13 10,98 77,1 53,9 4,78 3,85 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.  5. Welche zehn Kommunen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz aktuell die höchsten Angebotsmieten auf? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise vor. Folgende zehn kreisfreie Städte und Landkreise hatten im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz die höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen. Zehn Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Jahr 2024 Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 2024 Mainz, kreisfreie Stadt 13,71 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 11,22 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 10,98 Trier, kreisfreie Stadt 10,75 Speyer, kreisfreie Stadt 10,58 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 10,49 Worms, kreisfreie Stadt 10,34 Germersheim 10,21 Koblenz, kreisfreie Stadt 10,08 Mainz-Bingen 10,05 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsmieten in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In Deutschland besteht keine amtliche Statistik, die regional differenzierte Bestandsmieten jährlich flächendeckend erhebt. Mit dem Zensus 2022 erfolgte erstmals eine flächendeckende Vollerhebung der Bestandsmieten. Demnach lag das durchschnittliche Niveau der Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in Rheinland-Pfalz zum Erhebungsstichtag 15. Mai 2022 bei 6,75 Euro je m2 nettokalt. Über den Mietenindex der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden im Rahmen des Verbraucherpreisindex Indexreihen zu Nettokaltmieten für Deutschland und die Bundesländer berechnet. Grundlage der eingehenden Mieten in diese Indexreihen sind hauptsächlich Mieten in bestehenden Mietverhältnissen. Die folgende Tabelle zeigt den Index und die jährlichen Steigerungsraten des Mietenindex nach Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz der Jahre 2014 bis 2024. Index der Nettokaltmieten in Rheinland-Pfalz 2014 bis 2024 Jahr Index 2020 = 100 jährliche Veränderung in % 2014 93,4 1,4 2015 94,4 1,1 2016 94,9 0,5 2017 95,8 0,9 2018 97,0 1,3 2019 98,7 1,8 2020 100,0 1,3 2021 100,7 0,7 2022 102,8 2,1 2023 104,3 1,5 2024 107,4 3,0 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Mietenindex (Verbraucherpreisindex)  7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt (bitte nach Jahren und nach Landkreisen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen die Baulandpreise der letzten 20 Jahre für die Landkreise und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz nicht vor.  8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote von Wohnungen in Rheinland-Pfalz seit 2011 entwickelt (bitte landesweite Quote, Quote in Landkreisen sowie kreisfreien Städten und Gründe für den Leerstand aufschlüsseln)? Leerstandsquoten liegen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise über die Vollerhebungen des Zensus 2011 und des Zensus 2022 vor. Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der Erhebungsstichtage der Zensen 2011 und 2022 für die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sowie für das Land Rheinland-Pfalz. Durchschnittliche Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz 2011 und 2022 Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022 Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen in % Veränderung in Prozentpunkten Koblenz, kreisfreie Stadt 4,0 4,2 0,2 Ahrweiler 5,0 6,7 1,7 Altenkirchen (Westerwald) 5,0 5,1 0,1 Bad Kreuznach 4,7 4,8 0,1 Birkenfeld 6,7 6,4 -0,3 Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022 Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen in % Veränderung in Prozentpunkten Cochem-Zell 6,2 6,6 0,4 Mayen-Koblenz 4,5 4,8 0,3 Neuwied 4,8 4,5 -0,3 Rhein-Hunsrück-Kreis 5,3 6,3 1,0 Rhein-Lahn-Kreis 5,7 5,7 0,0 Westerwaldkreis 4,4 4,4 0,0 Trier, kreisfreie Stadt 3,5 5,6 2,1 Bernkastel-Wittlich 5,3 6,2 0,9 Eifelkreis Bitburg-Prüm 4,9 6,3 1,4 Vulkaneifel 5,2 6,0 0,8 Trier-Saarburg 3,9 5,0 1,1 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 3,3 3,3 0,0 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 5,2 4,8 -0,4 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 3,0 3,6 0,6 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 4,6 3,4 -1,2 Mainz, kreisfreie Stadt 2,3 2,9 0,6 Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 4,3 5,1 0,8 Pirmasens, kreisfreie Stadt 10,2 10,3 0,1 Speyer, kreisfreie Stadt 2,3 3,6 1,3 Worms, kreisfreie Stadt 3,8 4,6 0,7 Zweibrücken, kreisfreie Stadt 6,5 6,2 -0,3 Alzey-Worms 4,2 4,2 0,0 Bad Dürkheim 4,5 4,7 0,2 Donnersbergkreis 5,5 5,7 0,2 Germersheim 3,1 3,9 0,8 Kaiserslautern 5,2 5,6 0,5 Kusel 6,5 7,1 0,6 Südliche Weinstraße 4,8 5,5 0,7 Rhein-Pfalz-Kreis 3,2 3,7 0,5 Mainz-Bingen 3,7 4,6 0,9 Südwestpfalz 5,7 6,4 0,7 Rheinland-Pfalz 4,5 5,0 0,5 Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011, Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben mit dem Zensus 2022 erstmals Leerstandsgründe abgefragt. Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Verteilungen der leerstehenden Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum nach Leerstandsgründen zum Erhebungsstichtag des Zensus 2022. Verteilung der Leerstandsgründe leerstehender Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz 2022 Kreisname Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar Laufende bzw. geplante Baumaßnahmen Geplanter Abriss oder Rückbau Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung Künftige Selbstnutzung Sonstiger Grund Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in % Koblenz, kreisfreie Stadt 39,6 26,7 3,1 6,9 6,9 16,9 Ahrweiler 26,2 34,5 3,6 4,8 7,1 23,8 Kreisname Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar Laufende bzw. geplante Baumaßnahmen Geplanter Abriss oder Rückbau Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung Künftige Selbstnutzung Sonstiger Grund Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in % Altenkirchen (Westerwald) 31,4 26,2 1,3 8,7 9,8 22,6 Bad Kreuznach 27,9 26,6 2,7 10,2 9,5 23,1 Birkenfeld 28,0 22,5 1,5 11,0 7,5 29,6 Cochem-Zell 22,8 28,1 2,8 7,7 8,6 29,9 Mayen-Koblenz 28,5 26,8 2,5 8,2 10,1 23,9 Neuwied 29,3 27,0 2,0 8,8 11,0 21,9 Rhein-Hunsrück-Kreis 22,0 23,4 3,9 7,2 9,2 34,3 Rhein-Lahn-Kreis 26,0 27,7 2,1 9,4 11,2 23,6 Westerwaldkreis 28,6 23,5 2,3 7,8 12,4 25,4 Trier, kreisfreie Stadt 39,8 28,5 3,4 6,2 5,1 17,0 Bernkastel-Wittlich 25,0 29,9 2,9 8,7 8,0 25,5 Eifelkreis Bitburg-Prüm 22,9 29,7 2,9 7,9 9,2 27,4 Vulkaneifel 23,0 28,4 2,3 8,9 9,9 27,4 Trier-Saarburg 25,2 27,3 3,6 9,1 9,7 25,0 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 35,7 25,8 1,8 11,4 7,9 17,4 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 49,1 24,0 1,7 6,8 4,8 13,6 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 39,6 32,7 1,6 5,7 6,0 14,4 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 40,8 25,0 4,2 9,8 5,6 14,6 Mainz, kreisfreie Stadt 46,9 24,2 2,0 5,8 7,6 13,5 Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 29,4 30,3 1,8 9,1 8,4 21,0 Pirmasens, kreisfreie Stadt 30,0 30,3 2,2 8,5 7,0 22,1 Speyer, kreisfreie Stadt 34,7 30,3 0,4 8,0 9,6 17,0 Worms, kreisfreie Stadt 29,2 31,1 8,6 8,6 6,6 15,8 Zweibrücken, kreisfreie Stadt 33,0 27,8 2,6 5,8 9,9 20,9 Alzey-Worms 24,4 23,9 4,3 9,3 10,4 27,8 Bad Dürkheim 24,4 27,9 4,3 10,2 9,5 23,6 Donnersbergkreis 21,8 27,9 2,1 9,8 11,8 26,6 Germersheim 24,9 25,9 3,5 10,1 8,9 26,6 Kaiserslautern 29,0 23,8 2,4 9,3 10,6 24,9 Kusel 22,2 22,5 2,4 11,5 12,4 29,0 Südliche Weinstraße 24,4 27,8 4,1 11,8 7,9 24,0 Rhein-Pfalz-Kreis 28,7 22,7 3,7 11,4 10,5 23,0 Mainz-Bingen 31,6 23,7 2,8 8,8 10,2 22,8 Südwestpfalz 18,4 24,2 2,1 10,2 14,3 30,8 Rheinland-Pfalz 29,2 26,7 2,9 8,7 9,2 23,4 Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung Die Statistischen Ämter haben die im Zensusfragebogen vorgelagerte Frage als Kategorie „Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar“ den Leerstandsgründen zugeordnet. Für diese Wohnungen wurden im Rahmen des Zensusfragebogens keine Leerstandsgründe abgefragt.  9. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Rheinland-Pfalz bewilligt (bitte einzeln nach Jahren und Art der Förderung [Belegungsbindungen, Modernisierungen, Eigentumsförderung, Neubau] aufschlüsseln)? Der folgenden Tabelle ist die Anzahl im sozialen Wohnungsbau geförderter Wohneinheiten in Rheinland-Pfalz nach Förderart und Jahr zu entnehmen. Jahr Mietwohnungen Wohnheimplätze EigentumsförderungNeubau Modernisierungen Erwerb von Belegbindungen 2020 978 274 213 235 1 083 2021 432 198 342 36 801 2022 495 321 242 0 685 2023 1 011 502 748 40 694 2024 1 041 199 559 12 631 Datenbasis: Angaben des Landes Seit dem Jahr 2020 gewährt der Bund den Ländern wieder Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau, davor wurden sogenannte Entflechtungsmittel gezahlt. Die Zahlen der neu bewilligten Wohnungen vor dem Jahr 2020 sind mit den Zahlen der Folgejahre nicht vergleichbar und werden hier daher nicht dargestellt. Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln. Es wird auf die jährlichen Berichte der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung verwiesen. 10. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten 20 Jahre in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich der Bestand an Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2006 bis 2024 entwickelt hat. Vor 2006 liegen der Bundesregierung hierzu keine jährlichen Daten vor. Jahr Bestand an Sozialwohnungen 2006 80 295 2007 80 993 2008 80 348 2009 79 444 2010 61 732 2011 58 451 2012 53 134 2013 49 427 2014 65 329 2015 63 227 2016 59 792 2017 57 365 2018 52 568 2019 50 231 2020 44 051 2021 41 306 Jahr Bestand an Sozialwohnungen 2022 39 213 2023 36 420 2024 35 552 Datenbasis: Angaben des Landes 11. Wie hoch war der jährliche Anteil der Kofinanzierung in Rheinland-Pfalz zu Mitteln des Bundes für sozialen Wohnungsbau seit 2020 (bitte nach Jahren, absolut und prozentual aufführen)? Die Länder kofinanzieren die Bundesmittel erfahrungsgemäß insgesamt mit mehr als hundert Prozent. Rheinland-Pfalz hat in den Programmjahren 2020 bis 2023 stets die in den einzelnen Verwaltungsvereinbarungen geforderte Kofinanzierung erbracht. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums eines Programmjahres liegen die Daten zur Kofinanzierung für das Programmjahr 2024 erst im Jahr 2026 vor. 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Haushaltseinkommen, der in Rheinland-Pfalz für Wohnen ausgegeben wird (bitte angeben: durchschnittlich; Anteil und Anzahl, der bzw. die mehr als 30 Prozent ausgibt; Anteil und Anzahl, der bzw. die mehr als 40 Prozent ausgibt)? Der Bunderegierung liegen keine Angaben zu Wohnkostenbelastungen in Rheinland-Pfalz vor. Über das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder lässt sich die durchschnittliche Mietbelastungsquote nach Ländern ermitteln. Demnach lag die durchschnittliche Mietbelastungsquote in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 bei 28,6 Prozent. Als Berechnungsgrundlage dient der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Der Anteil und die Anzahl von Haushalten mit einer Mietbelastungsquote von mehr als 30 Prozent und einer Mietbelastungsquote von mehr als 40 Prozent liegt der Bundesregierung nur für Deutschland insgesamt vor, nicht differenziert nach Bundesländern. 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Haushaltseinkommen in Rheinland-Pfalz im Verhältnis zur Entwicklung der Angebotsmieten in den Jahren 2004, 2014 und 2024 gestaltet (bitte jeweils prozentual aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten vor, die einen belastbaren und als Zeitreihe konsistenten Vergleich zwischen Haushaltseinkommen und Angebotsmieten inserierter Wohnungen auf der Ebene der Bundesländer zulassen. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz haben? Zur Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz haben, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15. Welche Kommunen in Rheinland-Pfalz verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft beim Bezug von Bürgergeld, und in welchen Kommunen liegt ein solches Konzept nicht vor? Das Bürgergeld wird, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gezahlt wird, in kommunaler Trägerschaft erbracht. Die Aufsicht führt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 16. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Rheinland-Pfalz fertiggestellt (bitte Gesamtzahl und einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl fertiggestellter Wohnungen in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sowie der Gesamtwerte des Landes Rheinland-Pfalz der Jahre 2020 bis 2024. Fertiggestellte Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz 2020 bis 2024 Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020 bis 2024 fertiggestellte Wohnungen Koblenz, kreisfreie Stadt 286 238 150 218 44 936 Ahrweiler 375 369 429 465 280 1 918 Altenkirchen (Westerwald) 257 396 274 224 192 1 343 Bad Kreuznach 339 549 393 813 418 2 512 Birkenfeld 81 156 227 181 163 808 Cochem-Zell 167 374 169 355 220 1 285 Mayen-Koblenz 727 695 540 637 548 3 147 Neuwied 1 662 393 502 662 443 3 662 Rhein-Hunsrück-Kreis 351 253 433 418 313 1 768 Rhein-Lahn-Kreis 277 413 603 405 316 2 014 Westerwaldkreis 922 822 1 019 785 722 4 270 Trier, kreisfreie Stadt 706 383 529 422 337 2 377 Bernkastel-Wittlich 516 546 478 503 323 2 366 Eifelkreis Bitburg-Prüm 507 606 651 705 497 2 966 Vulkaneifel 178 364 264 196 167 1 169 Trier-Saarburg 739 762 542 515 414 2 972 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 63 88 32 22 37 242 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 252 116 345 335 217 1 265 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 287 260 427 414 153 1 541 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 559 196 487 254 554 2 050 Mainz, kreisfreie Stadt 695 1 016 1 226 1 064 506 4 507 Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 134 289 136 131 162 852 Pirmasens, kreisfreie Stadt 34 53 28 95 58 268 Speyer, kreisfreie Stadt 135 132 161 117 244 789 Worms, kreisfreie Stadt 139 194 87 162 165 747 Zweibrücken, kreisfreie Stadt 126 93 49 15 47 330 Alzey-Worms 377 523 584 846 674 3 004 Bad Dürkheim 576 372 427 377 278 2 030 Donnersbergkreis 122 275 208 159 223 987 Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020 bis 2024 fertiggestellte Wohnungen Germersheim 339 492 731 546 700 2 808 Kaiserslautern 301 247 140 150 173 1 011 Kusel 98 76 129 127 85 515 Südliche Weinstraße 474 496 583 287 228 2 068 Rhein-Pfalz-Kreis 355 557 241 294 371 1 818 Mainz-Bingen 445 779 662 968 333 3 187 Südwestpfalz 170 244 158 296 210 1 078 Rheinland-Pfalz 13 771 13 817 14 044 14 163 10 815 66 610 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Statistik der Baufertigstellungen. 17. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz seit 2020 abgerissen? In Deutschland besteht keine reine Abrissstatistik von Wohnungen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bauabgangsstatistik. Ein Totalabgang liegt vor, wenn die Bausubstanz (Gebäude oder Gebäudeteil), das heißt die Summe des nutzbaren Bauvolumens, durch Baumaßnahmen oder infolge anderer Ursachen beseitigt wird. In der Statistik des Bauabgangs werden nur Nutzungsänderungen zwischen den beiden Nutzungskategorien Wohn- und Nichtwohnbau (zum Beispiel durch Umwidmung von Wohnfläche in gewerblich genutzte Fläche und umgekehrt) erfasst. Veränderungen der Nutzung innerhalb des Nichtwohnbaus oder innerhalb des Wohnbaus bleiben unberücksichtigt. Zu melden sind lediglich Nutzungsänderungen ganzer Gebäude beziehungsweise von Gebäudeteilen, die den Verwendungszweck des Gebäudes als Ganzes verändern. Änderungen im Zuge von Um-, Aus- und Erweiterungsbauten, die weniger ins Gewicht fallen und die Nutzungsart des Gebäudes als Ganzes unberührt lassen, werden nicht auf dem Abgangsbogen, sondern zusammen mit dem neuen Bauzustand auf dem Erhebungsbogen für Baugenehmigungen erfasst. Die quantitative Verteilung zwischen Abriss und weiteren Abgangsgründen ist nicht bekannt. Nach der Bauabgangsstatistik erfolgte in den Jahren 2020 bis 2024 im Land Rheinland-Pfalz insgesamt ein Bauabgang von 2 028 Wohnungen in Gebäuden und Gebäudeteilen im Hochbau. 18. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel für die Städtebauförderung zur (Re-)Finanzierung für den Abriss von Wohnungen verwendet, und wie viele so geförderte Wohnungen wurden abgerissen (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Im Zuge von nach dem Baugesetzbuch vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sind im Einzelfall bei Vorliegen entsprechender städtebaulicher Missstände Abrisse im Rahmen der Städtebauförderung zulässig. 19. Wie hoch waren die nach Rheinland-Pfalz ausgezahlten Bundesfördermittel für den Wohnungs- und den Städtebau seit 2020 insgesamt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme, inklusive KfW- Programme [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau], und energetischen Sanierungsprogramme einbeziehen)? Sozialer Wohnungsbau Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres getroffen werden. Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebildete Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Daher liegen endgültige Zahlen zum Mittelabfluss für das Programmjahr 2020 erst Ende des Jahres 2026 vor. Für die folgenden Programmjahre gilt dies entsprechend. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund dem Bundesland Rheinland-Pfalz in den Programmjahren 2020 bis 2025 Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 10. September 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen Bewilligungszeitraumes abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen zwischen den Ländern berücksichtigt. Programmjahr Verpflichtungsrahmen 2020 50 569 730,00 Euro 2021 48 245 900,00 Euro 2022 96 369 600,00 Euro 2023 127 149 034,17 Euro 2024 154 463 262,11 Euro 2025 168 646 800,00 Euro Wohneigentum Seit Förderstart am 1. Juni 2023 wurden 382 Förderzusagen für das Programm „Wohneigentum für Familien“ für Fördernehmer aus Rheinland-Pfalz erteilt, mit einem Kreditvolumen von 73,6 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon: • 2023: 72 Zusagen, 13,1 Mio. Euro Kreditvolumen • 2024: 223 Zusagen, 43,5 Mio. Euro Kreditvolumen • 2025: 87 Zusagen, 17,0 Mio. Euro Kreditvolumen Seit Förderstart am 2. September 2024 wurden 30 Förderzusagen für das Programm „Jung kauft Alt“ für Fördernehmer aus Rheinland-Pfalz erteilt, mit einem Kreditvolumen von 3,38 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon: • 2024: 14 Zusagen, 1,53 Mio. Euro Kreditvolumen • 2025: 16 Zusagen, 1,85 Mio. Euro Kreditvolumen. Aufgrund der Ausgestaltung der Förderung als zinsverbilligte Darlehen findet der tatsächliche Mittelabfluss erst nachgelagert statt, sodass der tatsächliche Bundesmittelabfluss nach Rheinland-Pfalz derzeit noch sehr gering ist. Die Förderung „Baukindergeld“ ist eingestellt. Derzeit findet die Ausfinanzierung bereits erfolgter Zusagen statt. Hinsichtlich der ausgezahlten Bundesfördermittel für das Förderprogramm Baukindergeld wird für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die entsprechenden Förderreports der KfW verwiesen: www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsr oom/Pressematerial/F%C3%B6rderreport/. Neubau und Sanierung Im Rahmen der von der KfW durchgeführten Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programmnummern 151, 152, 153, 217/218, 219/220, 2176, 277, 278, 430, 431), die zum 30. Juni 2021 ausgelaufen sind, sowie zur Förderung innovativer Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden (Produktnummer 433) ergeben sich für Rheinland-Pfalz folgende Werte für Neuzusagen. KfW-Produktbezeichnung Fördervolumen in Mio. Euro* 2020 2021 151 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzhäuser 121,6 105,2 152 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen 39,7 22,8 153 – Energieeffizient Bauen 793,3 563,7 217/218 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen 3,9 4,1 219/220 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – kommunale Unternehmen 17,3 7,5 276 – Energieeffizient Bauen – Unternehmen 37,0 21,2 277 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzgebäude – Unternehmen 4,9 27,1 278 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen – Unternehmen 6,4 2,6 430 – Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Einzelmaßnahmen 60,7 13,7 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 18,3 7,9 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 4,6 3,5 * Für die Programme 151–278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme 430–433 die Höhe der zugesagten Investitionszuschüsse. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW (Start 1. Juli 2021) sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Start 1. Januar 2021) ergeben sich für Rheinland-Pfalz seit 2021 folgende Werte für Neuzusagen: BEG Programmteil Fördervolumen in Mio. Euro* 2021 2022 2023 2024 Jul 25 Wohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022) 532,1 534,9 Wohngebäude Sanierung KfW 119,0 429,4 293,7 232,4 116,8 Nichtwohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022) 164,0 246,5 Nichtwohngebäude Sanierung KfW 13,0 170,3 72,7 71,2 75,7 Einzelmaßnahmen-Kredit KfW** 15,9 19,2 21,2 22,5 Einzelmaßnahmen Heizungszuschuss KfW (seit 2024; vorher bei BAFA) 194,3 185,6 Einzelmaßnahmen Zuschussförderung BAFA 234,0 589,2 583,0 176,2 74,7 * Für die Programmteile Wohngebäude/Nichtwohngebäude Neubau und Sanierung wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und bewilligten Investitionszuschüssen angegeben. ** Im Jahr 2023 war die Förderung für den Einzelmaßnahmen-Kredit ausgesetzt. KFN – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Produktnummern 297/298 und 498), Produkt im Jahr 2023 gestartet Anzahl Zusagen Zusagevolumen in Mio. Euro 2020 -/- -/- 2021 -/- -/- 2022 -/- -/- 2023 381 152,6 KFN – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Produktnummern 297/298 und 498), Produkt im Jahr 2023 gestartet Anzahl Zusagen Zusagevolumen in Mio. Euro 2024 488 175,4 2025 145 62,4 Gesamt 1 014 390,4 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Produktnummer 296), Produkt im Jahr 2024 gestartet Anzahl Zusagen Zusagevolumen in Euro 2020 -/- -/- 2021 -/- -/- 2022 -/- -/- 2023 -/- -/- 2024 1 0,6 Jul 25 7 2,6 Gesamt 8 3,2 Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ sind Fördermittel für das Land Rheinland-Pfalz wie folgt bereitgestellt worden. Jahr Mittelbindung 2020 13,0 Mio. Euro (davon 2,5 Mio. Euro KP*) 2021 8,7 Mio. Euro (davon 2,6 Mio. Euro KP*) 2022 5,8 Mio. Euro (davon 1,3 Mio. Euro KP*) 2023 3,5 Mio. Euro 2024 6,4 Mio. Euro * KP = Zuschüsse für Förderbaustein „Kriminalprävention“ in den Jahren 2019 bis 2022. Hierbei ist das Zusagevolumen ohne überjährige Storni und Verzichte berücksichtigt. Das Zusagevolumen kann zum Beispiel aufgrund von Kostenänderungen zwischen Planung und Ausführung sowie überjährigen Verzichten und Stornierungen vom tatsächlichen Mittelabfluss abweichen. Eine Antragstellung für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ war nur bis 31. Dezember 2024 möglich, sodass für 2025 keine neue Mittelbindung angegeben wird. Eine Ausfinanzierung bereits bewilligter Zuschüsse findet aufgrund einer 3-jährigen Nachweisfrist der Fördermaßnahmen bis 2028 statt. Städtebau Für den Städtebau sind nach Rheinland-Pfalz insgesamt (ausgezahlt) geflossen. 2020 22 733 528 Euro 2021 32 195 494 Euro 2022 39 095 645 Euro 2023 60 416 617 Euro 2024 72 285 755 Euro Dabei sind folgende Programme berücksichtigt: 1. Programme der Städtebauförderung 2. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 3. Investitionspakt Sportstätten 4. Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 5. Nationale Projekte des Städtebaus 6. Modellprojekte Smart Cities 7. ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ 8. Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel 9. Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung 10. Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ). 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohngeldbeziehenden in Rheinland-Pfalz seit 2020, wie die Zahl der Wohngeldanträge und wie die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen entwickelt? Informationen zur Anzahl der Wohngeldhaushalte liegen in der Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes ausschließlich auf Haushaltsebene vor. Die Entwicklung der Anzahl der Wohngeldhaushalte in Rheinland-Pfalz seit 2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Wohngeldhaushalte umfasst dabei sowohl reine Wohngeldhaushalte, das heißt Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld beziehen, als auch wohngeldrechtliche Teilhaushalte. Wohngeldhaushalte in RLP im Zeitvergleich am 31. Dezember Jahr 20201 2021 2022 20231 Anzahl 26 555 24 540 24 315 44 170 1 Gesetzliche Änderungen im Wohngeldrecht. Quelle: Wohngeldstatistik, Statistisches Bundesamt Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Wohngeldanträge in Rheinland-Pfalz seit 2020 vor. Zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen in Rheinland-Pfalz seit 2020 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Ende 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen von Antragseingang bis zur Bescheidung in Rheinland-Pfalz bei rund 12 Wochen. 21. Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf in den Wohngeldstellen der Kommunen in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Ausweitung des berechtigten Personenkreises für das Wohngeld entstanden, und inwieweit werden zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten durch den Bund ausgeglichen? Mit der Ausweitung des Wohngeld-Empfängerkreises ging auch eine Anpassung des Personalbedarfs einher. Zu konkreten Personalbedarfen in den Wohngeldbehörden in Rheinland-Pfalz liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Das Wohngeldgesetz wird gemäß Artikel 85 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) durch die Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Einrichtung der Behörden bleibt dabei eine Angelegenheit der Länder, weswegen auch die Fragen des Personalbedarfs allein die Länder betreffen und keine Beteiligung des Bundes an Personal- und Verwaltungskosten erfolgt. Im Übrigen wird auf den Regierungsentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz (Bundesratsdrucksache 483/22, S. 65 ff.) und die darin enthaltenen Ausführungen zum Erfüllungsaufwand für die Verwaltung verwiesen. 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Zahl von Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte Gesamtzahl, nach Kreisen und kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)? Die jährlichen Zahlen der Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz liegen für die Zeit ab dem Jahr 2019 vor (ab 2020 ist auch die Differenzierung zwischen Räumung von Wohnraum und sonstigen Räumungen erfasst). Sie beziehen sich auf die Gesamtzahl der Räumungen in Rheinland-Pfalz und differenzieren nicht nach Kreisen/kreisfreien Städten. Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Rheinland-Pfalz hat sich wie folgt entwickelt. Jahr Anzahl der Räumungen insgesamt Anzahl der Räumungen von Wohnungen Anzahl sonstiger Räumungen 2019 422 2020 1 120 1 132 88 2021 960 885 75 2022 1 135 1 014 121 2023 1 232 1 125 107 2024 1 277 1 168 109 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der wohnungsbzw. obdachlosen Menschen in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte Gesamtzahl nach Kreisen und kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)? Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) sah erstmals für das Jahr 2022 eine bundesweite Erhebung der Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen vor. Zahlen für die Jahre 2004 und 2014 liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Bezogen auf das Jahr 2024 ist (Erhebung nach § 3 Absatz 2 WoBerichtsG zum Stichtag 31. Januar) in Rheinland-Pfalz folgende Zahl an Menschen durch die Kommunen untergebracht worden. Kreisname 2024 Insgesamt alle Kreise und kreisfreien Städte 14 140 Koblenz, kreisfreie Stadt 410 Ahrweiler 40 Altenkirchen (Westerwald) 25 Bad Kreuznach 345 Birkenfeld 10 Cochem-Zell 15 Mayen-Koblenz 335 Neuwied 390 Rhein-Hunsrück-Kreis 105 Rhein-Lahn-Kreis 85 Kreisname 2024 Westerwaldkreis 585 Trier, kreisfreie Stadt 190 Bernkastel-Wittlich 190 Eifelkreis Bitburg-Prüm 10 Vulkaneifel - Trier-Saarburg 70 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 385 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 1 075 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 40 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 910 Mainz, kreisfreie Stadt 1 790 Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 560 Pirmasens, kreisfreie Stadt 10 Speyer, kreisfreie Stadt 460 Worms, kreisfreie Stadt 490 Zweibrücken, kreisfreie Stadt 285 Alzey-Worms 660 Bad Dürkheim 885 Donnersbergkreis 310 Germersheim 1 285 Kaiserslautern 165 Kusel 5 Südliche Weinstraße 290 Rhein-Pfalz-Kreis 930 Mainz-Bingen 555 Südwestpfalz 235 Im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung wurde mittels einer repräsentativen Erhebung gemäß § 8 Absatz 3 WoBerichtsG auch die Zahl der Menschen ohne Unterkunft und die der verdeckt wohnungslosen Menschen erhoben und teilweise für einzelne Bundesländer oder aber für gruppierte Bundesländer geschätzt. Für Rheinland-Pfalz liegen Daten nur als Teil der Gruppierung Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland vor (siehe S. 24 Wohnungslosenbericht 2024). Eine Aufschlüsselung auf Kreise bzw. kreisfreie Städte ist aus statistischen Gründen ebenfalls nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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