Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/1533)
Text
Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/1533)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1785
21. Wahlperiode 23.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Caren Lay,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1533 –
Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD „Wohnen für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich
gestalten“ (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 17).
Doch die Realität in Rheinland-Pfalz sieht anders aus: Die Mieten sind
flächendeckend teurer geworden – Spitzenreiter ist laut Immobilien-Preisspiegel
2025 die Landeshauptstadt Mainz mit bis zu 19,50 Euro pro Quadratmeter. In
Bingen betrug der Mietenanstieg durchschnittlich 9 Prozent (www.swr.de/swr
aktuell/rheinland-pfalz/immobilien-preisspiegel-2025-mieten-steigen-kaufen-s
tabile-preise-rheinland-pfalz-100.html). Mit Zweibrücken, Pirmasens und
Kaiserslautern liegen 2025 gleich drei Städte mit den bundesweit höchsten
Mietsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr in Rheinland-Pfalz (www.swr.de/
swraktuell/rheinland-pfalz/mieten-steigen-in-rlp-am-staerksten-besonders-zwe
ibruecken-pirmasens-kaiserslautern-100.html). Schon 2022 mussten Haushalte
in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 28,4 Prozent ihres
Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aufwenden – das war etwas mehr als der bundesweite
Durchschnitt (www.statistik.rlp.de/nachrichten/nachichtendetailseite/mietbela
stungsquote-in-rheinland-pfalz-leicht-ueber-bundesdurchschnitt). Die
Mietbelastung dürfte sich angesichts steigender Mieten seither noch weiter erhöht
haben. Gleichzeitig sinkt der Bestand an Sozialwohnungen, während
Baulandpreise und energetische Sanierungskosten weiter steigen. Damit droht
bezahlbarer Wohnraum für viele Menschen in Rheinland-Pfalz zum Luxus zu
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt, wie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/1369 dargelegt, auf eine Vielzahl von
Maßnahmen, um Wohnen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten.
Hierbei berücksichtigt die Bundesregierung die Wohnung als Sozialgut und als
Investitionsgut. Dieser Rahmen ermöglicht einen fairen Interessenausgleich zur
Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebotes zu bezahlbaren Preisen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 23. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Erste Schritte zur Ausweitung des Wohnungsangebots im Rahmen des 100-
Tage-Programms wurden bereits gegangen. Mit dem Gesetzentwurf zum Bau-
Turbo setzt die Bundesregierung Anreize für den Neubau. Weitere Schritte
werden folgen: Die Bundesregierung wird sich mit Maßnahmen wie der Novelle
des Baugesetzbuches (BauGB) oder dem Gebäudetyp E sowie
Verfahrensvereinfachungen dafür einsetzen, dass das Bauen einfacher, günstiger und
schneller wird. Zugunsten dieses Ziels werden auch die investiven Anreize weiter
verbessert werden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse verfolgt das Ziel, den
Anstieg der Wiedervermietungsmieten zu dämpfen.
Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die privaten Haushalte auch
direkt. Dazu zählen neben dem Mietrecht der soziale Wohnungsbau und das
Wohngeld. Das Wohngeld leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der
Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten. Mit der Wohngeld-Plus-
Reform konnte der Empfängerkreis um mehr als eine halbe Million Haushalte
ausgeweitet und gleichzeitig das durchschnittliche Wohngeld um 55 Prozent
auf 297 Euro gesteigert werden. Mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen
Dynamisierung wurde sichergestellt, dass die Entlastungswirkung trotz
Preissteigerungen erhalten bleibt.
Auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den
letzten Jahren sind die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024
erneut deutlich gestiegen, trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und
sinkender Baugenehmigungen. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern
insgesamt 61 887 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
gefördert. Das waren rund 51 Prozent mehr als im Jahr 2022 und rund 25 Prozent
mehr als im Vorjahr. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Anzahl der geförderten
Wohneinheiten gegenüber 2022 massiv gestiegen. Im Mietwohnungsbereich
wurden 2023 mehr als doppelt so viele Wohnungen gefördert wie 2022. Im Jahr
2024 waren es rund 70 Prozent mehr als 2022. Die Bundesregierung wird die
Investitionen in den sozialen Wohnungsbau gemäß der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag noch einmal deutlich erhöhen.
Hinweise zu den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 verwendeten Erst-
und Wiedervermietungsmieten
Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ
für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche
untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das
Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach
einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder
Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein.
Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder
Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere
Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle
unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) zu Folge lagen beispielsweise die Wiedervermietungsmieten
des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
(GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte
Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im ersten Halbjahr 2024 im
Aggregat der 261 Kreise für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr
als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten.
Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren
auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von
Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen).
Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine
Eingrenzung der betrachteten Wohnungen auf unmöblierte Angebote mit Wohnflächen
von 40 bis 100 Quadratmeter mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer
bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte
Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die
Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120
Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus
durchschnittliche Angebotsmieten berechnet.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den kreisfreien Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Altenkirchen
(Westerwald), Alzey, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Wittlich, Birkenfeld,
Cochem, Kirchheimbolanden, Bitburg, Frankenthal (Pfalz),
Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ingelheim am Rhein, Koblenz, Mainz,
Neuwied, Simmern/ Hunsrück, Bad Ems, Ludwigshafen am Rhein, Landau
in der Pfalz, Pirmasens, Speyer, Trier, Daun, Montabaur, Worms,
Zweibrücken in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte in Zehn-Jahresschritten
2004, 2014, 2024 angeben)?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
liegen nur für die kreisfreien Städte und Landkreise der Jahre 2010 bis 2024 vor.
Zahlreiche der in Frage 1 aufgeführten Städte in Rheinland-Pfalz sind keine
kreisfreien Städte, sondern kreisangehörige Städte. Die folgende Tabelle
beinhaltet die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Erst- und
Wiedervermietung der Jahre 2010, 2014 und 2024, die Entwicklungen über die dargestellten
Zeiträume und die jährlichen Veränderungen in Prozent der genannten
kreisfreien Städte. Anstelle der genannten kreisangehörigen Städte beinhaltet die
Tabelle die Angaben zu den jeweiligen Landkreisen der kreisangehörigen Städte.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten
kreisfreien Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz 2010, 2014 und 2024
Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2
Entwicklung
in %
jährliche
Entwicklung in %
Koblenz, kreisfreie Stadt 5,50 6,38 10,08 16,1 57,9 4,4 4,7
Ahrweiler 5,06 6,09 9,15 20,3 50,3 4,3 4,2
Altenkirchen (Westerwald) 4,50 4,89 8,11 8,7 65,7 4,3 5,2
Bad Kreuznach 5,32 5,88 9,47 10,4 61,2 4,2 4,9
Birkenfeld 4,24 4,52 7,23 6,7 60,1 3,9 4,8
Cochem-Zell 4,77 4,94 7,65 3,5 54,7 3,4 4,5
Neuwied 5,00 5,54 9,09 10,9 64,0 4,4 5,1
Rhein-Hunsrück-Kreis 4,60 4,76 7,92 3,3 66,6 4,0 5,2
Rhein-Lahn-Kreis 5,00 5,33 7,83 6,6 47,0 3,3 3,9
Westerwaldkreis 4,83 5,20 8,56 7,5 64,6 4,2 5,1
Trier, kreisfreie Stadt 6,66 7,46 10,75 11,9 44,0 3,5 3,7
Bernkastel-Wittlich 4,94 5,35 8,57 8,3 60,1 4,0 4,8
Eifelkreis Bitburg-Prüm 5,33 5,98 9,19 12,1 53,6 4,0 4,4
Vulkaneifel 4,57 4,79 7,90 4,7 64,9 4,0 5,1
Frankenthal (Pfalz),
kreisfreie Stadt
6,21 6,92 10,58 11,4 52,8 3,9 4,3
Kaiserslautern,
kreisfreie Stadt
5,28 6,21 10,49 17,7 68,9 5,0 5,4
Landau in der Pfalz,
kreisfreie Stadt
6,20 7,13 10,98 15,1 53,9 4,2 4,4
Ludwigshafen am Rhein,
kreisfreie Stadt
6,03 7,06 11,22 17,2 58,9 4,5 4,7
Mainz, kreisfreie Stadt 8,42 9,58 13,71 13,7 43,2 3,5 3,7
Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2
Entwicklung
in %
jährliche
Entwicklung in %
Pirmasens, kreisfreie Stadt 4,28 4,26 6,96 -0,6 63,4 3,5 5,0
Speyer, kreisfreie Stadt 6,21 6,92 10,58 11,4 52,8 3,9 4,3
Worms, kreisfreie Stadt 5,74 6,39 10,34 11,3 61,8 4,3 4,9
Zweibrücken, kreisfreie Stadt 4,92 5,02 7,63 2,2 51,9 3,2 4,3
Alzey-Worms 5,53 5,88 9,79 6,3 66,4 4,2 5,2
Bad Dürkheim 5,77 6,22 9,75 7,8 56,6 3,8 4,6
Donnersbergkreis 5,06 5,27 9,13 4,3 73,3 4,3 5,7
Germersheim 5,93 6,57 10,21 10,8 55,4 4,0 4,5
Kusel 4,65 5,13 8,17 10,4 59,3 4,1 4,8
Mainz-Bingen 6,22 7,11 10,05 14,4 41,3 3,5 3,5
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite
Angebotsmiete in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die
folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten
im Internet inserierter Wohnungen in Rheinland-Pfalz der Jahre 2014 bis 2024.
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3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 (bitte nach
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die
folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten
im Internet inserierter Wohnungen aller Landkreise und kreisfreien Städte in
Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024, den letzten vorliegenden Stand.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der Landkreise und
kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz 2024
Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten
nettokalt in Euro je m2 2024
Kreisfreie Städte Koblenz, kreisfreie Stadt 10,08
Trier, kreisfreie Stadt 10,75
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 10,58
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 10,49
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 10,98
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 11,22
Mainz, kreisfreie Stadt 13,71
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 10,00
Pirmasens, kreisfreie Stadt 6,96
Speyer, kreisfreie Stadt 10,58
Worms, kreisfreie Stadt 10,34
Zweibrücken, kreisfreie Stadt 7,63
Landkreise Ahrweiler 9,15
Altenkirchen (Westerwald) 8,11
Bad Kreuznach 9,47
Birkenfeld 7,23
Cochem-Zell 7,65
Mayen-Koblenz 8,58
Neuwied 9,09
Rhein-Hunsrück-Kreis 7,92
Rhein-Lahn-Kreis 7,83
Westerwaldkreis 8,56
Bernkastel-Wittlich 8,57
Eifelkreis Bitburg-Prüm 9,19
Vulkaneifel 7,90
Trier-Saarburg 9,48
Alzey-Worms 9,79
Bad Dürkheim 9,75
Donnersbergkreis 9,13
Germersheim 10,21
Kaiserslautern 8,83
Kusel 8,17
Südliche Weinstraße 9,36
Rhein-Pfalz-Kreis 10,58
Mainz-Bingen 10,05
Südwestpfalz 7,33
Rheinland-Pfalz insgesamt 10,03
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
4. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte haben in Rheinland-
Pfalz innerhalb der letzten 20 Jahre den höchsten Mietenanstieg zu
verzeichnen (bitte Kommunen, absoluten als auch prozentualen Anstieg der
Miete innerhalb der Zeiträume 2004 bis 2014, 2014 bis 2024 und 2004
bis 2024 angeben)?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
liegen nur bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise sowie nur für die
Jahre 2010 bis 2024 vor. Die folgende Tabelle beinhaltet die Angebotsmieten
der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den jeweils
höchsten absoluten und den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum
2010 bis 2024.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn
Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten absoluten
Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024
Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2
Entwicklung
in %
Entwicklung
in Euro je m2
Mainz, kreisfreie Stadt 8,42 9,58 13,71 62,8 43,2 5,29 4,13
Kaiserslautern,
kreisfreie Stadt
5,28 6,21 10,49 98,7 68,9 5,21 4,28
Ludwigshafen am Rhein,
kreisfreie Stadt
6,03 7,06 11,22 86,2 58,9 5,20 4,16
Landau in der Pfalz,
kreisfreie Stadt
6,20 7,13 10,98 77,1 53,9 4,78 3,85
Worms, kreisfreie Stadt 5,74 6,39 10,34 80,1 61,8 4,60 3,95
Koblenz, kreisfreie Stadt 5,50 6,38 10,08 83,3 57,9 4,58 3,70
Speyer, kreisfreie Stadt 6,21 6,92 10,58 70,2 52,8 4,36 3,65
Germersheim 5,93 6,57 10,21 72,2 55,4 4,28 3,64
Alzey-Worms 5,53 5,88 9,79 77,0 66,4 4,26 3,91
Bad Kreuznach 5,32 5,88 9,47 77,9 61,2 4,15 3,60
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn
Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten prozentualen
Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024
Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2
Entwicklung
in %
Entwicklung
in Euro je m2
Kaiserslautern,
kreisfreie Stadt
5,28 6,21 10,49 98,7 68,9 5,21 4,28
Ludwigshafen am Rhein,
kreisfreie Stadt
6,03 7,06 11,22 86,2 58,9 5,20 4,16
Koblenz, kreisfreie Stadt 5,50 6,38 10,08 83,3 57,9 4,58 3,70
Neuwied 5,00 5,54 9,09 81,8 64,0 4,09 3,55
Ahrweiler 5,06 6,09 9,15 80,8 50,3 4,09 3,06
Donnersbergkreis 5,06 5,27 9,13 80,7 73,3 4,08 3,86
Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2
Entwicklung
in %
Entwicklung
in Euro je m2
Altenkirchen
(Westerwald)
4,50 4,89 8,11 80,2 65,7 3,61 3,22
Worms, kreisfreie Stadt 5,74 6,39 10,34 80,1 61,8 4,60 3,95
Bad Kreuznach 5,32 5,88 9,47 77,9 61,2 4,15 3,60
Landau in der Pfalz,
kreisfreie Stadt
6,20 7,13 10,98 77,1 53,9 4,78 3,85
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
5. Welche zehn Kommunen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz aktuell die höchsten Angebotsmieten auf?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise vor. Folgende zehn kreisfreie
Städte und Landkreise hatten im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz die höchsten
durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter
Wohnungen.
Zehn Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten
durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen
im Jahr 2024
Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 2024
Mainz, kreisfreie Stadt 13,71
Ludwigshafen am Rhein,
kreisfreie Stadt
11,22
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 10,98
Trier, kreisfreie Stadt 10,75
Speyer, kreisfreie Stadt 10,58
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 10,49
Worms, kreisfreie Stadt 10,34
Germersheim 10,21
Koblenz, kreisfreie Stadt 10,08
Mainz-Bingen 10,05
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsmieten
in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
In Deutschland besteht keine amtliche Statistik, die regional differenzierte
Bestandsmieten jährlich flächendeckend erhebt. Mit dem Zensus 2022 erfolgte
erstmals eine flächendeckende Vollerhebung der Bestandsmieten. Demnach lag
das durchschnittliche Niveau der Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in
Rheinland-Pfalz zum Erhebungsstichtag 15. Mai 2022 bei 6,75 Euro je m2
nettokalt.
Über den Mietenindex der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
werden im Rahmen des Verbraucherpreisindex Indexreihen zu Nettokaltmieten für
Deutschland und die Bundesländer berechnet. Grundlage der eingehenden
Mieten in diese Indexreihen sind hauptsächlich Mieten in bestehenden
Mietverhältnissen. Die folgende Tabelle zeigt den Index und die jährlichen
Steigerungsraten des Mietenindex nach Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz der Jahre
2014 bis 2024.
Index der Nettokaltmieten in Rheinland-Pfalz 2014 bis 2024
Jahr Index 2020 = 100 jährliche Veränderung in %
2014 93,4 1,4
2015 94,4 1,1
2016 94,9 0,5
2017 95,8 0,9
2018 97,0 1,3
2019 98,7 1,8
2020 100,0 1,3
2021 100,7 0,7
2022 102,8 2,1
2023 104,3 1,5
2024 107,4 3,0
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder:
Mietenindex (Verbraucherpreisindex)
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt (bitte nach
Jahren und nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen die Baulandpreise der letzten 20 Jahre für die
Landkreise und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz nicht vor.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote
von Wohnungen in Rheinland-Pfalz seit 2011 entwickelt (bitte
landesweite Quote, Quote in Landkreisen sowie kreisfreien Städten und Gründe
für den Leerstand aufschlüsseln)?
Leerstandsquoten liegen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
über die Vollerhebungen des Zensus 2011 und des Zensus 2022 vor. Die
folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der
Erhebungsstichtage der Zensen 2011 und 2022 für die Landkreise und
kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sowie für das Land Rheinland-Pfalz.
Durchschnittliche Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der
Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz
2011 und 2022
Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022
Anteil leerstehender Wohnungen
an allen Wohnungen in %
Veränderung in
Prozentpunkten
Koblenz, kreisfreie Stadt 4,0 4,2 0,2
Ahrweiler 5,0 6,7 1,7
Altenkirchen (Westerwald) 5,0 5,1 0,1
Bad Kreuznach 4,7 4,8 0,1
Birkenfeld 6,7 6,4 -0,3
Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022
Anteil leerstehender Wohnungen
an allen Wohnungen in %
Veränderung in
Prozentpunkten
Cochem-Zell 6,2 6,6 0,4
Mayen-Koblenz 4,5 4,8 0,3
Neuwied 4,8 4,5 -0,3
Rhein-Hunsrück-Kreis 5,3 6,3 1,0
Rhein-Lahn-Kreis 5,7 5,7 0,0
Westerwaldkreis 4,4 4,4 0,0
Trier, kreisfreie Stadt 3,5 5,6 2,1
Bernkastel-Wittlich 5,3 6,2 0,9
Eifelkreis Bitburg-Prüm 4,9 6,3 1,4
Vulkaneifel 5,2 6,0 0,8
Trier-Saarburg 3,9 5,0 1,1
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 3,3 3,3 0,0
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 5,2 4,8 -0,4
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 3,0 3,6 0,6
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 4,6 3,4 -1,2
Mainz, kreisfreie Stadt 2,3 2,9 0,6
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 4,3 5,1 0,8
Pirmasens, kreisfreie Stadt 10,2 10,3 0,1
Speyer, kreisfreie Stadt 2,3 3,6 1,3
Worms, kreisfreie Stadt 3,8 4,6 0,7
Zweibrücken, kreisfreie Stadt 6,5 6,2 -0,3
Alzey-Worms 4,2 4,2 0,0
Bad Dürkheim 4,5 4,7 0,2
Donnersbergkreis 5,5 5,7 0,2
Germersheim 3,1 3,9 0,8
Kaiserslautern 5,2 5,6 0,5
Kusel 6,5 7,1 0,6
Südliche Weinstraße 4,8 5,5 0,7
Rhein-Pfalz-Kreis 3,2 3,7 0,5
Mainz-Bingen 3,7 4,6 0,9
Südwestpfalz 5,7 6,4 0,7
Rheinland-Pfalz 4,5 5,0 0,5
Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011, Zensus 2022 – Gebäude-
und Wohnungszählung
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben mit dem Zensus
2022 erstmals Leerstandsgründe abgefragt. Die folgende Tabelle zeigt die
prozentualen Verteilungen der leerstehenden Wohnungen in Gebäuden mit
Wohnraum nach Leerstandsgründen zum Erhebungsstichtag des Zensus 2022.
Verteilung der Leerstandsgründe leerstehender Wohnungen in Gebäuden mit
Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und des
Landes Rheinland-Pfalz 2022
Kreisname Innerhalb von
3 Monaten für
den Bezug
verfügbar
Laufende
bzw.
geplante
Baumaßnahmen
Geplanter
Abriss
oder
Rückbau
Verkauf des
Gebäudes
oder der
Wohnung
Künftige
Selbstnutzung
Sonstiger
Grund
Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in %
Koblenz, kreisfreie Stadt 39,6 26,7 3,1 6,9 6,9 16,9
Ahrweiler 26,2 34,5 3,6 4,8 7,1 23,8
Kreisname Innerhalb von
3 Monaten für
den Bezug
verfügbar
Laufende
bzw.
geplante
Baumaßnahmen
Geplanter
Abriss
oder
Rückbau
Verkauf des
Gebäudes
oder der
Wohnung
Künftige
Selbstnutzung
Sonstiger
Grund
Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in %
Altenkirchen
(Westerwald)
31,4 26,2 1,3 8,7 9,8 22,6
Bad Kreuznach 27,9 26,6 2,7 10,2 9,5 23,1
Birkenfeld 28,0 22,5 1,5 11,0 7,5 29,6
Cochem-Zell 22,8 28,1 2,8 7,7 8,6 29,9
Mayen-Koblenz 28,5 26,8 2,5 8,2 10,1 23,9
Neuwied 29,3 27,0 2,0 8,8 11,0 21,9
Rhein-Hunsrück-Kreis 22,0 23,4 3,9 7,2 9,2 34,3
Rhein-Lahn-Kreis 26,0 27,7 2,1 9,4 11,2 23,6
Westerwaldkreis 28,6 23,5 2,3 7,8 12,4 25,4
Trier, kreisfreie Stadt 39,8 28,5 3,4 6,2 5,1 17,0
Bernkastel-Wittlich 25,0 29,9 2,9 8,7 8,0 25,5
Eifelkreis Bitburg-Prüm 22,9 29,7 2,9 7,9 9,2 27,4
Vulkaneifel 23,0 28,4 2,3 8,9 9,9 27,4
Trier-Saarburg 25,2 27,3 3,6 9,1 9,7 25,0
Frankenthal (Pfalz),
kreisfreie Stadt
35,7 25,8 1,8 11,4 7,9 17,4
Kaiserslautern,
kreisfreie Stadt
49,1 24,0 1,7 6,8 4,8 13,6
Landau in der Pfalz,
kreisfreie Stadt
39,6 32,7 1,6 5,7 6,0 14,4
Ludwigshafen am Rhein,
kreisfreie Stadt
40,8 25,0 4,2 9,8 5,6 14,6
Mainz, kreisfreie Stadt 46,9 24,2 2,0 5,8 7,6 13,5
Neustadt an der
Weinstraße, kreisfreie Stadt
29,4 30,3 1,8 9,1 8,4 21,0
Pirmasens, kreisfreie
Stadt
30,0 30,3 2,2 8,5 7,0 22,1
Speyer, kreisfreie Stadt 34,7 30,3 0,4 8,0 9,6 17,0
Worms, kreisfreie Stadt 29,2 31,1 8,6 8,6 6,6 15,8
Zweibrücken, kreisfreie
Stadt
33,0 27,8 2,6 5,8 9,9 20,9
Alzey-Worms 24,4 23,9 4,3 9,3 10,4 27,8
Bad Dürkheim 24,4 27,9 4,3 10,2 9,5 23,6
Donnersbergkreis 21,8 27,9 2,1 9,8 11,8 26,6
Germersheim 24,9 25,9 3,5 10,1 8,9 26,6
Kaiserslautern 29,0 23,8 2,4 9,3 10,6 24,9
Kusel 22,2 22,5 2,4 11,5 12,4 29,0
Südliche Weinstraße 24,4 27,8 4,1 11,8 7,9 24,0
Rhein-Pfalz-Kreis 28,7 22,7 3,7 11,4 10,5 23,0
Mainz-Bingen 31,6 23,7 2,8 8,8 10,2 22,8
Südwestpfalz 18,4 24,2 2,1 10,2 14,3 30,8
Rheinland-Pfalz 29,2 26,7 2,9 8,7 9,2 23,4
Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022 – Gebäude- und
Wohnungszählung
Die Statistischen Ämter haben die im Zensusfragebogen vorgelagerte Frage als
Kategorie „Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar“ den
Leerstandsgründen zugeordnet. Für diese Wohnungen wurden im Rahmen des
Zensusfragebogens keine Leerstandsgründe abgefragt.
9. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Rheinland-Pfalz bewilligt
(bitte einzeln nach Jahren und Art der Förderung [Belegungsbindungen,
Modernisierungen, Eigentumsförderung, Neubau] aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Anzahl im sozialen Wohnungsbau geförderter
Wohneinheiten in Rheinland-Pfalz nach Förderart und Jahr zu entnehmen.
Jahr Mietwohnungen
Wohnheimplätze
EigentumsförderungNeubau Modernisierungen Erwerb von Belegbindungen
2020 978 274 213 235 1 083
2021 432 198 342 36 801
2022 495 321 242 0 685
2023 1 011 502 748 40 694
2024 1 041 199 559 12 631
Datenbasis: Angaben des Landes
Seit dem Jahr 2020 gewährt der Bund den Ländern wieder Finanzhilfen für den
sozialen Wohnungsbau, davor wurden sogenannte Entflechtungsmittel gezahlt.
Die Zahlen der neu bewilligten Wohnungen vor dem Jahr 2020 sind mit den
Zahlen der Folgejahre nicht vergleichbar und werden hier daher nicht
dargestellt. Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der
Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln. Es wird auf die jährlichen
Berichte der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel
für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung verwiesen.
10. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten 20 Jahre in Rheinland-Pfalz
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich der Bestand an
Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2006 bis 2024 entwickelt hat. Vor
2006 liegen der Bundesregierung hierzu keine jährlichen Daten vor.
Jahr Bestand an Sozialwohnungen
2006 80 295
2007 80 993
2008 80 348
2009 79 444
2010 61 732
2011 58 451
2012 53 134
2013 49 427
2014 65 329
2015 63 227
2016 59 792
2017 57 365
2018 52 568
2019 50 231
2020 44 051
2021 41 306
Jahr Bestand an Sozialwohnungen
2022 39 213
2023 36 420
2024 35 552
Datenbasis: Angaben des Landes
11. Wie hoch war der jährliche Anteil der Kofinanzierung in Rheinland-Pfalz
zu Mitteln des Bundes für sozialen Wohnungsbau seit 2020 (bitte nach
Jahren, absolut und prozentual aufführen)?
Die Länder kofinanzieren die Bundesmittel erfahrungsgemäß insgesamt mit
mehr als hundert Prozent. Rheinland-Pfalz hat in den Programmjahren 2020 bis
2023 stets die in den einzelnen Verwaltungsvereinbarungen geforderte
Kofinanzierung erbracht. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums eines
Programmjahres liegen die Daten zur Kofinanzierung für das Programmjahr 2024
erst im Jahr 2026 vor.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am
Haushaltseinkommen, der in Rheinland-Pfalz für Wohnen ausgegeben wird
(bitte angeben: durchschnittlich; Anteil und Anzahl, der bzw. die mehr
als 30 Prozent ausgibt; Anteil und Anzahl, der bzw. die mehr als 40
Prozent ausgibt)?
Der Bunderegierung liegen keine Angaben zu Wohnkostenbelastungen in
Rheinland-Pfalz vor.
Über das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder lässt sich die durchschnittliche
Mietbelastungsquote nach Ländern ermitteln. Demnach lag die durchschnittliche
Mietbelastungsquote in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 bei 28,6 Prozent. Als
Berechnungsgrundlage dient der Anteil der Bruttokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen.
Der Anteil und die Anzahl von Haushalten mit einer Mietbelastungsquote von
mehr als 30 Prozent und einer Mietbelastungsquote von mehr als 40 Prozent
liegt der Bundesregierung nur für Deutschland insgesamt vor, nicht
differenziert nach Bundesländern.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der
Haushaltseinkommen in Rheinland-Pfalz im Verhältnis zur Entwicklung
der Angebotsmieten in den Jahren 2004, 2014 und 2024 gestaltet (bitte
jeweils prozentual aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten vor, die einen belastbaren
und als Zeitreihe konsistenten Vergleich zwischen Haushaltseinkommen und
Angebotsmieten inserierter Wohnungen auf der Ebene der Bundesländer
zulassen.
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen
Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz haben?
Zur Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht
auf einen Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz haben, liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Welche Kommunen in Rheinland-Pfalz verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über ein gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“ zur
Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der
Unterkunft beim Bezug von Bürgergeld, und in welchen Kommunen
liegt ein solches Konzept nicht vor?
Das Bürgergeld wird, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
gezahlt wird, in kommunaler Trägerschaft erbracht. Die Aufsicht führt das
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des
Landes Rheinland-Pfalz. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben im
Sinne der Fragestellung vor.
16. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 in Rheinland-Pfalz fertiggestellt (bitte Gesamtzahl und einzeln
nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl fertiggestellter Wohnungen in den
Landkreisen und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sowie der Gesamtwerte des
Landes Rheinland-Pfalz der Jahre 2020 bis 2024.
Fertiggestellte Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum in den Landkreisen
und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz
2020 bis 2024
Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020
bis 2024
fertiggestellte Wohnungen
Koblenz, kreisfreie Stadt 286 238 150 218 44 936
Ahrweiler 375 369 429 465 280 1 918
Altenkirchen (Westerwald) 257 396 274 224 192 1 343
Bad Kreuznach 339 549 393 813 418 2 512
Birkenfeld 81 156 227 181 163 808
Cochem-Zell 167 374 169 355 220 1 285
Mayen-Koblenz 727 695 540 637 548 3 147
Neuwied 1 662 393 502 662 443 3 662
Rhein-Hunsrück-Kreis 351 253 433 418 313 1 768
Rhein-Lahn-Kreis 277 413 603 405 316 2 014
Westerwaldkreis 922 822 1 019 785 722 4 270
Trier, kreisfreie Stadt 706 383 529 422 337 2 377
Bernkastel-Wittlich 516 546 478 503 323 2 366
Eifelkreis Bitburg-Prüm 507 606 651 705 497 2 966
Vulkaneifel 178 364 264 196 167 1 169
Trier-Saarburg 739 762 542 515 414 2 972
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 63 88 32 22 37 242
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 252 116 345 335 217 1 265
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 287 260 427 414 153 1 541
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 559 196 487 254 554 2 050
Mainz, kreisfreie Stadt 695 1 016 1 226 1 064 506 4 507
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 134 289 136 131 162 852
Pirmasens, kreisfreie Stadt 34 53 28 95 58 268
Speyer, kreisfreie Stadt 135 132 161 117 244 789
Worms, kreisfreie Stadt 139 194 87 162 165 747
Zweibrücken, kreisfreie Stadt 126 93 49 15 47 330
Alzey-Worms 377 523 584 846 674 3 004
Bad Dürkheim 576 372 427 377 278 2 030
Donnersbergkreis 122 275 208 159 223 987
Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020
bis 2024
fertiggestellte Wohnungen
Germersheim 339 492 731 546 700 2 808
Kaiserslautern 301 247 140 150 173 1 011
Kusel 98 76 129 127 85 515
Südliche Weinstraße 474 496 583 287 228 2 068
Rhein-Pfalz-Kreis 355 557 241 294 371 1 818
Mainz-Bingen 445 779 662 968 333 3 187
Südwestpfalz 170 244 158 296 210 1 078
Rheinland-Pfalz 13 771 13 817 14 044 14 163 10 815 66 610
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Statistik der Baufertigstellungen.
17. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz seit 2020 abgerissen?
In Deutschland besteht keine reine Abrissstatistik von Wohnungen. Die
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bauabgangsstatistik.
Ein Totalabgang liegt vor, wenn die Bausubstanz (Gebäude oder Gebäudeteil),
das heißt die Summe des nutzbaren Bauvolumens, durch Baumaßnahmen oder
infolge anderer Ursachen beseitigt wird. In der Statistik des Bauabgangs
werden nur Nutzungsänderungen zwischen den beiden Nutzungskategorien Wohn-
und Nichtwohnbau (zum Beispiel durch Umwidmung von Wohnfläche in
gewerblich genutzte Fläche und umgekehrt) erfasst. Veränderungen der Nutzung
innerhalb des Nichtwohnbaus oder innerhalb des Wohnbaus bleiben
unberücksichtigt. Zu melden sind lediglich Nutzungsänderungen ganzer Gebäude
beziehungsweise von Gebäudeteilen, die den Verwendungszweck des Gebäudes als
Ganzes verändern. Änderungen im Zuge von Um-, Aus- und
Erweiterungsbauten, die weniger ins Gewicht fallen und die Nutzungsart des Gebäudes als
Ganzes unberührt lassen, werden nicht auf dem Abgangsbogen, sondern zusammen
mit dem neuen Bauzustand auf dem Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
erfasst.
Die quantitative Verteilung zwischen Abriss und weiteren Abgangsgründen ist
nicht bekannt.
Nach der Bauabgangsstatistik erfolgte in den Jahren 2020 bis 2024 im Land
Rheinland-Pfalz insgesamt ein Bauabgang von 2 028 Wohnungen in Gebäuden
und Gebäudeteilen im Hochbau.
18. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Finanzmittel für die Städtebauförderung zur (Re-)Finanzierung für den Abriss von
Wohnungen verwendet, und wie viele so geförderte Wohnungen wurden
abgerissen (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Im Zuge von nach dem
Baugesetzbuch vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sind im Einzelfall bei Vorliegen
entsprechender städtebaulicher Missstände Abrisse im Rahmen der
Städtebauförderung zulässig.
19. Wie hoch waren die nach Rheinland-Pfalz ausgezahlten
Bundesfördermittel für den Wohnungs- und den Städtebau seit 2020 insgesamt (bitte
einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme, inklusive KfW-
Programme [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau], und energetischen
Sanierungsprogramme einbeziehen)?
Sozialer Wohnungsbau
Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im
Bereich des sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils
fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres
getroffen werden. Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebildete Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte
Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Daher liegen endgültige
Zahlen zum Mittelabfluss für das Programmjahr 2020 erst Ende des Jahres
2026 vor. Für die folgenden Programmjahre gilt dies entsprechend.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund dem
Bundesland Rheinland-Pfalz in den Programmjahren 2020 bis 2025
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand:
10. September 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der
endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen
Bewilligungszeitraumes abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen zwischen
den Ländern berücksichtigt.
Programmjahr Verpflichtungsrahmen
2020 50 569 730,00 Euro
2021 48 245 900,00 Euro
2022 96 369 600,00 Euro
2023 127 149 034,17 Euro
2024 154 463 262,11 Euro
2025 168 646 800,00 Euro
Wohneigentum
Seit Förderstart am 1. Juni 2023 wurden 382 Förderzusagen für das Programm
„Wohneigentum für Familien“ für Fördernehmer aus Rheinland-Pfalz erteilt,
mit einem Kreditvolumen von 73,6 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon:
• 2023: 72 Zusagen, 13,1 Mio. Euro Kreditvolumen
• 2024: 223 Zusagen, 43,5 Mio. Euro Kreditvolumen
• 2025: 87 Zusagen, 17,0 Mio. Euro Kreditvolumen
Seit Förderstart am 2. September 2024 wurden 30 Förderzusagen für das
Programm „Jung kauft Alt“ für Fördernehmer aus Rheinland-Pfalz erteilt, mit
einem Kreditvolumen von 3,38 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon:
• 2024: 14 Zusagen, 1,53 Mio. Euro Kreditvolumen
• 2025: 16 Zusagen, 1,85 Mio. Euro Kreditvolumen.
Aufgrund der Ausgestaltung der Förderung als zinsverbilligte Darlehen findet
der tatsächliche Mittelabfluss erst nachgelagert statt, sodass der tatsächliche
Bundesmittelabfluss nach Rheinland-Pfalz derzeit noch sehr gering ist.
Die Förderung „Baukindergeld“ ist eingestellt. Derzeit findet die
Ausfinanzierung bereits erfolgter Zusagen statt.
Hinsichtlich der ausgezahlten Bundesfördermittel für das Förderprogramm
Baukindergeld wird für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die entsprechenden
Förderreports der KfW verwiesen: www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsr
oom/Pressematerial/F%C3%B6rderreport/.
Neubau und Sanierung
Im Rahmen der von der KfW durchgeführten Programme zum
energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programmnummern 151, 152, 153, 217/218, 219/220,
2176, 277, 278, 430, 431), die zum 30. Juni 2021 ausgelaufen sind, sowie zur
Förderung innovativer Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden
(Produktnummer 433) ergeben sich für Rheinland-Pfalz folgende Werte für Neuzusagen.
KfW-Produktbezeichnung Fördervolumen in Mio. Euro*
2020 2021
151 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzhäuser 121,6 105,2
152 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen 39,7 22,8
153 – Energieeffizient Bauen 793,3 563,7
217/218 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen 3,9 4,1
219/220 – Energieeffizient Bauen und Sanieren –
kommunale Unternehmen
17,3 7,5
276 – Energieeffizient Bauen – Unternehmen 37,0 21,2
277 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzgebäude – Unternehmen 4,9 27,1
278 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen – Unternehmen 6,4 2,6
430 – Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Einzelmaßnahmen 60,7 13,7
431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 18,3 7,9
433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 4,6 3,5
* Für die Programme 151–278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme 430–433 die Höhe der zugesagten
Investitionszuschüsse.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW
(Start 1. Juli 2021) sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) (Start 1. Januar 2021) ergeben sich für Rheinland-Pfalz seit 2021
folgende Werte für Neuzusagen:
BEG Programmteil Fördervolumen in Mio. Euro*
2021 2022 2023 2024 Jul 25
Wohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022) 532,1 534,9
Wohngebäude Sanierung KfW 119,0 429,4 293,7 232,4 116,8
Nichtwohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022) 164,0 246,5
Nichtwohngebäude Sanierung KfW 13,0 170,3 72,7 71,2 75,7
Einzelmaßnahmen-Kredit KfW** 15,9 19,2 21,2 22,5
Einzelmaßnahmen Heizungszuschuss KfW
(seit 2024; vorher bei BAFA)
194,3 185,6
Einzelmaßnahmen Zuschussförderung BAFA 234,0 589,2 583,0 176,2 74,7
* Für die Programmteile Wohngebäude/Nichtwohngebäude Neubau und Sanierung wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und
bewilligten Investitionszuschüssen angegeben.
** Im Jahr 2023 war die Förderung für den Einzelmaßnahmen-Kredit ausgesetzt.
KFN – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Produktnummern 297/298 und 498),
Produkt im Jahr 2023 gestartet
Anzahl Zusagen Zusagevolumen in Mio. Euro
2020 -/- -/-
2021 -/- -/-
2022 -/- -/-
2023 381 152,6
KFN – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Produktnummern 297/298 und 498),
Produkt im Jahr 2023 gestartet
Anzahl Zusagen Zusagevolumen in Mio. Euro
2024 488 175,4
2025 145 62,4
Gesamt 1 014 390,4
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Produktnummer 296),
Produkt im Jahr 2024 gestartet
Anzahl Zusagen Zusagevolumen in Euro
2020 -/- -/-
2021 -/- -/-
2022 -/- -/-
2023 -/- -/-
2024 1 0,6
Jul 25 7 2,6
Gesamt 8 3,2
Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“
Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ sind
Fördermittel für das Land Rheinland-Pfalz wie folgt bereitgestellt worden.
Jahr Mittelbindung
2020 13,0 Mio. Euro (davon 2,5 Mio. Euro KP*)
2021 8,7 Mio. Euro (davon 2,6 Mio. Euro KP*)
2022 5,8 Mio. Euro (davon 1,3 Mio. Euro KP*)
2023 3,5 Mio. Euro
2024 6,4 Mio. Euro
* KP = Zuschüsse für Förderbaustein „Kriminalprävention“ in den Jahren 2019 bis 2022.
Hierbei ist das Zusagevolumen ohne überjährige Storni und Verzichte
berücksichtigt. Das Zusagevolumen kann zum Beispiel aufgrund von
Kostenänderungen zwischen Planung und Ausführung sowie überjährigen Verzichten und
Stornierungen vom tatsächlichen Mittelabfluss abweichen.
Eine Antragstellung für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ war nur bis
31. Dezember 2024 möglich, sodass für 2025 keine neue Mittelbindung
angegeben wird. Eine Ausfinanzierung bereits bewilligter Zuschüsse findet
aufgrund einer 3-jährigen Nachweisfrist der Fördermaßnahmen bis 2028 statt.
Städtebau
Für den Städtebau sind nach Rheinland-Pfalz insgesamt (ausgezahlt) geflossen.
2020 22 733 528 Euro
2021 32 195 494 Euro
2022 39 095 645 Euro
2023 60 416 617 Euro
2024 72 285 755 Euro
Dabei sind folgende Programme berücksichtigt:
1. Programme der Städtebauförderung
2. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
3. Investitionspakt Sportstätten
4. Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur
5. Nationale Projekte des Städtebaus
6. Modellprojekte Smart Cities
7. ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier –
BIWAQ“
8. Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
9. Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung
10. Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ).
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Wohngeldbeziehenden in Rheinland-Pfalz seit 2020, wie die Zahl der
Wohngeldanträge und wie die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von
Wohngeldanträgen entwickelt?
Informationen zur Anzahl der Wohngeldhaushalte liegen in der
Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes ausschließlich auf Haushaltsebene vor. Die
Entwicklung der Anzahl der Wohngeldhaushalte in Rheinland-Pfalz seit 2020
sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Wohngeldhaushalte
umfasst dabei sowohl reine Wohngeldhaushalte, das heißt Haushalte, in denen
alle Haushaltsmitglieder Wohngeld beziehen, als auch wohngeldrechtliche
Teilhaushalte.
Wohngeldhaushalte in RLP im Zeitvergleich am 31. Dezember
Jahr 20201 2021 2022 20231
Anzahl 26 555 24 540 24 315 44 170
1 Gesetzliche Änderungen im Wohngeldrecht.
Quelle: Wohngeldstatistik, Statistisches Bundesamt
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der
Wohngeldanträge in Rheinland-Pfalz seit 2020 vor.
Zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von
Wohngeldanträgen in Rheinland-Pfalz seit 2020 liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Ende 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von
Wohngeldanträgen von Antragseingang bis zur Bescheidung in Rheinland-Pfalz bei
rund 12 Wochen.
21. Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf in den Wohngeldstellen
der Kommunen in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge der Ausweitung des berechtigten Personenkreises für das
Wohngeld entstanden, und inwieweit werden zusätzliche Personal- und
Verwaltungskosten durch den Bund ausgeglichen?
Mit der Ausweitung des Wohngeld-Empfängerkreises ging auch eine
Anpassung des Personalbedarfs einher. Zu konkreten Personalbedarfen in den
Wohngeldbehörden in Rheinland-Pfalz liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Das Wohngeldgesetz wird gemäß Artikel 85 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes
(GG) durch die Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Einrichtung der
Behörden bleibt dabei eine Angelegenheit der Länder, weswegen auch die
Fragen des Personalbedarfs allein die Länder betreffen und keine Beteiligung des
Bundes an Personal- und Verwaltungskosten erfolgt.
Im Übrigen wird auf den Regierungsentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz
(Bundesratsdrucksache 483/22, S. 65 ff.) und die darin enthaltenen Ausführungen
zum Erfüllungsaufwand für die Verwaltung verwiesen.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Zahl von
Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte Gesamtzahl,
nach Kreisen und kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und
2024 aufschlüsseln)?
Die jährlichen Zahlen der Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz liegen für die
Zeit ab dem Jahr 2019 vor (ab 2020 ist auch die Differenzierung zwischen
Räumung von Wohnraum und sonstigen Räumungen erfasst). Sie beziehen sich auf
die Gesamtzahl der Räumungen in Rheinland-Pfalz und differenzieren nicht
nach Kreisen/kreisfreien Städten.
Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Rheinland-Pfalz hat
sich wie folgt entwickelt.
Jahr Anzahl der Räumungen
insgesamt
Anzahl der Räumungen
von Wohnungen
Anzahl sonstiger
Räumungen
2019 422
2020 1 120 1 132 88
2021 960 885 75
2022 1 135 1 014 121
2023 1 232 1 125 107
2024 1 277 1 168 109
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
wohnungsbzw. obdachlosen Menschen in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte
Gesamtzahl nach Kreisen und kreisfreien Städten und den Jahren 2004,
2014 und 2024 aufschlüsseln)?
Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) sah erstmals für
das Jahr 2022 eine bundesweite Erhebung der Zahl der wohnungs- und
obdachlosen Menschen vor. Zahlen für die Jahre 2004 und 2014 liegen der
Bundesregierung daher nicht vor.
Bezogen auf das Jahr 2024 ist (Erhebung nach § 3 Absatz 2 WoBerichtsG zum
Stichtag 31. Januar) in Rheinland-Pfalz folgende Zahl an Menschen durch die
Kommunen untergebracht worden.
Kreisname 2024
Insgesamt alle Kreise und kreisfreien Städte 14 140
Koblenz, kreisfreie Stadt 410
Ahrweiler 40
Altenkirchen (Westerwald) 25
Bad Kreuznach 345
Birkenfeld 10
Cochem-Zell 15
Mayen-Koblenz 335
Neuwied 390
Rhein-Hunsrück-Kreis 105
Rhein-Lahn-Kreis 85
Kreisname 2024
Westerwaldkreis 585
Trier, kreisfreie Stadt 190
Bernkastel-Wittlich 190
Eifelkreis Bitburg-Prüm 10
Vulkaneifel -
Trier-Saarburg 70
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 385
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 1 075
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 40
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 910
Mainz, kreisfreie Stadt 1 790
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 560
Pirmasens, kreisfreie Stadt 10
Speyer, kreisfreie Stadt 460
Worms, kreisfreie Stadt 490
Zweibrücken, kreisfreie Stadt 285
Alzey-Worms 660
Bad Dürkheim 885
Donnersbergkreis 310
Germersheim 1 285
Kaiserslautern 165
Kusel 5
Südliche Weinstraße 290
Rhein-Pfalz-Kreis 930
Mainz-Bingen 555
Südwestpfalz 235
Im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung wurde mittels einer
repräsentativen Erhebung gemäß § 8 Absatz 3 WoBerichtsG auch die Zahl der Menschen
ohne Unterkunft und die der verdeckt wohnungslosen Menschen erhoben und
teilweise für einzelne Bundesländer oder aber für gruppierte Bundesländer
geschätzt. Für Rheinland-Pfalz liegen Daten nur als Teil der Gruppierung
Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland vor (siehe S. 24 Wohnungslosenbericht 2024).
Eine Aufschlüsselung auf Kreise bzw. kreisfreie Städte ist aus statistischen
Gründen ebenfalls nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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