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Schriftliche Frage 94 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel hat das Saarland vom Bund aus dem Kita-Qualitätsgesetzes seit der Einführung 2023 bis zum Stichtag 31. März 2026 erhalten (…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 94 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel hat das Saarland vom Bund aus dem Kita-Qualitätsgesetzes seit der Einführung 2023 bis zum Stichtag 31. März 2026 erhalten (… Frage 94 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel hat das Saarland vom Bund aus dem Kita-Qualitätsgesetzes seit der Einführung 2023 bis zum Stichtag 31. März 2026 erhalten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln), und erfasst der Bund, wie diese Mittel für die Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung verwendet werden, und wenn ja, bitte nach Kategorien aufschlüsseln? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 7. Mai 2026: Der Bund trägt seit dem Jahr 2019 den Mehrbelastungen der Länder durch das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) durch eine temporäre Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder Rechnung. Hierfür wurde das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geändert. Der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen wurde dadurch bis zum Jahr 2026 um insgesamt 13.335 Mio. Euro erhöht. Im angefragten Zeitraum 2023 bis 2026 wurde der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen um insgesamt 7.863 Mio. Euro erhöht. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt gemäß § 2 FAG vorbehaltlich des nach § 4 FAG durchzuführenden Finanzkraftausgleichs nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zum 30. Juni des jeweiligen Ausgleichsjahres. Auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KiQuTG übermittelt jedes Land dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) jeweils bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres einen Bericht, in dem das Land den Fortschritt bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung gemäß seinem nach § 3 Absatz 4 und 5 KiQuTG aufgestellten Handlungs- und Finanzierungskonzept darlegt. In diesen Fortschrittsberichten führen die Länder auch aus, in welcher Höhe ihnen Mittel zur Umsetzung des KiQuTG im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossen sind und für welche Maßnahmen sie diese verwendet haben. Die Fortschrittsberichte werden als Teil des Monitoringberichts des BMBFSFJ zum KiQuTG veröffentlicht. Der Monitoringbericht 2025, der die Berichtsjahre 2023 und 2024 abdeckt, kann einschließlich der Fortschrittsberichte der Länder hier abgerufen werden: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/mon itoringbericht-zum-kiqutg-2025-280346. Informationen zum Saarland finden sich dort auf den S. 367 ff. Die Fortschrittsberichte für das Jahr 2025, einschließlich der Angaben zur Mittelverwendung, sind von den Ländern bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und liegen dem BMBFSFJ noch nicht vor. Die Maßnahmenplanung, einschließlich der finanziellen Planung, für die Jahre 2025 und 2026 können Sie dem Handlungs- und Finanzierungskonzept des Saarlandes entnehmen, das hier veröffentlicht ist: www.bmb fsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/kita-qualitaet/ dievertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und- teilhabeverbesser ungsgesetz-229224.

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