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Nordrhein-Westfalens mieten- und wohnungspolitische Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1222)

dip / drucksache 27.08.2025 · WP 21 · 21/1369 · Antwort · Original ↗

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Nordrhein-Westfalens mieten- und wohnungspolitische Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1222) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1369 21. Wahlperiode 27.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Caren Lay, Mirze Edis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1222 – Nordrhein-Westfalens mieten- und wohnungspolitische Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Wohnen für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten“ (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 17). Doch die Realität in Nordrhein-Westfalen sieht anders aus: Die Mieten steigen weiter – nicht nur in Köln, Düsseldorf und Münster, sondern zunehmend auch im Ruhrgebiet und in ländlichen Regionen. In mehreren Städten des Landes zahlen Mieterinnen und Mieter inzwischen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Wohnkosten (vgl. www.wdr.de/nachrichten/landespolitik/mietpre ise-nrw-mieten-wohnungen-studie-100.html). Gleichzeitig sinkt der Bestand an Sozialwohnungen, während Baulandpreise und energetische Sanierungskosten weiter steigen. Damit droht bezahlbarer Wohnraum für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen zum Luxus zu werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wohnen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten. Hierbei berücksichtigt die Bundesregierung die Wohnung als Sozialgut und als Investitionsgut. Dieser Rahmen ermöglicht einen fairen Interessenausgleich zur Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebotes zu bezahlbaren Preisen. Erste Schritte zur Ausweitung des Wohnungsangebots im Rahmen des 100- Tage-Programms wurden bereits gegangen. Mit dem Gesetzentwurf zum Bau- Turbo setzt die Bundesregierung Anreize für den Neubau. Weitere Schritte werden folgen: Die Bundesregierung wird sich mit Maßnahmen wie der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) oder dem Gebäudetyp E sowie Verfahrensvereinfachungen dafür einsetzen, dass das Bauen einfacher, günstiger und schneller wird. Zugunsten dieses Ziels werden auch die investiven Anreize weiter verbessert werden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse verfolgt das Ziel, den Anstieg der Wiedervermietungsmieten zu dämpfen. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die privaten Haushalte auch direkt. Dazu zählen neben dem Mietrecht der soziale Wohnungsbau und das Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 26. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wohngeld. Das Wohngeld leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten. Mit der Wohngeld-Plus- Reform konnte der Empfängerkreis um mehr als eine halbe Million Haushalte ausgeweitet und gleichzeitig das durchschnittliche Wohngeld um 55 Prozent auf 297 Euro gesteigert werden. Mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Dynamisierung wurde sichergestellt, dass die Entlastungswirkung trotz Preissteigerungen erhalten bleibt. Auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den letzten Jahren sind die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau in 2024 erneut deutlich gestiegen, trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt 61 887 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Das waren rund 51 Prozent mehr als in 2022 und rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der geförderten Wohneinheiten in 2024 gegenüber den Vorjahren massiv gestiegen, im Mietwohnungsbereich um rund 52 Prozent im Vergleich zu 2022 und rund 10 Prozent im Vergleich zu 2023. Diese Bundesregierung wird die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch einmal deutlich erhöhen. Hinweise zu den in den Antworten der Fragen 1 bis 5 verwendeten Erst- und Wiedervermietungsmieten Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu Folge lagen beispielsweise die Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im 1. Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten. Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen). Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine Eingrenzung der betrachteten Wohnungen auf unmöblierte Angebote mit Wohnflächen von 40 bis 100 Quadratmeter mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet.  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten in den kreisfreien Städten Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den jeweils angrenzenden Kreisen – namentlich den Kreisen Gütersloh, Warendorf, Ennepe-Ruhr- Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Unna, Wesel, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Recklinghausen, Rhein-Erft-Kreis, Kleve, Viersen, Borken, Coesfeld, Oberbergischer Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis – in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte in 10-Jahresschritten für 2004, 2014 und 2024 angeben)? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise der Jahre 2010 bis 2024 vor. Die folgende Tabelle beinhaltet die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Erst- und Wiedervermietung der Jahre 2010, 2014 und 2024, die Entwicklungen über die dargestellten Zeiträume und die jährlichen Veränderungen in Prozent der genannten Landkreise und kreisfreien Städte. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten kreisfreien Städten und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen 2010, 2014 und 2024 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² Entwicklung in % jährliche Entwicklung in % Düsseldorf, Stadt 7,57 8,73 12,99 71,8 48,8 3,9 4,1 Duisburg, Stadt 5,01 5,33 7,64 52,3 43,4 3,1 3,7 Essen, Stadt 5,54 5,88 8,67 56,5 47,3 3,3 3,9 Krefeld, Stadt 5,58 6,00 9,14 63,9 52,3 3,6 4,3 Mönchengladbach, Stadt 5,44 5,74 8,89 63,3 54,9 3,6 4,5 Mülheim an der Ruhr, Stadt 5,49 5,75 8,64 57,4 50,2 3,3 4,2 Oberhausen, Stadt 5,03 5,37 7,73 53,5 44,0 3,1 3,7 Remscheid, Stadt 5,45 5,38 7,38 35,3 37,2 2,2 3,2 Solingen, Klingenstadt 5,62 5,91 8,19 45,8 38,6 2,7 3,3 Wuppertal, Stadt 5,33 5,52 8,00 50,1 45,1 2,9 3,8 Kleve 5,45 6,07 8,29 52,1 36,5 3,0 3,2 Mettmann 6,53 6,84 9,95 52,3 45,4 3,1 3,8 Rhein-Kreis Neuss 6,71 7,14 10,53 57,0 47,6 3,3 4,0 Viersen 5,59 6,08 9,03 61,5 48,4 3,5 4,0 Wesel 5,57 5,76 8,24 47,8 43,0 2,8 3,6 Bonn, Stadt 7,36 8,37 12,22 66,2 46,1 3,7 3,9 Köln, Stadt 8,22 9,26 14,15 72,2 52,7 4,0 4,3 Rhein-Erft-Kreis 6,79 7,23 10,77 58,6 49,0 3,4 4,1 Oberbergischer Kreis 5,32 5,42 7,79 46,3 43,6 2,8 3,7 Rheinisch-Bergischer Kreis 6,78 6,94 10,57 55,9 52,3 3,2 4,3 Rhein-Sieg-Kreis 6,33 6,77 10,75 69,9 58,9 3,9 4,7 Gelsenkirchen, Stadt 4,82 4,99 6,72 39,6 34,6 2,4 3,0 Münster, Stadt 7,07 8,49 13,81 95,4 62,6 4,9 5,0 Borken 5,35 6,02 9,00 68,5 49,6 3,8 4,1 Coesfeld 5,05 5,72 9,95 97,1 74,2 5,0 5,7 Recklinghausen 5,06 5,25 7,40 46,3 41,0 2,8 3,5 Warendorf 4,92 5,29 8,20 66,6 55,0 3,7 4,5 Bielefeld, Stadt 5,38 5,91 9,29 72,7 57,3 4,0 4,6 Kreisname 2010 2014 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 2010 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² Entwicklung in % jährliche Entwicklung in % Gütersloh 5,26 5,68 9,28 76,4 63,3 4,1 5,0 Bochum, Stadt 5,35 5,69 8,39 56,7 47,5 3,3 4,0 Dortmund, Stadt 5,29 5,98 9,27 75,2 55,1 4,1 4,5 Hagen, Stadt der Fern- Universität 4,85 5,00 6,83 40,9 36,6 2,5 3,2 Hamm, Stadt 5,00 5,19 7,35 47,0 41,7 2,8 3,5 Herne, Stadt 4,97 5,15 7,29 46,8 41,7 2,8 3,5 Ennepe-Ruhr-Kreis 5,19 5,51 7,78 49,8 41,2 2,9 3,5 Unna 4,93 5,11 7,59 53,9 48,7 3,1 4,0 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen. Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite Angebotsmiete in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen in Nordrhein-Westfalen der Jahre 2014 bis 2024. Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Nordrhein-Westfalen 2014 bis 2024 Bundesland 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2014 bis 2024 2014 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² Entwicklung in % jährliche Entwicklung in % Nordrhein- Westfalen 6,39 6,61 6,85 7,11 7,39 7,69 7,95 8,23 8,61 9,05 9,55 49,4 4,1 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen. Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.  3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Angebotsmieten in Nordrhein-Westfalen in diesen Jahren (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Für das erste Halbjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch keine Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen aller Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024, dem letzten vorliegenden Stand. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen 2024 Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² 2024 Kreisfreie Städte Düsseldorf, Stadt 12,99 Duisburg, Stadt 7,64 Essen, Stadt 8,67 Krefeld, Stadt 9,14 Mönchengladbach, Stadt 8,89 Mülheim an der Ruhr, Stadt 8,64 Oberhausen, Stadt 7,73 Remscheid, Stadt 7,38 Solingen, Klingenstadt 8,19 Wuppertal, Stadt 8,00 Bonn, Stadt 12,22 Köln, Stadt 14,15 Leverkusen, Stadt 10,81 Bottrop, Stadt 8,16 Gelsenkirchen, Stadt 6,72 Münster, Stadt 13,81 Bielefeld, Stadt 9,29 Bochum, Stadt 8,39 Dortmund, Stadt 9,27 Hagen, Stadt der Fern-Universität 6,83 Hamm, Stadt 7,35 Herne, Stadt 7,29 Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² 2024 Landkreise Kleve 8,29 Mettmann 9,95 Rhein-Kreis Neuss 10,53 Viersen 9,03 Wesel 8,24 Städteregion Aachen 9,70 Düren 8,62 Rhein-Erft-Kreis 10,77 Euskirchen 9,12 Heinsberg 8,79 Oberbergischer Kreis 7,79 Rheinisch-Bergischer Kreis 10,57 Rhein-Sieg-Kreis 10,75 Borken 9,00 Coesfeld 9,95 Recklinghausen 7,40 Steinfurt 9,47 Warendorf 8,20 Gütersloh 9,28 Herford 7,73 Höxter 6,96 Lippe 8,02 Minden-Lübbecke 9,01 Paderborn 8,91 Ennepe-Ruhr-Kreis 7,78 Hochsauerlandkreis 7,38 Märkischer Kreis 6,94 Olpe 8,36 Siegen-Wittgenstein 8,12 Soest 8,35 Unna 7,59 Nordrhein-Westfalen 9,55 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen. Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.  4. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte haben in Nordrhein- Westfalen innerhalb der letzten 20 Jahre den höchsten Mietenanstieg zu verzeichnen (bitte nach Kommunen aufschlüsseln und dabei sowohl den absoluten als auch den prozentualen Anstieg der Miete innerhalb der Zeiträume von 2004 bis 2014, von 2014 bis 2024 und von 2004 bis 2024 angeben)? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen nur bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise sowie nur für die Jahre 2010 bis 2024 vor. Die folgende Tabelle beinhaltet die Angebotsmieten der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den jeweils höchsten absoluten und den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 von bis 2024. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten absoluten Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024 Kreisname 2010 2014 2024 Entwicklung 2010 bis 2024 in % Entwicklung 2014 bis 2024 in % Entwicklung 2010 bis 2024 in € je m² Entwicklung 2014 bis 2024 in € je m² Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² Münster, Stadt 7,07 8,49 13,81 95,4 62,6 6,74 5,32 Köln, Stadt 8,22 9,26 14,15 72,2 52,7 5,93 4,88 Düsseldorf, Stadt 7,57 8,73 12,99 71,8 48,8 5,43 4,26 Coesfeld 5,05 5,72 9,95 97,1 74,2 4,90 4,24 Bonn, Stadt 7,36 8,37 12,22 66,2 46,1 4,87 3,85 Steinfurt 4,90 5,54 9,47 93,5 71,0 4,58 3,93 Leverkusen, Stadt 6,31 6,72 10,81 71,4 60,7 4,50 4,08 Rhein-Sieg-Kreis 6,33 6,77 10,75 69,9 58,9 4,42 3,98 Minden-Lübbecke 4,80 5,05 9,01 87,6 78,5 4,21 3,96 Gütersloh 5,26 5,68 9,28 76,4 63,3 4,02 3,60 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen. Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024 Kreisname 2010 2014 2024 Entwicklung 2010 bis 2024 in % Entwicklung 2014 bis 2024 in % Entwicklung 2010 bis 2024 in € je m² Entwicklung 2014 bis 2024 in € je m² Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² Coesfeld 5,05 5,72 9,95 97,1 74,2 4,90 4,24 Münster, Stadt 7,07 8,49 13,81 95,4 62,6 6,74 5,32 Steinfurt 4,90 5,54 9,47 93,5 71,0 4,58 3,93 Minden-Lübbecke 4,80 5,05 9,01 87,6 78,5 4,21 3,96 Gütersloh 5,26 5,68 9,28 76,4 63,3 4,02 3,60 Dortmund, Stadt 5,29 5,98 9,27 75,2 55,1 3,98 3,29 Bielefeld, Stadt 5,38 5,91 9,29 72,7 57,3 3,91 3,38 Köln, Stadt 8,22 9,26 14,15 72,2 52,7 5,93 4,88 Heinsberg 5,11 5,50 8,79 71,8 59,9 3,67 3,29 Düsseldorf, Stadt 7,57 8,73 12,99 71,8 48,8 5,43 4,26 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen. Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.  5. Welche zehn Kommunen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen aktuell die höchsten Angebotsmieten auf? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise vor. Folgende zehn kreisfreie Städte und Landkreise hatten im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen die höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen. Zehn Landkreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Jahr 2024 Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² 2024 Köln, Stadt 14,15 Münster, Stadt 13,81 Düsseldorf, Stadt 12,99 Bonn, Stadt 12,22 Leverkusen, Stadt 10,81 Rhein-Erft-Kreis 10,77 Rhein-Sieg-Kreis 10,75 Rheinisch-Bergischer Kreis 10,57 Rhein-Kreis Neuss 10,53 Coesfeld 9,95 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen. Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsmieten in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In Deutschland besteht keine amtliche Statistik, die regional differenzierte Bestandsmieten jährlich flächendeckend erhebt. Mit dem Zensus 2022 erfolgte erstmals eine flächendeckende Vollerhebung der Bestandsmieten. Demnach lag das durchschnittliche Niveau der Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in Nordrhein-Westfalen zum Erhebungsstichtag 15. Mai 2022 bei 6,82 Euro je m² nettokalt. Über den Mietenindex der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden im Rahmen des Verbraucherpreisindex Indexreihen zu Nettokaltmieten für Deutschland und die Bundesländer berechnet. Grundlage der eingehenden Mieten in diese Indexreihen sind hauptsächlich Mieten in bestehenden Mietverhältnissen. Die folgende Tabelle zeigt den Index und die jährlichen Steigerungsraten des Mietenindex nach Verbraucherpreisindex in Nordrhein-Westfalen der Jahre 2014 bis 2024. Index der Nettokaltmieten in Nordrhein-Westfalen 2014 bis 2024 Jahr Index 2020=100 jährliche Veränderung in % 2014 93,6 1,8 2015 94,5 1,0 2016 95,4 1,0 2017 96,7 1,4 2018 98,0 1,3 2019 99,2 1,2 2020 100,0 0,8 2021 101,2 1,2 2022 102,6 1,4 Jahr Index 2020=100 jährliche Veränderung in % 2023 104,1 1,5 2024 105,8 1,6 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Mietenindex (Verbraucherpreisindex).  7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in Nordrhein-Westfalen innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt (bitte nach Jahren und nach Landkreisen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen die Baulandpreise der letzten zwanzig Jahre für die Landkreise und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen nicht vor. Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen hat im „Grundstücksmarktbericht 2024 – Nordrhein-Westfalen“ Bodenpreisindexreihen unbebauter Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau der Jahre 2010 bis 2023 veröffentlicht (S. 102-103, abgerufen am 14. August 2025): www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2024/GMB_000_2024_pfli chtig.pdf. Hinweise zu den Indexreihen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen: „Nach § 18 ImmoWertV dienen Indexreihen der Berücksichtigung von im Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse. Bodenpreisindexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Bodenpreise eines Erhebungszeitraumes zu den vergleichbaren Bodenpreisen eines Basiszeitraumes mit der Indexzahl 100 ergeben. Als Beispiel ist in der folgenden Tabelle die Indexentwicklung für unbebaute Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau mit dem Basisjahr 2010 = 100 dargestellt. Andere Basisjahre wurden auf 2010 umgerechnet. Eine Aussage über die absolute Höhe der Grundstückswerte kann aus den Indexzahlen nicht abgeleitet werden. Weitere Indexreihen können verschiedenen örtlichen Grundstücksmarktberichten entnommen werden. Dabei ist das jeweilige Ableitungsmodell zu berücksichtigen.“ Quelle: Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen (2024): Grundstücksmarktbericht 2024 – Nordrhein-Westfalen. S. 102. Internet: www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2024/GMB_000_202 4_pflichtig.pdf, abgerufen am 14. August 2025.  8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote von Wohnungen in Nordrhein-Westfalen seit 2011 entwickelt (bitte landesweite Quote, Quote in Landkreisen sowie kreisfreien Städten und Gründe für den Leerstand aufschlüsseln)? Leerstandsquoten liegen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise über die Vollerhebungen des Zensus 2011 und des Zensus 2022 vor. Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der Erhebungsstichtage der Zensen 2011 und 2022 für die Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie für das Land Nordrhein-Westfalen. Durchschnittliche Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen und des Landes Nordrhein-Westfalen 2011 und 2022 Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022 Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen in % Veränderung in Prozentpunkten Düsseldorf, Stadt 2,9 3,0 0,1 Duisburg, Stadt 5,5 4,3 -1,1 Essen, Stadt 4,5 4,0 -0,5 Krefeld, Stadt 4,8 4,2 -0,6 Mönchengladbach, Stadt 4,7 3,9 -0,8 Mülheim an der Ruhr, Stadt 3,8 3,8 -0,0 Oberhausen, Stadt 4,1 3,8 -0,3 Remscheid, Stadt 6,4 4,9 -1,5 Solingen, Klingenstadt 5,1 4,0 -1,2 Wuppertal, Stadt 5,7 4,3 -1,3 Kleve 2,6 2,7 0,2 Mettmann 3,1 3,0 -0,1 Rhein-Kreis Neuss 2,5 2,6 0,1 Viersen 3,0 2,8 -0,1 Wesel 2,7 3,1 0,4 Bonn, Stadt 2,5 2,9 0,3 Köln, Stadt 2,5 2,5 0,0 Leverkusen, Stadt 2,8 2,5 -0,3 Städteregion Aachen 3,1 3,2 0,1 Düren 3,5 3,0 -0,6 Rhein-Erft-Kreis 2,9 2,5 -0,4 Euskirchen 3,7 4,3 0,6 Heinsberg 3,4 3,2 -0,2 Oberbergischer Kreis 4,6 4,2 -0,4 Rheinisch-Bergischer Kreis 3,3 3,2 -0,1 Rhein-Sieg-Kreis 2,8 2,6 -0,2 Bottrop, Stadt 3,2 3,2 -0,1 Gelsenkirchen, Stadt 6,6 5,4 -1,2 Münster, Stadt 1,7 2,0 0,4 Borken 1,9 2,6 0,6 Coesfeld 2,2 2,3 0,1 Recklinghausen 3,8 3,4 -0,4 Steinfurt 2,4 2,6 0,2 Warendorf 3,0 2,9 -0,1 Bielefeld, Stadt 3,2 3,2 -0,0 Gütersloh 2,9 3,1 0,2 Herford 4,7 4,4 -0,3 Höxter 4,7 4,9 0,2 Lippe 4,9 5,0 0,1 Minden-Lübbecke 4,3 4,0 -0,4 Paderborn 2,9 3,3 0,4 Bochum, Stadt 3,8 3,6 -0,1 Dortmund, Stadt 4,0 3,3 -0,7 Hagen, Stadt der Fern-Universität 7,0 5,9 -1,1 Hamm, Stadt 4,0 2,9 -1,1 Herne, Stadt 5,4 4,5 -0,9 Ennepe-Ruhr-Kreis 4,7 3,9 -0,8 Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022 Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen in % Veränderung in Prozentpunkten Hochsauerlandkreis 4,9 4,8 -0,2 Märkischer Kreis 5,3 5,1 -0,2 Olpe 3,5 3,8 0,3 Siegen-Wittgenstein 3,8 4,3 0,4 Soest 3,4 3,5 0,1 Unna 3,4 3,2 -0,2 Nordrhein-Westfalen 3,7 3,4 -0,2 Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen. Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011, Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben mit dem Zensus 2022 erstmals Leerstandsgründe abgefragt. Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Verteilungen der leerstehenden Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum nach Leerstandgründen zum Erhebungsstichtag des Zensus 2022. Verteilung der Leerstandsgründe leerstehender Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen und des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Kreisname Innerhalb von drei Monaten für den Bezug verfügbar Laufende bzw. geplante Baumaßnahmen Geplanter Abriss oder Rückbau Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung Künftige Selbstnutzung Sonstiger Grund Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in % Düsseldorf, Stadt 53,0 25,6 2,9 5,5 3,3 9,7 Duisburg, Stadt 48,5 21,8 3,8 5,0 4,0 16,9 Essen, Stadt 59,1 19,9 1,9 5,0 3,7 10,4 Krefeld, Stadt 43,2 27,0 1,5 7,3 4,2 16,8 Mönchengladbach, Stadt 45,8 21,8 3,1 8,5 4,6 16,1 Mülheim an der Ruhr, Stadt 47,6 21,2 3,8 7,7 5,6 14,0 Oberhausen, Stadt 48,3 19,0 2,2 8,2 5,9 16,3 Remscheid, Stadt 39,7 24,2 1,9 7,5 5,2 21,5 Solingen, Klingenstadt 40,8 27,8 3,9 6,4 5,7 15,3 Wuppertal, Stadt 47,3 26,3 1,6 5,6 4,3 15,0 Kleve 34,3 24,7 3,7 9,8 8,0 19,5 Mettmann 47,0 21,1 3,6 7,5 6,4 14,4 Rhein-Kreis Neuss 40,3 20,3 5,4 10,0 7,5 16,5 Viersen 37,9 23,9 5,1 9,7 7,0 16,4 Wesel 44,1 21,9 2,5 7,8 7,7 16,0 Bonn, Stadt 51,2 22,7 2,6 7,1 4,9 11,6 Köln, Stadt 48,4 28,4 5,4 5,2 2,8 9,8 Leverkusen, Stadt 44,1 25,1 2,8 8,0 6,2 13,7 Städteregion Aachen 44,3 27,5 2,6 6,0 5,3 14,2 Düren 33,1 27,0 4,6 9,6 7,6 18,2 Rhein-Erft-Kreis 39,0 23,9 6,2 9,4 6,6 14,9 Euskirchen 28,8 34,3 3,6 6,4 7,1 19,8 Heinsberg 27,8 26,2 9,2 9,7 7,6 19,4 Oberbergischer Kreis 30,0 22,8 2,4 7,7 9,0 28,0 Kreisname Innerhalb von drei Monaten für den Bezug verfügbar Laufende bzw. geplante Baumaßnahmen Geplanter Abriss oder Rückbau Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung Künftige Selbstnutzung Sonstiger Grund Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in % Rheinisch-Bergischer Kreis 37,7 24,4 4,3 7,4 8,2 17,9 Rhein-Sieg-Kreis 34,2 24,8 3,6 9,6 8,8 19,0 Bottrop, Stadt 45,3 21,7 2,9 11,3 6,4 12,3 Gelsenkirchen, Stadt 55,4 21,4 2,6 5,1 3,2 12,3 Münster, Stadt 52,9 21,8 2,7 6,7 4,9 11,0 Borken 35,5 19,6 7,1 7,4 11,0 19,4 Coesfeld 34,0 20,6 4,7 7,9 10,7 22,2 Recklinghausen 46,0 20,8 2,4 7,1 7,1 16,6 Steinfurt 31,1 21,1 5,0 8,0 11,6 23,2 Warendorf 32,8 23,6 3,1 8,5 10,7 21,2 Bielefeld, Stadt 48,1 20,8 3,5 6,2 6,9 14,5 Gütersloh 31,1 22,2 4,6 7,2 12,0 22,9 Herford 26,7 22,7 2,4 8,6 13,0 26,6 Höxter 27,2 24,7 2,4 7,8 12,9 25,1 Lippe 29,3 21,9 2,5 7,7 9,8 28,7 Minden-Lübbecke 30,6 22,7 2,9 8,2 11,8 23,7 Paderborn 37,6 21,6 4,1 5,2 10,6 20,9 Bochum, Stadt 55,2 20,6 2,2 5,9 4,8 11,3 Dortmund, Stadt 53,3 23,4 1,8 5,3 4,2 12,0 Hagen, Stadt der Fern-Universität 48,6 20,4 3,8 4,4 4,1 18,8 Hamm, Stadt 46,4 20,3 1,8 7,4 7,2 16,8 Herne, Stadt 49,8 23,5 1,1 4,4 5,0 16,2 Ennepe-Ruhr-Kreis 41,3 26,8 3,6 5,2 7,1 15,9 Hochsauerlandkreis 26,3 23,5 3,6 7,2 14,1 25,3 Märkischer Kreis 36,4 22,7 3,6 6,8 8,4 22,0 Olpe 27,1 24,2 2,6 6,4 16,2 23,6 Siegen-Wittgenstein 33,3 20,7 2,1 7,9 12,1 23,9 Soest 33,0 23,2 2,7 7,7 10,6 22,9 Unna 39,6 20,5 2,5 7,6 8,2 21,6 Nordrhein-Westfalen 42,1 23,2 3,3 7,0 7,0 17,3 Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen. Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung. Die Statistischen Ämter haben die im Zensusfragebogen vorgelagerte Frage als Kategorie „Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar“ den Leerstandsgründen zugeordnet. Für diese Wohnungen wurden im Rahmen des Zensusfragebogens keine Leerstandsgründe abgefragt.  9. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Nordrhein-Westfalen bewilligt (bitte einzeln nach Jahren und Art der Förderung – Belegungsbindungen, Modernisierungen, Eigentumsförderung, Neubau – aufschlüsseln)? Der folgenden Tabelle ist die Anzahl im sozialen Wohnungsbau geförderter Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen nach Förderart und Jahr zu entnehmen. Jahr Mietwohnungen Wohnheimplätze Eigentumsförderung Neubau Modernisierungen Erwerb von Belegbindungen 2020 5 347 1 851 171 813 592 2021 4 484 1 348 28 1 055 432 2022 3 631 2 035 573 931 749 2023 5 729 1 984 930 1 348 1 863 2024 6 118 1 751 1 621 1 283 2 074 Datenbasis: Angaben des Landes. Seit dem Jahr 2020 gewährt der Bund den Ländern wieder Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau, davor wurden sog. Entflechtungsmittel gezahlt. Die Zahlen der neu bewilligten Wohnungen vor dem Jahr 2020 sind mit den Zahlen der Folgejahre nicht vergleichbar und werden hier daher nicht dargestellt. Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln. Es wird auf die jährlichen Berichte der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung verwiesen. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand an Sozialwohnungen innerhalb der letzten 20 Jahre in Nordrhein-Westfalen entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich der Bestand an Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2024 entwickelt hat. Vor 2006 liegen der Bundesregierung hierzu keine jährlichen Daten vor. Jahr Bestand an Sozialwohnungen 2006 757 358 2007 715 130 2008 660 294 2009 608 638 2010 543 983 2011 527 276 2012 513 901 2013 499 063 2014 488 858 2015 476 700 2016 467 356 2017 460 671 2018 457 563 2019 456 783 2020 452 030 2021 441 871 2022 433 802 Jahr Bestand an Sozialwohnungen 2023 422 974 2024 409 286 Datenbasis: Angaben des Landes. 11. Wie hoch war der jährliche Anteil der Kofinanzierung in Nordrhein- Westfalen zu Mitteln des Bundes für sozialen Wohnungsbau seit 2020 (bitte nach Jahren absolut und prozentual aufführen)? Die Länder kofinanzieren die Bundesmittel erfahrungsgemäß insgesamt mit mehr als hundert Prozent. Nordrhein-Westfalen hat in den Programmjahren 2020–2023 stets die in den einzelnen Verwaltungsvereinbarungen geforderte Kofinanzierung erbracht. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums eines Programmjahres liegen die Daten zur Kofinanzierung für das Programmjahr 2024 erst im Jahr 2026 vor. 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Haushaltseinkommen, der in Nordrhein-Westfalen für Wohnen ausgegeben wird (bitte angeben: durchschnittlich; Anteil und Anzahl derer, die mehr als 30 Prozent ausgeben; Anteil und Anzahl derer, die mehr als 40 Prozent ausgeben)? Der Bunderegierung liegen keine Angaben zu Wohnkostenbelastungen in Nordrhein-Westfalen vor. Über das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder lässt sich die durchschnittliche Mietbelastungsquote nach Ländern ermitteln. Demnach lag die durchschnittliche Mietbelastungsquote in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 bei 29,1 Prozent. Als Berechnungsgrundlage dient der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Der Anteil und die Anzahl von Haushalten mit einer Mietbelastungsquote von mehr als 30 Prozent und einer Mietbelastungsquote von mehr als 40 Prozent liegt der Bundesregierung nur für Deutschland insgesamt vor, nicht differenziert nach Bundesländern. 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Haushaltseinkommen in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zur Entwicklung der Angebotsmieten in den Jahren 2004, 2014 und 2024 gestaltet (bitte jeweils prozentual aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten vor, die einen belastbaren und als Zeitreihe konsistenten Vergleich zwischen Haushaltseinkommen und Angebotsmieten inserierter Wohnungen auf der Ebene der Bundesländer zulassen. Beim Mikrozensus der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben sich Teile der Erhebungen und der Aufbereitung im Laufe der Jahre geändert. Daher ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus im Zeitverlauf eingeschränkt. Der Arbeitskreis der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder“ ermittelt auf Grundlage der Umverteilungsrechnung jährlich das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte. Dieses wird als Gesamtsumme (aller privaten Haushalte) sowie als Wert je Einwohner bzw. Einwohnerin veröffentlicht. Ein Indikator „verfügbares Einkommen je Haushalt“ wird nicht berechnet. Die Internet-Angebotsmieten und Mieten insgesamt hingegen haben einen direkten Haushalts- bzw. Wohnungsbezug, keinen Einwohnerbezug. Außerdem beinhalten die Angaben zum verfügbaren Einkommen Personen in Eigentümer- und in Mieterhaushalten sowie Einkommen privater Organisationen ohne Erwerbszweck. Ein belastbarer und konsistenter Vergleich ist daher nicht möglich. Die aktuellsten Angaben liegen für das Jahr 2023 vor. Die veröffentlichten Angaben der Jahre 2021 bis 2023 werden vom Arbeitskreis der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder“ jedoch als vorläufig ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der geringen Vergleichbarkeit der nachgefragten Indikatoren werden im Folgenden die Entwicklungen beider verfügbarer Datenquellen separat voneinander genannt. In Nordrhein-Westfalen haben sich die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner im Zeitraum 2013 bis 2023 um 36 Prozent erhöht. Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen haben sich in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2013 bis 2023 um 45 Prozent erhöht. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen haben? Zur Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen haben, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15. Welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft beim Bezug von Bürgergeld, und in welchen Kommunen liegt ein solches Konzept nicht vor? Das Bürgergeld wird, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gezahlt wird, in kommunaler Trägerschaft erbracht. Die Aufsicht führt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 16. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Nordrhein-Westfalen fertiggestellt (bitte Gesamtzahl angeben und einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl fertiggestellter Wohnungen in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie der Gesamtwerte des Landes Nordrhein-Westfalen der Jahre 2020 bis 2024. Fertiggestellte Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen und des Landes Nordrhein- Westfalen 2020 bis 2024 Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020 bis 2024 fertiggestellte Wohnungen Düsseldorf, Stadt 2 310 2 361 2 140 2 063 1 990 10 864 Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020 bis 2024 fertiggestellte Wohnungen Duisburg, Stadt 457 615 742 563 593 2 970 Essen, Stadt 1 079 1 447 741 782 488 4 537 Krefeld, Stadt 274 289 188 356 197 1 304 Mönchengladbach, Stadt 717 557 284 642 263 2 463 Mülheim an der Ruhr, Stadt 382 477 292 184 324 1 659 Oberhausen, Stadt 308 117 190 107 200 922 Remscheid, Stadt 170 154 113 64 76 577 Solingen, Klingenstadt 294 182 513 291 160 1 440 Wuppertal, Stadt 456 357 211 314 290 1 628 Kleve 1 177 1 146 1 078 1 508 1 231 6 140 Mettmann 823 884 1 083 1 166 368 4 324 Rhein-Kreis Neuss 1 220 1 030 1 161 1 056 762 5 229 Viersen 706 672 621 492 746 3 237 Wesel 1 210 1 322 1 016 726 945 5 219 Bonn, Stadt 1 512 1 315 842 778 1 454 5 901 Köln, Stadt 2 014 2 515 2 337 3 442 1 788 12 096 Leverkusen, Stadt 434 795 197 198 205 1 829 Städteregion Aachen 1 449 1 571 1 623 1 284 1 148 7 075 Düren 1 178 777 1 048 1 192 865 5 060 Rhein-Erft-Kreis 1 663 1 996 1 577 1 686 1 098 8 020 Euskirchen 1 091 833 1 054 914 933 4 825 Heinsberg 1 208 1 273 1 260 1 463 1 105 6 309 Oberbergischer Kreis 578 545 786 587 582 3 078 Rheinisch-Bergischer Kreis 831 908 877 1 001 1 290 4 907 Rhein-Sieg-Kreis 2 049 1 745 1 977 1 707 1 297 8 775 Bottrop, Stadt 280 267 210 224 141 1 122 Gelsenkirchen, Stadt 240 350 166 55 105 916 Münster, Stadt 1 947 1 528 1 861 2 222 1 054 8 612 Borken 1 772 2 161 1 705 1 731 1 575 8 944 Coesfeld 919 1 172 936 892 810 4 729 Recklinghausen 1 162 809 977 1 165 1 042 5 155 Steinfurt 2 373 2 021 2 139 2 260 1 938 10 731 Warendorf 1 085 897 1 377 1 144 1 023 5 526 Bielefeld, Stadt 963 907 1 220 879 1 007 4 976 Gütersloh 1 558 1 745 1 519 1 712 1 136 7 670 Herford 631 844 623 471 555 3 124 Höxter 246 233 399 492 229 1 599 Lippe 870 870 649 698 404 3 491 Minden-Lübbecke 1 048 836 994 812 932 4 622 Paderborn 1 380 1 946 1 232 1 242 1 244 7 044 Bochum, Stadt 838 659 401 949 1 402 4 249 Dortmund, Stadt 1 725 1 664 2 121 1 379 1 589 8 478 Hagen, Stadt der Fern- Universität 237 103 135 86 247 808 Hamm, Stadt 408 493 443 516 410 2 270 Herne, Stadt 187 189 206 179 146 907 Ennepe-Ruhr-Kreis 452 366 560 514 200 2 092 Hochsauerlandkreis 788 752 661 635 539 3 375 Märkischer Kreis 410 379 365 559 594 2 307 Olpe 263 350 309 286 283 1 491 Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024 Summe 2020 bis 2024 fertiggestellte Wohnungen Siegen-Wittgenstein 553 596 502 577 543 2 771 Soest 844 836 976 1 001 931 4 588 Unna 1 006 699 717 902 548 3 872 Nordrhein-Westfalen 49 775 49 555 47 354 48 148 41 025 235 857 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Statistik der Baufertigstellungen. 17. Wie viele Wohnungen wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2020 abgerissen? In Deutschland besteht keine reine Abrissstatistik von Wohnungen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bauabgangsstatistik. Ein Totalabgang liegt vor, wenn die Bausubstanz (Gebäude oder Gebäudeteil), d. h. die Summe des nutzbaren Bauvolumens, durch Baumaßnahmen oder infolge anderer Ursachen beseitigt wird. In der Statistik des Bauabgangs werden nur Nutzungsänderungen zwischen den beiden Nutzungskategorien Wohn- und Nichtwohnbau (z. B. durch Umwidmung von Wohnfläche in gewerblich genutzte Fläche und umgekehrt) erfasst. Veränderungen der Nutzung innerhalb des Nichtwohnbaus oder innerhalb des Wohnbaus bleiben unberücksichtigt. Zu melden sind lediglich Nutzungsänderungen ganzer Gebäude bzw. von Gebäudeteilen, die den Verwendungszweck des Gebäudes als Ganzes verändern. Änderungen im Zuge von Um-, Aus- und Erweiterungsbauten, die weniger ins Gewicht fallen und die Nutzungsart des Gebäudes als Ganzes unberührt lassen, werden nicht auf dem Abgangsbogen, sondern zusammen mit dem neuen Bauzustand auf dem Erhebungsbogen für Baugenehmigungen erfasst. Die quantitative Verteilung zwischen Abriss und weiteren Abgangsgründen ist nicht bekannt. Nach der Bauabgangsstatistik erfolgte in den Jahren 2020 bis 2024 im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt ein Bauabgang von 11 497 Wohnungen in Gebäuden und Gebäudeteilen im Hochbau. 18. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder für die Städtebauförderung zur (Re-)Finanzierung für Abriss von Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen wurden so gefördert abgerissen (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Im Zuge von nach dem Baugesetzbuch vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sind im Einzelfall bei Vorliegen entsprechender städtebaulicher Missstände Abrisse im Rahmen der Städtebauförderung zulässig. 19. Wie hoch waren die nach Nordrhein-Westfalen ausgezahlten Bundesfördermittel für den Wohnungs- und den Städtebau seit 2020 insgesamt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme, inklusive KfW-Programme (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) und energetische Sanierungsprogramme, einbeziehen)? Sozialer Wohnungsbau Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres getroffen werden. Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 BHO gebildete Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Daher liegen endgültige Zahlen zum Mittelabfluss für das Programmjahr 2020 erst Ende des Jahres 2026 vor. Für die folgenden Programmjahre gilt dies entsprechend. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund dem Bundesland Nordrhein-Westfalen in den Programmjahren 2020 bis 2025 Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 21. August 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen Bewilligungszeitraumes abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen zwischen den Ländern berücksichtigt. Programmjahr Verpflichtungsrahmen 2020 221 024 319,00 Euro 2021 224 668 903,82 Euro 2022 432 218 400,00 Euro 2023 560 935 969,95 Euro 2024 675 618 733,52 Euro 2025 737 657 200,00 Euro Stand: 21. August 2025. Wohneigentum Seit Förderstart am 01. Juni 2023 wurden 1 452 Förderzusagen für das Programm „Wohneigentum für Familien“ für Fördernehmer aus NRW erteilt, mit einem Kreditvolumen von 263,8 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon: – 2023: 276 Zusagen, 48,8 Mio. Euro Kreditvolumen – 2024: 757 Zusagen, 139,3 Mio. Euro Kreditvolumen – 2025: 419 Zusagen, 75,7 Mio. Euro Kreditvolumen. Seit Förderstart am 02. September 2024 wurden 124 Förderzusagen für das Programm „Jung kauft Alt“ für Fördernehmer aus NRW erteilt, mit einem Kreditvolumen von 14,7 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon: – 2024: 46 Zusagen, 5,55 Mio. Euro Kreditvolumen – 2025: 78 Zusagen, 9,16 Mio. Euro Kreditvolumen. Aufgrund der Ausgestaltung der Förderung als zinsverbilligte Darlehen findet der tatsächliche Mittelabfluss erst nachgelagert statt, sodass der tatsächliche Bundesmittelabfluss nach NRW derzeit noch sehr gering ist. Die Förderung „Baukindergeld“ ist eingestellt. Derzeit findet die Ausfinanzierung bereits erfolgter Zusagen statt. Hinsichtlich der ausgezahlten Bundesfördermittel für das Förderprogramm Baukindergeld wird für die Jahre 2020 und 2021 auf die Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1464 hingewiesen. Hinsichtlich der ausgezahlten Bundesfördermittel für das Förderprogramm Baukindergeld wird für das Jahr 2022 auf den entsprechenden Förderreport der KfW verwiesen: www.kfw.de/Presse-Newsroom/Pressematerial/F%C3%B6rde rreport/KfW-F%C3%B6rderreport_2023.pdf. Neubau und Sanierung Im Rahmen der von der KfW durchgeführten Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programmnummern 151, 152, 153, 217/218, 219/220, 2176, 277, 278, 430, 431), die zum 30. Juni 2021 ausgelaufen sind, sowie zur Förderung innovativer Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden (Produktnummer 433) ergeben sich für NRW folgende Werte für Neuzusagen. KfW-Produktbezeichnung Fördervolumen in Mio. Euro* 2020 2021 151 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzhäuser 435,2 344,4 152 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen 220,2 130,8 153 – Energieeffizient Bauen 3 589,4 2 530,2 217/218 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen 65,6 21,5 219/220 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – kommunale Unternehmen 32,1 44,2 276 – Energieeffizient Bauen – Unternehmen 322,3 169,7 277 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzgebäude – Unternehmen 27,4 29,7 278 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen – Unternehmen 39,1 17,4 430 – Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Einzelmaßnahmen 155,4 41,7 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 53,1 19,4 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 15,4 11,0 *Für die Programme 151-278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme 430-433 die Höhe der zugesagten Investitionszuschüsse. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW (Start 1. Juli 2021) sowie beim BAFA (Start 1. Januar 2021), ergeben sich für NRW seit 2021 folgende Werte für Neuzusagen. BEG Programmteil Fördervolumen in Mio. Euro* 2021 2022 2023 2024 Jun 25 Wohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022) 2.188,9 3.449,0 Wohngebäude Sanierung KfW 428,0 1.725,7 1.175,2 1.215,2 533,8 Nichtwohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022) 920,5 1.510,6 Nichtwohngebäude Sanierung KfW 100,1 916,7 206,6 230,3 120,1 Einzelmaßnahmen Kredit KfW 79,5 90,7 75,4 77,7 Einzelmaßnahmen Heizungszuschuss KfW (seit 2024; vorher bei BAFA) 698,9 520,7 Einzelmaßnahmen Zuschussförderung BAFA 636,6 1.619,7 2.047,6 338,5 292,0 *Für die Programmteile Wohngebäude/Nichtwohngebäude Neubau und Sanierung wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und Investitionszuschüssen angegeben. KFN – Wohngebäude – private Selbstnutzung (Programm 297) Anzahl Zusagen Zusagevolumen 2023 996 133,8 2024 825 98,9 2025 (07/2025) 599 67,6 Gesamt 2 420 300,3 KFN – Wohngebäude (Programm 298) Anzahl Zusagen Zusagevolumen 2023 1 781 843,6 2024 1 517 786,5 2025 (07/2025) 851 326,2 Gesamt 4 149 1 956,3 KFN – Zuschuss Kommunen für Wohngebäude (Programm 498) Anzahl Zusagen Zusagevolumen 2023 0 0 2024 0 0 2025 (07/2025) 0 0 Gesamt 0 0 KNN – Wohngebäude (Programm 296) Anzahl Zusagen Zusagevolumen 2024 30 13,30 2025 (07/2025) 50 31,73 Gesamt 80 45,03 KNN – Zuschuss Kommunen für Wohngebäude (Programm 498) Anzahl Zusagen Zusagevolumen 2024 0 0 2025 (07/2025) 0 0 Gesamt 0 0 Städtebau Für den Städtebau sind nach Nordrhein-Westfalen insgesamt geflossen. 2020 152 743 679 Euro 2021 205 443 898 Euro 2022 240 510 546 Euro 2023 244 973 212 Euro 2024 238 397 523 Euro Dabei sind folgende Programme berücksichtigt: – Programme der Städtebauförderung, – Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, – Investitionspakt Sportstätten, – Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, – Nationale Projekte des Städtebaus, – Modellprojekte Smart Cities, – ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ – Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel, – Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung und – Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ). 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohngeldbeziehenden in Nordrhein-Westfalen seit 2020 entwickelt, wie die Zahl der Wohngeldanträge und die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen? Informationen zur Anzahl der Wohngeldhaushalte liegen in der Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes ausschließlich auf Haushaltsebene vor. Die Entwicklung der Anzahl der Wohngeldhaushalte in Nordrhein-Westfalen seit 2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Wohngeldhaushalte umfasst dabei sowohl reine Wohngeldhaushalte, d. h. Haushalte in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld beziehen, als auch wohngeldrechtliche Teilhaushalte. Wohngeldhaushalte in NRW im Zeitvergleich am 31.12. Jahr 20201 2021 2022 2023* Anzahl 161 265 157 850 170 975 300 380 * Gesetzliche Änderungen im Wohngeldrecht. Quelle: Wohngeldstatistik, Statistisches Bundesamt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Wohngeldanträge in Nordrhein-Westfalen seit 2020 vor. Zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen in Nordrhein-Westfalen seit 2020 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Ende 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen von Antragseingang bis zur Bescheidung in Nordrhein- Westfalen bei elf Wochen. 21. Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf in den Wohngeldstellen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Ausweitung des berechtigten Personenkreises für das Wohngeld entstanden, und inwieweit werden zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten durch den Bund ausgeglichen? Mit der Ausweitung des Wohngeld-Empfängerkreises ging auch eine Anpassung des Personalbedarfs einher. Zu konkreten Personalbedarfen in den Wohngeldbehörden in Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Das Wohngeldgesetz wird gemäß Artikel 85 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes durch die Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Einrichtung der Behörden bleibt dabei eine Angelegenheit der Länder, weswegen auch die Fragen des Personalbedarfs allein die Länder betreffen und keine Beteiligung des Bundes an Personal- und Verwaltungskosten erfolgt. Im Übrigen wird auf den Regierungsentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz (Bundesrats-Drucksache 483/22, S. 65 ff.) und die darin enthaltenen Ausführungen zum Erfüllungsaufwand für die Verwaltung verwiesen. 22. Wie hat sich die jährliche Zahl von Zwangsräumungen in Nordrhein- Westfalen entwickelt (bitte Gesamtzahl nach Kreisen, kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)? Die jährlichen Zahlen der Zwangsräumungen in Nordrhein-Westfalen liegen für die Zeit ab dem vierten Quartal des Jahres 2019 vor. Sie beziehen sich auf die Gesamtzahl der Räumungen in Nordrhein-Westfalen und differenzieren nicht nach Kreisen/kreisfreien Städten. Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Nordrhein-Westfalen hat sich wie folgt entwickelt. Jahr Anzahl der Räumungen von Wohnungen Anzahl sonstiger Räumungen 2020 8 590 571 2021 8 193 463 2022 8 690 458 2023 8 998 493 2024 10 118 517 23. Wie hat sich die Zahl der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen in Nordrhein-Westfalen entwickelt (bitte Gesamtzahl nach Kreisen, kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)? Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) sah erstmals für das Jahr 2022 eine bundesweite Erhebung der Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen vor. Zahlen für die Jahre 2004 und 2014 liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Bezogen auf das Jahr 2024 ist (Erhebung nach § 3 Absatz 2 WoBerichtsG zum Stichtag 31. Januar) in Nordrhein-Westfahlen folgende Zahl an Menschen durch die Kommunen untergebracht worden. Kreis Insgesamt Bielefeld, kreisfreie Stadt 2 825 Bochum, kreisfreie Stadt 1 235 Bonn, kreisfreie Stadt 790 Borken, Landkreis 3 995 Bottrop, kreisfreie Stadt 75 Coesfeld, Landkreis 1 685 Dortmund, kreisfreie Stadt 1 540 Duisburg, kreisfreie Stadt 3 665 Düren, Landkreis 2 030 Düsseldorf, kreisfreie Stadt 6 215 Ennepe-Ruhr-Kreis 1 010 Essen, kreisfreie Stadt 1 595 Euskirchen, Landkreis 1 365 Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt 650 Gütersloh, Landkreis 3 275 Hagen, kreisfreie Stadt 1 070 Hamm, kreisfreie Stadt 355 Kreis Insgesamt Heinsberg, Landkreis 1 610 Herford, Landkreis 1 945 Herne, kreisfreie Stadt 400 Hochsauerlandkreis 2 175 Höxter, Landkreis 720 Kleve, Landkreis 2 615 Köln, kreisfreie Stadt 9 970 Krefeld, kreisfreie Stadt 1 085 Leverkusen, kreisfreie Stadt 445 Lippe, Landkreis 1 380 Märkischer Kreis 660 Mettmann, Landkreis 3 100 Minden-Lübbecke, Landkreis 1 970 Mönchengladbach, kreisfreie Stadt 220 Mülheim an der Ruhr, kreisfreie Stadt 640 Münster, kreisfreie Stadt 2 205 Oberbergischer Kreis 1 285 Oberhausen, kreisfreie Stadt 595 Olpe, Landkreis 980 Paderborn, Landkreis 960 Recklinghausen, Landkreis 2 200 Remscheid, kreisfreie Stadt 775 Rhein-Erft-Kreis 2 670 Rheinisch-Bergischer Kreis 1 280 Rhein-Kreis Neuss 2 200 Rhein-Sieg-Kreis 3 655 Siegen-Wittgenstein, Landkreis 1 005 Soest, Landkreis 2 100 Solingen, kreisfreie Stadt 1 205 Städteregion Aachen, Landkreis 3 555 Steinfurt, Landkreis 4 815 Unna, Landkreis 945 Viersen, Landkreis 1 820 Warendorf, Landkreis 3 400 Wesel, Landkreis 3 430 Wuppertal, kreisfreie Stadt 1 720 Gesamt 105 110 Im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung wurde mittels einer repräsentativen Erhebung gemäß § 8 Absatz 3 WoBerichtsG auch die Zahl der Menschen ohne Unterkunft und die der verdeckt wohnungslosen Menschen erhoben. Auf Basis der Erhebung wird die Zahl der Menschen ohne Unterkunft für das Jahr 2024 auf rund 10 700 und die Zahl der verdeckt wohnungslosen Personen auf rund 13 400 für Nordrhein-Westfahlen geschätzt. Eine Aufschlüsselung auf Kreise, bzw. kreisfreie Städte ist aus statistischen Gründen nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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