Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
261 01
-011
Rückflüsse aus der Baumaßnahme "Kaiserslautern Military Community
Center (KMCC) - Air Base Ramstein" durch die US-Streitkräfte
-
-
-
Erläuterungen:
Hier werden die vorfinanzierungsbezogenen Erstattungen für die Baumaßnahme
- KMCC - vereinnahmt.
261 02
-011
Erstattung von Kosten für zentrale Bauaufgaben des BMWSB durch
Dritte
-
-
34 739
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen
durch Dritte zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 03.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(5 564)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen
(133 666)
(136 177)
152 12
-411
Zinseinnahmen von Ländern 9 500
10 000
9 635
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zinsen aus Baudarlehen................................................................. 8 500
2. Zinsen aus Aufwendungsdarlehen.................................................. 1 000
Zusammen............................................................................................ 9 500
161 13
-411
Zinseinnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)
7
10
17
162 12
-411
Zinseinnahmen aus Darlehen in sonstigen Bereichen 14
16
20
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 1
2. Sonstige Bereiche........................................................................... 13
Zusammen............................................................................................ 14
172 12
-411
Tilgungsbeträge von Ländern 124 000
126 000
119 353
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Tilgungen aus Baudarlehen............................................................. 73 300
2. Tilgungen aus Aufwendungsdarlehen............................................. 50 700
Zusammen............................................................................................ 124 000
- 7 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
181 13
-411
Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)
7
11
20
182 12
-411
Tilgungsbeträge aus Darlehen in sonstigen Bereichen 138
140
252
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 16
2. Sonstige Bereiche........................................................................... 122
Zusammen............................................................................................ 138
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-419
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 100
1 100
775
829
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 50 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Zu Nr. 1 der Erläuterungen wird zugelassen, dass bis zu 20 Prozent
der Mittel als Zuwendungen gewährt werden können.
4. Zu Nr. 3 der Erläuterung wird zugelassen, dass die Mittel als
Zuwendungen gewährt werden können.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Initiative Immobiliendialog............................................................... 460
2. Grundsatz Bundesbau..................................................................... 300
3. Kompetenzvermittlung für Auszubildenden-Wohnen...................... 300
4. Sonstiges......................................................................................... 40
Zusammen............................................................................................ 1 100
Aus den veranschlagten Mitteln der Initiative Immobiliendialog werden die
wohnungspolitischen Aufträge der Koalitionsvereinbarung und aktuelle
wohnungspolitische Schwerpunkte begleitet. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung
von Maßnahmen in Dialogprozessen zum bezahlbaren Wohnraum und weitere
wohnungspolitische Maßnahmen. Finanziert werden Handlungskonzepte,
Dialogformate und Kooperationsprojekte, die fachliche Kommunikation,
Fachveranstaltungen, Gutachten, Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Informationen über
wohnungspolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen.
- 8 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
532 04
-012
Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der
öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards)
90
90
87
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. XPlanung, XBau.............................................................................. 90
533 01
-411
Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
1 500
1 500
895
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 400 T€
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können auch Personalausgaben für Aufwendungen des
Statistischen Bundesamtes geleistet werden.
533 02
-419
Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit 50
100
145
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln sollen Maßnahmen zur gezielten Ansprache potenzieller
Interessenten, wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben und begleitende fachliche
Kommunikation zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit finanziert
werden.
544 02
-165
Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich
Hochbau
3 900
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 020 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 120 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 340 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 560 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Digitalisierung im Bauwesen in Deutschland gewinnt immer mehr an
Bedeutung. Die Anwendung digitaler Methoden erhöht die Effizienz und verbessert die
Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die öffentlichen Auftraggeber bei der
Verwaltungsdigitalisierung, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette
Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen.Weitere
Digitalisierungsthemen, wie KI, Automatisierung, Datenverfügbarkeit, Datensouveränität
sollen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen und damit zur
Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
- 9 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-233
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 1 812 000
2 425 000
2 496 194
Erläuterungen:
Nach § 32 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land gezahlt
worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten.
Weniger aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des
Wohngeldes.
632 03
-016
Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von zentralen
Bauaufgaben des BMWSB entstehenden Kosten
124 000
100 000
164 286
133 277
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gaststreitkräfte und Zuwendungsbau............................................. 119 000
2. Leit- und Geschäftsstellen............................................................... 5 000
Zusammen............................................................................................ 124 000
Mehr wegen erhöhtem Bauvolumen im Bereich der Gaststreitkräfte.
632 04
-012
Verwaltungsdigitalisierung zur Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung im Bereich Bauen und Wohnen
3 500
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Zuweisungen an das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Fortentwicklung der
Maßnahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen (OZG) – digitaler Bauantrag. Es dürfen auch Verwaltungskosten
geleistet werden.
661 01
-411
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für
selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe)
10 704
9 600
2 000
3 124
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 725 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 575 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 810 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 725 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 135 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 045 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 855 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 760 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................................... 570 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 10 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 661 01
2. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 3 Prozent für Evaluierung
eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2025..................................................... 40 093 7 268 6 675 2 000 7 100 17 050
2. Förderprogramme 2026........................................................... 24 900 - 2 925 - 2 329 19 646
3. Förderprogramme 2027......................................................... 15 000 - - - 1 275 13 725
Zusammen.................................................................................... 79 993 7 268 9 600 2 000 10 704 50 421
Gefördert wird der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandartartätigkeit geleistet.
671 01
-680
Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 2 560
3 515
1 444
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kostenerstattung an das DIBt im Rahmen der gem. Art. 3 des
DIBt-Abkommen im Wege der Organleihe übertragenen
Aufgaben.................................................................................................. 2 485
2. Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)........................... 75
Zusammen............................................................................................ 2 560
Zu 1.:
Der Bund erstattet dem DIBt die Kosten, die diesem durch die Wahrnehmung der
Bundesaufgaben entstehen, die ihm gemäß Art. 3 des DIBt-Abkommens im Wege
der Organleihe übertragen worden sind.
Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach Berliner
Landesrecht. Es dient der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem
Gebiet des Bauordnungsrechts.
Nach § 4 der DIBt-Finanzierungsvereinbarung leistet der Bund auf die Erstattung
der Kosten jährlich eine Vorauszahlung. Mehr- oder Minderbeträge gegenüber
den in den Vorjahren geleisteteten Vorauszahlungen werden zu einem späteren
Zeitpunkt ausgeglichen.
Zu 2:
Das Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) mit seinem umfassenden
Informationssystem wird vom DIBt betrieben. Die Kosten werden von den Ländern
und dem Bund getragen. Der Bund erstattet seinen Kostenanteil an das DIBt.
684 01
-290
Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und
Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
1 250
1 250
1 116
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 750
2. Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung........................................................................................... 250
3. Sonstiges......................................................................................... 250
Zusammen............................................................................................ 1 250
- 11 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 01
-419
Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Bauwesens
250
250
261
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 06
-680
Förderung des Normwesens 559
559
509
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung des DIN-Normenausschusses Bauwesen..................... 538
2. Förderung des DIN-Normenausschusses Heiz- und
Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit........................................................ 21
Zusammen............................................................................................ 559
Ausgaben für Investitionen
713 01
-011
Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation
10 400
21 000
4 750
250
Haushaltsvermerk:
Rückzahlungen von Erstattungen an die Landesbauverwaltung Sachsen-
Anhalt fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
Auftragsvolumen........................................................................... 277 000 250 21 000 4 750 10 400 240 600
Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 260 750 T€ liegen
noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung
gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt.
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 4. Mai 2022 die Eckpunkte
zur Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation beschlossen. Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag einen
entsprechenden Antrag der Regierungskoalition bestätigt. Mit dem
Zukunftszentrum sollen die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen
für gelingende Transformation für zukünftige Herausforderungen erforscht und
besser vermittelt werden. Nach Beschluss des Kabinetts vom 1. März 2023 soll
im Ergebnis des Standortwettbewerbs das Zukunftszentrum in Halle (Saale) in
Sachsen-Anhalt errichtet werden.
Weniger wegen bedarfsgerechter Veranschlagung der Baumaßnahme.
- 12 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
882 06
-411
Sozialer Wohnungsbau 3 282 500
2 652 500
122 803
2 139 908
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 4 800 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 1 400 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 000 000 T€
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2025..................................................... 13 091 866 6 004 063 2 492 500 122 803 2 162 500 2 310 000
2. Förderprogramm 2026............................................................. 4 000 000 - 160 000 - 920 000 2 920 000
3. Förderprogramm 2027........................................................... 5 000 000 - - - 200 000 4 800 000
Zusammen.................................................................................... 22 091 866 6 004 063 2 652 500 122 803 3 282 500 10 030 000
Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus Finanzhilfen nach Artikel 104d GG. Das Nähere wird in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
Die Mittel sollen auch für die Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und
obdachlose Menschen verwendet werden, insbesondere nach dem Konzept Housing
First.
Mehr wegen neuer Programmscheibe.
891 03
-411
Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht
Umbauen" der KfW-Bankengruppe
6 000
33 450
36 000
49 261
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 617 074 540 124 33 450 36 000 6 000 1 500
Gefördert werden Maßnahmen insbesondere zum Zwecke der alten- und
behindertengerechten Anpassung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch
Zuschüsse. Hierbei sollen Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche
Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlosssen werden.
Die Zuschussgewährung bei Investitionen soll 20 Prozent des förderfähigen
Investitionsvolumens nicht überschreiten.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
Für Modellvorhaben, Fachinformationen, Wettbewerbe sowie wissenschaftliche
Begleitforschung können für das jeweilige Programmjahr bis zu 500 T€
verausgabt werden.
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
893 01
-412
Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 210 000
220 000
189 338
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar.
2. Rückzahlungen der Länder aus der Wohnungsbauprämie fließen den
Ausgaben zu.
- 13 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 893 01
Erläuterungen:
Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des
Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau-
Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe.
893 05
-411
Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld) 730 000
807 946
100 000
705 189
Erläuterungen:
Der Bund hat mit dem Baukindergeld den Bau bzw. den Ersterwerb von
Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet;
die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit der KfW Bankengruppe geleistet.
893 07
-314
Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes
6 500
4 600
1 500
4 250
894 01
-332
Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen
Meeresmuseums in Stralsund
810
-
2 795
-
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
Erweiterung und Sanierung des Deutschen
Meeresmuseums....................................................................... 28 460 24 855 - 2 795 810 - 28 460
Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 3 600 T€ liegen
noch nicht vor. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte auf Beschluss
des Haushaltsausschusses ohne Vorliegen der Unterlagen nach § 24 BHO.
896 03
-423
Zuschüsse an die Rudolf Pichlmayr-Stiftung zur Erweiterung des Reha-
Zentrums für organtransplantierte Kinder in Lienz (Österreich)
-
-
2 160
-
Erläuterungen:
Erweiterung des 1992 eröffneten "Ederhof" als weltweit erstes und bis heute
einziges auf organtransplantierte Kinder und Jugendliche spezialisiertes Reha-
Zentrum. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Der Standort der Klinik im Ausland
ist insbesondere auf die Erfordernisse einer hochalpinen Umgebung speziell für
nierenkranke Kinder zurückzuführen. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten
und ihrer Familien kommt aus Deutschland; im Jahr 2019 über 90%.
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 000 T€.
896 04
-423
Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri 1 000
2 000
300
3 500
Erläuterungen:
Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom
16.11.2023. Deutsch-israelisches Kooperationsprojekt. Die Zuschüsse sind für
den Wiederaufbau von bis zu zwei öffentlichen Gebäuden des Kibbuz Be'eri,
Planungsleistungen, den Aufbau einer gemeinsamen Bauhütte, sowie der Etablierung
eines Jugendhandwerksaustauschs vorgesehen.
Mittel von bis zu 1 000 T€ können für die Durchführung von
Jugendaustauschprogrammen, Planungen, Studien, Workshops sowie Koordinierungsleistungen und
Projektdurchführung eingesetzt werden.
- 14 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(990)
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
544 81
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
9 130
5 843
8 227
544 82
-165
Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich
Hochbau
3 900
2 124
2 118
633 01
-423
Modellprojekt Baupotentialregister
-
60
1 378
685 01
-419
Bundesstiftung Baukultur
1 917
81
1 917
685 02
-165
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes
Bauen
15 000
15 476
624
686 02
-332
Transformationscluster Bau - Region Trier
260
192
193
686 04
-419
Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus
330
61
439
686 07
-332
Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen
-
19
686 08
-332
Innovationsoffensive klimagerechtes Bauen - Fokus nachwachsende
Rohstoffe
3 850
-
686 81
-165
Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich
14 034
12 295
13 696
882 07
-162
Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und
klimafreundlichen Stadtentwicklung
10 800
48 200
-
893 02
-423
Modellvorhaben für den Bau von Pflege- und Sozialeinrichtungen für
Senioren, insbesondere mit Migrationshintergrund
-
-
893 04
-423
Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise
2 000
9 917
-
893 06
-423
Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Wiederaufbau,
Rekonstruktion und Umbau von Industriedenkmälern
-
27 862
-
- 15 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
893 08
-423
Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm
-
2 976
24
893 81
-165
Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
16 000
367
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
896 01
-423
Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche
St. Pietro Apostolo in Onna (Italien)
-
3
-
896 02
-423
Zuschuss zum Wiederaufbau des vom Erdbeben zerstörten
Regionalkrankenhauses in Amatrice (Italien)
-
3 360
-
- 16 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Ein Ausgabeschwerpunkt der in diesem Kapitel
veranschlagten Programmmittel bildet die Förderung des Städtebaus
(Tgr. 01). Für die Städtebauförderung stehen Programmmittel
in Höhe von 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung
(Verpflichtungsrahmen). Für u. a. die "klassische" Städtebauförderung und für
das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus" sind in diesem Kapitel für die
Finanzierung neuer und in früheren Jahren eingegangener
Verpflichtungen Gesamtausgaben in Höhe von rd. 491 Mio.
Euro veranschlagt (SDGs 11, 13).
Das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft,
Arbeit im Quartier – BIWAQ" verfügt über ein
Ausgabenvolumen in Höhe von rd. 15 Mio. Euro aus (SDGs 8, 11).
Über die Tgr. 08 werden Modellvorhaben der Raumordnung
und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen
territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung
finanziert (SDGs 6, 9, 10, 11, 13, 15).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit der Städtebauförderung werden Städte und Gemeinden
bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen,
wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt,
städtebauliche Missstände sollen beseitigt bzw. verhindert
werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern
und Kommunen kofinanzierten Förderungen werden damit
deutliche städtebauliche Investitionsimpulse gesetzt (SDGs
11, 13).
Die Quartiersmanagementprogramme zielen direkt auf die
Unterstützung der Menschen am Wohnort. Die Projekte sollen
wirksame Instrumente für die Bedarfe in den Soziale-Stadt-
Gebieten entwickeln und eng mit den Partnern vor Ort
kooperieren, etwa mit lokalen Vereinen und Akteuren der
Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu
vermitteln, Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen und zur
Aufwertung der Quartiere beizutragen. Darüber hinaus wird
gezielt die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von
sozialen Infrastrukturen gefördert.
Der Bereich der Raumordnung hat die Aufgabe, die
Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen
Räume/Regionen zu verbessern mit dem Ziel, gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen (SDGs 6, 9, 11, 13, 15). Aus
bundesweiter Sicht stellt sich dabei die besondere Aufgabe,
die Unterschiede - etwa in der wirtschaftlichen Entwicklung
oder bei der Bereitstellung mit öffentlicher Infrastruktur -
zwischen den einzelnen Räumen abzubauen, um für alle
Bürgerinnen und Bürger des Landes annähernd gleiche
Lebenschancen zu gewährleisten.
Überblick zum Kapitel 2502
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 214
Übrige Einnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 30 015
Gesamteinnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 31 229
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 814 8 096 -4 282 622 9 095
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 23 057 40 786 -17 729 4 925 82 844
Ausgaben für Investitionen...................................... 578 750 883 093 -304 343 1 312 762 1 327 121
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 605 621 931 975 -326 354 1 318 309 1 419 060
davon nicht flexibilisiert........................................... 605 621 931 975 -326 354 1 318 309 1 419 060
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 166 291
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 124 228
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 243 996
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 243 143
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 242 140
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 182 495
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 122 495
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 495
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 2 495
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 2 804
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Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-419
Vermischte Einnahmen -
-
1 214
Übrige Einnahmen
232 01
-423
Einnahmen aus Zinszahlungen und Erstattungen von Fördermitteln der
Städtebauförderung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus von
den Ländern
3 500
3 500
30 015
Erläuterungen:
Zinszahlungen für nicht fristgerechte Weitergabe von Fördermitteln sowie
Rückforderungen von Fördermitteln von den Ländern.
272 01
-011
Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten
raumordnungspolitischer Maßnahmen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
686 81.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(19)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 05
-419
Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities 871
965
708
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 199 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 399 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Mit den Mitteln sollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen
Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleitet werden. Um deutsche
Kommunen auch von den europäischen und internationalen Erfahrungen im
Bereich Smart Cities profitieren zu lassen und um Einfluss zu nehmen auf den
europäischen und internationalen Diskurs zu Smart Cities sollen Projekte und
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