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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 261 01 -011 Rückflüsse aus der Baumaßnahme "Kaiserslautern Military Community Center (KMCC) - Air Base Ramstein" durch die US-Streitkräfte - - - Erläuterungen: Hier werden die vorfinanzierungsbezogenen Erstattungen für die Baumaßnahme - KMCC - vereinnahmt. 261 02 -011 Erstattung von Kosten für zentrale Bauaufgaben des BMWSB durch Dritte - - 34 739 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen durch Dritte zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 03. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (5 564) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen (133 666) (136 177) 152 12 -411 Zinseinnahmen von Ländern 9 500 10 000 9 635 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zinsen aus Baudarlehen................................................................. 8 500 2. Zinsen aus Aufwendungsdarlehen.................................................. 1 000 Zusammen............................................................................................ 9 500 161 13 -411 Zinseinnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm) 7 10 17 162 12 -411 Zinseinnahmen aus Darlehen in sonstigen Bereichen 14 16 20 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 1 2. Sonstige Bereiche........................................................................... 13 Zusammen............................................................................................ 14 172 12 -411 Tilgungsbeträge von Ländern 124 000 126 000 119 353 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Tilgungen aus Baudarlehen............................................................. 73 300 2. Tilgungen aus Aufwendungsdarlehen............................................. 50 700 Zusammen............................................................................................ 124 000 - 7 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 181 13 -411 Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm) 7 11 20 182 12 -411 Tilgungsbeträge aus Darlehen in sonstigen Bereichen 138 140 252 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 16 2. Sonstige Bereiche........................................................................... 122 Zusammen............................................................................................ 138 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -419 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 100 1 100 775 829 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 50 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Zu Nr. 1 der Erläuterungen wird zugelassen, dass bis zu 20 Prozent der Mittel als Zuwendungen gewährt werden können. 4. Zu Nr. 3 der Erläuterung wird zugelassen, dass die Mittel als Zuwendungen gewährt werden können. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Initiative Immobiliendialog............................................................... 460 2. Grundsatz Bundesbau..................................................................... 300 3. Kompetenzvermittlung für Auszubildenden-Wohnen...................... 300 4. Sonstiges......................................................................................... 40 Zusammen............................................................................................ 1 100 Aus den veranschlagten Mitteln der Initiative Immobiliendialog werden die wohnungspolitischen Aufträge der Koalitionsvereinbarung und aktuelle wohnungspolitische Schwerpunkte begleitet. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen in Dialogprozessen zum bezahlbaren Wohnraum und weitere wohnungspolitische Maßnahmen. Finanziert werden Handlungskonzepte, Dialogformate und Kooperationsprojekte, die fachliche Kommunikation, Fachveranstaltungen, Gutachten, Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Informationen über wohnungspolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen. - 8 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 532 04 -012 Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards) 90 90 87 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. XPlanung, XBau.............................................................................. 90 533 01 -411 Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 1 500 1 500 895 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 400 T€ Erläuterungen: Aus den Mitteln können auch Personalausgaben für Aufwendungen des Statistischen Bundesamtes geleistet werden. 533 02 -419 Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit 50 100 145 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Aus den Mitteln sollen Maßnahmen zur gezielten Ansprache potenzieller Interessenten, wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben und begleitende fachliche Kommunikation zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit finanziert werden. 544 02 -165 Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich Hochbau 3 900 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 020 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 120 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 340 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 560 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Digitalisierung im Bauwesen in Deutschland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Anwendung digitaler Methoden erhöht die Effizienz und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die öffentlichen Auftraggeber bei der Verwaltungsdigitalisierung, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen.Weitere Digitalisierungsthemen, wie KI, Automatisierung, Datenverfügbarkeit, Datensouveränität sollen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen und damit zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. - 9 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -233 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 1 812 000 2 425 000 2 496 194 Erläuterungen: Nach § 32 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land gezahlt worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten. Weniger aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes. 632 03 -016 Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von zentralen Bauaufgaben des BMWSB entstehenden Kosten 124 000 100 000 164 286 133 277 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gaststreitkräfte und Zuwendungsbau............................................. 119 000 2. Leit- und Geschäftsstellen............................................................... 5 000 Zusammen............................................................................................ 124 000 Mehr wegen erhöhtem Bauvolumen im Bereich der Gaststreitkräfte. 632 04 -012 Verwaltungsdigitalisierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Bereich Bauen und Wohnen 3 500 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Zuweisungen an das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Fortentwicklung der Maßnahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) – digitaler Bauantrag. Es dürfen auch Verwaltungskosten geleistet werden. 661 01 -411 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe) 10 704 9 600 2 000 3 124 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 725 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 575 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 810 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 725 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 135 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 045 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 855 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 760 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................................... 570 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 10 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 661 01 2. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 3 Prozent für Evaluierung eingesetzt werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2025..................................................... 40 093 7 268 6 675 2 000 7 100 17 050 2. Förderprogramme 2026........................................................... 24 900 - 2 925 - 2 329 19 646 3. Förderprogramme 2027......................................................... 15 000 - - - 1 275 13 725 Zusammen.................................................................................... 79 993 7 268 9 600 2 000 10 704 50 421 Gefördert wird der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandartartätigkeit geleistet. 671 01 -680 Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 2 560 3 515 1 444 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenerstattung an das DIBt im Rahmen der gem. Art. 3 des DIBt-Abkommen im Wege der Organleihe übertragenen Aufgaben.................................................................................................. 2 485 2. Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)........................... 75 Zusammen............................................................................................ 2 560 Zu 1.: Der Bund erstattet dem DIBt die Kosten, die diesem durch die Wahrnehmung der Bundesaufgaben entstehen, die ihm gemäß Art. 3 des DIBt-Abkommens im Wege der Organleihe übertragen worden sind. Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach Berliner Landesrecht. Es dient der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts. Nach § 4 der DIBt-Finanzierungsvereinbarung leistet der Bund auf die Erstattung der Kosten jährlich eine Vorauszahlung. Mehr- oder Minderbeträge gegenüber den in den Vorjahren geleisteteten Vorauszahlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen. Zu 2: Das Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) mit seinem umfassenden Informationssystem wird vom DIBt betrieben. Die Kosten werden von den Ländern und dem Bund getragen. Der Bund erstattet seinen Kostenanteil an das DIBt. 684 01 -290 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 1 250 1 250 1 116 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 750 2. Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung........................................................................................... 250 3. Sonstiges......................................................................................... 250 Zusammen............................................................................................ 1 250 - 11 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 01 -419 Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bauwesens 250 250 261 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 06 -680 Förderung des Normwesens 559 559 509 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung des DIN-Normenausschusses Bauwesen..................... 538 2. Förderung des DIN-Normenausschusses Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit........................................................ 21 Zusammen............................................................................................ 559 Ausgaben für Investitionen 713 01 -011 Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation 10 400 21 000 4 750 250 Haushaltsvermerk: Rückzahlungen von Erstattungen an die Landesbauverwaltung Sachsen- Anhalt fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Auftragsvolumen........................................................................... 277 000 250 21 000 4 750 10 400 240 600 Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 260 750 T€ liegen noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt. Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 4. Mai 2022 die Eckpunkte zur Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation beschlossen. Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition bestätigt. Mit dem Zukunftszentrum sollen die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Nach Beschluss des Kabinetts vom 1. März 2023 soll im Ergebnis des Standortwettbewerbs das Zukunftszentrum in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt errichtet werden. Weniger wegen bedarfsgerechter Veranschlagung der Baumaßnahme. - 12 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 882 06 -411 Sozialer Wohnungsbau 3 282 500 2 652 500 122 803 2 139 908 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 4 800 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 250 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 1 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 000 000 T€ Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2025..................................................... 13 091 866 6 004 063 2 492 500 122 803 2 162 500 2 310 000 2. Förderprogramm 2026............................................................. 4 000 000 - 160 000 - 920 000 2 920 000 3. Förderprogramm 2027........................................................... 5 000 000 - - - 200 000 4 800 000 Zusammen.................................................................................... 22 091 866 6 004 063 2 652 500 122 803 3 282 500 10 030 000 Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Finanzhilfen nach Artikel 104d GG. Das Nähere wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Die Mittel sollen auch für die Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und obdachlose Menschen verwendet werden, insbesondere nach dem Konzept Housing First. Mehr wegen neuer Programmscheibe. 891 03 -411 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" der KfW-Bankengruppe 6 000 33 450 36 000 49 261 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 617 074 540 124 33 450 36 000 6 000 1 500 Gefördert werden Maßnahmen insbesondere zum Zwecke der alten- und behindertengerechten Anpassung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei sollen Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlosssen werden. Die Zuschussgewährung bei Investitionen soll 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. Für Modellvorhaben, Fachinformationen, Wettbewerbe sowie wissenschaftliche Begleitforschung können für das jeweilige Programmjahr bis zu 500 T€ verausgabt werden. Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. 893 01 -412 Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 210 000 220 000 189 338 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar. 2. Rückzahlungen der Länder aus der Wohnungsbauprämie fließen den Ausgaben zu. - 13 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 893 01 Erläuterungen: Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau- Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe. 893 05 -411 Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld) 730 000 807 946 100 000 705 189 Erläuterungen: Der Bund hat mit dem Baukindergeld den Bau bzw. den Ersterwerb von Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet; die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit der KfW Bankengruppe geleistet. 893 07 -314 Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes 6 500 4 600 1 500 4 250 894 01 -332 Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund 810 - 2 795 - Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums....................................................................... 28 460 24 855 - 2 795 810 - 28 460 Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 3 600 T€ liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses ohne Vorliegen der Unterlagen nach § 24 BHO. 896 03 -423 Zuschüsse an die Rudolf Pichlmayr-Stiftung zur Erweiterung des Reha- Zentrums für organtransplantierte Kinder in Lienz (Österreich) - - 2 160 - Erläuterungen: Erweiterung des 1992 eröffneten "Ederhof" als weltweit erstes und bis heute einziges auf organtransplantierte Kinder und Jugendliche spezialisiertes Reha- Zentrum. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Der Standort der Klinik im Ausland ist insbesondere auf die Erfordernisse einer hochalpinen Umgebung speziell für nierenkranke Kinder zurückzuführen. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien kommt aus Deutschland; im Jahr 2019 über 90%. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 000 T€. 896 04 -423 Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri 1 000 2 000 300 3 500 Erläuterungen: Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16.11.2023. Deutsch-israelisches Kooperationsprojekt. Die Zuschüsse sind für den Wiederaufbau von bis zu zwei öffentlichen Gebäuden des Kibbuz Be'eri, Planungsleistungen, den Aufbau einer gemeinsamen Bauhütte, sowie der Etablierung eines Jugendhandwerksaustauschs vorgesehen. Mittel von bis zu 1 000 T€ können für die Durchführung von Jugendaustauschprogrammen, Planungen, Studien, Workshops sowie Koordinierungsleistungen und Projektdurchführung eingesetzt werden. - 14 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (990) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 544 81 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 9 130 5 843 8 227 544 82 -165 Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich Hochbau 3 900 2 124 2 118 633 01 -423 Modellprojekt Baupotentialregister - 60 1 378 685 01 -419 Bundesstiftung Baukultur 1 917 81 1 917 685 02 -165 Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen 15 000 15 476 624 686 02 -332 Transformationscluster Bau - Region Trier 260 192 193 686 04 -419 Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus 330 61 439 686 07 -332 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen - 19 686 08 -332 Innovationsoffensive klimagerechtes Bauen - Fokus nachwachsende Rohstoffe 3 850 - 686 81 -165 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich 14 034 12 295 13 696 882 07 -162 Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung 10 800 48 200 - 893 02 -423 Modellvorhaben für den Bau von Pflege- und Sozialeinrichtungen für Senioren, insbesondere mit Migrationshintergrund - - 893 04 -423 Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise 2 000 9 917 - 893 06 -423 Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Wiederaufbau, Rekonstruktion und Umbau von Industriedenkmälern - 27 862 - - 15 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 893 08 -423 Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm - 2 976 24 893 81 -165 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich 16 000 367 In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 896 01 -423 Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche St. Pietro Apostolo in Onna (Italien) - 3 - 896 02 -423 Zuschuss zum Wiederaufbau des vom Erdbeben zerstörten Regionalkrankenhauses in Amatrice (Italien) - 3 360 - - 16 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Ein Ausgabeschwerpunkt der in diesem Kapitel veranschlagten Programmmittel bildet die Förderung des Städtebaus (Tgr. 01). Für die Städtebauförderung stehen Programmmittel in Höhe von 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung (Verpflichtungsrahmen). Für u. a. die "klassische" Städtebauförderung und für das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" sind in diesem Kapitel für die Finanzierung neuer und in früheren Jahren eingegangener Verpflichtungen Gesamtausgaben in Höhe von rd. 491 Mio. Euro veranschlagt (SDGs 11, 13). Das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" verfügt über ein Ausgabenvolumen in Höhe von rd. 15 Mio. Euro aus (SDGs 8, 11). Über die Tgr. 08 werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 6, 9, 10, 11, 13, 15). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit der Städtebauförderung werden Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt, städtebauliche Missstände sollen beseitigt bzw. verhindert werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern und Kommunen kofinanzierten Förderungen werden damit deutliche städtebauliche Investitionsimpulse gesetzt (SDGs 11, 13). Die Quartiersmanagementprogramme zielen direkt auf die Unterstützung der Menschen am Wohnort. Die Projekte sollen wirksame Instrumente für die Bedarfe in den Soziale-Stadt- Gebieten entwickeln und eng mit den Partnern vor Ort kooperieren, etwa mit lokalen Vereinen und Akteuren der Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu vermitteln, Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen und zur Aufwertung der Quartiere beizutragen. Darüber hinaus wird gezielt die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen Infrastrukturen gefördert. Der Bereich der Raumordnung hat die Aufgabe, die Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen Räume/Regionen zu verbessern mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen (SDGs 6, 9, 11, 13, 15). Aus bundesweiter Sicht stellt sich dabei die besondere Aufgabe, die Unterschiede - etwa in der wirtschaftlichen Entwicklung oder bei der Bereitstellung mit öffentlicher Infrastruktur - zwischen den einzelnen Räumen abzubauen, um für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes annähernd gleiche Lebenschancen zu gewährleisten. Überblick zum Kapitel 2502 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 214 Übrige Einnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 30 015 Gesamteinnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 31 229 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 814 8 096 -4 282 622 9 095 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 23 057 40 786 -17 729 4 925 82 844 Ausgaben für Investitionen...................................... 578 750 883 093 -304 343 1 312 762 1 327 121 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 605 621 931 975 -326 354 1 318 309 1 419 060 davon nicht flexibilisiert........................................... 605 621 931 975 -326 354 1 318 309 1 419 060 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 166 291 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 124 228 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 243 996 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 243 143 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 242 140 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 182 495 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 122 495 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 495 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 2 495 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 2 804 - 17 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -419 Vermischte Einnahmen - - 1 214 Übrige Einnahmen 232 01 -423 Einnahmen aus Zinszahlungen und Erstattungen von Fördermitteln der Städtebauförderung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus von den Ländern 3 500 3 500 30 015 Erläuterungen: Zinszahlungen für nicht fristgerechte Weitergabe von Fördermitteln sowie Rückforderungen von Fördermitteln von den Ländern. 272 01 -011 Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten raumordnungspolitischer Maßnahmen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 81. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (19) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 05 -419 Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities 871 965 708 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 199 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 399 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mit den Mitteln sollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleitet werden. Um deutsche Kommunen auch von den europäischen und internationalen Erfahrungen im Bereich Smart Cities profitieren zu lassen und um Einfluss zu nehmen auf den europäischen und internationalen Diskurs zu Smart Cities sollen Projekte und - 18 -

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