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Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8389 · Antrag · Original ↗

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Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten Deutscher Bundestag Drucksache 21/8389 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen für Reformen der Alterssicherung vorgelegt. Darin enthalten sind auch Vorschläge, die Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen sowie die Altersgrenze bei der Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben und danach schrittweise an die Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze zu koppeln. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, alle Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig zu übernehmen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ermöglicht es Beschäftigten, die 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten im Sinne des § 51 Absatz 3a SGB VI nachweisen, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Bei der Rente für langjährig Versicherte können Beschäftigte nach 35 Versicherungsjahren bisher mit 63 Jahren mit lebenslangen Abschlägen vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Eine Anhebung der Altersgrenze für die früheste Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte würde die Lebensgestaltungsspielräume älterer Menschen erheblich einschränken. Sie ignoriert verschiedene wichtige Gründe, die zu einer Inanspruchnahme dieser Rentenart mit hohen Abschlägen führen können, wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen oder die zunehmende Schwierigkeit, aus gesundheitlichen Gründen im bisherigen Beruf weiter arbeiten zu können. Ein erschwerter Zugang zur Rente für langjährig Versicherte kann somit auch Zusatzkosten für die Individuen und den Staat verursachen, z.B. durch einen Anstieg der Ausgaben für Erwerbsminderungsrenten oder wegen Arbeitslosigkeit. Ihre Empfehlung, die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren abzuschaffen, begründet die Kommission u.a. damit, dass von dieser Rentenart „vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren“ würden und, dass die Abschaffung dieser Rentenart zu einer dauerhaften Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung führen würde (Alterssicherungskommission 2026, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. S. 24f). Diese Begründung überzeugt nicht. Der Anteil an Frauen an den Zugängen zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte lag im Jahr 2025 bei knapp 45 Prozent (BT-Drs. 21/7180, S. 65f). Das ist keine neue Entwicklung. Schon seit zehn Jahren liegt der Frauenanteil bei dieser Rentenart zwischen 43 und knapp 46 Prozent (ebd.). Der durchschnittliche Zahlbetrag der Rente für Frauen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, lag im Rentenzugang im Jahr 2025 bei 1.469 Euro – und damit nur 23 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle (BT-Drs. 21/6516, S. 5f). Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Männern lag bei dieser Rentenart zuletzt bei 1.846 Euro (ebd.). Nach häufig mehr als 45 Jahren Beitragszahlung kann dieser Betrag nicht als überdurchschnittlich hoch bezeichnet werden, insbesondere im Vergleich mit dem in Deutschland durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 4.851 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung (Statistisches Bundesamt). Bei jedem fünften Mann und der Hälfte aller Frauen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte im Jahr 2025 neu bezogen haben, lag der Rentenzahlbetrag unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (BT-Drs. 21/7509, S. 85f). Besonders stark betroffen sind Männer im Osten und Frauen in ganz Deutschland (ebd.). Diese Zahlen weisen nicht darauf hin, dass es sich bei der Rente für besonders langjährig Versicherte um eine „Subvention einer ohnehin privilegierten Gruppe“ handelt, wie ein Mitglied der Alterssicherungskommission konstatiert hat (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rente-mit-63-warum-oekonom-joerg- rocholl-ihre-abschaffung-fordert-accg-201136793.html). Die Rentenausgaben des Jahres 2023 beliefen sich auf 325 Milliarden Euro. Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung lagen die tatsächlichen Ausgaben für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die nicht durch Beiträge der Versicherten gedeckt waren, in diesem Jahr bei rund 3,46 Milliarden Euro (s. BT-Drs. 21/6516, S. 3f). Die Ausgaben für diese Rentenart machten damit lediglich 1,06 Prozent der Rentenausgaben aus. Im Falle einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass die Summe von 3,46 Milliarden Euro unmittelbar eingespart wird, da diese durch Personen im Rentenbestand verursacht wird. Kurz- und mittelfristig könnte eine Abschaffung sogar zu Mehrausgaben für den Bund führen. Denn wer nicht mehr frühzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann, könnte sich auch dafür entscheiden, in Zukunft noch eher mit Abschlägen in den Ruhestand zu wechseln. Die Rentenzahlung beginnt dann früher, sodass kurzfristig sogar Mehrausgaben entstehen können. Die Alterssicherungskommission gibt zwar an, über die Frage diskutiert zu haben, ob abschlagsfreie vorzeitige Rentenzugänge nach langjährigen Beitragszahlungen weiterhin möglich sein sollen (Alterssicherungskommission 2026, S. 24). In ihre Empfehlungen hat diese Überlegung aber keinen Eingang gefunden. Dabei empfindet ein Großteil der Menschen in Deutschland die Abschaffung dieser Rentenart als ungerecht. Im Sozialstaatsradar 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes und des DGB wurden dazu bundesweit 3.000 Menschen befragt. Nur acht Prozent lehnten diese Rentenart ab, 70 Prozent der Befragten nannten sogar die konkrete Zahl von 45 Jahren, die in ihren Augen für eine solche Rentenart gerecht sei. Dieses Ergebnis ist über alle Altersgruppen sowie zwischen unterschiedlichen Einkommens- und Qualifikationsniveaus stabil (https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/Publikationen/KammerFo- kus/KammerFokus_Anerkennung_besonders_langer_Lebensarbeitszei- ten20260904.pdf). Es zeigt, dass dies einem breit verankerten Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung entspricht. Menschen, die 45 Jahre oder 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, haben es mehr als verdient, frei über ihren Renteneintritt zu entscheiden und weiterhin vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, nicht weiterzuverfolgen; 2. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die Möglichkeit, nach 35 Versicherungsjahren mit 63 Jahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, (Rente für langjährig Versicherte) abzuschaffen und die Altersgrenze für die früheste Inanspruchnahme dieser Rentenart anzuheben, nicht weiterzuverfolgen. Berlin, den 6. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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