Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten
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Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8389
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne
Zerr und der Fraktion Die Linke
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026
insgesamt 33 Empfehlungen für Reformen der Alterssicherung vorgelegt. Darin
enthalten sind auch Vorschläge, die Rente für besonders langjährig Versicherte
abzuschaffen sowie die Altersgrenze bei der Rente für langjährig Versicherte von
63 auf 64 Jahre anzuheben und danach schrittweise an die Anhebung der
allgemeinen Regelaltersgrenze zu koppeln. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen,
alle Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig zu übernehmen.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) ermöglicht es Beschäftigten, die 45 Jahre an
anrechenbaren Zeiten im Sinne des § 51 Absatz 3a SGB VI nachweisen, zwei Jahre
vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Bei der Rente für
langjährig Versicherte können Beschäftigte nach 35 Versicherungsjahren bisher mit
63 Jahren mit lebenslangen Abschlägen vor dem regulären Renteneintrittsalter in
Rente gehen.
Eine Anhebung der Altersgrenze für die früheste Inanspruchnahme der Rente für
langjährig Versicherte würde die Lebensgestaltungsspielräume älterer Menschen
erheblich einschränken. Sie ignoriert verschiedene wichtige Gründe, die zu einer
Inanspruchnahme dieser Rentenart mit hohen Abschlägen führen können, wie
beispielsweise die Pflege von Angehörigen oder die zunehmende Schwierigkeit, aus
gesundheitlichen Gründen im bisherigen Beruf weiter arbeiten zu können. Ein
erschwerter Zugang zur Rente für langjährig Versicherte kann somit auch
Zusatzkosten für die Individuen und den Staat verursachen, z.B. durch einen Anstieg der
Ausgaben für Erwerbsminderungsrenten oder wegen Arbeitslosigkeit.
Ihre Empfehlung, die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren
abzuschaffen, begründet die Kommission u.a. damit, dass von dieser Rentenart
„vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren“ würden und,
dass die Abschaffung dieser Rentenart zu einer dauerhaften Entlastung der
gesetzlichen Rentenversicherung führen würde (Alterssicherungskommission 2026,
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
S. 24f). Diese Begründung überzeugt nicht. Der Anteil an Frauen an den
Zugängen zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte lag im Jahr
2025 bei knapp 45 Prozent (BT-Drs. 21/7180, S. 65f). Das ist keine neue
Entwicklung. Schon seit zehn Jahren liegt der Frauenanteil bei dieser Rentenart
zwischen 43 und knapp 46 Prozent (ebd.). Der durchschnittliche Zahlbetrag der Rente
für Frauen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, lag im
Rentenzugang im Jahr 2025 bei 1.469 Euro – und damit nur 23 Euro über der
Armutsgefährdungsschwelle (BT-Drs. 21/6516, S. 5f). Der durchschnittliche
Rentenzahlbetrag bei Männern lag bei dieser Rentenart zuletzt bei 1.846 Euro
(ebd.). Nach häufig mehr als 45 Jahren Beitragszahlung kann dieser Betrag nicht
als überdurchschnittlich hoch bezeichnet werden, insbesondere im Vergleich mit
dem in Deutschland durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 4.851 Euro
bei einer Vollzeitbeschäftigung (Statistisches Bundesamt). Bei jedem fünften
Mann und der Hälfte aller Frauen, die die Rente für besonders langjährig
Versicherte im Jahr 2025 neu bezogen haben, lag der Rentenzahlbetrag unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle (BT-Drs. 21/7509, S. 85f). Besonders stark
betroffen sind Männer im Osten und Frauen in ganz Deutschland (ebd.). Diese Zahlen
weisen nicht darauf hin, dass es sich bei der Rente für besonders langjährig
Versicherte um eine „Subvention einer ohnehin privilegierten Gruppe“ handelt, wie
ein Mitglied der Alterssicherungskommission konstatiert hat
(https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rente-mit-63-warum-oekonom-joerg-
rocholl-ihre-abschaffung-fordert-accg-201136793.html).
Die Rentenausgaben des Jahres 2023 beliefen sich auf 325 Milliarden Euro. Nach
Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung lagen die tatsächlichen
Ausgaben für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die nicht durch
Beiträge der Versicherten gedeckt waren, in diesem Jahr bei rund 3,46 Milliarden
Euro (s. BT-Drs. 21/6516, S. 3f). Die Ausgaben für diese Rentenart machten
damit lediglich 1,06 Prozent der Rentenausgaben aus. Im Falle einer Abschaffung
der Rente für besonders langjährig Versicherte kann zudem nicht davon
ausgegangen werden, dass die Summe von 3,46 Milliarden Euro unmittelbar eingespart
wird, da diese durch Personen im Rentenbestand verursacht wird. Kurz- und
mittelfristig könnte eine Abschaffung sogar zu Mehrausgaben für den Bund führen.
Denn wer nicht mehr frühzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann, könnte sich
auch dafür entscheiden, in Zukunft noch eher mit Abschlägen in den Ruhestand
zu wechseln. Die Rentenzahlung beginnt dann früher, sodass kurzfristig sogar
Mehrausgaben entstehen können.
Die Alterssicherungskommission gibt zwar an, über die Frage diskutiert zu haben,
ob abschlagsfreie vorzeitige Rentenzugänge nach langjährigen Beitragszahlungen
weiterhin möglich sein sollen (Alterssicherungskommission 2026, S. 24). In ihre
Empfehlungen hat diese Überlegung aber keinen Eingang gefunden. Dabei
empfindet ein Großteil der Menschen in Deutschland die Abschaffung dieser
Rentenart als ungerecht. Im Sozialstaatsradar 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen,
der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes und des DGB wurden dazu bundesweit
3.000 Menschen befragt. Nur acht Prozent lehnten diese Rentenart ab, 70 Prozent
der Befragten nannten sogar die konkrete Zahl von 45 Jahren, die in ihren Augen
für eine solche Rentenart gerecht sei. Dieses Ergebnis ist über alle Altersgruppen
sowie zwischen unterschiedlichen Einkommens- und Qualifikationsniveaus stabil
(https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/Publikationen/KammerFo-
kus/KammerFokus_Anerkennung_besonders_langer_Lebensarbeitszei-
ten20260904.pdf). Es zeigt, dass dies einem breit verankerten
Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung entspricht. Menschen, die 45 Jahre oder 35 Jahre
gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, haben es mehr als verdient, frei über ihren
Renteneintritt zu entscheiden und weiterhin vor der Regelaltersgrenze in Rente zu
gehen.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die abschlagsfreie Rente für
besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, nicht weiterzuverfolgen;
2. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die Möglichkeit, nach 35
Versicherungsjahren mit 63 Jahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen,
(Rente für langjährig Versicherte) abzuschaffen und die Altersgrenze für die
früheste Inanspruchnahme dieser Rentenart anzuheben, nicht
weiterzuverfolgen.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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