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Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission

dip / drucksache 09.09.2026 · WP 21 · 21/7938 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission Deutscher Bundestag Drucksache 21/7938 21. Wahlperiode 09.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rente nreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html). Die Kommission empfiehlt (Empfehlung 8), „die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“ Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren einen vorgezogenen Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze. Dieser vorzeitige Rentenbezug ist im Unterschied zur abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (früher „Rente mit 63“) mit Abschlägen verbunden. Dabei wird die Rente für jeden Monat eines vorzeitigen Renteneintritts dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Das frühestmögliche Zugangsalter liegt für alle Geburtsjahrgänge derzeit einheitlich bei 63 Jahren. Dieses Zugangsalter wird aktuell nicht schrittweise angehoben. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der Kommission in Gänze umsetzen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktue lles/pressekonferenz-mit-kanzler-merz-bericht-rentenkommission-2444532). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren die Rente für langjährig Versicherte jährlich neu in Anspruch genommen (bitte in Absolutzahlen und in Prozentangaben bezogen auf alle Altersrenten, bitte insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?  2. Wie viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner, die eine Rente für langjährig Versicherte bezogen, gab es in den letzten zehn Jahren bis 2025 (bitte in Absolutzahlen und in Prozentangaben bezogen auf alle Altersrenten, bitte insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?  3. Wie viele Jahre betrugen die durchschnittlichen Wartezeiten bei den Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, und wie alt waren diese Personen bei Rentenantritt durchschnittlich (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?  4. Wie hoch waren die durchschnittlichen persönlichen Entgeltpunkte und Rentenzahlbeträge (Euro-Beträge) für die Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben im Vergleich zu den anderen Altersrenten (Rente für besonders langjährig Versicherte, reguläre Altersrenten; bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?  5. Wie hoch war der Anteil an Frauen an den Beziehenden der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente, und wie hoch war der durchschnittliche Gender Pension Gap in den letzten zehn Jahren innerhalb der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente (bitte insgesamt und für jedes einzelne Jahr angeben)?  6. Wie hoch waren die prozentualen Abschläge für die Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern, und bei fehlender Datenverfügbarkeit die Teil-Angaben, die vorhanden sind, angeben)?  7. Wie viele Beziehende der Rente für langjährig Versicherte, der Rente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente haben seit Einführung der Grundrente einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag gehabt, wie viele haben nach den Einkommensprüfungen jeweils einen Grundrentenzuschlag tatsächlich erhalten (bitte für jedes Jahr, als Absolutzahlen und Prozentangaben anteilig an allen Beziehenden von Altersrenten, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen?  8. Wie hoch war der Anteil der Teilrentnerinnen und Teilrentner unter den Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, und wie hoch war in jedem Jahr der durchschnittliche Teilrentenanteil (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?  9. Wie hoch war der Anteil der Beziehenden der Rente für langjährig Versicherte, der Rente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente, die nach Renteneintritt noch beschäftigt waren (bitte für jedes Jahr, als Absolutzahlen und Prozentangaben anteilig an allen Beziehenden von Altersrenten, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)? 10. Mit welchen finanziellen Entlastungen pro Jahr rechnet die Bundesregierung durch die Heraufsetzung des Zugangsalters für die Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr, und welche zusätzlichen Entlastungen entstehen im Laufe der 2030er-Jahre durch die zusätzliche Heraufsetzung, wenn das Renteneintrittsalter entlang der Lebenserwartung steigt? 11. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren unter den Personen, die eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, der Anteil derjenigen, die die Rente a) aus „normaler“ Beschäftigung (ohne Langzeiterkrankung und Bezug von Krankengeld, Arbeitslosigkeit, pflegerischer Betätigung, Altersteilzeit, geringfügiger Beschäftigung); b) aus Langzeiterkrankung und Bezug von Krankengeld; c) aus Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld [ALG] I oder II); d) aus pflegerischer Betätigung für Angehörige; e) aus Altersteilzeit; f) aus geringfügiger Beschäftigung und g) aus einem anderen Status heraus in Anspruch genommen hat (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, Vergleichsangaben zur regulären Altersrente und zur Rente für besonders langjährig Versicherte, jeweils insgesamt und, wenn vorhanden, getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen nach Frage 11? 13. Für wie viele Personen (Absolutzahlen und Prozentzahlen) war die Rente für langjährig Versicherte ein frühestmöglicher Ausweg aus einer prekären Übergangssituation? 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, warum Personen unter Inkaufnahme von Abschlägen eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, und welche Rolle spielen dabei gesundheitliche Einschränkungen? 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Rente für langjährig Versicherte für viele Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, derzeit die einzige Möglichkeit bietet, eine Rente in Anspruch nehmen zu können? 16. Mit wie vielen Personen rechnet die Bundesregierung jährlich, die bei einer Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für die Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen (insbesondere aus gesundheitlichen Gründen) eigentlich erforderlichen Renteneintritt nicht realisieren können, und welche sozial- und gesundheitspolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen? 17. Wie viele der Personen, die heute eine Rente für langjährig Versicherte beantragen, werden nach Erwartung der Bundesregierung den von der Kommission empfohlenen erleichterten Rentenzugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nachweislich nicht mehr in ihrem letzten ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, in Anspruch nehmen? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der DIW-Studie (DIW = Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) für die Bertelsmann-Stiftung (www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikatio nen/publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versich erte) zur Reform der Altersrente für langjährig Versicherte, wonach eine Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters von 63 auf 64 Jahre für den Jahrgang 1957 über die gesamte fernere Lebenserwartung der Kohorte einen Barwertgewinn von rund 80,6 Mio. Euro für die gesetzliche Rentenversicherung ergeben hätte, und wie berücksichtigt sie bei möglichen Reformen der Altersrente für langjährig Versicherte das Verhältnis zwischen begrenzten fiskalischen Entlastungseffekten und möglichen gesundheitlichen, sozialen sowie arbeitsmarktpolitischen Folgen für die betroffenen Versicherten? 19. Teilt die Bundesregierung die Argumentation des DIW, dass die geringe fiskalische Wirkung auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die innere Logik des Abschlagssystems widerspiegelt („Solange die Abschläge annähernd versicherungsmathematisch fair kalibriert sind, ist der Zeitpunkt des Renteneintritts für die GRV weitgehend neutral: Frühere Rentenzahlungen sind zwar niedriger, fallen aber über eine längere Laufzeit an, während spätere Renten durch geringere Abzüge steigen, dafür aber kürzer bezogen werden“, www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/ publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte, S. 21)? a) Wenn ja, ist unter diesen Umständen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte rational und zielgerichtet? b) Wenn nein, warum nicht? 20. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis des DIW, dass durch Sozialleistungen wegen Arbeitslosigkeit Mehrausgaben von rund 312 Mio. Euro entstehen, weil ein erheblicher Teil der Betroffenen den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken wird? 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der DIW- Schätzung, wonach die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts bei der Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen gesamtfiskalischen Effekt von rund 727 Mio. Euro hätte, während der gesamtfiskalische Effekt einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte auf rund 9,5 Mrd. Euro geschätzt wird, und welche Bedeutung misst sie dieser deutlichen Differenz für mögliche Reformüberlegungen bei den Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte bei? 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Verteilungswirkungen einer Erhöhung des Eintrittsalters für die Rente für langjährig Versicherte, insbesondere differenziert nach Geschlecht sowie nach Personen mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor dem Renteneintritt, und welche Maßnahmen plant sie, um zu verhindern, dass eine Anhebung der Altersgrenze überproportional Personen belastet, die den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken können? 23. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeitsmarktchancen älterer Menschen zu verbessern, damit mögliche Veränderungen beim Renteneintrittsalter nicht insbesondere diejenigen belasten, die wegen Arbeitslosigkeit, gesundheitlicher Einschränkungen, fehlender Weiterbildungsmöglichkeiten oder Altersdiskriminierung keine realistische Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis zum Renteneintritt haben? 24. Schließt die Bundesregierung erhöhte Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte aus, die nicht in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten sind? Berlin, den 4. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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