Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission
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Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7938
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda
Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der
Alterssicherungskommission
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission
eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33
Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rente
nreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).
Die Kommission empfiehlt (Empfehlung 8), „die Altersgrenze für die Rente für
langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie
parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das
Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei
drei Jahren bleiben.“
Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht Versicherten mit
mindestens 35 Versicherungsjahren einen vorgezogenen Renteneintritt vor der
Regelaltersgrenze. Dieser vorzeitige Rentenbezug ist im Unterschied zur
abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (früher „Rente mit 63“)
mit Abschlägen verbunden. Dabei wird die Rente für jeden Monat eines
vorzeitigen Renteneintritts dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Das frühestmögliche
Zugangsalter liegt für alle Geburtsjahrgänge derzeit einheitlich bei 63 Jahren.
Dieses Zugangsalter wird aktuell nicht schrittweise angehoben.
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der
Kommission in Gänze umsetzen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktue
lles/pressekonferenz-mit-kanzler-merz-bericht-rentenkommission-2444532).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren die Rente für
langjährig Versicherte jährlich neu in Anspruch genommen (bitte in
Absolutzahlen und in Prozentangaben bezogen auf alle Altersrenten, bitte
insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?
2. Wie viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner, die eine Rente für
langjährig Versicherte bezogen, gab es in den letzten zehn Jahren bis 2025
(bitte in Absolutzahlen und in Prozentangaben bezogen auf alle
Altersrenten, bitte insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach
Bundesländern angeben)?
3. Wie viele Jahre betrugen die durchschnittlichen Wartezeiten bei den
Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte
neu in Anspruch genommen haben, und wie alt waren diese Personen bei
Rentenantritt durchschnittlich (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre,
insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern
angeben)?
4. Wie hoch waren die durchschnittlichen persönlichen Entgeltpunkte und
Rentenzahlbeträge (Euro-Beträge) für die Personen, die in den letzten
zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch
genommen haben im Vergleich zu den anderen Altersrenten (Rente für besonders
langjährig Versicherte, reguläre Altersrenten; bitte jährlich für die letzten
zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach
Bundesländern angeben)?
5. Wie hoch war der Anteil an Frauen an den Beziehenden der Altersrente
für langjährig Versicherte, der Altersrente für besonders langjährig
Versicherte und der Regelaltersrente, und wie hoch war der durchschnittliche
Gender Pension Gap in den letzten zehn Jahren innerhalb der Altersrente
für langjährig Versicherte, der Altersrente für besonders langjährig
Versicherte und der Regelaltersrente (bitte insgesamt und für jedes einzelne
Jahr angeben)?
6. Wie hoch waren die prozentualen Abschläge für die Personen, die in den
letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch
genommen haben (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und
getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern, und bei fehlender
Datenverfügbarkeit die Teil-Angaben, die vorhanden sind, angeben)?
7. Wie viele Beziehende der Rente für langjährig Versicherte, der Rente für
besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente haben seit
Einführung der Grundrente einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag gehabt,
wie viele haben nach den Einkommensprüfungen jeweils einen
Grundrentenzuschlag tatsächlich erhalten (bitte für jedes Jahr, als Absolutzahlen
und Prozentangaben anteilig an allen Beziehenden von Altersrenten,
insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern
angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Ergebnissen?
8. Wie hoch war der Anteil der Teilrentnerinnen und Teilrentner unter den
Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig
Versicherte neu in Anspruch genommen haben, und wie hoch war in jedem
Jahr der durchschnittliche Teilrentenanteil (bitte jährlich für die letzten
zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach
Bundesländern angeben)?
9. Wie hoch war der Anteil der Beziehenden der Rente für langjährig
Versicherte, der Rente für besonders langjährig Versicherte und der
Regelaltersrente, die nach Renteneintritt noch beschäftigt waren (bitte für jedes
Jahr, als Absolutzahlen und Prozentangaben anteilig an allen Beziehenden
von Altersrenten, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach
Bundesländern angeben)?
10. Mit welchen finanziellen Entlastungen pro Jahr rechnet die
Bundesregierung durch die Heraufsetzung des Zugangsalters für die Rente für
langjährig Versicherte um ein Jahr, und welche zusätzlichen Entlastungen
entstehen im Laufe der 2030er-Jahre durch die zusätzliche Heraufsetzung, wenn
das Renteneintrittsalter entlang der Lebenserwartung steigt?
11. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren unter den Personen, die eine
Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, der
Anteil derjenigen, die die Rente
a) aus „normaler“ Beschäftigung (ohne Langzeiterkrankung und Bezug
von Krankengeld, Arbeitslosigkeit, pflegerischer Betätigung,
Altersteilzeit, geringfügiger Beschäftigung);
b) aus Langzeiterkrankung und Bezug von Krankengeld;
c) aus Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld [ALG] I oder II);
d) aus pflegerischer Betätigung für Angehörige;
e) aus Altersteilzeit;
f) aus geringfügiger Beschäftigung und
g) aus einem anderen Status heraus
in Anspruch genommen hat (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre,
Vergleichsangaben zur regulären Altersrente und zur Rente für besonders
langjährig Versicherte, jeweils insgesamt und, wenn vorhanden, getrennt
nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen nach Frage 11?
13. Für wie viele Personen (Absolutzahlen und Prozentzahlen) war die Rente
für langjährig Versicherte ein frühestmöglicher Ausweg aus einer prekären
Übergangssituation?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, warum
Personen unter Inkaufnahme von Abschlägen eine vorzeitige Rente für
langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, und welche Rolle spielen dabei
gesundheitliche Einschränkungen?
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Rente für langjährig
Versicherte für viele Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die
nicht die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, derzeit die
einzige Möglichkeit bietet, eine Rente in Anspruch nehmen zu können?
16. Mit wie vielen Personen rechnet die Bundesregierung jährlich, die bei
einer Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für die Rente für langjährig
Versicherte um ein Jahr einen (insbesondere aus gesundheitlichen
Gründen) eigentlich erforderlichen Renteneintritt nicht realisieren können, und
welche sozial- und gesundheitspolitischen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesen Zahlen?
17. Wie viele der Personen, die heute eine Rente für langjährig Versicherte
beantragen, werden nach Erwartung der Bundesregierung den von der
Kommission empfohlenen erleichterten Rentenzugang für Menschen in
rentennahen Jahrgängen, die nachweislich nicht mehr in ihrem letzten
ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, in Anspruch nehmen?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der DIW-Studie (DIW = Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
für die Bertelsmann-Stiftung (www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikatio
nen/publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versich
erte) zur Reform der Altersrente für langjährig Versicherte, wonach eine
Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters von 63 auf 64 Jahre
für den Jahrgang 1957 über die gesamte fernere Lebenserwartung der
Kohorte einen Barwertgewinn von rund 80,6 Mio. Euro für die gesetzliche
Rentenversicherung ergeben hätte, und wie berücksichtigt sie bei
möglichen Reformen der Altersrente für langjährig Versicherte das Verhältnis
zwischen begrenzten fiskalischen Entlastungseffekten und möglichen
gesundheitlichen, sozialen sowie arbeitsmarktpolitischen Folgen für die
betroffenen Versicherten?
19. Teilt die Bundesregierung die Argumentation des DIW, dass die geringe
fiskalische Wirkung auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die
innere Logik des Abschlagssystems widerspiegelt („Solange die Abschläge
annähernd versicherungsmathematisch fair kalibriert sind, ist der
Zeitpunkt des Renteneintritts für die GRV weitgehend neutral: Frühere
Rentenzahlungen sind zwar niedriger, fallen aber über eine längere Laufzeit
an, während spätere Renten durch geringere Abzüge steigen, dafür aber
kürzer bezogen werden“, www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/
publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte,
S. 21)?
a) Wenn ja, ist unter diesen Umständen eine Erhöhung des
Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte rational und zielgerichtet?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis des DIW, dass durch
Sozialleistungen wegen Arbeitslosigkeit Mehrausgaben von rund 312 Mio.
Euro entstehen, weil ein erheblicher Teil der Betroffenen den verzögerten
Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken wird?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der DIW-
Schätzung, wonach die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts
bei der Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen
gesamtfiskalischen Effekt von rund 727 Mio. Euro hätte, während der
gesamtfiskalische Effekt einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig
Versicherte auf rund 9,5 Mrd. Euro geschätzt wird, und welche Bedeutung
misst sie dieser deutlichen Differenz für mögliche Reformüberlegungen
bei den Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
bei?
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Verteilungswirkungen einer Erhöhung des Eintrittsalters für die Rente für
langjährig Versicherte, insbesondere differenziert nach Geschlecht sowie nach
Personen mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor
dem Renteneintritt, und welche Maßnahmen plant sie, um zu verhindern,
dass eine Anhebung der Altersgrenze überproportional Personen belastet,
die den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit
überbrücken können?
23. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Arbeitsmarktchancen älterer Menschen zu verbessern, damit mögliche
Veränderungen beim Renteneintrittsalter nicht insbesondere diejenigen
belasten, die wegen Arbeitslosigkeit, gesundheitlicher Einschränkungen,
fehlender Weiterbildungsmöglichkeiten oder Altersdiskriminierung keine
realistische Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis zum
Renteneintritt haben?
24. Schließt die Bundesregierung erhöhte Abschläge bei der Rente für
langjährig Versicherte aus, die nicht in den Empfehlungen der
Alterssicherungskommission enthalten sind?
Berlin, den 4. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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