Zur Rente für besonders langjährig Versicherte
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Zur Rente für besonders langjährig Versicherte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6183
21. Wahlperiode 01.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Zur Rente für besonders langjährig Versicherte
Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde im Jahr 2007 zusammen
mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab
2012 beschlossen (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz [RV =
Rentenversicherung]). Unter anderem Personen, die 45 Jahre lang gearbeitet und in die
Rentenversicherung Beiträge einbezahlt haben, hatten dadurch die Möglichkeit,
nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in die Rente zu gehen.
Durch das im Jahr 2014 beschlossene RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde
die Altersgrenze für diese Rentenart für vor 1964 geborene Personen
abgesenkt. Personen, die vor 1953 geboren wurden, durften nach dem neuen Gesetz
bereits mit 63 Jahren die Rente für besonders langjährig Versicherte in
Anspruch nehmen. Da die neuen Regelungen jedoch erst am 1. Juli 2014 in Kraft
traten, war eine Inanspruchnahme dieser Rentenart mit 63 Jahren de facto nur
für eineinhalb Geburtsjahrgänge möglich. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis
1963 wurde die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die
Geburtsjahrgänge ab 1964 haben, wie ursprünglich vorgesehen, erst nach
Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf diese Rentenart.
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig
Versicherte wird unter anderem von Arbeitgeberverbänden und
Wirtschaftsvertretern aktiv vorangetrieben, auch mit Verweis auf die nach ihrer Auffassung
hohen Kosten. Zudem versprechen sich manche Akteurinnen und Akteure, die
eine Abschaffung dieser Rentenart fordern, große Einsparungen als Folge einer
solchen Abschaffung. Dies geschieht aus Sicht der Fragestellenden aber häufig
ohne eine solide empirische Grundlage. Vor diesem Hintergrund wollen die
Fragestellenden mit dieser Kleinen Anfrage genauere Informationen zu den
tatsächlichen Kosten der Rente für besonders langjährig Versicherte und zu den
möglichen Folgen ihrer Abschaffung für die Finanzen der gesetzlichen
Rentenversicherung erlangen. Zudem wollen die Fragestellenden ein detailliertes Bild
über die Personen schaffen, die diese Rentenart in den letzten Jahren in
Anspruch genommen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen
Kosten, die in den letzten fünf Jahren jährlich durch die Rente für
besonders langjährig Versicherte für die gesetzliche Rentenversicherung
entstanden sind (bitte zusätzliche Kosten in Abgrenzung zu den
Gesamtausgaben für die Rente für besonders langjährig Versicherte angeben)?
2. Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie hoch die jährlichen
Einsparungen der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten zehn
Jahren durch die mögliche Abschaffung der Rente für besonders langjährig
Versicherte wären, und wenn ja, wie lauten diese?
3. Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, welche finanziellen
Auswirkungen die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte
hätte, wenn die von der Abschaffung Betroffenen künftig die Rente für
langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also nach
Vollendung des 63. Lebensjahres, in Anspruch nehmen würden, und wenn ja,
wie lauten diese?
4. Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, ob die mögliche
Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte über mehrere Jahre
hinweg zu Mehrkosten (Mindereinnahmen und Mehrausgaben) für die
gesetzliche Rentenversicherung führt, insbesondere wenn die von der
Abschaffung Betroffenen künftig die Rente für langjährig Versicherte zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, also nach Vollendung des 63. Lebensjahres,
in Anspruch nehmen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihr
ggf. vorliegenden Berechnungen die maximale Höhe dieser Mehrkosten
(bitte die Größenordnung der Mehrkosten angeben, wenn eine genaue
Schätzung nicht möglich ist), und wenn ja, wie lauten diese?
5. Kann die aktuelle Rente für besonders langjährig Versicherte aus Sicht der
Bundesregierung einen Anreiz zur Weiterarbeit für diejenigen schaffen,
die sonst die Möglichkeit hätten, ihre Rente zum frühestmöglichen
Zeitpunkt (auch mit Abschlägen) in Anspruch zu nehmen?
6. Welcher Anteil der Personen der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die
bereits eine Altersrente in Anspruch genommen haben und bis zum
Erreichen der für jeden Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze für die Rente
für besonders langjährig Versicherte nach § 236b des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) mindestens 40 und höchstens 43 Jahre
anrechenbare Zeiten nach § 51 Absatz 3a SGB VI aufwiesen oder, soweit
entsprechende Daten vorliegen, im Falle eines Renteneintritts vor Erreichen der
genannten Altersgrenze, unter der Annahme, dass die Zeiten zwischen
Renteneintritt und Erreichen der genannten Altersgrenze
Pflichtbeitragszeiten hätten sein können, aufweisen würde, nahm eine Altersrente vor
Erreichen der oben genannten Altersgrenze in Anspruch (bitte für jede
Geburtskohorte getrennt nach Frauen und Männern ausweisen)?
7. Welcher Anteil der Personen der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die
bereits eine Altersrente in Anspruch genommen haben und bis zum
Erreichen der für jeden Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze für die Rente
für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI mindestens
45 Jahre anrechenbare Zeiten nach § 51 Absatz 3a SGB VI aufwiesen
oder, soweit entsprechende Daten vorliegen, im Falle eines Renteneintritts
vor Erreichen der genannten Altersgrenze, unter der Annahme, dass die
Zeiten zwischen Renteneintritt und Erreichen der genannten Altersgrenze
Pflichtbeitragszeiten hätten sein können, aufweisen würde, nahm eine
Altersrente vor Erreichen der oben genannten Altersgrenze in Anspruch
(bitte für jede Geburtskohorte getrennt nach Frauen und Männern
ausweisen)?
8. Welche Annahmen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den
Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung zur Höhe der nicht
beitragsgedeckten Leistungen für Altersrenten vor Regelaltersgrenze zugrunde, und
welcher Anteil der geschätzten 13,3 Mrd. Euro für diese Leistungen im
Jahr 2023 (siehe www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Presse/nicht-beitragsgedeckte-leistungen.html) entfällt auf die
Rente für besonders langjährig Versicherte (bitte auch die Anteile der
anderen relevanten Altersrentenarten ausweisen)?
9. Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl von Monaten mit
Beitragszeiten bzw. mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder
Tätigkeit bei Zugängen zur Rente für besonders langjährig Versicherte in
den letzten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
10. Welcher Anteil der Zugänge zur Rente für besonders langjährig
Versicherte in den letzten fünf Jahren verfügte nach Kenntnis der
Bundesregierung über 40 Jahre oder mehr Beitragszeiten bzw.
Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (bitte für jedes Jahr
getrennt ausweisen)?
11. In welchem Alter haben die Zugänge zur Rente für besonders langjährig
Versicherte in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt ihre ersten
Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet?
12. Welcher Anteil der Zugänge zur Rente für besonders langjährig
Versicherte in den letzten fünf Jahren hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und welcher Anteil
einen beruflichen Ausbildungsabschluss?
13. Wie verteilen sich die Zugänge zur Altersrente für besonders langjährig
Versicherte in den letzten fünf Jahren nach zuletzt ausgeübtem Beruf,
Wirtschaftsabschnitt bzw. Branche, Qualifikationsniveau und Stellung im
Beruf?
14. Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten für die
Zugänge in die Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf
Jahren (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
15. In welchen anderen europäischen Ländern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung abschlagsfreie Rentenzugänge für Personen mit langen
Erwerbsbiografien möglich, und mit welchem Alter können Personen, die
seit ihrem 20. Lebensjahr erwerbstätig waren, in diesen Ländern eine
abschlagsfreie Rente frühestens in Anspruch nehmen?
Berlin, den 15. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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