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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Wie bewertet die Bundesregierung die abschreckende Wirkung der bestehenden Strafvorschriften im Bereich der Umweltkriminalität, und welche Auswirkungen erwartet sie von der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zum strafrechtlichen Umweltschutz? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bundesregierung bewertet die bestehenden Strafvorschriften im Bereich der Umweltkriminalität grundsätzlich als geeignet, eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Hinzu kommt die Möglichkeit der Einziehung von Taterträgen, durch die verhindert werden kann, dass wirtschaftliche Vorteile aus Umweltstraftaten beim Täter verbleiben. Gerade bei wirtschaftlich motivierter Umweltkriminalität ist dies für die Abschreckungswirkung von besonderer Bedeutung. Die Umsetzung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird zu einer moderaten Erhöhung dieser Strafrahmen führen. Daneben sollen für besonders schwerwiegende Umweltstraftaten neue Regelbeispiele und Qualifikationen geschaffen werden. Für die tatsächliche Abschreckungswirkung kommt es aber nicht allein auf die Höhe der angedrohten Strafen an, sondern maßgeblich auch auf die Wahrscheinlichkeit, dass Straftaten entdeckt und verfolgt werden. Das ist bei Umweltstraftaten besonders relevant, weil sie typischerweise erst durch behördliche Kontrollen oder staatsanwaltliche Ermittlungen vollständig aufgedeckt werden. Dem trägt der Gesetzentwurf durch eine Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden Rechnung. Künftig soll bei bestimmten besonders schweren Fällen einer Umweltstraftat und Qualifikationstatbeständen erstmals auch eine Telekommunikationsüberwachung möglich sein. Damit können die Ermittlungsbehörden insbesondere gegen Organisierte Kriminalität im Bereich der Umweltkriminalität effektiver vorgehen. Von diesem Zusammenspiel aus höheren Strafandrohungen und verbesserten Möglichkeiten zur Aufdeckung und Verfolgung schwerwiegender Umweltstraftaten erwartet die Bundesregierung eine weitere Stärkung der abschreckenden Wirkung.

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