Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Wie bewertet die Bundesregierung die abschreckende
Wirkung der bestehenden Strafvorschriften im Bereich der
Umweltkriminalität, und welche Auswirkungen erwartet sie von
der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zum strafrechtlichen
Umweltschutz?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Die Bundesregierung bewertet die bestehenden
Strafvorschriften im Bereich der Umweltkriminalität
grundsätzlich als geeignet, eine abschreckende Wirkung zu
entfalten. Hinzu kommt die Möglichkeit der Einziehung
von Taterträgen, durch die verhindert werden kann, dass
wirtschaftliche Vorteile aus Umweltstraftaten beim Täter
verbleiben. Gerade bei wirtschaftlich motivierter
Umweltkriminalität ist dies für die Abschreckungswirkung
von besonderer Bedeutung.
Die Umsetzung der Richtlinie über den
strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird zu einer moderaten
Erhöhung dieser Strafrahmen führen. Daneben sollen für
besonders schwerwiegende Umweltstraftaten neue
Regelbeispiele und Qualifikationen geschaffen werden.
Für die tatsächliche Abschreckungswirkung kommt es
aber nicht allein auf die Höhe der angedrohten Strafen an,
sondern maßgeblich auch auf die Wahrscheinlichkeit,
dass Straftaten entdeckt und verfolgt werden. Das ist
bei Umweltstraftaten besonders relevant, weil sie
typischerweise erst durch behördliche Kontrollen oder
staatsanwaltliche Ermittlungen vollständig aufgedeckt werden.
Dem trägt der Gesetzentwurf durch eine Stärkung der
Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden
Rechnung. Künftig soll bei bestimmten besonders
schweren Fällen einer Umweltstraftat und
Qualifikationstatbeständen erstmals auch eine
Telekommunikationsüberwachung möglich sein. Damit können die
Ermittlungsbehörden insbesondere gegen Organisierte
Kriminalität im Bereich der Umweltkriminalität
effektiver vorgehen.
Von diesem Zusammenspiel aus höheren
Strafandrohungen und verbesserten Möglichkeiten zur Aufdeckung
und Verfolgung schwerwiegender Umweltstraftaten
erwartet die Bundesregierung eine weitere Stärkung der
abschreckenden Wirkung.
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