Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage
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Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7701
21. Wahlperiode 24.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Jeanne Dillschneider, Sara Nanni, Dr. Konstantin von
Notz, Agnieszka Brugger, Claudia Roth, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Forschungssicherheit in Deutschland – möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA
sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage
Am 18. Juni 2026 wurden durch eine Berichterstattung des „Handelsblatts“
schwerwiegende Vorwürfe zur Forschungssicherheit am CISPA – Helmholtz-
Zentrum für Informationssicherheit öffentlich bekannt (www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-aufruest
ung-mitfinanziert-01/100233018.html). Gegenstand der Berichterstattung
waren mögliche sicherheitsrelevante Bezüge einzelner Forschungskooperationen,
gemeinsamer Publikationen und Gastaufenthalte zu Einrichtungen in der
Volksrepublik China. Als Teil der Helmholtz-Gemeinschaft wird das Zentrum zu
90 Prozent vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), und zu 10 Prozent vom Saarland
finanziert. Somit kommt dem BMFTR als einem der Hauptgesellschafter eine
besondere Verantwortung in der Aufsicht über das Forschungszentrum zu.
Entsprechend existieren mehrere Kontroll- und Aufsichtsmechanismen. Auf die
Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider auf
Bundestagsdrucksache 21/6731 verwies das BMFTR auf den Aufsichtsrat, den
wissenschaftlichen Beirat, die jährliche Verwendungsnachweisprüfung sowie die
Präventionsarbeit von Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA). Nach der medialen
Berichterstattung beschlossen die Gesellschafter des CISPA am 22. Juni 2026,
eine externe Sonderprüfung durchführen zu lassen. Zugleich wurde der
wissenschaftliche Geschäftsführer und Gründungsdirektor des CISPA,
Prof. Dr. Michael Backes, bis auf Weiteres widerruflich von seinen operativen
Aufgaben freigestellt. Nach Darstellung des BMFTR soll die Sonderprüfung
mögliche unzulässige Wissensabflüsse zugunsten der Volksrepublik China
untersuchen und durch ein forensisches Team von KPMG durchgeführt werden
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cispa-frueherer-wirecard-
ermittlersoll-brisante-china-kooperationen-pruefen/100236693.html). Die Antwort des
BMFTR auf die Mündliche Frage 49 der Abgeordneten Ayse Asar auf
Bundestagsdrucksache 21/6835 (Plenarprotokoll 21/88) legt nahe, dass
Sicherheitsbehörden das Bundesministerium bereits 2023 über fortbestehende
Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem CISPA informiert haben. Daraufhin soll
eine Forschungssicherheitsstrategie eingefordert worden sein, die das CISPA
erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2026 vorlegte. Diese ist laut
BMFTR ab sofort umzusetzen und zur nächsten Aufsichtsratssitzung mit einer
konkreten Meilensteinplanung zu unterlegen (siehe Plenarprotokoll 21/88).
Gleichzeitig wurde dem Institut im Juni 2026 ein jährlicher Förderaufwuchs
von rund 45 Mio. Euro in Aussicht gestellt, also bevor die offenen Fragen in
Bezug auf den Schutz vor Wissenschaftsspionage, insbesondere gegenüber
China, konkret angegangen wurden. Eine Recherche des „Handelsblatts“ vom
16. Juli 2026 zeigt, dass es sich dabei um mehr als einen Einzelfall handelt
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsche-spitzenforscher-mit-heikl
en-kontakten-nach-china/100239303.html). Die durch die mediale
Berichterstattung im Raum stehenden Vorwürfe berühren aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller in besonderer Weise die Verantwortung des Bundes für den
Schutz sicherheitsrelevanter Forschung, für den Umgang mit Risiken von
Wissenschaftsspionage und unzulässigem Wissensabfluss sowie für eine wirksame
Aufsicht über Einrichtungen, an denen der Bund institutionell beteiligt ist. Dies
gilt insbesondere, weil das CISPA in Forschungsfeldern tätig ist, die für die
technologische Souveränität, die innere und äußere Sicherheit sowie die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von erheblicher Bedeutung sind, darunter
Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Flossen seit dem Jahr 2019 direkte oder indirekte Finanzmittel aus der
Volksrepublik China, insbesondere aus staatlichen Programmen wie dem
„New Generation Artificial Intelligence Major Project of China“ oder dem
„National Key Technology Research and Development Program“, an das
CISPA oder an angeschlossene Forschungsgruppen (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cy
ber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html), und wenn ja, in
welcher Gesamthöhe?
2. Welche vertraglichen Bedingungen, Berichtspflichten oder Rechte an
geistigem Eigentum (IP‑Rechte) waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an diese chinesischen Förderungen geknüpft?
3. Wie viele Forscherinnen und Forscher am CISPA wurden seit dem Jahr
2019 über das China Scholarship Council (CSC) finanziert, und welche
Regelungen bestanden seitens des Instituts oder des Bundesministeriums,
um potenzielle Interessenkonflikte aus den CSC-Statuten wie der
Verpflichtung zur Staatstreue zu steuern?
4. Welche Erkenntnisse waren ausschlaggebend für die Freistellung des
wissenschaftlichen Geschäftsführers des CISPA, Prof. Dr. Michael Backes,
und zum Pausieren der China-Kooperationen am 22. Juni 2026?
5. War dem BMFTR bei der öffentlichen Inaussichtstellung einer
dauerhaften Erhöhung der Förderung um jährlich rund 45 Mio. Euro am 2. Juni
2026 bekannt, dass laut Presseberichten eine Einstufung der
Sicherheitsbehörden vorlag, wonach das CISPA grundlegende Sicherheitsbedenken
nicht habe ausräumen können (www.jmwiarda.de/blog/2026/06/29/das-b
mftr-schickt-die-wirecard-ermittler-ans-cispa)?
6. Welches konkrete Auswahlverfahren führte nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu, dass sich bestimmte Arbeitsgruppen, wie die
„Forschungsgruppe Backes“, fast ausschließlich (18 von 19 Mitgliedern) oder
vollständig aus Wissenschaftlern aus China rekrutierten?
7. Wurden sensitive Publikationen, die in Kooperation mit chinesischen
Einrichtungen mit möglichem Sanktions- oder Exportkontrollbezug
entstanden sind und sicherheitsrelevante Themen wie KI-Modellmanipulation,
Backdoors oder Firmware-Schwachstellen behandeln, vorab einer
dokumentierten exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Prüfung unterzogen,
insbesondere nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und EU‑Dual-Use-Verordnung?
8. Warum wurde KMPG für die forensische Untersuchung ausgewählt, und
wie wurde der Auftrag vergeben?
9. Welchen genauen inhaltlichen Prüfrahmen umfasst das Mandat des
KPMG-Forensik-Teams (bitte präzise den Untersuchungsauftrag
angeben), und erstreckt sich das Mandat explizit auch auf eine mögliche
Verletzung der Aufsichtspflichten des BMFTR im CISPA-Aufsichtsrat?
10. Bis zu welchem Datum soll der Abschlussbericht der von KPMG
durchgeführten Sonderprüfung vorgelegt werden, und in welcher Form sowie
zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung den Ausschuss für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie
weitere zuständige Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die
Ergebnisse unterrichten?
11. Welche Gesamtkosten entstehen dem Bund durch die Beauftragung von
KPMG als externem Prüfer im Fall des Helmholtz-Zentrums für
Informationssicherheit?
12. Wie viele Stellen der für Herbst 2026 angekündigten Servicestelle der
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit sind zum Stichtag 31. Juli
2026 tatsächlich besetzt?
13. Wie viele der bis zum 22. Juni 2026 im „1000-Köpfe-Plus“-Programm
bewilligten 310 Anträge stammen von Forschenden mit vergangenen
Aufenthalten an Einrichtungen in der Volksrepublik China?
14. Welche Instrumente neben dem ASPI Chinese Defence University Tracker
werden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen öffentlich
finanzierten Forschungsorganisationen genutzt, um sicherheitsrelevante
Sachverhalte zu identifizieren?
15. Welchen messbaren Sicherheitsnutzen verspricht sich die
Bundesregierung von den durchgeführten Sensibilisierungsveranstaltungen für
deutsche Wissenschaftsorganisationen, die chinesische Staatsbürger
beschäftigen, vor dem Hintergrund, dass chinesische Staatsbürger gesetzlich zur
Zusammenarbeit mit den staatlichen Geheimdiensten der Volksrepublik
China verpflichtet sein können?
16. Welche konkreten Schritte hat das BMFTR zwischen 2023 und der
Vorlage der Forschungssicherheitsstrategie im Juni 2026 unternommen, um
den Sicherheitsbedenken der Sicherheitsbehörden nachzugehen?
17. Gibt es über das CISPA hinaus eine systematische Überprüfung anderer
wissenschaftlicher Einrichtungen mit vergleichbarem
sicherheitsrelevantem Forschungsprofil auf ähnliche Risiken?
18. Bestehen oder bestanden am CISPA Forschungskooperationen,
Drittmittelprojekte oder Auftragsforschung mit Bezug zur Agentur für Innovation
in der Cybersicherheit (Cyberagentur) oder vom Kommando Cyber- und
Informationsraum (CIR) und nachgelagerten Organisationseinheiten, und
wurden diese im Lichte der jetzt bekannt gewordenen China-
Kooperationen sicherheitsseitig neu bewertet?
19. Wie ist das Saarland als Mitgesellschafter mit 10 Prozent Förderanteil in
die jetzt beschlossene Sonderprüfung und die Entwicklung der
Forschungssicherheitsstrategie eingebunden?
20. Wurden das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der
Bundesnachrichtendienst (BND) im konkreten Fall CISPA – über die allgemeine
Präventionsarbeit hinaus – mit einer eigenen Bewertung der jetzt bekannt
gewordenen Kooperationen befasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
21. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass im Rahmen ziviler
Wissenschaftskooperationen erlangtes Wissen, etwa zu
Drohnenschwärmen oder Hyperschalltechnik, an russische oder chinesische Streitkräfte
weitergegeben werden könnte, und liegen ihr hierzu konkrete
Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vor?
22. Verstößt eine Teilnahme an der vom Moscow Aviation Institute (MAI)
mitorganisierten internationalen Luft- und Raumfahrtkonferenz
„Icasse 2026“ gegen EU-Sanktionen oder Exportkontrollrecht, und wenn ja,
was folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung?
23. Inwiefern waren der Bundesregierung die Teilnahme deutscher
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Konferenz „Icasse 2026“ in
Hongkong sowie die dort behandelten Themen mit Dual-Use-Potenzial
(u. a. Steuerung von Drohnenschwärmen) im Vorfeld bekannt, und wurde
diese Teilnahme in irgendeiner Form geprüft oder begleitet?
24. Inwiefern sind Bundesmittel für Forschung mit Dual-Use-Potenzial an
Auflagen zu Auslandskooperationen geknüpft, und umfasst dies
beispielsweise auch Teilnahmen an Konferenzen wie der „Icasse 2026“?
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beteiligung
Chinas an der Ausbildung russischer Soldaten für die wissenschaftliche
Zusammenarbeit mit chinesischen Forschungseinrichtungen mit Bezug
zum Militär?
Berlin, den 10. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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