polradar

Personeller und struktureller Umbau des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Antwort zu Drs. 21/8594)

dip / drucksache 29.10.2026 · WP 21 · 21/8846 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Personeller und struktureller Umbau des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Antwort zu Drs. 21/8594) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8846 21. Wahlperiode 29.10.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/8594 – Personeller und struktureller Umbau des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Innerhalb weniger Tage wurde im September 2026 bekannt, dass drei der bislang acht Abteilungsleitungen das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verlassen. Zugleich ordnet das Bundesministerium seine Abteilungsstruktur neu. Nach einer Hausmitteilung hat der bisherige Leiter der Abteilung I „Internationales und Europa“ die Leitung „im gegenseitigen Einvernehmen“ abgegeben und um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten. Er war weniger als elf Monate zuvor von Bundesministerin Dorothee Bär aus der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission an die Spitze der Abteilung berufen worden. Er ist der erste von der Bundesministerin selbst berufene Abteilungsleiter, der das Haus nun wieder verlässt. Aus Sicht der Fragestellenden ist auffällig, dass er nicht wie bei politischen Beamtinnen und Beamten üblich in den einstweiligen Ruhestand (§ 54 des Bundesbeamtengesetzes (BBG)) versetzt wird. Zu den Umständen macht das BMFTR keine Angaben (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/24/aus- sund-i-wird). Die Personalie fällt zeitlich mit der Vorlage des Sonderprüfungsberichts zum Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) am 22. September 2026 und der Trennung von dessen Gründungsdirektor zusammen (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/23/kein-beleg-fuer-wissensabfluss- amcispa). Darüber hinaus sollen die Leiterin der Abteilung G „Gesundheit und Lebenswissenschaften“ sowie der Leiter der Abteilung W „Wissenschafts- und Forschungssystem; Talente“ das Bundesministerium Medienberichten zufolge zum Jahresende verlassen. Das BMFTR hat dies bestätigt. Strukturell werden die Abteilungen S „Strategien und Grundsatzfragen“ und I zur neuen Abteilung A „Allgemeine Grundsatzfragen und Auswärtiges“ mit den Unterabteilungen A1 und A2 zusammengeführt. Das Thema Transfer wird aus der Abteilungslinie herausgelöst und in einer neuen Stabsstelle gebündelt. Ansiedlung, Zuschnitt und Abgrenzung der Stabsstelle sowie das Zusammenspiel von A2 und Fachabteilungen waren Ende September 2026 nach Angaben des Bundesministeriums noch in Abstimmung. Der Umbau fällt in eine Phase erheblichen Konsolidierungsdrucks. Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 30 sieht für 2027 bei Ausgaben von 21,97 Mrd. Euro globale Minderausgaben von rund 759 Mio. Euro vor, nach rund 359 Mio. Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 120 Mio. Euro auf eine globale Minderausgabe für „Effi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 28. Oktober 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zienzmaßnahmen“. Hinzu kommt die Vorgabe, bis 2029 8 Prozent der Stellen in der Bundesverwaltung einzusparen. Gleichzeitig hat das BMFTR Ende August 2026 seinen Etat für Öffentlichkeitsarbeit neu ausgeschrieben (https://te d.europa.eu/de/notice/-/detail/557170-2026). Nach Presseberichten wurden aus der seit 2023 geltenden Rahmenvereinbarung bis zum 30. Juni 2026 Leistungen im Wert von rund 18 Mio. Euro abgerufen. Für die neue Vereinbarung ab dem 1. Januar 2027 mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren veranschlagt das Bundesministerium ein „erhöhtes Gesamtvolumen“, ohne eine Zahl zu nennen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dies gilt auch für die Organisationsstruktur, die Haushaltsführung, den Ressourceneinsatz sowie die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu berücksichtigen, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf die Überprüfung des Handelns der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Tätigkeiten einzelner Beschäftigter sowie einzelner Organisationseinheiten unterhalb der Leitungsebene sind daher grundsätzlich nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass der Ressortzuschnitt des BMFTR im Herbst 2025 abgeschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurden neben der Integration der Zuständigkeiten für Raumfahrt auch einzelne Aufgaben und Zuständigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf das BMFTR übertragen. Daraus resultierende organisatorische und haushalterische Umstellungen sind bei der Beantwortung der Fragen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Angaben zu früheren Haushaltsjahren nicht ohne Weiteres mit dem gegenwärtigen Ressortzuschnitt vergleichbar.  1. Aus welchen Gründen hat der bisherige Leiter der Abteilung I weniger als elf Monate nach seiner Berufung durch Bundesministerin Dorothee Bär die Leitung der Abteilung I abgegeben, und von wem ging die Initiative zur Trennung aus? Im gegenseitigen Einvernehmen hat Abteilungsleiter I die Leitung der Abteilung I abgegeben und um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten. Zu den Gründen gibt die Bundesregierung keine Auskunft.  2. Auf welcher Rechtsgrundlage wird der bisherige Leiter der Abteilung I in den „vorzeitigen Ruhestand“ versetzt, und warum wurde nicht der für politische Beamtinnen und Beamte übliche Weg des einstweiligen Ruhestands nach § 54 BBG gewählt? Die Versetzung des bisherigen Leiters der Abteilung I in den Ruhestand erfolgte gemäß § 52 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Demnach können Beamtinnen und Beamten auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß § 54 Absatz 1 Nummer 1 BBG können bei obersten Bundesbehörden Staatssekretäre sowie Ministerialdirektoren auf Lebenszeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden – nicht jedoch Ministerialdirektoren auf Probe. Absatz 1 Nummer 2 bis Nummer 14 betrifft nur politische Beamte außerhalb der Ministerialverwaltung.  3. Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt scheiden die Leiterin der Abteilung G und der Leider der Abteilung W aus, und ging die Initiative jeweils von den Betroffenen oder von der Hausleitung aus? Beide Abteilungsleitenden scheiden zum Jahreswechsel aus.  4. Sind weitere Wechsel auf Leitungsebene geplant? Derzeit sind keine weiteren Änderungen geplant.  5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit Forschungssicherheit, insbesondere im Fall CISPA, für das Ausscheiden des bisherigen Leiters der Abteilung I eine Rolle gespielt haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass CISPA in Abteilung T und Forschungssicherheit in Abteilung R ressortiert.  6. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Zusammenlegung der Abteilungen S und I, bleiben die Referate der beiden Abteilungen in ihrer bisherigen Form erhalten, oder welche Umstrukturierung ist auf Referatsebene vorgesehen?  7. Wie viele Referate und Stellen fallen durch die Zusammenlegung der Abteilungen weg (bitte mit Angabe der jeweiligen Besoldungsgruppen nennen), und mit welchen Auswirkungen auf den Etat des Hauses rechnet die Bundesregierung?  8. Wo wird die Stabsstelle Transfer angesiedelt, welche bisherigen oder neuen Referate werden in die Stabstelle integriert, und mit wie vielen Stellen (bitte mit Angabe der jeweiligen Besoldungsgruppen nennen) wird sie ausgestattet, und wie werden Doppelstrukturen zu den Fachabteilungen vermieden?  9. Welche inhaltlichen Zuständigkeiten werden in der neuen Stabstelle Transfer verankert sein? Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Mit der Neuordnung werden drei Ziele verbunden: eine Stärkung von Aufgaben dort, wo die fachliche Expertise liegt, eine sinnvolle Bündelung der Querschnittsaufgaben sowie eine verbesserte strategische Verbindung zwischen nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Gleichzeitig wird mit der Stabsstelle für Transfer ein eigenständiger organisatorischer Schwerpunkt für ein Handlungsfeld geschaffen, das für die Zukunft der Forschungs- und Innovationspolitik von zentraler Bedeutung ist. 10. Werden im Zuge der Einrichtung der Stabstelle Transfer zentrale Förderprogramme wie beispielsweise EXIST aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in die Zuständigkeit des BMFTR übertragen? Nein. 11. Wer vertritt Deutschland seit dem Ausscheiden des bisherigen Leiters der Abteilung I auf Abteilungsleiterebene in den Verhandlungen zum zehnten EU-Forschungsrahmenprogramm, zum European Research Area Act, zum European Innovation Act und zum EU Space Act? Das BMFTR ist ebenengerecht in allen Gremien vertreten. 12. Wer hat Deutschland beim Science und Technology in Society Forum in Kyoto vertreten, und inwiefern wurde das deutsche „Endorsement“ für die sog. „Kyoto-Vision for a Golden Age of Science“ (vgl. Research- Table vom 8. Oktober 2026) innerhalb des BMFTR auf Abteilungsleiteroder Leitungsebene des Hauses abgestimmt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 49 der Abgeordneten Ayse Asar der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Oktober 2026 (BT-Plenarprotokoll 21/101, S. 12763 D) verwiesen. 13. Welche Kosten sind dem Bund durch die Gewinnung des bisherigen Leiters der Abteilung I im Jahr 2025 und durch sein Ausscheiden insgesamt entstanden oder werden noch entstehen (fortgezahlte Bezüge, Versorgungsbezüge, Abfindungen oder Ausgleichszahlungen, Umzugskosten)? 14. Hat der bisherige Leiter der Abteilung I aus seiner weniger als einjährigen Tätigkeit im BMFTR einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben, und wenn ja, in welcher Höhe, und auf welcher Rechtsgrundlage? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Ansprüche und Höhe der Kosten hängen von individuellen Anspruchsvoraussetzungen ab und dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht konkret mitgeteilt werden. 15. Wie viele Beamtinnen und Beamte des BMFTR wurden seit dem 6. Mai 2025 jeweils in den einstweiligen oder vorzeitigen Ruhestand versetzt, und welche Ausgaben für fortgezahlte Bezüge und Versorgung sind dadurch bislang entstanden und bis 2029 zu erwarten? Seit dem 6. Mai 2025 wurden innerhalb des BMFTR zwei Personen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Höhe der bisherigen Kosten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht konkret mitgeteilt. 16. Wie hoch sind die Gesamtkosten des personellen und strukturellen Umbaus des BMFTR seit dem 6. Mai 2025 einschließlich externer Beratung, und welche Einsparungen stehen dem gegenüber? Der personelle und strukturelle Umbau des BMFTR wurde und wird insbesondere durch Personal der Zentralabteilung vorbereitet und umgesetzt. Der Anteil der dafür aufgewendeten Personalkosten wird nicht erhoben. Es sind keine externen Beratungskosten angefallen. 17. Wie viele Planstellen und Stellen hatte das BMFTR zum 6. Mai 2025, zum 1. Januar 2026 und zum 1. Oktober 2026, und wie viele sind im Regierungsentwurf für 2027 vorgesehen (bitte nach Abteilungen, Leitungsbereich und Laufbahngruppen aufschlüsseln und die durch den neuen Ressortzuschnitt zu- und abgegangenen Stellen gesondert ausweisen)? Die konkreten Planstellen und Stellen sind dem Bundeshaushaltsplan zu entnehmen. 18. Wie viele Stellen muss das BMFTR nach der Vorgabe, bis 2029 8 Prozent der Stellen in der Bundesverwaltung einzusparen, in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 jeweils abbauen, und auf welche Ausgangszahl bezieht sich diese Vorgabe? Die Berechnung der Stelleneinsparung erfolgt auf der Grundlage des für das jeweilige Haushaltsjahr gültigen Stellenplans. Grundlage für die Berechnung der Einsparung 2026 ist § 17 des Haushaltsgesetzes (HG) 2026. Im Rahmen der Stelleneinsparung im Jahr 2026 gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 HG 2026 sind die im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2026 ausgebrachten Planstellen für Beamtinnen und Beamte und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem finanziellen Umfang einzusparen, der sich ergäbe, wenn 2,2 Prozent dieser Planstellen und Stellen kegelgerecht eingespart würden. Nicht in die Berechnungsgrundlage einzubeziehen sind Planstellen und Stellen, die neu ausgebracht wurden oder einen kw-Vermerk tragen (§ 17 Absatz 1 Satz 2 HG 2026). Bei der Stelleneinsparung sind die obersten Bundesbehörden und die nachgeordnete Bundesverwaltung innerhalb des Einzelplans jeweils gesondert zu betrachten (§ 17 Absatz 3 Satz 2 HG 2026). Die Ausnahmen von der gesetzlichen Stelleneinsparung sind in § 17 Absatz 2 HG aufgenommen worden. Gemäß diesen haushaltsgesetzlichen Vorgaben wird das BMFTR Ende des Jahres 2026 die Einsparquote von 2,2 Prozent erfüllen. Auch im Haushaltsjahr 2025 hat das BMFTR die haushaltsgesetzlichen Vorgaben vollumfänglich erfüllt. Wie hoch die jährlichen Einsparquoten in den Jahren 2027 bis 2029 für das BMFTR sein werden, kann aktuell noch nicht beziffert werden, da diese vom jeweiligen Haushaltsgesetz in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen des BMF abhängen. 19. Wie viele Stellen hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 tatsächlich abgebaut, in welchen Abteilungen, und auf welchem Weg (Nichtnachbesetzung, kw (künftig wegfallend)-Vermerke, Verlagerung), und liegt das Bundesministerium damit im Plan? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Eine Zuordnung von Planstellen und Stellen zu einzelnen Abteilungen erfolgt nicht. 20. Wie viele Stellen sind im BMFTR seit dem 6. Mai 2025 neu geschaffen oder neu besetzt worden, insbesondere im Leitungsbereich, in Stabsstellen und in den Besoldungsgruppen B 3 bis B 11, und wie verträgt sich das mit der Abbauvorgabe? Zum 1. Januar 2026 wurde eine neue B3-Planstelle dem BMFTR zur Bewirtschaftung übertragen. Die Erfüllung der Einsparauflage des BMFTR wird dadurch nicht beeinträchtigt. 21. Dient die Zusammenlegung der Abteilungen S und I der Erfüllung der Stellenabbauvorgabe und der globalen Minderausgabe für „Effizienzmaßnahmen“ von 120 Mio. Euro im Jahr 2027, und wie viele der einzusparenden Stellen entfallen auf die neue Abteilung A? Die Zusammenlegung der Abteilungen S und I ist nicht darauf ausgerichtet, die Vorgaben zum Stellenabbau oder die globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen zu erfüllen. Eine Zuordnung der Planstellen und Stellen zu einzelnen Abteilungen erfolgt darüber hinaus nicht. Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen. 22. Welche Aufgaben hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 an Projektträger, nachgeordnete Behörden oder externe Dienstleister verlagert, wie haben sich die Ausgaben dafür entwickelt, und werden abgebaute Stellen auf diesem Weg ersetzt? Informationen zu bestehenden Verträgen mit Projektträgern und Projektbegleitern des BMFTR können der Übersicht 2 zum Einzelplan 30 entnommen werden. Im Rahmen der wettbewerblichen Ausschreibungen dieser Verträge erfolgen kontinuierliche Anpassungen an die politische Prioritätensetzung, die sich sowohl in den Leistungsbeschreibungen der dazugehörigen Verträge wie auch im sich kontinuierlich anpassenden Finanzvolumen niederschlagen. Seit dem 6. Mai 2025 wurden keine Aufgaben an Projektträger verlagert, die vorher durch das Ministerium selbst wahrgenommen wurden. Eine zentrale Erfassung der Aufgaben weiterer externer Dienstleister erfolgt nicht. Das BMFTR hat keine nachgeordneten Behörden. Aufgaben von abgebauten Dienstposten werden nicht durch Projektträger und Projektbegleiter ersetzt. 23. Welches Gesamtvolumen veranschlagt das BMFTR für die zum 1. Januar 2027 ausgeschriebene Rahmenvereinbarung für Öffentlichkeitsarbeit über die maximale Laufzeit von vier Jahren, und wie begründet die Bundesregierung das „erhöhte Gesamtvolumen“ gegenüber den bis zum 30. Juni 2026 abgerufenen rund 18 Mio. Euro, obwohl die Zuständigkeit für Bildung das Bundesministerium verlassen hat und zugleich Stellen und Mittel eingespart werden müssen? 24. Wie hoch waren die Ausgaben des BMFTR für Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, Veranstaltungen und externe Kommunikationsdienstleister seit dem 6. Mai 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Titel und Auftragnehmer aufschlüsseln), welche Ausgaben sind für 2027 geplant, und welchen Beitrag leistet dieser Bereich zu den globalen Minderausgaben? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Für die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung wurde innerhalb des BMFTR eine Bedarfsabfrage nach Einheitsleistungen und Stundensätzen durchgeführt. Bei dieser Bedarfsabfrage wurden auch die Referate berücksichtigt, die im Zuge der Neuorganisation im Jahr 2025 dem BMFTR aus anderen Ressorts zugeordnet wurden. Bei der Ausschreibung wurde kein erwartetes Auftragsvolumen für die Rahmenvereinbarung genannt, um die Preisbildung durch die Angebote der Bieter offen zu halten. Zwischenzeitlich sind zu dieser Rahmenvereinbarung Angebote eingegangen und werden geprüft. Eine Nennung der eingegangenen Angebotswerte dem gesetzlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs nach § 97 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen widerspricht. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/8184 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen