Schriftliche Frage 19 von Enrico Komning (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete gesetzgeberische oder konzeptionelle Initiativen zur Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Ostdeutsch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 19 von Enrico Komning (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete gesetzgeberische oder konzeptionelle Initiativen zur Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Ostdeutsch…
Frage 19 (Enrico Komning, AfD):
Plant die Bundesregierung konkrete gesetzgeberische oder konzeptionelle Initiativen zur Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Ostdeutschland, und wenn ja, welche spezifischen steuer-, verwaltungs- oder arbeitsrechtlichen Ausnahmeregelungen werden hierzu derzeit innerhalb der Bundesregierung oder durch beauftragte Machbarkeitsstudien geprüft (www.mz.de/mitteldeutsc hland/wirtschaft/kanzler-merz-fur-funf-sonderwirt schaftszonen-im-osten-so-konnte-es-aussehen-43 13893)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 5. Oktober 2026:
Für die Bundesregierung hat die Unterstützung wirtschaftlich schwächerer Regionen in Deutschland einen hohen Stellenwert. Sie leitet sich aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag ab, gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Damit verbunden sind die Ziele, allen Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Chancen und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und eine ausgewogene räumliche Entwicklung zu fördern. Diese Ausrichtung spiegelt sich etwa in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wider, mit der Bund und Länder die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Anpassung an den Strukturwandel stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beitragen. Die ostdeutschen Bundesländer sind in Gänze Teil des GRW-Fördergebiets. Darüber hinaus werden die beiden ostdeutschen Braunkohlereviere, das Mitteldeutsche und Lausitzer Revier bis zum sog. Kohleausstieg 2038 mit Bundesmitteln von rund 25 Mrd. Euro nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) bei der Strukturstärkung unterstützt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen u. a, des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS), die gerade in Ostdeutschland eine sehr hohe Inanspruchnahme verzeichnen, wie z. B. das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und fortentwickelt. In diesem Zusammenhang wird in der Bundesregierung regelmäßig geprüft, ob weitere ergänzende Maßnahmen ergriffen werden sollten.
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