Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/5741)
Text
Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/5741)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6234
21. Wahlperiode 02.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5741 –
Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den
Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und
Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der
Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat im Zuge der Vorbereitungen für den
nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) neue Steuerungsinstrumente
vorgeschlagen, darunter sogenannte Nationale und Regionale Partnerschaftspläne
(NRPP). Diese sollen bisher eigenständige Programme bündeln, und die
Gelder würden nach nationalen Prioritäten künftig durch die nationale Ebene statt
lokal vergeben.
Diese Vorschläge stoßen insbesondere in Deutschland auf breite Kritik, u. a.
wegen der Eingriffe in die föderale Struktur, des Verlustes regionaler und
kommunaler Expertise, der Benachteiligung strukturschwächerer Regionen
und Bundesländer sowie eines erhöhten und zusätzlichen
Verwaltungsaufwands auf Bundesebene.
So lehnt der Bundesrat die NRPP als Planungsinstrument ab, weil er vorsieht,
„dass jeder Mitgliedstaat unabhängig von Größe und Verfasstheit genau einen
Plan vorlegen muss, der der Zentralebene weitreichende
Gestaltungsspielräume und Umsetzungsverantwortung gibt“ (Beschluss,
Bundesratsdrucksache 333/25 vom 21. November 2025, www.efre-bayern.de/fileadmin/user_u
pload/efre/Aktuelles/BR_21.11.2025/0333-25B.pdf).
Der Bundesrat ist besorgt, dass insbesondere die Kohäsionspolitik für 2028 bis
2034 künftig zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission verhandelt
wird – und nicht mehr direkt mit den Regionen. In Deutschland würden dann
die Bundesregierung und die Europäische Kommission entscheiden, während
die Einbindung der Länder von der nationalen Ebene abhängt und auch die
Mittel dort festgelegt werden.
Ebenso begleitet die Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der ostdeutschen Länder (Ministerpräsidentenkonferenz Ost
[MPK-Ost]) die Reformpläne der Europäischen Kommission und deren
nationale Umsetzung kritisch, zuletzt mit dem Beschluss zur Einrichtung einer Ar-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
beitsgruppe Mehrjähriger Finanzrahmen der MPK-Ost am 25. und 26. März
2026.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union 2028-2034
wird in geopolitisch angespannten Zeiten entscheidend für die künftige
Handlungsfähigkeit der EU sein. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem
Hintergrund in den laufenden Verhandlungen den Modernisierungsansatz der
Kommission mit dem Ziel, einen schlagkräftigen, vereinfachten und effizienten
MFR zu schaffen, der einen starken Fokus auf die gemeinsamen europäischen
Prioritäten Wettbewerbsfähigkeit sowie Sicherheit und Verteidigung legt. Die
vorgeschlagenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPPs) sind
aus Sicht der Bundesregierung ein zentrales Element dieser
Modernisierungsbemühungen: Durch einheitliche Verfahren und weniger Fördertöpfe reduzieren
sie Überlappungen, schaffen Synergien und tragen damit mittel- bis langfristig
zu einem unbürokratischeren und effizienteren Haushalt bei. Zudem
ermöglichen sie mehr Flexibilität und damit eine schnellere und zielgerichtetere
Reaktion auf neue Herausforderungen im künftigen MFR.
Zugleich ist es der Bundesregierung ein Kernanliegen, dass die Umsetzung der
neuen NRPP-Struktur auch in föderalen Systemen wie dem Deutschlands
effektiv und rechtssicher gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund setzt sich die
Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen mit Nachdruck dafür ein, eine
zentrale Rolle der Regionen in den einschlägigen Verordnungstexten zu
verankern. Sie sollen nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin eigenständig
für die Erstellung, Umsetzung und Prüfung ihres jeweiligen regionalen Kapitels
des deutschen NRPP verantwortlich sein. Entlang der Protokollerklärung der
Bundesregierung bei der Sitzung der Regierungschefinnen und -chefs von
Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025, die die Position der
Bundesregierung in den Verhandlungen leitet, sind hierbei insbesondere eine
ebenengerechte Verknüpfung von Reformen und Investitionen sowie die Möglichkeit direkter
und bilateraler Verhandlungen der Regionen mit der Kommission zentrale
Ziele.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Bundesländer, dass die
vorgeschlagenen NRPP der Europäischen Kommission der föderalen
Struktur der Bundesrepublik Deutschland widersprechen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Interessen der
Länder im weiteren Verhandlungsprozess auf EU-Ebene zu
berücksichtigen?
Um eine geeinte deutsche Position vertreten und die Interessen der Länder mit
Nachdruck in die Verhandlungen einbringen zu können, befindet sich die
Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen in
einem engen und substanziellen Austausch mit den Ländern. Die formellen und
informellen Abstimmungsformate umfassen auf politischer Ebene Gespräche
von Mitgliedern der Bundesregierung mit den Regierungen der Länder sowie
die Teilnahme an Sitzungen des Bundesrats, an Ministerpräsidenten- und
Europaministerkonferenzen. Auf Arbeitsebene stimmt sich die Bundesregierung im
Rahmen der monatlich tagenden Bund-Länder-AG unter Federführung des
Auswärtigen Amts (AA), in zahlreichen Bund-Länder-Gremien der
verschiedenen Ressorts, in bilateralen Gesprächen mit Ländervertretern sowie in
Austauschformaten unter Beteiligung der Ständigen Vertretung Deutschlands bei
der EU in Brüssel ab. Die Bundesregierung ist an einem fortgesetzten engen
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder interessiert, um
sicherzustellen, dass die Verordnungstexte die Besonderheiten des deutschen
föderalen Systems angemessen berücksichtigen.
3. Welche Vorschläge der Länder sind der Bundesregierung zur Umsetzung
eines NRPP in Deutschland und einer zugehörigen neuen
Verwaltungsstruktur bekannt, und welche Gesprächsformate gibt es dazu?
Für die Abstimmung mit den Ländern hat die Bundesregierung eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe zum NRPP in Deutschland (DNRPP) unter Leitung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingerichtet, die im März
und im April 2026 auf unterschiedlichen Ebenen getagt hat, wobei das BMWE
als Klammer die koordinierende Federführung für die Aufstellung des DNRPP
übernimmt.
Die für die regionalen und sektoralen Kapitel des DNRPP zuständigen Bundes-
und Länderressorts haben zudem teilweise bereits eigenverantwortlich die
Arbeiten an den Kapiteln in ihrem Politikbereich begonnen, um die
Voraussetzungen für eine fristgerechte Einreichung des DNRPP zu schaffen.
4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Aufwuchs von Bürokratie auf
Bundesebene im Zuge der Umsetzung der NRPP zu vermeiden oder zu
begrenzen?
Die Bundesregierung und die Länder sind sich darüber einig, dass mit den
NRPP ein spürbarer Bürokratieabbau und eine Verwaltungsvereinfachung
einhergehen muss. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat bei der Sitzung der
Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 4. Dezember 2025
zugesichert, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf
europäischer Ebene für die Verankerung dieses Bürokratieabbaus einsetzen wird.
Dementsprechend tritt die Bundesregierung fortwährend dafür ein, dass
konkrete bürokratische Hürden im Rechtstext zu den NRPP abgebaut werden.
5. Welche Kosten können nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
Einführung der neuen Verwaltungsebene der NRPP entstehen?
Die Aufstellung und Umsetzung des DNRPP sind Aufgaben in der
Gesamtverantwortung der Bundesregierung und der deutschen Länder. Die
Bundesregierung wird das weitere Vorgehen auf deutscher Seite und die künftige
Verhandlungsstruktur zum deutschen und nationalen Partnerschaftsplan adressieren und
dies mit den Ländern im Rahmen der Bund-Länder-AG DNRPP besprechen.
Übergeordnete Aspekte des NRPP betreffen v. a. die Umsetzung horizontaler
Aufgaben wie Ziele und Grundstruktur des DNRPP, den grundsätzlichen
Aufbau von Paketen aus Reformen und Investitionen, die Mittelverteilung, die
Umstellung auf die leistungsbasierte Abrechnung sowie Monitoring und
Wirkungskontrolle. Die betroffenen Bundesressorts beabsichtigen, sich dazu in einer
interministeriellen Arbeitsgruppe abzustimmen. Vor diesem Hintergrund ist der
Bundesregierung eine Einschätzung etwaiger zusätzlicher Kosten durch das
neue Umsetzungssystem gegenwärtig nicht möglich.
6. Gibt es durch die Bundesregierung beauftragte Gutachten oder
Beratungsprozesse zur Umsetzung der NRPP, und wenn ja, wer ist damit zu
welchen Kosten beauftragt?
Für den Bereich der Kohäsionspolitik sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) hat die Bundesregierung keinen Gutachten- oder Beratungsauftrag zur
Umsetzung des NRPP vergeben.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
fördert im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und
Regionale Wertschöpfung ein Projekt seiner nachgeordneten wissenschaftlichen
Einrichtung, des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen, zu
möglichen Auswirkungen der Reformen des Rechtsrahmens auf die Ländliche
Entwicklung sowie auf die Agrar- und Umweltförderung. Das Projekt ist
sowohl auf die Begleitung der laufenden Prozesse auf EU-Ebene als auch auf die
Beratung zur Vorbereitung der nationalen Umsetzung ausgerichtet. Es läuft seit
dem 1. Mai 2026 bis zum 28. Februar 2027. Die Fördersumme beträgt
170 003,50 Euro.
7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die
Bundesländer auch nach einer möglichen Reform der EU-Förderstrukturen
angemessen und frühzeitig an der Planung und Umsetzung beteiligt werden
und damit u. a. dem Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni 2025 zur
Beteiligung der Regionen gerecht zu werden?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
In der Bund-Länder-AG DNRPP im April 2026 haben sich Bund und Länder
auf die Arbeitsstrukturen und die Abstimmungsprozesse der Arbeitsgruppe
verständigt. Darüber hinaus hat es bereits eine erste Aussprache zu den Zielen und
der Grundstruktur des DNRPP, Bürokratieabbau und
Verwaltungsvereinfachung sowie der weiteren Arbeitsplanung der Bund-Länder-AG gegeben.
8. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den
Begleitausschüssen in den Bundesländern im Rahmen der geplanten Reformen
zukommen?
9. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den
Begleitausschüssen für Bundesprogramme im Rahmen der geplanten Reformen
zukommen?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung bekennt sich zum Partnerschaftsprinzip als einem
wichtigen Strukturprinzip der Kohäsionspolitik sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik
und fordert dieses in den Verhandlungen zur kommenden Förderperiode aktiv
ein. Die Begleitausschüsse sowohl in den Ländern als auch für die
Bundesprogramme sind ein wesentliches Element zur Umsetzung des
Partnerschaftsprinzips und setzen sich in einem öffentlichen Verfahren auf Grundlage objektiver
und transparenter Kriterien zusammen. Die Beteiligung soll dazu beitragen,
fachliche Expertise und Praxiserfahrungen systematisch einzubinden,
bestehende Bedarfe und Herausforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln,
neue Herausforderungen und Prioritäten für die Förderperiode 2028–2034 zu
identifizieren, sowie fachliche Beiträge für die weitere Ausgestaltung zu
generieren. Es ist auch künftig vorgesehen, dass die Begleitausschüsse die
Fortschritte bei der Umsetzung des jeweiligen Kapitels, insbesondere die
Fortschritte bei der Durchführung sowie Zusammenfassung von Bewertungen und
etwaigen Folgemaßnahmen, überwachen. Die Beteiligung erfolgt
arbeitsbezogen und ergebnisorientiert. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass auch
künftig die Einbeziehung aller Akteure wie den Wirtschafts- und Sozialpartnern
in Begleitausschüssen vorgesehen ist. Entsprechend der Zuständigkeit für die
jeweiligen regionalen Kapitel werden auch die Begleitausschüsse in den
Ländern weiter bestehen können.
10. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für
Veränderungen der NRPP-Vorschläge ein, und wenn ja, in welchen konkreten
Punkten?
Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend für Veränderungen in der NRPP-
Verordnung ein, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung in einem
föderalen Staat. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten
Reformen auf die Kohäsionspolitik, die Förderung strukturschwächerer
Regionen und Bundesländer und die Förderung gleichwertiger
Lebensbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
Der Bundeskanzler Friedrich Merz und die Regierungschefinnen und -chefs der
Länder haben am 18. Juni 2025 in einem gemeinsamen Beschluss
hervorgehoben, dass die „Kohäsionspolitik ein zentrales Instrument zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, nachhaltiger Entwicklung, Verantwortung
für die ländlichen Räume, von Beschäftigung, Bildung und Inklusion und
gleichmäßiger Entwicklung aller europäischen Regionen ist. Die
Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach Raumstrukturen, ihrer strukturellen
Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf muss erhalten bleiben.
Insbesondere strukturschwache und von der Transformation betroffene
Regionen sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und
Beschäftigung unterstützt werden.“
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten
Bündelung bisheriger EU-Förderinstrumente im Rahmen eines
einheitlichen Fonds?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesprogramme im
Kontext von EU-Förderungen regional ausgewogen und bedarfsgerecht
wirken?
Im Rahmen der Erstellung des zukünftigen NRPP werden Bund und Länder im
Rahmen der vorgesehenen Konsultationsprozesse und Kohärenzabstimmungen
– wie bei der bisherigen EU-Förderung auch – zur Festlegung der konkreten
Fördermaßnahmen in den jeweiligen regionalen und nationalen Kapiteln des
NRPP sowohl länderspezifische als auch bedarfsorientierte Belange
berücksichtigen. Zudem sollen Maßnahmen, die zu einer Doppelförderung von Bund
und Ländern führen, vermieden werden. In dem obigen Zusammenhang sollen
die Maßnahmen des Bundes auch weiterhin einen sowohl flächendeckenden als
auch nachfrageorientierten Ansatz für Gesamtdeutschland verfolgen und die
Maßnahmen der Länder regionalspezifischere Herausforderungen adressieren.
Ziel ist es, dass die zukünftigen NRPP-Fördermaßnahmen des Bundes und der
Länder im Sinne einer kohärenten Gesamtstrategie sowohl die im Rahmen des
europäischen Semesters und von EU-Strategien identifizierten generellen
Herausforderung als auch regionalspezifische Belange der Länder
berücksichtigen.
14. Welche Rolle spielen die konkreten Bedarfe und Potenziale der
Bundesländer bei der Ausgestaltung von Programmen mit Exzellenz- oder
Wettbewerbscharakter?
Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Mittel des Europäischen
Wettbewerbsfonds im zukünftigen MFR in offenen und wettbewerblichen Verfahren
ausgeschrieben werden. Dies betrifft unter anderem das künftige
Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe und den geplanten Europäischen
Wettbewerbsfähigkeitsfonds. Die Programme des Europäischen Wettbewerbsfonds
dienen den übergeordneten Zielen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit,
Resilienz und Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Angesichts der angespannten
Situation der öffentlichen Haushalte, die auch den MFR betrifft, ist es nach
Ansicht der Bundesregierung unumgänglich, dass nur die besten Projekte mit dem
größten erwarteten Beitrag für die genannten und weitere in den jeweiligen
Programmen definierte Ziele gefördert werden. Die Programme sind
thematisch breit aufgestellt, sodass sich für Antragsteller aus allen deutschen
Bundesländern zahlreiche Möglichkeiten ergeben werden, sich auf entsprechende
Ausschreibungen zu bewerben. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der
Zugang zu den künftigen EU-Förderprogrammen einfach ausgestaltet ist,
sodass z. B. auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups bei der
Bewerbung um Fördermittel nicht benachteiligt werden. Überdies setzt sich die
Bundesregierung für entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote
ein, die besonders auf kleinere Organisationen mit wenig Erfahrung mit
europäischen Förderprogrammen abzielen.
15. Gibt es Pläne, spezifische Förderlinien für strukturschwache Regionen
auszubauen?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Die Ausgestaltung der
regionalpolitisch orientierten Programme in Deutschland erfolgt in Fortführung der
bisherigen Rollenverteilung, d. h. mit einer zentralen Rolle der Länder für die
Ausarbeitung und Umsetzung der regionalen Kapitel und Auswahl der Projekte
vor Ort. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind der Bundesregierung keine
Einzelheiten zu möglichen Förderlinien der Länder für die neue Förderperiode 2028
bis 2034 bekannt.
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, den erwarteten Mittelabfall
insbesondere in strukturschwachen Regionen und bisherigen
Übergangsregionen, beispielsweise durch den Wegfall des Just Transition Funds, durch
nationale Programme zu kompensieren?
Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse ist es das ressortübergreifende Ziel
der Bundesregierung strukturschwache Regionen in Deutschland zu fördern
und bestehende Standortnachteile auszugleichen. Das Gesamtdeutsche
Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) bündelt die Förderprogramme
des Bundes sowie des Bundes und der Länder unter einem gemeinsamen Dach
und verfügt über ein jährliches Mittelvolumen von 4 bis 5 Mrd. Euro. Auch
darüber hinaus trägt die Politik der Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen
zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei. Einen umfassenden
Überblick über alle entsprechenden Maßnahmen bietet der 2024 veröffentlichte
Gleichwertigkeitsbericht (Kapitel V).
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das regionalpolitische Leitinstrument in
Deutschland und Teil des GFS. Im Rahmen der GRW förderfähig sind Investitionen der
gewerblichen Wirtschaft, Errichtung und Erweiterung kommunaler
wirtschaftsnaher Infrastruktur, Maßnahmen im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge
sowie bestimmte nicht-investive Maßnahmen (z. B. regionale
Entwicklungskonzepte; Stärkung regionaler Vernetzung). Die Finanzierung der Maßnahmen
erfolgt je zur Hälfte durch den Bund und das jeweilige Land. Die Durchführung
der GRW-Förderung ist entsprechend des Subsidiaritätsprinzips Aufgabe der
Länder. Für die neue Förderperiode ab 2028 wird eine Neuabgrenzung des
GRW-Fördergebiets erfolgen. Diese Neuabgrenzung wird ebenso wie die
künftige Verteilung der GRW-Fördermittel zwischen Bund und Ländern abgestimmt
werden.
Im Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
unterstützen Bund und Länder ländliche Regionen mit der Förderung investiver
und nicht investiver Maßnahmen. Das allgemeine Ziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und
lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen wurde mit
Wirkung ab 2020 in die Fördergrundsätze der GAK-ILE aufgenommen.
Öffentliche Zuwendungsempfänger in finanzschwachen Kommunen können von
einem um bis zu 20 Prozentpunkte höheren Fördersatz profitieren. Diese
Möglichkeit ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Die Länder, die für die
Umsetzung zuständig sind, haben damit die Möglichkeit, bei den Maßnahmen der
integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAK den
Eigenmittelanteil der finanzschwachen Kommunen bis auf zehn Prozent herabzusenken.
Der Just Transition Fund unterstützt aktuell in Deutschland die Transformation
der Braunkohleregionen. Damit ergänzt er das Investitionsgesetz
Kohleregionen, mit dem die Bundesregierung den Strukturwandel in den
Braunkohlregionen bis 2038 mit bis zu 40 Mrd. Euro unterstützt und das damit auf einen
deutlich längeren Zeitraum angelegt ist als der Just Transition Fund. In der
Förderperiode 2028 bis 2034 bleibt die Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft
in ehemaligen Kohleregionen möglich. Darüber hinaus unterstützt der Bund
weiter insbesondere über das Investitionsgesetz Kohleregionen.
17. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
vorgeschlagenen Absenkung der Kofinanzierungssätze für kohäsionspolitische
Programme vor dem Hintergrund der zunehmenden Finanzierungsnot
deutscher Kommunen?
Die Höhe der Kofinanzierungssätze ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Das Mandat für die Verhandlungen zur
Höhe der Kofinanzierungssätze obliegt der übergeordneten Ad-hoc-
Ratsarbeitsgruppe „Mehrjähriger Finanzrahmen“ (AHWP MFR) und wird im Rahmen der
sogenannten Verhandlungsbox beim Europäischen Rat zwischen den Staats-
und Regierungschefinnen und -chefs geeint.
18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im
Rahmen der Konditionalität von Fördermitteln und Exzellenzinitiativen eine
Benachteiligung strukturschwächerer Bundesländer und Regionen zu
verhindern?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere
Berücksichtigung des Kohäsionsziels im EU-Haushalt ein?
Aus Sicht der Bundesregierung steht der nächste MFR im Zeichen der
historischen Herausforderungen für Europa und dem Anspruch an eine geopolitisch
handlungsfähige Union. Daher begrüßt die Bundesregierung den
grundsätzlichen Reformansatz der Europäischen Kommission für eine Modernisierung des
MFR. Dies gilt insbesondere auch für die stärkere Ausrichtung des MFR auf
neue Prioritäten wie Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Verteidigung sowie
die Bündelung u. a. der Kohäsions- und Agrarpolitik in NRPPs.
Hervorzuheben ist aus Sicht der Bundesregierung, dass die Kohäsionspolitik
mit dem Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts
sowie der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nach dem Vorschlag der
Europäischen Kommission eine zentrale Säule des solidarischen Europas bleibt. Die
nachhaltige Entwicklung in den Regionen ist der Bundesregierung ein
besonderes Anliegen. Weniger entwickelten, besonders vom Strukturwandel
betroffenen und ländlichen Regionen soll geholfen werden ihren Rückstand
aufzuholen. Alle Regionen in Europa können weiterhin eine Förderung erhalten. Durch
die von der EU im Rahmen des NRPP geförderten Projekte bleibt Europa für
die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor Ort sichtbar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Par (Antwort)