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Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/5741)

dip / drucksache 02.06.2026 · WP 21 · 21/6234 · Antwort · Original ↗

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Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/5741) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6234 21. Wahlperiode 02.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5741 – Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat im Zuge der Vorbereitungen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) neue Steuerungsinstrumente vorgeschlagen, darunter sogenannte Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP). Diese sollen bisher eigenständige Programme bündeln, und die Gelder würden nach nationalen Prioritäten künftig durch die nationale Ebene statt lokal vergeben. Diese Vorschläge stoßen insbesondere in Deutschland auf breite Kritik, u. a. wegen der Eingriffe in die föderale Struktur, des Verlustes regionaler und kommunaler Expertise, der Benachteiligung strukturschwächerer Regionen und Bundesländer sowie eines erhöhten und zusätzlichen Verwaltungsaufwands auf Bundesebene. So lehnt der Bundesrat die NRPP als Planungsinstrument ab, weil er vorsieht, „dass jeder Mitgliedstaat unabhängig von Größe und Verfasstheit genau einen Plan vorlegen muss, der der Zentralebene weitreichende Gestaltungsspielräume und Umsetzungsverantwortung gibt“ (Beschluss, Bundesratsdrucksache 333/25 vom 21. November 2025, www.efre-bayern.de/fileadmin/user_u pload/efre/Aktuelles/BR_21.11.2025/0333-25B.pdf). Der Bundesrat ist besorgt, dass insbesondere die Kohäsionspolitik für 2028 bis 2034 künftig zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission verhandelt wird – und nicht mehr direkt mit den Regionen. In Deutschland würden dann die Bundesregierung und die Europäische Kommission entscheiden, während die Einbindung der Länder von der nationalen Ebene abhängt und auch die Mittel dort festgelegt werden. Ebenso begleitet die Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder (Ministerpräsidentenkonferenz Ost [MPK-Ost]) die Reformpläne der Europäischen Kommission und deren nationale Umsetzung kritisch, zuletzt mit dem Beschluss zur Einrichtung einer Ar- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. beitsgruppe Mehrjähriger Finanzrahmen der MPK-Ost am 25. und 26. März 2026. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union 2028-2034 wird in geopolitisch angespannten Zeiten entscheidend für die künftige Handlungsfähigkeit der EU sein. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund in den laufenden Verhandlungen den Modernisierungsansatz der Kommission mit dem Ziel, einen schlagkräftigen, vereinfachten und effizienten MFR zu schaffen, der einen starken Fokus auf die gemeinsamen europäischen Prioritäten Wettbewerbsfähigkeit sowie Sicherheit und Verteidigung legt. Die vorgeschlagenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPPs) sind aus Sicht der Bundesregierung ein zentrales Element dieser Modernisierungsbemühungen: Durch einheitliche Verfahren und weniger Fördertöpfe reduzieren sie Überlappungen, schaffen Synergien und tragen damit mittel- bis langfristig zu einem unbürokratischeren und effizienteren Haushalt bei. Zudem ermöglichen sie mehr Flexibilität und damit eine schnellere und zielgerichtetere Reaktion auf neue Herausforderungen im künftigen MFR. Zugleich ist es der Bundesregierung ein Kernanliegen, dass die Umsetzung der neuen NRPP-Struktur auch in föderalen Systemen wie dem Deutschlands effektiv und rechtssicher gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen mit Nachdruck dafür ein, eine zentrale Rolle der Regionen in den einschlägigen Verordnungstexten zu verankern. Sie sollen nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin eigenständig für die Erstellung, Umsetzung und Prüfung ihres jeweiligen regionalen Kapitels des deutschen NRPP verantwortlich sein. Entlang der Protokollerklärung der Bundesregierung bei der Sitzung der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025, die die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen leitet, sind hierbei insbesondere eine ebenengerechte Verknüpfung von Reformen und Investitionen sowie die Möglichkeit direkter und bilateraler Verhandlungen der Regionen mit der Kommission zentrale Ziele.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Bundesländer, dass die vorgeschlagenen NRPP der Europäischen Kommission der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland widersprechen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Interessen der Länder im weiteren Verhandlungsprozess auf EU-Ebene zu berücksichtigen? Um eine geeinte deutsche Position vertreten und die Interessen der Länder mit Nachdruck in die Verhandlungen einbringen zu können, befindet sich die Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen in einem engen und substanziellen Austausch mit den Ländern. Die formellen und informellen Abstimmungsformate umfassen auf politischer Ebene Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit den Regierungen der Länder sowie die Teilnahme an Sitzungen des Bundesrats, an Ministerpräsidenten- und Europaministerkonferenzen. Auf Arbeitsebene stimmt sich die Bundesregierung im Rahmen der monatlich tagenden Bund-Länder-AG unter Federführung des Auswärtigen Amts (AA), in zahlreichen Bund-Länder-Gremien der verschiedenen Ressorts, in bilateralen Gesprächen mit Ländervertretern sowie in Austauschformaten unter Beteiligung der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel ab. Die Bundesregierung ist an einem fortgesetzten engen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder interessiert, um sicherzustellen, dass die Verordnungstexte die Besonderheiten des deutschen föderalen Systems angemessen berücksichtigen.  3. Welche Vorschläge der Länder sind der Bundesregierung zur Umsetzung eines NRPP in Deutschland und einer zugehörigen neuen Verwaltungsstruktur bekannt, und welche Gesprächsformate gibt es dazu? Für die Abstimmung mit den Ländern hat die Bundesregierung eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe zum NRPP in Deutschland (DNRPP) unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingerichtet, die im März und im April 2026 auf unterschiedlichen Ebenen getagt hat, wobei das BMWE als Klammer die koordinierende Federführung für die Aufstellung des DNRPP übernimmt. Die für die regionalen und sektoralen Kapitel des DNRPP zuständigen Bundes- und Länderressorts haben zudem teilweise bereits eigenverantwortlich die Arbeiten an den Kapiteln in ihrem Politikbereich begonnen, um die Voraussetzungen für eine fristgerechte Einreichung des DNRPP zu schaffen.  4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Aufwuchs von Bürokratie auf Bundesebene im Zuge der Umsetzung der NRPP zu vermeiden oder zu begrenzen? Die Bundesregierung und die Länder sind sich darüber einig, dass mit den NRPP ein spürbarer Bürokratieabbau und eine Verwaltungsvereinfachung einhergehen muss. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat bei der Sitzung der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 4. Dezember 2025 zugesichert, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischer Ebene für die Verankerung dieses Bürokratieabbaus einsetzen wird. Dementsprechend tritt die Bundesregierung fortwährend dafür ein, dass konkrete bürokratische Hürden im Rechtstext zu den NRPP abgebaut werden.  5. Welche Kosten können nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung der neuen Verwaltungsebene der NRPP entstehen? Die Aufstellung und Umsetzung des DNRPP sind Aufgaben in der Gesamtverantwortung der Bundesregierung und der deutschen Länder. Die Bundesregierung wird das weitere Vorgehen auf deutscher Seite und die künftige Verhandlungsstruktur zum deutschen und nationalen Partnerschaftsplan adressieren und dies mit den Ländern im Rahmen der Bund-Länder-AG DNRPP besprechen. Übergeordnete Aspekte des NRPP betreffen v. a. die Umsetzung horizontaler Aufgaben wie Ziele und Grundstruktur des DNRPP, den grundsätzlichen Aufbau von Paketen aus Reformen und Investitionen, die Mittelverteilung, die Umstellung auf die leistungsbasierte Abrechnung sowie Monitoring und Wirkungskontrolle. Die betroffenen Bundesressorts beabsichtigen, sich dazu in einer interministeriellen Arbeitsgruppe abzustimmen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung eine Einschätzung etwaiger zusätzlicher Kosten durch das neue Umsetzungssystem gegenwärtig nicht möglich.  6. Gibt es durch die Bundesregierung beauftragte Gutachten oder Beratungsprozesse zur Umsetzung der NRPP, und wenn ja, wer ist damit zu welchen Kosten beauftragt? Für den Bereich der Kohäsionspolitik sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Bundesregierung keinen Gutachten- oder Beratungsauftrag zur Umsetzung des NRPP vergeben. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung ein Projekt seiner nachgeordneten wissenschaftlichen Einrichtung, des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen, zu möglichen Auswirkungen der Reformen des Rechtsrahmens auf die Ländliche Entwicklung sowie auf die Agrar- und Umweltförderung. Das Projekt ist sowohl auf die Begleitung der laufenden Prozesse auf EU-Ebene als auch auf die Beratung zur Vorbereitung der nationalen Umsetzung ausgerichtet. Es läuft seit dem 1. Mai 2026 bis zum 28. Februar 2027. Die Fördersumme beträgt 170 003,50 Euro.  7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Bundesländer auch nach einer möglichen Reform der EU-Förderstrukturen angemessen und frühzeitig an der Planung und Umsetzung beteiligt werden und damit u. a. dem Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni 2025 zur Beteiligung der Regionen gerecht zu werden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. In der Bund-Länder-AG DNRPP im April 2026 haben sich Bund und Länder auf die Arbeitsstrukturen und die Abstimmungsprozesse der Arbeitsgruppe verständigt. Darüber hinaus hat es bereits eine erste Aussprache zu den Zielen und der Grundstruktur des DNRPP, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung sowie der weiteren Arbeitsplanung der Bund-Länder-AG gegeben.  8. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den Begleitausschüssen in den Bundesländern im Rahmen der geplanten Reformen zukommen?  9. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den Begleitausschüssen für Bundesprogramme im Rahmen der geplanten Reformen zukommen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung bekennt sich zum Partnerschaftsprinzip als einem wichtigen Strukturprinzip der Kohäsionspolitik sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik und fordert dieses in den Verhandlungen zur kommenden Förderperiode aktiv ein. Die Begleitausschüsse sowohl in den Ländern als auch für die Bundesprogramme sind ein wesentliches Element zur Umsetzung des Partnerschaftsprinzips und setzen sich in einem öffentlichen Verfahren auf Grundlage objektiver und transparenter Kriterien zusammen. Die Beteiligung soll dazu beitragen, fachliche Expertise und Praxiserfahrungen systematisch einzubinden, bestehende Bedarfe und Herausforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln, neue Herausforderungen und Prioritäten für die Förderperiode 2028–2034 zu identifizieren, sowie fachliche Beiträge für die weitere Ausgestaltung zu generieren. Es ist auch künftig vorgesehen, dass die Begleitausschüsse die Fortschritte bei der Umsetzung des jeweiligen Kapitels, insbesondere die Fortschritte bei der Durchführung sowie Zusammenfassung von Bewertungen und etwaigen Folgemaßnahmen, überwachen. Die Beteiligung erfolgt arbeitsbezogen und ergebnisorientiert. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass auch künftig die Einbeziehung aller Akteure wie den Wirtschafts- und Sozialpartnern in Begleitausschüssen vorgesehen ist. Entsprechend der Zuständigkeit für die jeweiligen regionalen Kapitel werden auch die Begleitausschüsse in den Ländern weiter bestehen können. 10. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für Veränderungen der NRPP-Vorschläge ein, und wenn ja, in welchen konkreten Punkten? Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend für Veränderungen in der NRPP- Verordnung ein, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung in einem föderalen Staat. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Reformen auf die Kohäsionspolitik, die Förderung strukturschwächerer Regionen und Bundesländer und die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundeskanzler Friedrich Merz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 18. Juni 2025 in einem gemeinsamen Beschluss hervorgehoben, dass die „Kohäsionspolitik ein zentrales Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, nachhaltiger Entwicklung, Verantwortung für die ländlichen Räume, von Beschäftigung, Bildung und Inklusion und gleichmäßiger Entwicklung aller europäischen Regionen ist. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach Raumstrukturen, ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf muss erhalten bleiben. Insbesondere strukturschwache und von der Transformation betroffene Regionen sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden.“ 12. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Bündelung bisheriger EU-Förderinstrumente im Rahmen eines einheitlichen Fonds? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesprogramme im Kontext von EU-Förderungen regional ausgewogen und bedarfsgerecht wirken? Im Rahmen der Erstellung des zukünftigen NRPP werden Bund und Länder im Rahmen der vorgesehenen Konsultationsprozesse und Kohärenzabstimmungen – wie bei der bisherigen EU-Förderung auch – zur Festlegung der konkreten Fördermaßnahmen in den jeweiligen regionalen und nationalen Kapiteln des NRPP sowohl länderspezifische als auch bedarfsorientierte Belange berücksichtigen. Zudem sollen Maßnahmen, die zu einer Doppelförderung von Bund und Ländern führen, vermieden werden. In dem obigen Zusammenhang sollen die Maßnahmen des Bundes auch weiterhin einen sowohl flächendeckenden als auch nachfrageorientierten Ansatz für Gesamtdeutschland verfolgen und die Maßnahmen der Länder regionalspezifischere Herausforderungen adressieren. Ziel ist es, dass die zukünftigen NRPP-Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder im Sinne einer kohärenten Gesamtstrategie sowohl die im Rahmen des europäischen Semesters und von EU-Strategien identifizierten generellen Herausforderung als auch regionalspezifische Belange der Länder berücksichtigen. 14. Welche Rolle spielen die konkreten Bedarfe und Potenziale der Bundesländer bei der Ausgestaltung von Programmen mit Exzellenz- oder Wettbewerbscharakter? Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Mittel des Europäischen Wettbewerbsfonds im zukünftigen MFR in offenen und wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden. Dies betrifft unter anderem das künftige Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe und den geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds. Die Programme des Europäischen Wettbewerbsfonds dienen den übergeordneten Zielen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Angesichts der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte, die auch den MFR betrifft, ist es nach Ansicht der Bundesregierung unumgänglich, dass nur die besten Projekte mit dem größten erwarteten Beitrag für die genannten und weitere in den jeweiligen Programmen definierte Ziele gefördert werden. Die Programme sind thematisch breit aufgestellt, sodass sich für Antragsteller aus allen deutschen Bundesländern zahlreiche Möglichkeiten ergeben werden, sich auf entsprechende Ausschreibungen zu bewerben. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Zugang zu den künftigen EU-Förderprogrammen einfach ausgestaltet ist, sodass z. B. auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups bei der Bewerbung um Fördermittel nicht benachteiligt werden. Überdies setzt sich die Bundesregierung für entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote ein, die besonders auf kleinere Organisationen mit wenig Erfahrung mit europäischen Förderprogrammen abzielen. 15. Gibt es Pläne, spezifische Förderlinien für strukturschwache Regionen auszubauen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Die Ausgestaltung der regionalpolitisch orientierten Programme in Deutschland erfolgt in Fortführung der bisherigen Rollenverteilung, d. h. mit einer zentralen Rolle der Länder für die Ausarbeitung und Umsetzung der regionalen Kapitel und Auswahl der Projekte vor Ort. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind der Bundesregierung keine Einzelheiten zu möglichen Förderlinien der Länder für die neue Förderperiode 2028 bis 2034 bekannt. 16. Inwiefern plant die Bundesregierung, den erwarteten Mittelabfall insbesondere in strukturschwachen Regionen und bisherigen Übergangsregionen, beispielsweise durch den Wegfall des Just Transition Funds, durch nationale Programme zu kompensieren? Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse ist es das ressortübergreifende Ziel der Bundesregierung strukturschwache Regionen in Deutschland zu fördern und bestehende Standortnachteile auszugleichen. Das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) bündelt die Förderprogramme des Bundes sowie des Bundes und der Länder unter einem gemeinsamen Dach und verfügt über ein jährliches Mittelvolumen von 4 bis 5 Mrd. Euro. Auch darüber hinaus trägt die Politik der Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei. Einen umfassenden Überblick über alle entsprechenden Maßnahmen bietet der 2024 veröffentlichte Gleichwertigkeitsbericht (Kapitel V). Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das regionalpolitische Leitinstrument in Deutschland und Teil des GFS. Im Rahmen der GRW förderfähig sind Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, Errichtung und Erweiterung kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur, Maßnahmen im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge sowie bestimmte nicht-investive Maßnahmen (z. B. regionale Entwicklungskonzepte; Stärkung regionaler Vernetzung). Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt je zur Hälfte durch den Bund und das jeweilige Land. Die Durchführung der GRW-Förderung ist entsprechend des Subsidiaritätsprinzips Aufgabe der Länder. Für die neue Förderperiode ab 2028 wird eine Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets erfolgen. Diese Neuabgrenzung wird ebenso wie die künftige Verteilung der GRW-Fördermittel zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Im Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unterstützen Bund und Länder ländliche Regionen mit der Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen. Das allgemeine Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen wurde mit Wirkung ab 2020 in die Fördergrundsätze der GAK-ILE aufgenommen. Öffentliche Zuwendungsempfänger in finanzschwachen Kommunen können von einem um bis zu 20 Prozentpunkte höheren Fördersatz profitieren. Diese Möglichkeit ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Die Länder, die für die Umsetzung zuständig sind, haben damit die Möglichkeit, bei den Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAK den Eigenmittelanteil der finanzschwachen Kommunen bis auf zehn Prozent herabzusenken. Der Just Transition Fund unterstützt aktuell in Deutschland die Transformation der Braunkohleregionen. Damit ergänzt er das Investitionsgesetz Kohleregionen, mit dem die Bundesregierung den Strukturwandel in den Braunkohlregionen bis 2038 mit bis zu 40 Mrd. Euro unterstützt und das damit auf einen deutlich längeren Zeitraum angelegt ist als der Just Transition Fund. In der Förderperiode 2028 bis 2034 bleibt die Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft in ehemaligen Kohleregionen möglich. Darüber hinaus unterstützt der Bund weiter insbesondere über das Investitionsgesetz Kohleregionen. 17. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der vorgeschlagenen Absenkung der Kofinanzierungssätze für kohäsionspolitische Programme vor dem Hintergrund der zunehmenden Finanzierungsnot deutscher Kommunen? Die Höhe der Kofinanzierungssätze ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Das Mandat für die Verhandlungen zur Höhe der Kofinanzierungssätze obliegt der übergeordneten Ad-hoc- Ratsarbeitsgruppe „Mehrjähriger Finanzrahmen“ (AHWP MFR) und wird im Rahmen der sogenannten Verhandlungsbox beim Europäischen Rat zwischen den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs geeint. 18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Rahmen der Konditionalität von Fördermitteln und Exzellenzinitiativen eine Benachteiligung strukturschwächerer Bundesländer und Regionen zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Berücksichtigung des Kohäsionsziels im EU-Haushalt ein? Aus Sicht der Bundesregierung steht der nächste MFR im Zeichen der historischen Herausforderungen für Europa und dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige Union. Daher begrüßt die Bundesregierung den grundsätzlichen Reformansatz der Europäischen Kommission für eine Modernisierung des MFR. Dies gilt insbesondere auch für die stärkere Ausrichtung des MFR auf neue Prioritäten wie Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Verteidigung sowie die Bündelung u. a. der Kohäsions- und Agrarpolitik in NRPPs. Hervorzuheben ist aus Sicht der Bundesregierung, dass die Kohäsionspolitik mit dem Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission eine zentrale Säule des solidarischen Europas bleibt. Die nachhaltige Entwicklung in den Regionen ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Weniger entwickelten, besonders vom Strukturwandel betroffenen und ländlichen Regionen soll geholfen werden ihren Rückstand aufzuholen. Alle Regionen in Europa können weiterhin eine Förderung erhalten. Durch die von der EU im Rahmen des NRPP geförderten Projekte bleibt Europa für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor Ort sichtbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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