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Schriftliche Frage 109 von Uwe Schulz (AfD): Welche haushalts- und wirtschaftspolitischen Instrumente hat die Bundesregierung zur gezielten Investitionsförderung für mittelständische un…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 109 von Uwe Schulz (AfD): Welche haushalts- und wirtschaftspolitischen Instrumente hat die Bundesregierung zur gezielten Investitionsförderung für mittelständische un… Frage 109 (Uwe Schulz, AfD): Welche haushalts- und wirtschaftspolitischen Instrumente hat die Bundesregierung zur gezielten Investitionsförderung für mittelständische und große Industriebetriebe seit 2025 in strukturschwachen Regionen bereitgestellt, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des angekündigten „Deutschlandfonds“ und die dort zugesicherten mindestens 10 Mrd. Euro Eigenmittel (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 4 und 5), und welche Rückmeldungen aus der Industrie, insbesondere aus den Bereichen Chemie, Maschinenbau und Automobilzulieferung, sind der Bundesregierung zur Effektivität und Zugänglichkeit dieser Instrumente bislang bekannt geworden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 9. Dezember 2025: Umfassende Unterstützung für ihre Investitionstätigkeit erhalten Unternehmen in strukturschwachen Regionen insbesondere im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), für die der Bund die Hälfte der Ausgaben trägt. Förderfähig sind insbesondere Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem von KMU, die Errichtung und Erweiterung kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur, Maßnahmen im Bereich regionale Daseinsvorsorge sowie nicht-investive Maßnahmen, wie z. B. regionale Entwicklungskonzepte. Die Durchführung der GRW-Förderung ist entsprechend des Subsidiaritätsprinzips Aufgabe der Länder. Im Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen entwickeln Bund und Länder die GRW regelmäßig weiter und verfolgen dabei auch das Ziel, diese möglichst effizient und bürokratiearm auszugestalten. Als regionalpolitisches Leitinstrument Deutschlands ist die GRW auch zentraler Bestandteil des 2020 eingerichteten „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS), welches vielfältige Unterstützungsmaßnahmen verschiedener Bundesministerien für strukturschwache Regionen bündelt (derzeit 16 Förderprogramme aus sieben Bundesministerien). Dazu zählen auch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie das Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO-KOM). Eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des Mittelstands spielen auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP- und KfW-Förderkreditprogramme (ERP: European Recovery Programme). Mit Mitteln aus dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP-Sondervermögen und den KfW- Eigenprogrammen bietet die KfW ein differenziertes Angebot an Förderkrediten mit günstigen Konditionen (Zinsverbilligungen, teilweise Haftungsfreistellungen) für alle Branchen an. In verschiedenen Programmen werden Investitions- und Betriebsmittelbedarfe für neugegründete und etablierte Unternehmen zur gezielten Investitionsförderung für mittelständische und große Industriebetriebe gedeckt. Hier ist insbesondere der ERP- Förderkredit KMU zu nennen. In dem Förderprogramm wird für Gründungen und junge Unternehmen in Regionalfördergebieten im Vergleich zu etablierten Unternehmen außerhalb der Regionalfördergebiete eine höhere Verbilligung eingesetzt, um insbesondere Gründungsvorhaben und Vorhaben in Regionalfördergebieten anzureizen. Mit der ERP- Wirtschaftsförderung werden über die KfW aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt. Mit diesem ausdifferenzierten Instrumentarium werden insbesondere Gründungen, Nachfolgen, Wachstum, Innovation und Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess zur Aufsetzung des Deutschlandfonds ist noch nicht abgeschlossen. Daher können zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.

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