Repräsentationslücke Ostdeutscher (Antwort zu Drs. 21/6502)
Text
Repräsentationslücke Ostdeutscher (Antwort zu Drs. 21/6502)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7188
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6502 –
Repräsentationslücke Ostdeutscher
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ostdeutsche machen knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands
aus. „Ostdeutsch“ wird hier entsprechend dem Bundeskonzept zur Steigerung
des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung
definiert, also nach Geburtsort Ostdeutschland (vgl. Bundeskonzept zur
Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der
Bundesverwaltung, S. 13). Gemäß Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG)
sollen bei obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in
angemessenem Verhältnis eingesetzt werden. Außerdem sollen die bei den übrigen
Bundesbehörden beschäftigten Personen in der Regel aus dem Land genommen
werden, in dem sie tätig sind. Seit der Wende sind Ostdeutsche jedoch in
Spitzenpositionen unterrepräsentiert.
Ist auch der Anteil ostdeutscher an den Spitzenpositionen bis 2024 auf
12,1 Prozent gestiegen, was offensichtlich immer noch eine Lücke beschreibt,
so zeigt der Blick ins Detail vielfache Verschlechterungen: In Wirtschaft,
Kultur, Sicherheit und der Zivilgesellschaft gibt es nahezu keine Veränderungen,
dafür teils Repräsentationsraten von 0 Prozent. Einzig die Bereiche
Verwaltung und Wissenschaft zeigen positive Tendenzen (vgl. 35 Jahre:
Aufgewachsen in Einheit?, S. 102 ff.).
Der aktuelle Deutschlandmonitor belegt, dass gefühlter Ausschluss von
politischen Entscheidungsprozessen und kultureller Repräsentation
gesellschaftliche Veränderungen „häufig als zusätzliche Bedrohung oder Belastung“
wahrnimmt (vgl. Deutschlandmonitor 2025, S. 95).
Zugleich ist wissenschaftlich belegt, dass die fortbestehende
Unterrepräsentanz junger Ostdeutscher in Führungspositionen immer noch Folge des
Elitentransfers von West nach Ost der 1990er-Jahre ist (vgl. www.uni-leipzig.de/
newsdetail/artikel/neue-studie-ostdeutsche-in-spitzenpositionen-weiterhin-unt
errepraesentiert-2024-02-13). Dies zeigt, wie bedeutend und nachhaltig die
Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen in Politik, Verwaltung,
Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz bzw. die Repräsentationslücke ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 10. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Leiterinnen und Leiter sowie stellvertretende Leiterinnen und
Leiter der 227 deutschen Auslandsvertretungen und der 154 Standorte
des Goethe-Institutes e. V. sind in dem Gebiet der neuen Bundesländer
(einschließlich Ost-Berlins) geboren?
Im Auswärtigen Amt sind derzeit 222 deutsche Auslandsvertretungen besetzt.
Von den Leiterinnen und Leitern sind 13 in dem Gebiet der ostdeutschen
Bundesländer (es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass über 35 Jahre nach
der deutschen Wiedervereinigung mit den „neuen Bundesländern“ die
ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-
Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin durch den Fragesteller gemeint sind)
geboren sowie 13 weitere in Berlin. Von den stellvertretenden Leiterinnen und
Leitern sind 17 in dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer geboren und 14
weitere in Berlin. Von den aktuell 154 Standorten des Goethe-Instituts sind 142
Präsenzen im Ausland. Davon sind 14 Verbundinstitute (zwei Standorte werden
von einer Leitung betreut). Bei sechs Standorten sind die Leitungen aktuell
nicht besetzt, bei zehn Standorten obliegt die Leitung lokal beschäftigten
Personen. Von den 119 verbliebenen Standorten, werden 18 von Personen geleitet
(einschließlich Stellvertretungen), deren Geburtsort in dem Gebiet der
ostdeutschen Bundesländer liegt. Von den zwölf Inlandsinstituten werden drei von
einer Person mit Geburtsort in dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer
geleitet (einschließlich Stellvertretungen).
2. Wie hoch ist der Anteil der in Ostdeutschland geborenen
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien?
Zum Stichtag 30. Juni 2025 der letzten Erhebung betrug der Anteil von in
Ostdeutschland geborenen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern in den
Bundesministerien 8,8 Prozent. Auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025,
S. 93, Tabelle 1 wird verwiesen.
3. Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher in den Leitungsgremien der Justiz
(Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Verwaltungsgerichte,
Landgerichte etc.)?
Als Leitungsgremien im Bereich der Justiz werden die Präsidentinnen und
Präsidenten der Bundesgerichte einschließlich des Bundesgerichtshofs verstanden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung stammten zum Stichtag 30. Juni 2025 der
letzten Erhebung alle Präsidentinnen und Präsidenten der sechs Bundesgerichte
sowie des Bundesverfassungsgerichts aus den westdeutschen Bundesländern.
Zum Anteil der Ostdeutschen in den Leitungsgremien der Landgerichte liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher bei Richterinnen und Richtern an
den obersten Bundesgerichten?
Zum Stichtag 30. Juni 2025 der letzten Erhebung betrug der Anteil von in
Ostdeutschland (mit Berlin) geborenen Richterinnen und Richtern an den obersten
Bundesgerichten 8,8 Prozent und der Anteil mit landsmannschaftlicher
Zuordnung 18,8 Prozent. Auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 95, Tabelle 3
wird verwiesen.
5. Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher in den Bundesbehörden, deren
Hauptstandorte in den ostdeutschen Bundesländern liegen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/727 wird verwiesen.
6. Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher an den wissenschaftlichen
Leitungsgremien (Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungsinstitute
etc.)?
Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Hochschulen
des Bundes und die Bundesforschungsinstitute in den Geschäftsbereichen des
BMI, BMVg und BMLEH werden von in den westdeutschen Bundesländern
geborenen Personen geleitet. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
vollständigen Informationen zu den außer- universitären
Forschungseinrichtungen und Hochschulen vor.
7. Wie viele Bundesunternehmen, Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen sind in den ostdeutschen Bundesländern angesiedelt, und wie hoch
ist damit der Anteil an Bundesunternehmen, Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland an der Gesamtheit der
Bundesunternehmen, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen auf dem
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?
Die erfragten Angaben zu Bundesunternehmen sind im Beteiligungsbericht des
Bundes 2025 unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/D
ownloads/Broschueren_Bestellservice/beteiligungsbericht-des-bundes-202
5.html abrufbar. Für bestimmte vom Bund geförderte wissenschaftliche
Einrichtungen kann ergänzend der Bundesbericht Forschung und Innovation
herangezogen werden: www.bundesbericht-forschung-innovation.de. Angaben zum
Sitz der Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen nach Bundesländern sind
auf dem Serviceportal des Bundes unter dem Link einsehbar: www.service.bun
d.de/Content/DE/Behoerden/Suche/Formular.html?view=processForm&nn=46
41514.
8. Wie viele Bundesunternehmen, Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen mit Sitz in Ostdeutschland werden von Ostdeutschen geleitet (Stand
2026; bitte nach Bundesländern sowohl hinsichtlich des Standortes und
der Herkunft der leitenden Beamtinnen und Beamten bzw. der Leitungen
aufschlüsseln)?
Unter dem Sitz einer Bundesbehörde wird nach dem Verständnis der
Bundesregierung deren Hauptsitz verstanden. Die Angaben zu Unternehmen beziehen
sich nach dem Verständnis der Bundesregierung auf unmittelbare
Mehrheitsbeteiligungen des Bundes zum aktuellen Zeitpunkt. Bei Unternehmen, an denen
der Bund lediglich mit einem Minderheitsanteil beteiligt ist, liegt die
Verantwortung für die Besetzung von Leitungsfunktionen außerhalb des
Zuständigkeitsbereichs der Bundesregierung. Insgesamt werden zehn Behörden mit
Hauptsitz in Ostdeutschland von zwölf Führungskräften aus den ostdeutschen
Bundesländern geleitet. Abweichungen zum Vorjahr können sich
gegebenenfalls aus offenen Nachbesetzungsverfahren ergeben.
Einrichtungstyp Leitung durch
gebürtige Ostdeutsche
Hauptsitz (ostdeutsches
Bundesland)
Leitung durch gebürtige
Ostdeutsche
1 Oberste Bundesbehörde Berlin 1 Ministerin
1 Obere Bundesbehörde Berlin 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Berlin 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Berlin 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Brandenburg 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Mecklenburg- Vorpommern 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Sachsen 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Sachsen 1 Leitungsperson
1 Bundesunternehmen Sachsen 2 Leitungspersonen
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Ostdeutschen in Vorständen, Geschäftsführungen, Aufsichts- und
Verwaltungsräten der deutschen Dax-notierten Konzerne und Unternehmen bundesweit
und separiert davon in Dependancen derselben Konzerne und
Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. Wie viele Beschäftigte hat die Deutsche Bahn AG inklusive aller
Tochtergesellschaften zurzeit pro Bundesland (bitte nach Beschäftigten pro
1 000 Einwohner des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)?
Es wird auf die tabellarische Auflistung in der Anlage zu Frage 10 verwiesen.*
11. Wie viele Beschäftigte haben alle anderen ganz oder teilweise im
Bundesbesitz (mittelbar oder unmittelbar) befindlichen Unternehmen
inklusive aller Tochtergesellschaften entsprechend der Auflistung im
Bundesbeteiligungsbericht zurzeit jeweils pro Bundesland (bitte nach
Beschäftigten pro 1 000 Einwohner des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)?
Die erfragten Angaben zu den Bundesunternehmen sind dem
Beteiligungsbericht des Bundes 2025 zu entnehmen. Die Einwohnerzahlen der Bundesländer
sind über den folgenden Link öffentlich zugänglich abrufbar und die Quote
damit rechnerisch zu ermitteln: www.statistikportal.de/de/bevoelkerung/flaeche-u
nd-bevoelkerung.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt in Angriff
genommen, um über eine gezielte Strukturförderung zur Stärkung
demokratischer Institutionen beizutragen und Prozesse zum Abbau von
Teilhabenachteilen in den ostdeutschen Bundesländern auf diese Weise zu
befördern?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Fortführung der Maßnahmen zur
Stärkung strukturschwacher Regionen und demokratischer Institutionen. Diese
werden in den Berichten der Staatsministerin Elisabeth Kaiser als Beauftragte der
Bundesregierung für Ostdeutschland und den Berichten der Bundesregierung
zur Entwicklung der ländlichen Räume, im Gleichwertigkeitsbericht sowie in
der Zwischenbilanz der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse umfassend
dargestellt und sind zugleich Beiträge für Teilhabe und Vertrauen in
demokratische Institutionen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7188 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Auf Grundlage des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache
Regionen“ (GFS) setzt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern
Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) um. Zum 1. Januar 2026 haben Bund und Länder
das GRW-Fördersystem neu aufgestellt. Der Programmzugang wurde
vereinfacht, Anforderungen an Kleine und Mittelständische Unternehmen bis 2028
wurden abgesenkt und der Fokus auf Fachkräftesicherung und
Produktivitätssteigerung gelegt. Die GRW leistet einen zentralen Beitrag zur wirtschaftlichen
Strukturförderung in den ostdeutschen Ländern. Eine Übersicht zu GRW-
Projekten ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Dossier/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionale
n-wirtschaftsstruktur.html
Mit dem Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen
vom 11. Oktober 2025 bekräftigt die Bundesregierung die Ansiedelung von
Behörden und weiteren Einrichtungen des Bundes gemäß § 18 InvKG u. a. in den
einstigen Braunkohlerevieren Ostdeutschlands. Damit trägt der Bund konkret
zur Strukturstärkung bei. Eine Übersicht zu den Neuansiedelungen in den
Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist in Tabelle 7 des Berichts
enthalten.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt getroffen,
um das Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils an Ostdeutschen in
Führungspositionen der Bundesverwaltung, zu dessen Umsetzung sie
sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile3242 f.)
bekannt hat, fortzuschreiben und konsequent umzusetzen (bitte nach
Maßnahmen aufschlüsseln und die jeweiligen Budgets nennen)?
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des
Bundeskonzepts zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in
Führungspositionen der Bundesverwaltung verpflichtet und setzt dies konsequent um. Damit
geht der Bund als gesamtgesellschaftliches Vorbild voran.
Seit Amtsantritt wird die Umsetzung im Rahmen der bestehenden Strukturen
fortgeführt. Hierzu wurde insbesondere das regelmäßige Monitoring des
Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung
fortgesetzt. Auf Grundlage der jährlichen ressortübergreifenden Datenerhebung
werden die Entwicklungen fortlaufend ausgewertet und im Rahmen der
Fortschreibung des Bundeskonzepts dokumentiert. Die Auswertung erfolgte zuletzt zum
Stichtag 30. Juni 2025. Über die Erhebungen hinweg ist in den obersten
Bundesbehörden ein leichter Repräsentanzanstieg von Ostdeutschen zu verzeichnen
(2025: 15,5 Prozent, 2022: 13,9 Prozent). Die gesamten Ergebnisse sind dem
Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 93 f., Tabelle 1 und 2 zu entnehmen. Zur
Erhebung mit Stichtag 30. Juni 2026 liegen noch keine Daten vor.
Im Jahr 2025 wurde außerdem erstmals eine Diversitätsstrategie für die
Bundesverwaltung beschlossen, welche die Bundesregierung in der 21.
Legislaturperiode ebenso fortschreibt. Diese schafft einen ressortübergreifenden Rahmen
für Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Chancengerechtigkeit, zu
denen auch die Berücksichtigung der innerdeutschen regionalen Herkunft zählt.
Zudem wurden am 25. Juni 2025 die Ergebnisse des „Diversität und
Chancengleichheit Survey 2024“ veröffentlicht, in dem erstmals auch Daten zur
Repräsentation Ostdeutscher erfasst wurden. Damit liefert die Befragung von
50.000 Beschäftigten in der Bundesverwaltung eine zentrale Datengrundlage zu
Teilhabechancen von Ostdeutschen im öffentlichen Dienst des Bundes.
Zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der
Bundesverwaltung haben die einzelnen Ressorts vielfältige Maßnahmen entwickelt.
Dies umfasst unter anderem die Teilnahme an Karrieremessen in den
ostdeutschen Ländern sowie zielgruppenspezifische Informationsangebote an Schulen
und Hochschulen, um Talente und potenzielle Nachwuchskräfte frühzeitig
anzusprechen und für eine Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu gewinnen. Viele
Ressorts berücksichtigen bei Bewerbungsprozessen die regionale Herkunft und
haben diesbzgl. Schulungen eingeführt. Des Weiteren gibt es in den Ressorts
Mentoring- und Coachingangebote, spezielle Programme zur Entwicklung von
Führungsnachwuchs sowie eine gezielte Ansprache geeigneter Kandidatinnen
und Kandidaten bei der Besetzung von Führungsfunktionen. Flankiert werden
diese Maßnahmen durch Qualifizierungsprogramme, die Beschäftigte gezielt
auf die Übernahme von Leitungs- und Führungsverantwortung vorbereiten.
Daten zur Budgetierung der einzelnen Maßnahmen liege nicht vor. Darüber hinaus
wird auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 96 f. verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung seit Amtsantritt neue Ansiedlungen von
Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, an denen der
Bund beteiligt ist oder die ganz in seinem Besitz sind, gefördert (bitte
nach Standorten, Umfang an geschaffenen Stellen und nach
Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
15. Welche bestehenden Standorte von Bundesbehörden,
Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die ganz
in seinem Besitz sind, hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
ausgebaut (bitte nach Standorten, Umfang an geschaffenen Stellen und nach
Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
16. Hat die Bundesregierung seit Amtsantritt Einsparungen vorgenommen,
die dazu geführt haben, dass bei Bundesbehörden,
Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die ganz in
seinem Besitz sind, Stellen in Ostdeutschland gestrichen wurden (bitte
nach Standorten, Umfang an weggefallenen Stellen und nach
Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
Die Fragen 14 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Die erfragten Angaben zu einzelnen Bundesunternehmen sind dem
Beteiligungsbericht des Bundes 2025 zu entnehmen. Die Agentur für Internationale
Museumskooperation gemeinnützige GmbH (Berlin) und das Zukunftszentrum
für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH (Halle/Saale)
wurden neu in den Beteiligungsbericht aufgenommen. Zudem sind das Center
for the Transformation of Chemistry CTC gGmbh (Delitzsch) und das
Deutsches Zentrum für Astrophysik gGmbH (Görlitz) neu gegründet worden. Ferner
soll davon unabhängig die geplante unabhängige Spitzensport-Agentur als
zentraler Ansprechpartner bei der Spitzensportförderung zukünftig in Leipzig
angesiedelt werden. Am 24. November 2025 haben die Bundesregierung und die
Länder Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg eine
Eckpunktevereinbarung zur Entwicklung eines Bundesforschungszentrum klimaneutrales und
ressourcenschonendes Bauen (BFZ) mit Hauptsitz in Bautzen unterzeichnet.
Darüber hinaus wird auf den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen vom 11. Oktober 2025 verwiesen, mit dem die Bundesregierung
die Ansiedelung von Behörden und weiteren Einrichtungen des Bundes gemäß
§ 18 InvKG u. a. in den einstigen Braunkohlerevieren Ostdeutschlands
bekräftigt. Eine Übersicht zu den Neuansiedelungen mit Stellenaufwuchs in den
Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist in der Tabelle 7 des
Berichts enthalten.
Die durch das Haushaltsgesetz vorgesehenen allgemeinen
Stelleneinsparungsvorgaben betreffen bis auf einige Ausnahmen deutschlandweit alle Standorte
von Behörden des Bundes. Die Ressorts stehen mit allen betroffenen
Behördenleitern im engen Kontakt, um die besondere Situation der Standorte im Osten
Deutschlands angemessen zu berücksichtigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anzahl Mitarbeitende der Deutsche Bahn AG inkl. aller Tochtergesellschaften pro Bundesland sowie Beschäftigte pro 1.000 Einwohnern
Anzahl der Mitarbeitenden Anzahl der Einwohner Anzahl der Mitarbeitenden
im Bundesland (31.05.2026) (Dezember 2025)* pro 1.000 Einwohnern
Bundesländer
21.229 11.238.761 1,9
Bayern
Baden-Württemberg
30.454 13.245.503 2,3
Berlin 23.936 3.700.577 6,5
Brandenburg 6.571 2.551.889 2,6
Bremen 2.038 706.915 2,9
Hamburg 9.605 1.869.743 5,1
Hessen 31.672 6.278.594 5,0
Mecklenburg-Vorpommern 3.574 1.573.685 2,3
Niedersachsen 12.819 8.000.826 1,6
Nordrhein-Westfalen 30.974 17.986.214 1,7
Rheinland-Pfalz 7.397 4.123.022 1,8
Saarland 1.823 1.007.342 1,8
Sachsen 12.677 4.026.599 3,1
Sachsen-Anhalt 6.767 2.120.252 3,2
Schleswig-Holstein 4.005 2.958.519 1,4
Thüringen 3.869 2.078.946 1,9
Summe 209.410 83.467.117 2,5
1.606
ohne Information***
Ausland**
4.343
215.359 83.467.117Deutschland
* Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerung-nichtdeutsch-laender-basis-2022.html
** hierunter i. W. Mitarbeiterende, die im einen Arbeitsort im grenznahen Raum haben (z.B. Basel Schweiz) oder die für Projekte ins Ausland entsandt wurden
*** keine Informationen verfügbar, da diese Gesellschaften nicht an die konzernweiten Personalsysteme angeschlossen sind
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