Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mögliche Erweiterung der Fördergebietskulisse um Regionen in Baden-Württemberg
Text
Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mögliche Erweiterung der Fördergebietskulisse um Regionen in Baden-Württemberg
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7943
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Kay
Gottschalk, Hauke Finger, Christian Douglas, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Gerrit
Huy und der Fraktion der AfD
Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ und mögliche Erweiterung der Fördergebietskulisse um
Regionen in Baden-Württemberg
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) ist nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
das zentrale regionalpolitische Leitinstrument von Bund und Ländern. Ziel ist
es, Investitionen von Unternehmen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur und
regionale Daseinsvorsorge sowie bestimmte nichtinvestive Maßnahmen in
strukturschwachen Regionen zu ermöglichen (www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Dossier/Regionalpolitik/fokus-strukturschwache-regione
n.html).
Seit Anfang der 1970er-Jahre haben Bund und Länder im Rahmen der GRW
gemeinsam Mittel in Höhe von rund 82 Mrd. Euro eingesetzt, um damit
Investitionen im Umfang von etwa 390 Mrd. Euro anzustoßen und insgesamt
4,9 Millionen Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Dies entspricht einem
Investitionshebel von annähernd Faktor 5. Die Finanzierung der GRW teilen
sich Bund und Länder jeweils hälftig; im Jahr 2026 stehen von beiden
insgesamt etwa 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung (www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260106-regionale-wirtschaf
tshilfen-weiterentwickelt-bund-und-laender-beschliessen-neuaufstellung-der-re
gionalen-foerderung.html).
Am 30. Dezember 2025 haben der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
und die Wirtschaftsminister der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen
die Neuaufstellung der GRW beschlossen. Die Umsetzung durch die Länder
soll im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Eine neue GRW-Fördergebietskulisse
soll nach Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Kraft treten
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirts
chaftspolitik/2026/02/04-gemeinschaftsaufgabe-grw.html).
Die Bundesregierung begründet die Neuaufstellung u. a. mit der
Notwendigkeit, auf die Transformation der Wirtschaft, die Digitalisierung,
demografischen Veränderungen und geopolitischen Entwicklungen zu reagieren und die
Fähigkeiten strukturschwacher Regionen zur Anpassung an den Strukturwandel
zu stärken (ebd.). Es stellt sich vor diesem Hintergrund den Fragestellern die
Frage, ob die GRW künftig weiterhin vorrangig zusätzliche wirtschaftliche
Dynamik und Beschäftigung schaffen, also technologieoffen wirtschaftsschwache
Regionen strukturell fördern soll, oder ob sie stärker für
Transformationszwecke instrumentalisiert werden soll.
Kern der Neuaufstellung ist u. a. die Einführung eines neuen dritten Kriteriums
für die Förderung gewerblicher Investitionen. Während bisher Investitionen nur
dann gefördert werden konnten, wenn sie mindestens 10 Prozent neue
Dauerarbeitsplätze schaffen oder wenn das Investitionsvolumen die durchschnittlich
verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent
übersteigt, sollen Unternehmen künftig – zunächst befristet bis zum 31.
Dezember 2028 – auch dann förderfähig sein können, wenn die
Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent erhöht wird und die Beschäftigung oder die
Gesamtbruttolohnsumme dabei mindestens auf gleichem Niveau gehalten werden
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirts
chaftspolitik/2026/02/04-gemeinschaftsaufgabe-grw.html). Es erscheint den
Fragestellern insbesondere klärungsbedürftig, ob eine Förderung nach diesem
Kriterium auch dann möglich ist, wenn die Zahl der Beschäftigten sinkt,
solange die Gesamtbruttolohnsumme unverändert bleibt.
Zugleich wird in der politischen Debatte gefordert, die GRW künftig an soziale
Kriterien, insbesondere die Tarifbindung von Unternehmen, zu koppeln. In
einem nicht beschlossenen Antrag an die Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 20/10745) wurde gefordert, die Wirtschaftsförderung des Bundes an die
Zahlung von Tariflöhnen durch die geförderten Unternehmen zu binden. In der
Begründung wird ausdrücklich Bezug auf die GRW genommen und erklärt, die
Reform der GRW sei die „Chance“, Wirtschaftsförderung an „gute Arbeit“ und
damit an Tarifverträge zu binden. Eine solche Kopplung der Förderpolitik an
sozioökonomische Kriterien (www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschafts
aufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html) ist nach
Auffassung der Fragesteller grundsätzlich problematisch, weil sie
beispielsweise mit erheblichem bürokratischen Mehraufwand aufseiten der Wirtschaft
und der Verwaltung einhergeht und so die Fördereffizienz senkt.
Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg in einem Schreiben der
dortigen Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut an die zuständigen
EU-Kommissare Teresa Ribera und Raffaele Fitto Interesse an einem künftigen
Zugang zu GRW-Fördermöglichkeiten angemeldet. Baden-Württemberg könne
bisher keine Regionalfördergebiete im Rahmen der GRW ausweisen. Das Land
verweist auf den tiefgreifenden industriellen Strukturwandel insbesondere in
der Automobil- und Maschinenbauindustrie und warnt davor, dass einst starke
Standorte im nationalen und internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen
geraten. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Es ist nicht
nachvollziehbar, dass Regionen mit erheblichen Herausforderungen weiterhin
von zentralen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen bleiben“ (www.stuttgarter-z
eitung.de/wirtschaft/kampf-um-eu-subventionen-stuttgart-fordert-eine-reform-d
er-eu-foerderung-79241675.html).
Baden-Württemberg gilt seit Jahrzehnten als eine der wirtschaftsstärksten
Regionen Europas und war zu keinem Zeitpunkt seit Bestehen der GRW in deren
Fördergebietskulisse berücksichtigt. Dass nun ausgerechnet dieses Bundesland
Förderbedürftigkeit geltend macht, ist in den Augen der Fragesteller ein
wirtschaftspolitisches Signal von alarmierender Tragweite: Es dokumentiert nach
Auffassung der Fragesteller, dass strukturelle Standortprobleme und
Transformationsbelastungen inzwischen auch Regionen erfassen, die bislang als Anker
der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands galten.
Die vorstehenden Fragen zur Ausweitung der GRW auf bislang
wirtschaftsstarke Regionen werfen für die Fragesteller zugleich einen grundsätzlichen Blick
auf die historische Bilanz der GRW-Förderung in den neuen Bundesländern.
Seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 haben die ostdeutschen
Bundesländer im Rahmen der GRW über mehr als drei Jahrzehnte erhebliche
Fördermittel erhalten. Den Fragestellern erscheint vor diesem Hintergrund die
Frage nach der Nachhaltigkeit dieser jahrzehntelangen Förderung von
grundsätzlicher Bedeutung. Wenn die neuen Bundesländer nach mehr als 30 Jahren
intensiver GRW-Förderung noch immer großflächig als strukturschwach
eingestuft sind (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/gr
w-fordergebiete-2022-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=1), stellt sich den
Fragestellern die Frage, ob dieses Instrument tatsächlich zur dauerhaften
wirtschaftlichen Eigenständigkeit der geförderten Regionen beiträgt, ob langjährige
Förderabhängigkeiten fortbestehen oder ob die Strukturförderung
zweckentfremdet wird.
Vor diesem Hintergrund stellt sich ihnen auch die Frage, welche Bedeutung die
Bundesregierung angebotsorientierten Maßnahmen wie bezahlbarer Energie,
niedriger Steuern und Abgaben, Bürokratieabbau sowie technologischer
Offenheit gegenüber einer Ausweitung staatlicher Zuschussförderung beimisst.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Änderungen des GRW-Koordinierungsrahmens wurden
mit dem Beschluss der Wirtschafts- und Finanzminister von Bund und
Ländern vom 30. Dezember 2025 beschlossen, und welche dieser
Änderungen sind bereits in Kraft getreten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Welche Änderungen der GRW sind gegebenenfalls noch von einer
Notifizierung oder Genehmigung durch die Europäische Kommission abhängig,
und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss dieses
Verfahrens?
3. Wann genau plant die Bundesregierung das Inkrafttreten der neuen GRW-
Fördergebietskulisse?
4. Auf welchem konkreten Gesetz, welcher Verordnung oder welchem
Koordinierungsrahmen basiert das neu eingeführte dritte Kriterium für die
Förderung gewerblicher Investitionen?
5. Kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Förderung nach dem
neuen dritten Kriterium auch dann gewährt werden, wenn die Zahl der
tatsächlich besetzten Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte
sinkt, die Gesamtbruttolohnsummer jedoch unverändert bleibt?
6. Mit welcher Arbeitsdefinition arbeitet die Bundesregierung bei dem
Begriff „Arbeitsproduktivität“ im Rahmen des dritten Kriteriums, auf
welcher Datengrundlage wird die geforderte Steigerung von mindestens
10 Prozent geprüft, und wie werden dabei Preissteigerungen, reine
Umsatzeffekte und Einmaleffekte berücksichtigt?
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die geforderte
Produktivitätssteigerung von 10 Prozent im Wesentlichen durch Stellenabbau oder
Automatisierung bei gleichzeitiger Personalreduzierung erreicht wird, und
wenn ja, inwiefern?
8. Für welchen Zeitraum nach Bewilligung der Förderung müssen
Beschäftigung, Gesamtbruttolohnsumme und Produktivitätssteigerung von den
geförderten Unternehmen nachgewiesen werden, zu welchen
Nachweiszeitpunkten erfolgt die Prüfung, und welche Behörde ist für die Kontrolle und
Dokumentation zuständig?
9. Hat der Bund bei der Neuaufstellung darauf gedrungen, einheitliche
Standards (z. B. für die Prüfung der Arbeitsproduktivität) vorzugeben, um
Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern zu vermeiden, und wenn
ja, inwieweit?
10. Welche konkreten Rückforderungsmechanismen greifen auf welcher
Rechtsgrundlage, wenn ein nach dem dritten Kriterium gefördertes
Unternehmen die vereinbarten Zielwerte nicht erreicht, und welche Behörde
entscheidet über Rückforderung, Verzinsung und mögliche Ausnahmen?
11. In welchen Fällen kann nach Auffassung der Bundesregierung von einem
Widerruf des Zuwendungsbescheides und einer Rückforderung der
Fördermittel abgesehen werden, wenn ein nach dem Produktivitätskriterium
gefördertes Unternehmen die erforderliche Produktivitätssteigerung
wegen wegfallender Dauerarbeitsplätze oder sonstiger marktbedingter
Veränderungen nicht erreicht?
12. Ist das dritte Kriterium nach derzeitiger Planung befristet bis zum 31.
Dezember 2028, und plant die Bundesregierung eine Verlängerung über
diesen Zeitraum hinaus?
13. Nach welchen messbaren Kriterien wird die Bundesregierung entscheiden,
ob das dritte Kriterium verlängert, geändert oder gestrichen wird?
14. Wie hoch sind die für die GRW verfügbaren Haushaltsmittel in den Jahren
2025, 2026, 2027 und nach aktueller Finanzplanung 2028 (bitte jeweils
nach Bundes- und Länderanteil aufschlüsseln)?
15. Welche Annahme legt die Bundesregierung hinsichtlich der
Finanzierbarkeit der hälftigen Bund-Länder-Finanzierung der GRW für die Jahre von
2026 bis 2028 zugrunde, und geht sie von Kürzungen, Aufstockungen
oder Umschichtungen der Mittel aus?
16. Gibt es eine gesetzliche oder haushälterische Obergrenze für den
Gesamtumfang der GRW-Mittel?
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine Ausweitung der GRW-
Fördergebietskulisse auf bislang wirtschaftsstarke Regionen nicht zulasten
der bisherigen Förderempfänger in strukturschwachen Regionen,
insbesondere in Ostdeutschland, geht?
18. Wie viele Unternehmen und Investitionsvorhaben wären nach
Einschätzung der Bundesregierung durch das neue dritte Kriterium zusätzlich
förderfähig, und welches zusätzliche Bewilligungs- bzw. Fördervolumen
erwartet die Bundesregierung hierdurch?
19. Plant die Bundesregierung, die GRW-Förderung an die Zahlung von
Tariflöhnen oder die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband mit
Tarifbindung zu koppeln?
a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Kopplung
erfolgen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Vereinbarkeit mit
dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der negativen Koalitionsfreiheit,
der Tarifautonomie, der Wettbewerbsneutralität und den Interessen
kleiner und mittlerer Unternehmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese, zu einer Kopplung der GRW-Förderung an
Tarifbindung vor dem Hintergrund der beihilferechtlichen Vorgaben der
Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf das
Diskriminierungsverbot und die Kohärenz mit den EU-Beihilfeleitlinien für
Regionalbeihilfen?
21. Wie will die Bundesregierung gegebenenfalls verhindern, dass eine
Kopplung von GRW-Förderung an Tarifbindung kleine und mittlere
Unternehmen, Familienunternehmen und Handwerksbetriebe systematisch
benachteiligt?
22. Gilt eine etwaige Tarifbindungspflicht als Fördervoraussetzung auch für
ausländische Investoren, die in Deutschland Standorte errichten wollen?
23. Welche Gespräche oder Schriftwechsel hat die Bundesregierung seit dem
1. Januar 2025 gegebenenfalls mit der Landesregierung Baden-
Württemberg über eine mögliche künftige Einbeziehung
badenwürttembergischer Regionen in die GRW-Fördergebietskulisse geführt
(bitte einzeln nach Datum, Gesprächsart und Teilnehmern aufschlüsseln)?
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Europäischen
Kommission hinsichtlich der Forderung Baden-Württembergs, künftig
stärker von regionalen Fördermöglichkeiten zu profitieren?
25. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um zu beurteilen, ob
bisher wirtschaftsstarke Industrieregionen künftig als förderfähig im Sinne
der GRW oder vergleichbarer EU-Regionalförderinstrumente eingestuft
werden könnten?
26. Welche weiteren bislang nicht in die GRW-Fördergebietskulisse
einbezogenen Regionen oder Bundesländer haben gegenüber der
Bundesregierung Interesse an einer künftigen Förderung angemeldet?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der GRW-
Förderung in den neuen Bundesländern vor dem Hintergrund, dass weite
Teile Ostdeutschlands seit der Wiedervereinigung, also seit mehr als
30 Jahren, kontinuierlich als strukturschwach eingestuft sind und in der
Fördergebietskulisse verbleiben?
28. Welche ostdeutschen Regionen oder Bundesländer sind nach
Einschätzung der Bundesregierung durch die jahrzehntelange GRW-Förderung
wirtschaftlich so weit erstarkt, dass sie mittelfristig ohne GRW-Förderung
auskommen können, und welche Regionen sind über die Laufzeit der
GRW wieder aus der Förderkulisse entfernt worden?
29. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ostdeutsche Regionen, die die
GRW-Fördergebietskulisse in den vergangenen Jahrzehnten dauerhaft
verlassen haben, weil sie wirtschaftlich eigenständig geworden sind?
30. Welche konkreten wirtschaftlichen Kennzahlen legt die Bundesregierung
zugrunde, um zu beurteilen, ob eine ehemals strukturschwache Region
dauerhaft wirtschaftlich eigenständig geworden ist?
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der von ihr genannten
Erfolgskennzahlen der GRW, insbesondere geschaffener oder gesicherter
Arbeitsplätze, im Verhältnis zur fortdauernden Förderbedürftigkeit
zahlreicher Regionen über mehrere Förderperioden hinweg?
32. Welche Kriterien verwendet die Bundesregierung, um festzustellen, ob
eine langjährige GRW-Förderung strukturelle Förderabhängigkeiten
verringert, unverändert lässt oder verstärkt?
33. Anhand welcher wirtschaftlichen und regionalpolitischen Kennzahlen
beurteilt die Bundesregierung die Zielerreichung bei der Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse und wirtschaftlicher Selbstständigkeit in
Ostdeutschland?
34. Sieht die Bundesregierung die Zielerreichung bei der Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse und wirtschaftlicher Selbstständigkeit in
Ostdeutschland als erreicht an?
a) Wenn ja, in welchen Gebieten Ostdeutschlands (bitte einzeln nach
Region aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche strukturellen Ursachen sind nach Auffassung der
Bundesregierung dafür verantwortlich, dass dieses Ziel bislang nicht
erreicht wurde?
35. Plant die Bundesregierung, für einzelne ostdeutsche Regionen oder
Bundesländer einen verbindlichen Zeitplan für den Ausstieg aus der GRW-
Fördergebietskulisse festzulegen?
a) Wenn ja, wie ist dieser gestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht?
36. Nach welchen Kriterien stuft die Bundesregierung eine Region als
strukturschwach ein, und plant sie, im Rahmen der Fördergebietskulisse ab
2028 zusätzliche Kriterien wie Transformationsbetroffenheit oder
Industrieabhängigkeit zu berücksichtigen?
37. Gibt es eine Exit-Strategie für Regionen, die über einen langen Zeitraum
GRW-Förderung erhalten haben, aber weiterhin als strukturschwach
gelten?
38. Welche unabhängigen Evaluierungen zur Wirksamkeit der GRW liegen
der Bundesregierung seit 2010 vor, und welche konkreten Änderungen
des Koordinierungsmechanismus wurden jeweils aus diesen
Evaluierungen abgeleitet?
39. Welche Evaluations-, Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismen sind
vorgesehen, wenn die mit der Neuaufstellung der GRW verfolgten Ziele
bis zum 31. Dezember 2028 nicht erreicht werden?
40. Hält die Bundesregierung eine konsequente Senkung von
Unternehmensteuern, Energiekosten und Bürokratiebelastungen für ein wirksames
Instrument zur Stärkung strukturschwacher Regionen, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
Berlin, den 13. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Douglas (Kleine Anfrage)
- asked ← Diana Zimmer (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Hauke Finger (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Malte Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Marc Bernhard (Kleine Anfrage)
- asked ← Reinhard Mixl (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Malte Kaufmann
- authored ← Marc Bernhard
- part_of_vorgang → Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mögliche Erweiterung der Fördergebietskulisse (Kleine Anfrage)