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Schriftliche Frage 103 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit die bestehenden Förderinstrumente der regionalen Wirtschafts- und Stru…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 103 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit die bestehenden Förderinstrumente der regionalen Wirtschafts- und Stru… Frage 103 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit die bestehenden Förderinstrumente der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik, insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (www.bundeswirtschaftsministeri um.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/0 1/20260106-regionale-wirtschaftshilfen-weiterent wickelt-bund-und-laender-beschliessen-neuaufstel lung-der-regionalen-foerderung.html), den funktionalen Wirtschaftsraum Nordhessen- Westthüringen im Raum Eisenach angemessen abbilden, und sieht sie Anpassungsbedarf, um grenzüberschreitende Wirtschaftsräume künftig stärker zu berücksichtigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 9. September 2026: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bilden die sogenannten Arbeitsmarktregionen derzeit die Grundlage für die Messung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Standortbedingungen vor Ort. Dabei handelt es sich um funktionale Räume, in denen Wohn- und Arbeitsorte durch Pendlerverflechtungen miteinander verbunden sind. Der Grad der regionalen Strukturschwäche wird für alle Arbeitsmarktregionen mit Hilfe eines einheitlichen Regionalindikatorenmodells ermittelt. Die auf diesem Regionalindikatorenmodells basierende, aktuelle GRW- Fördergebietskarte wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Sie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Im Vorfeld der neuen Förderperiode (2028 bis 2034) sind die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zur neuen Förderkulisse unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereits in vollem Gange. Da sich das BMWE in dieser Legislaturperiode zum Ziel gesetzt hat, den unterschiedlichen Herausforderungen und Potenzialen der Regionen Deutschlands mit einem stärker differenzierten Förderansatz im Rahmen der GRW gerecht zu werden, ist eine Neuausrichtung der Abgrenzungssystematik der Fördergebiete vorgesehen. Im Zuge dieser Neuausrichtung diskutieren Bund und Länder darüber, inwiefern auch vorausschauende und sozioökonomische Indikatoren einbezogen werden können, um die zukünftigen Herausforderungen und Handlungsbedarfe der Regionen bestmöglich berücksichtigen zu können. Um eine solche Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets ab 2028 möglichst evidenzbasiert vorzunehmen, hatte das BMWE bereits im Frühjahr 2025 ein wissenschaftliches Gutachten zur Entwicklung eines Regionalindikatorenmodells in Auftrag gegeben. Die neue GRW-Fördergebietskulisse wird wie in früheren Förderperioden zwischen dem Bund und allen 16 Ländern abgestimmt. Dabei haben Bund und Länder die Regionalentwicklung aller Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands – nach einheitlichen Kriterien – gleichermaßen im Blick. Zudem diskutieren Bund und Länder im Rahmen der GRW kontinuierlich über Ansatzpunkte zur weiteren Stärkung der gemeindeübergreifenden bzw. überregionalen Zusammenarbeit.

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