Schriftliche Frage 41 von Lars Haise (AfD): Welche Konditionen gelten für die Anschaffung und Betreuung von Diensthunden bei der Bundespolizei und Bundeswehr im Vergleich (bitte hierbe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 41 von Lars Haise (AfD): Welche Konditionen gelten für die Anschaffung und Betreuung von Diensthunden bei der Bundespolizei und Bundeswehr im Vergleich (bitte hierbe…
Frage 41 (Lars Haise, AfD):
Welche Konditionen gelten für die Anschaffung und Betreuung von Diensthunden bei der Bundespolizei und Bundeswehr im Vergleich (bitte hierbei insbesondere auf das Budget zur Anschaffung des Hundes bei Züchtern eingehen sowie auf die tägliche Zeitgutschrift für Soldaten beziehungsweise Polizisten zur Betreuung des Hundes)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Oktober 2026:
Für die Bundeswehr: Die Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr (SDstHundeBw) fungiert als zentrale Ausbildungseinrichtung für Diensthundeteams und ist zudem für die Bereitstellung der Diensthunde verantwortlich. Der Bedarf wird teilweise durch eine eigene Zucht gedeckt. Die Welpen werden in der SDstHundeBw geboren sowie aufgezogen und bis zur Erreichung der Lehrgangsreife vorausgebildet. Da der Bedarf zur Bestückung der Lehrgänge derzeit nicht vollständig aus eigener Zucht gedeckt werden kann, erfolgt ergänzend der Zukauf von Hunden. Die Beschaffung wird durch einen Zivilangestellten Ankäufer der SDstHundeBw durchgeführt, welcher mit der Akquise einer festgelegten Anzahl an Tieren beauftragt wird. Nach einer entsprechenden Sichtung und Bewertung der Eignung erfolgt der Erwerb, welcher in der Regel ein vierwöchiges Rückgaberecht zugunsten der Bundeswehr beinhaltet. Im Jahr 2025 wurden durch die Bundeswehr durchschnittlich ca. 3.000 Euro/Hund gezahlt. Diensthundeführern der Bundeswehr wird pro Tag eine Zeitgutschrift in Höhe von einer Stunde zugesprochen. Diese dient dem Ausgleich der zeitlichen Mehrbelastung, die durch die Betreuung des Diensthundes (z. B. Ausführung, Pflege und Hygiene) entsteht. Dementsprechend reduziert sich die wöchentliche Präsenzzeit von der regulären Wochenarbeitszeit von 41 Stunden um sieben Stunden, sodass die effektive wöchentliche Dienstzeit für Diensthundeführer 34 Stunden beträgt Für die Bundespolizei (BPol): Die Bundespolizei deckt ihren Bedarf durch Kauf bei Züchtern. Im Jahr 2025 konnten Diensthunde für durchschnittlich 2.000 Euro/Hund erworben werden. Diensthundeführerinnen und -führern (DHF) werden für die Dauer der Haltung des Diensthundes (DH) im privaten Bereich für jeden Wochentag 45 Minuten auf die Wochenarbeitszeit angerechnet. Diese Anrechnung ist eine Pauschale und unabhängig davon, wieviel der DHF tatsächlich für die Haltung und Pflege des DH im privaten Bereich aufwendet. Die für den Kalendermonat addierten Pflegezeiten werden von den monatlichen Sollstunden abgezogen. Die tierärztliche Versorgung ist grundsätzlich innerhalb der Dienstzeit sicherzustellen. Tierarztbesuche außerhalb der Dienstzeit werden hingegen als Reisezeiten gutgeschrieben.
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