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Schriftliche Frage 169 von Maximilian Kneller (AfD): Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/0090 mitgeteilten Verspätungen pro Jahr auf die Zu…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 169 von Maximilian Kneller (AfD): Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/0090 mitgeteilten Verspätungen pro Jahr auf die Zu… Frage 169 (Maximilian Kneller, AfD): Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/0090 mitgeteilten Verspätungen pro Jahr auf die Zugangebote ICE, IC, RE, RB und S-Bahn? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 7. Oktober 2026: Bei den angefragten Informationen zu den für ICE/IC/EC angefallenen Verspätungsminuten handelt es sich um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die auch das fiskalische Interesse des Bundes betreffen. Eine Offenlegung der erbetenen Informationen würde das wirtschaftliche Handeln der DB Fernverkehr AG beeinträchtigen und könnte Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen. Da ICE/IC/EC ausschließlich von DB Fernverkehr AG genutzte Zugkategorien sind, lassen die Auswertungen direkte Rückschlüsse auf die DB Fernverkehr AG zu. Die DB Fernverkehr AG steht in intermodalem und intramodalem Wettbewerb. Tiefergehenden Einblick in detaillierte betriebliche Daten sind wertvoll für jedes Unternehmen, um die eigene Angebots- und Preisgestaltung zu konzipieren. Die Daten der Drittunternehmen können ohne deren Zustimmung ebenfalls nicht veröffentlicht werden. Es besteht bei Veröffentlichung sensibler Betriebs- und Geschäftsdaten dieser Art das Risiko wettbewerblicher Nachteile. Im Hinblick auf die DB AG kann damit auch das fiskalische Interesse des Bundes betroffen sein. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betrof- 2 Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. fenen privaten Unternehmen andererseits sind die folgenden, vom Fragesteller erbetenen Informationen daher als „VS-Vertraulich“ einzustufen und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen.3 RB und S-Bahn gehören nicht zum Fernverkehr und sind daher nicht in der Antwort auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/7670 enthalten.

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